Festnahmen von Steuerschuldnern in Griechenland
Die Finanzbehörden in Griechenland gehen in letzter Zeit mit Festnahmen und Schnellgerichten massiv gegen vermeintliche Steuerschuldner vor.
Die griechischen Finanzbehörden lasen in letzter Zeit verstärkt Geschäftsleute wegen fälliger Steuerschulden festnehmen und Schnellgerichten vorführen (siehe auch Finanzministerium in Griechenland will säumige Schuldner inhaftieren). Obwohl zwischenzeitlich wiederholt beteuert wurde, dass derartige Maßnahmen nur in wirklich berechtigten Fällen zur Anwendung kommen würden, dokumentiert das nachstehende Beispiel eher das – im übrigen von Anfang an befürchtete – Gegenteil.
Konkret wurde am 03. November 2011 in Thessaloniki der 47-jährige G. B. als rechtlich Verantwortlicher des Unternehmens “Agrimore” mit der Beschuldigung verhaftetet, Mehrwertsteuer in Höhe von 123.000 Euro nicht regulär abgeführt zu haben. Wie auch in etlichen anderen entsprechenden Fällen wurde die Nachricht wurde natürlich prompt in der Tagespresse verbreitet, zumal derartige Meldungen derzeit besonders gut “ankommen”. Laut der am 08. November 2011 in der “Kathimerini” publizierten Richtigstellung stellt sich die Realität allerdings schließlich ganz anders als suggeriert dar:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 04/11 wurde auf Ihrer Webseite die einschlägige Nachricht eingestellt.
Bereits seit Freitag (04/11) wurde der konkrete Unternehmer auf Anweisung des Staatsanwalts in Thessaloniki für Wirtschaftsverbrechen freigelassen, weil
- ein mit dem peripheren Kontrollzentrum Thessaloniki vereinbartes Verfahren zur Regulierung der Verbindlichkeit vorlag, welches regulär eingehalten und deswegen die Verhaftung ungerechtfertigt angeordnet wurde, und
- er umgehend am selben Tag zur Zahlung der 1. Umsatzsteuerrate schritt, welche das Unternehmen gemäß der Vereinbarung bis Ende November zu entrichten berechtigt war.
Aus diesen Gründen wurde er umgehend freigelassen, ohne dass irgendeine strafrechtliches Vergehen vorliegt. Wie uns die Staatsanwaltschaft erklärte, ergab sich das Thema aus der mangelhaften Abstimmung der Verfolgungsbehörden und des Dienststellenleiters des peripheren Kontrollzentrums.
Mit dem Vorliegenden verlangen wir die Wiederherstellung der Wahrheit im Rahmen Ihrer journalistischen Pflicht und umgehend eine einschlägige Richtigstellung zu publizieren, da ohne jeglichen Grund der Ruf und die geschäftliche Seriosität des konkreten Unternehmens sowie auch der Name des Unternehmers in Mitleidenschaft gezogen werden, der in der konkreten Nachricht “fotografiert” wird.
Hochachtungsvoll
Kyriakos A. Nanos, Anwaltskanzlei GOULIELEMOS & PARTNER
(Quelle: Kathimerini)










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