Archiv

Artikel Tagged ‘esy’

Griechenland bietet Privatversicherern Krankenhausbetten an

20. August 2011 / Aufrufe: 120 1 Kommentar

Das Gesundheitsministerium in Griechenland bietet privaten Versicherungsträgern 556 Betten in öffentlichen Krankenhäusern zur Behandlung von Privatpatienten an.

Das griechische Gesundheitsministerium reserviert den privaten Krankenversicherern fast ein ganzes Krankenhaus des nationalen Gesundheitssystems (ESY / ΕΣΥ): insgesamt 556 Betten in staatlichen Krankenhäusern werden für Patienten bereitgestellt, die eine private Krankenversicherung haben – also ungefähr so viele Betten, über welche alle Kliniken des Krankenhauses “G. Gennimatas” zusammen verfügen.

Laut der offiziellen Lesart besteht das Ziel dieser Maßnahme in der “Stützung der Einnahmen der Pflegeeinrichtungen, um die Qualität der gebotenen Gesundheitsdienste zu verbessern” – also im Klartext in einem weiteren verzweifelten Versuch, zu Lasten der gesetzlich Versicherten die maroden Finanzen des staatlichen Gesundheitssystems zu sanieren.

Vertragliche Überlassung von Krankenhausbetten an private Versicherer

Wie in dem einschlägigen Beschluss des Gesundheitsministeriums angeführt wird, der die Unterschriften des Gesundheitsministers Andreas Loverdou und des stellvertretenden Finanzministers Filippos Stachinidis trägt und zur Veröffentlichung im Regierungsanzeiger (FEK) ansteht, müssen die Vereinbarungen des staatlichen Gesundheitssystems (ESY) mit den privaten Versicherungsgesellschaften bis Ende September 2011 erfolgen.

Die Bereitstellung der Krankenhausbetten wird mittels Verträgen erfolgen, die zwischen den Bezirksgesundheitsbehörden und den privaten Krankenversicherern unterzeichnet werden. In den Verträgen werden die Versicherungsgesellschaften die geltenden Tarife für Patienten in den Krankenhäusern des ESY akzeptieren.

Laut Quellen des Gesundheitsministeriums ergibt sich der Gewinn für das ESY aus der Aufwertung der Pflegeklasse pro Behandlungstag. Die privat versicherten Patienten werden ihre Unterbringung in Einzelzimmern verlangen (was von den privaten Versicherern gedeckt wird) und damit dem staatlichen Krankenhaus einen Gewinn von täglich ungefähr 300 Euro, sprich die Differenz zwischen dritter und erster Klasse einbringen.

Wie in dem mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramm vorgesehen ist, wird die Steigerung der Einnahmen der Krankenhäuser aus den Verträgen mit privaten Versicherungsgesellschaften in Kombination mit den Maßnahmen bezüglich der Entrichtung von Behandlungsgebühren seitens unversicherter Ausländern bis 2015 den Betrag von 140 Millionen Euro bzw. 0,1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) tangieren (siehe auch Praxisgebühr und Generika im staatlichen Gesundheitswesen Griechenlands).

Private Krankenversicherer reiben sich die Hände

Von den anstehenden Verträgen, die bis zum Stichtag des 30. Septembers 2011 zu unterzeichnen sind, wird nicht nur der Staat profitieren. Die Privatversicherer reiben sich über die Überlassung von Krankenhausbetten des ESY an ihre Gesellschaften angesichts der Tatsache die Hände, dass sie im Vergleich zu privaten Krankenhäusern erheblich niedrigere Preise an das ESY entrichten werden.

Beispielsweise kostet ein Routineeingriff wie die Mandeloperation in einer Privatklinik 1.300 Euro für die eintägige Unterbringung in einem Dreibettzimmer, präoperative Untersuchung und Operation. Der “Tarif” wird allerdings weiter aufgebläht durch das Honorar des Arztes, welches die Versicherungsgesellschaft ebenfalls deckt (ca. 800 – 900 Euro), und  die Vergütung des Anästhesisten (300 – 350 Euro). Somit hat die Versicherungsgesellschaft insgesamt rund 2.500 Euro an die Kasse der Klinik zu entrichten, während sie für den selben Eingriff in einem Krankenhaus des staatlichen Gesundheitssystems gerade einmal 526 Euro zahlen wird!

