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Sondersteuer für mehr als 1 Million Immobilienbesitzer in Griechenland

22. November 2009 / Aufrufe: 605 Keine Kommentare
Stratos Paradias
Stratos Paradias
Vorsitzender der POMIDA

Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Panhellenischen Verbandes der Immobilienbesitzer (POMIDA) Stratos Paradias werden infolge der neuen Regelungen bezüglich der Erhebung der Sonderabgabe auf Immobilien in Griechenland weit über eine Million Immobilienbesitzer von der außerordentlichen Sondersteuer betroffen sein. Angesichts der auf nur 400.000 Euro gesenkten Bemessungsgrundlage für die Sondersteuer und des bis auf 1% angehobenen Grundsteuersatzes äußerte der Vorsitzende der POMIDA, dass nunmehr das mittlere Eigentum steuerlich ins Visier genommen werde.

In seinem Vortrag auf einem Forum in Patra sprach Stratos Paradias von einem “Steuerfeldzug” und “eliminierenden Maßnahmen” wie der Sonderabgabe, der erwarteten jährlich fälligen Großgrundbesitzsteuer FMAP, der Wiedereinführung der Besteuerung von Erbschaften und Elternschenkungen und der angekündigten erneuten Anhebung der Einheitswerte. 

All dies, fügte der Vorsitzende des POMIDA an, “wird zur gesetzlich geregelten Entwendung und indirekten Enteignung des Vermögens der Immobilienbesitzer führen, deren daraus verbliebene Einkünfte bereits jetzt um +1,5% über dem höchsten Einkommenssteuersatz besteuert werden”.

Herr Paradias charakterisierte die Erhöhung der Sonderabgabe “überrumpelnd und im Versteckten” und schätzte ein, dass die Erhöhung der Gesamtbesteuerung im Vergleich zur einheitlichen Grundsteuer (ETAK) sich von 25% für das kleinere bis zu 133% für das mittlere Vermögen von bis zu 1.000.000 Million Euro und auf bis zu 585% in den höheren Klassen bewegen werde.

Die Eigentümer von Immobilien, die keine Einkünfte abwerfen, sind absolut nicht in der Lage, solchen Steuermaßnahmen entsprechen zu können und machen sich berechtigte Sorgen darüber, welche die nächsten – und zwar sogar von beständiger Natur – Maßnahmen sein werden.

Es kann nicht akzeptiert werden, dass die unvermieteten, blockierten, einsturzbereiten, im Rohbau befindlichen, unbebauten und jede Art von Immobilien mit den überhöhten Einheitswerten in unserem Land, die keinerlei Einkünfte erbringen, eine Basis für die anfänglich angeblich außerordentliche und und dann mittels der neuen FMAP dauerhaft festgeschriebenen schweren Besteuerung ihrer Besitzer darstellen.

Erhöhung der Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland

21. November 2009 / Aufrufe: 658 Keine Kommentare

Mit einem am Freitag, dem 20. November 2009 in das Parlament gebrachten Gesetzesentwurf beschloss die neue griechische Regierung unter Jorgos Papandreou eine weitere Erhöhung der bereits Anfang November rückwirkend für das Jahr 2009 angekündigten Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland.

Ursprünglich sollte die überraschend beschlossene Sonderabgabe mittels einer gestaffelten Erhöhung der ETAK (Eniäo Telos Akinitis Periousias = einheitliche Immobilienabgabe bzw. Grundsteuer) auf Immobilienvermögen mit einem steuerrelevanten Gesamtwert ab 600.000 Euro erhoben werden und sich zusätzlich zu der regulären ETAK auf weitere 0,1% – 0,5% belaufen. Mit dem nun ohne jegliche vorherige Diskussion vorgelegten Gesetzesentwurf wird die Sonderabgabe nicht nur für Immobilienvermögen mit einem sachwertorientierten (sprich fiktiv) ermittelten Gesamtwert ab bereits 400.000 Euro erhoben, sondern auch progressiv auf 0,9% anstatt wie bisher vorgesehen 0,5% erhöht.

Schon für ein Immobilienvermögen im Segment von 400.000 – 600.000 Euro verdoppelt sich damit die ETAK auf 0,2% und steigt mit dem Gesamtwert des Immobilienbesitzes progressiv auf sage und schreibe 1% für Vermögen mit einem Wert ab 3 Millionen Euro! Insgesamt sieht der griechische Haushaltsplan 2010 Mehreinnahmen in Höhe von rund 375 Millionen Euro allein aus der Besteuerung von Immobilienbesitz und relevanten Vorgängen wie Erbschaft, Schenkung usw. vor.

Detaillierte Informationen bietet der Beitrag ETAK und Grundsteuer in Griechenland.

Griechische Kirche protestiert gegen Besteuerung ihrer Immobilien

6. November 2009 / Aufrufe: 188 Keine Kommentare
Erzbischof Hieronymos
Hieronymos, Erzbischof von
Athen und Oberhaupt der griechisch-orthodoxen Kirche

Eine Delegation der griechisch orthodoxen Kirche wird sich um ein Treffen mit Wirtschaftsminister Jorgos Papakonstantinou bemühen, um die Befreiung des Immobilienvermögens der Kirche von der erhöhten ETAK bzw. Grundsteuer zu erreichen.