Für Privatpatienten reservierte Betten auch in Universitätskrankenhäusern

Folglich werden ab Anfang Oktober 2011 sowohl griechische als auch ausländische Versicherungsgesellschaften Krankenhausbetten des ESY in Anspruch nehmen können. Im Bezirk von Attika werden “Evangelismos” und “KAT” die beiden Krankenhäuser sein, welche die meisten Betten (jeweils 26) zur Nutzung durch Privatversicherer abtreten werden, gefolgt von dem Kinderkrankenhaus “Agia Sofia” mit überlassenen 14 Betten.

In Piräus scheint mit 20 bereitgestellten Betten das Krankenhaus Tzanio das Interesse der Privatversicherer erregt zu haben, und zwar auch angesichts der Tatsache, dass mittels des Nationalen Strategischen Rahmenplans (NSRP, griechisch ESPA bzw. ΕΣΠΑ) die Renovierung der Innenräume des Krankenhauses zur Einrichtung einer kardiologischen Abteilung, einer hämodynamischen Einheit und von Labors für Belastungstests und Ultraschalluntersuchungen genehmigt worden ist.

Interesse wird natürlich auch für die Universitätskrankenhäuser wie beispielsweise das Krankenhaus ACHEPA (ΑΧΕΠΑ) in Thessaloniki gezeigt, das 16 Betten bereitstellt. Ab Herbst 2011 werden die privaten Versicherungsgesellschaften ebenfalls die Möglichkeit haben, jeweils 20 Betten in den Universitätskrankenhäusern Ioannina und Patras nutzen zu können.

(Quelle: Ta Nea)

Militärkrankenhäuser in Griechenland stehen Zivilisten offen

17. Juni 2010 / Aufrufe: 101 Keine Kommentare

Die Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki in Griechenland stehen fortan auch Zivilisten offen. Verteidigungsminister Evangelos Venizelos gab 13 Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitswesen und Militär bekannt.

Der Verteidigungsminister betonte, dass “das bekannte hohe Niveau der medizinischen Leistungen der Militärkrankenhäuser der Streitkräfte unbeeinträchtigt bleibt” und äußerte ebenfalls die Überzeugung, dass die Militärärzte “im Bewusstsein der Verantwortung” den Beschlüssen der politischen und militärischen Führung entsprechen werden. Ergänzend stellte Evangelos Venizelos klar, dass die Militärkrankenhäuser wegen ihrer Natur nicht in das bekannte Bereitschaftssystem eingegliedert werden.

Die bekannt gegeben Maßnahmen sind konkret:

1. Allen Bürgern eröffnet sich der Zugang zu den Militärkrankenhäusern in Athen und Thessaloniki (401, GNA, NNA, NIMTS, 424). Die Anzahl der Zivilisten, welche in jedes militärische Krankenhaus eingewiesen werden können, wird von der Belegung des jeweiligen Krankenhauses und der Schwere des Falles abhängen, da der Vorzug Fällen von speziellem wissenschaftlichen Interesse gegeben werden wird, welche spezialisiertes Personal erfordern. Ebenfalls werden eventuell einhergehende besondere gesellschaftliche Gründe berücksichtigt werden.

2. In die Gruppe der Berechtigten, die ein Anrecht auf eine Behandlung in den militärischen Krankenhäusern haben, werden mit den selben für das militärische Personal geltenden Bedingungen auch die Mitglieder des zivilen Personals des Verteidigungsministeriums sowie das gesamte Personal der Einheiten der Sicherheitskräfte nebst deren Veteranen aufgenommen.

3. Nach dem Vorbild der Betten in den Intensivstationen der Militärkrankenhäuser, deren Zuteilung durch das Nationale Zentrum für Gesundheitsbetrieb (EKEPY) erfolgt, werden die alltäglich verfügbaren Betten der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki jeden Morgen dem EKEPY gemeldet, um damit Patienten dienen zu können, die mittels der nationalen Notfallzentrale (EKAB) eingewiesen werden.

4. Die Laboratorien und Spezialpraxen der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki bieten die Möglichkeit zur Durchführung spezieller Untersuchungen für jeden Bürger. Im Internet wird ein Liste mit Beispielen für spezifische Untersuchungen publiziert, die in den Krankenhäusern des Militärs entweder mittels Überweisung aus einem Krankenhaus des nationalen Gesundheitssystems (ESY), in dem der Patient behandelt wird, oder auch durch direkte Vereinbarung eines Termins durchgeführt werden.