Der am Freitag (08.11.2009) unter Erzbischof Hieronymos tagende Heilige Synod erörterte das Thema erneut und beschloss, dass Oberbischof Theoklitos, Metropolit von Ioannina und Leiter der Finanzdienststellen der Kirche, und Direktor Antonis Zampelis ein Treffen mit dem Minister anstreben sollen. Die Kirche begehrt eine Befreiung von der auf 0,3% erhöhten Abgabe auf die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien und argumentiert, dass ihr "als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht auf die gleiche Weise wie den übrigen juristischen Personen entgegen getreten werde" und sie "ein großes karitatves Werk erbringe und ihre Einkünfte in gemeinnützige Projekte fließen".

Sondergaben auf Immobilien und Unternehmensgewinne in Griechenland

4. November 2009 / Aufrufe: 158 1 Kommentar
Premiermionister Jorgos Papandreou
Premierminister
Jorgos Papandreou

Entgegen aller vertretenen Positionen und Versprechungen der PASOK-Partei vor den Parlamentswahlen im Oktober 2009 hat die neue griechische Regierung unter Jorgos Papandreou knapp einen Monat nach Amtsantritt bereits definitiv erste außerordentliche Sondersteuern und Abgaben beschlossen, die dem Fiskus kurzfristig zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 1 Milliarde Euro einbringen sollen.

Das “dicke Ende” steht allerdings noch aus, da derzeit fieberhaft an einem Steuerpaket gearbeitet wird, um zusätzlich zu dem regulären Steueraufkommen möglichst zügig insgesamt wenigstens weitere 4,5 Milliarden Euro einzutreiben.

Die rigorose Erhöhung diverser Verbrauchssteuern gilt inzwischen ebenso als beschlossene Sache wie auch die praktisch auf breiter Basis in einer globalen “Kopfsteuer” resultierende Ausweitung der fiktiven steuerlichen Veranlagung. Parallel werden zwar einmalige finanzielle Leistungen an bedürftige Schichten in Aussicht gestellt, die jedoch schon allein angesichts der selektiven Kriterien auf harte Kritik stoßen und letztendlich in keiner Weise zu einer nachhaltigen Verbesserung der äußerst prekären Lage breiter Schichten der Bevölkerung beitragen. Es sei angemerkt, dass laut offiziellen Angaben weit über 20% der Bevölkerung Griechenlands ihr Dasein unter der offiziellen Armutsgrenze fristet.

Etwa 180 Millionen Euro verspricht sich die Regierung von der Sonderbesteuerung aller Personen, deren Immobilienvermögen in Griechenland einen jeweiligen Gesamtwert ab 600.000 Euro erreicht. Diese Sonderabgabe bezieht sich rückwirkend auf das gesamte Jahr  2009 und wird über eine gestaffelte Erhöhung der einheitlichen Immobilienabgabe ETAK bzw. Grundsteuer erhoben werden. Die daraus resultierenden Steuersätze der ETAK belaufen sich auf 0,2% – 0,6% des sachwertorientiert (sprich fiktiv) ermittelten Gesamtwertes des Immobilienvermögens der insgesamt rund 61.000 betroffenen Immobilienbesitzer.

Weitere Einnahmen in Höhe von rund 850 Millionen Euro hofft das Finanzministerium im Rahmen der rückwirkenden Sonderbesteuerung größerer Unternehmen eintreiben zu können. Von dieser Maßnahme sind mehr als 300 in Griechenland ansässige Unternehmen betroffen, die im Jahr 2008 einen Brutto-Jahresgewinn (also vor Steuer) von 5 Millionen Euro oder mehr erzielten. Der Satz der Sonderabgabe beläuft sich je nach Höhe der deklarierten Gewinne auf 5% – 10%.

Konkrete Angaben zu Bemessung und Höhe der beschlossenen Sonderabgaben bietet der Beitrag Erhöhung der ETAK + Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne.

ETAK, Grundsteuer und Erbschaftssteuer

10. Oktober 2009 / Aufrufe: 340 Keine Kommentare

Die einheitliche Immobilienabgabe ETAK wird für die Jahre 2008 und 2009 regulär und ohne Änderungen erhoben werden. Ab 2010 soll jedoch anstatt der ETAK wieder die Besteuerung großen Immobilienbesitzes (FMAP) eingeführt werden. Obwohl verlautbar wurde, dass hohe Freibeträge geplant seien, wird dies erneut zu einer grundlegenden Änderung bei der Besteuerung von Immobilien in Griechenland führen.
Einschneidende Änderungen sind auch hinsichtlich der Erbschaftssteuer und der Besteuerung elterlicher Zuwendungen und Schenkungen angekündigt und werden ebenfalls ab 2010 in Kraft treten.

Ausführliche Informationen sowie auch die aktuellen Bestimmungen des Runderlasses POL 1108 bietet der Beitrag ETAK – Einheitliche Immobilienabgabe in Griechenland.