5. Die Spezialärzte, welche in Lazaretteinheiten in den Provinzen Dienst tun, werden den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitssystems (ESY) für die Deckung eventueller Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Nach der selben Logik werden die Einrichtungen der Krankenhäuser des ESY im Bedarfsfall auch zur Bedienung des militärischen Personals und primär für die Ausführung von Untersuchungen zur Verfügung stehen, für deren Durchführung sich das militärische Personal derzeit in andere Gebiete begeben muss. Die Einzelheiten werden mit einem gemeinsamen Beschluss des Verteidigungsministers und des Gesundheitsministers bestimmt werden, jedoch kommt die Maßnahme nach vorheriger Abstimmung der Leitung eines jeden interessierten Krankenhauses des ESY und des Militärs sofort zur Anwendung.

6. Der Beschluss des Gesundheitsministeriums bezüglich des Ganztagbetriebs des Krankenhäuser des ESY wird auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Eine beachtliche Anzahl an Labors und Spezialabteilungen der Militärkrankenhäuser sind bereits auch nachmittags in Betrieb, dies wird nun verallgemeinert werden.

7. Die Militärkrankenhäuser befinden sich kontinuierlich und rund um die Uhr in Bereitschaft.

8. Die Militärärzte, aber auch die im Waffendienst stehen Ärzte, die in den militärischen Einheiten zur Erstversorgung des militärischen Personals positioniert sind, werden mit den Gesundheitszentrum in ihren Bezirken kooperieren, damit einerseits die Ärzte ihre Dienste den Gesundheitszentren zugunsten der allgemeinen Bevölkerung und andererseits im Bedarfsfall die Einrichtungen der Gesundheitszentren auch für das militärische Personal zur Verfügung stehen. Es ist offensichtlich, dass es in den in abgelegenen Gebieten stationierten Einheiten immer ein Arzt der Einheit geben wird.

9. Die Militärkrankenhäuser in Attika (401, NNA, GNA) übernehmen, die medizinische Versorgung der Bewohner des Inseln an der “unwirtschaftlichen Route” der Ägäis (Samothraki, Skyros, Ag. Evstratios, Farmakonisi, Agathonisi, Psarra, Kleine Kykladen usw.) zu unterstützen.

10. Außer den allesamt von den Streitkräften durchgeführten Lufttransporten der nationalen Notfallzentrale (EKAB) werden im Rahmen der Planung der EKAB die Krankenwagen der militärischen Einheiten und Verbände für den Transport von Patienten von den Gesundheitszentren der Provinz zu den Krankenhäusern zur Verfügung stehen, ohne jedoch die Bedürfnisse der Einheiten zu behindern.

11. In allen Krankenhäusern der Streitkräfte wird in ausreichendem Umfang Offizierspersonal für Wirtschaft und Datenverarbeitung eingesetzt werden, damit die schnellstmögliche Nutzung des EDV-Systems “Filippos” und die Einführung der doppelten Buchführung erzielt wird. Es ist beabsichtigt, möglichst viele Stellen (Einheiten, Gesundheitszentren usw.) an das Telemetrie-Programm des Systems “Filippos” anzuschließen.

12. Alle Beschlüsse der Ministerien für Gesundheit und soziale Solidarität, Arbeit und Sozialversicherung und Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt, die sich auf die Beschaffung und Verteilung von Medikamenten und Material beziehen, werden auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Bis zur vollständigen Anwendung dieser Maßnahmen werden die einschlägigen Vorgänge bereichsübergreifend und auf einheitliche Weise für alle Krankenhäuser der Streitkräfte und alle Zweige durchgeführt werden, um somit die höchstmöglichen Rabattstufen zu erzielen. Das selbe gilt auch hinsichtlich der Durchführung elektronischer Ausschreibungen, mit denen sich die ersten Erfahrungen als besonders positiv erwiesen haben.

13. Die existierende Produktionsstätte des Militärs für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Behandlungsmaterial wird vollständig für die Deckung der Bedürfnisse aller Zweige der Streitkräfte genutzt werden.