Archiv

Artikel Tagged ‘entschädigung’

Areopag in Griechenland spricht Bauarbeiter 500000 Euro Entschädigung zu

26. Juli 2011 / Aufrufe: 66 Keine Kommentare

In Griechenland sprach der Oberste Gerichtshof einem schwer verunglückten Bauarbeiter eine halbe Million Euro Schmerzensgeld zu.

Der Oberste Gerichtshof in Griechenland (Areopag) bestätigte ein berufungsgerichtliches Urteil, mit dem einem 51-jährigen Bauarbeiter, der eine dauerhafte 80%ige Behinderung erlitten hatte, nachdem er bei einem Sturz aus 3,50 Meter Höhe wegen fehlender vorgeschriebener Schutzgeländer schwer verletzt wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro zugesprochen worden war.

Konkret befand sich der Bauarbeiter im Mai 2003 im ersten Stockwerk eines zweistöckigen Baus in dem Bezirk Alimou / Attika und bemühte sich, auf der Frontseite des Balkons die Schalung für den Sturz der Balkontür zu erstellen. Er stürzte jedoch ab und schlug aus dreieinhalb Metern Höhe auf den freien Baugrund auf. Anfänglich wurde er in das Krankenhaus Asklipio Voulas und dann in das Unfallkrankenhaus KAT eingeliefert, wo er einer Operation und einem plastischen Eingriff unterzogen wurde und fünf Monate in stationärer Behandlung blieb.

Der unglückliche Bauarbeiter verließ das Krankenhaus im Rollstuhl, da er wegen eines Wirbelbruchs eine sensorimotorische Paraplegie erlitten hatte. Seitdem verblieb er vollbehindert, lebenslang zu jeglicher Arbeit unfähig und pflegebedürftig. Von dem Sozialversicherungsträger IKA erhielt er anfänglich ein Übergangsgeld für Gelähmte (sein einziges Einkommen), wurde dann von dem zuständigen Gesundheitsausschuss als zu 80% behindert und lebenslang zu jeder Arbeit unfähig befunden und erhielt schließlich eine Rente von 800 Euro monatlich.

Bauführung unterließ gesetzlich vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen

Laut den Richtern wurde belegt, dass der Sturz des Bauarbeiters darauf zurückzuführen war, dass die aufsichtführende Ingenieurin und die Baugesellschaft, die als Unternehmer die Erstellung des Zweifamilienhauses übernommen hatte, nicht die von der Arbeitsgesetzgebung geforderten Schutzgeländer oder ein Netz in 3 Meter Höhe angebracht hatten, welches den freien Fall der Bauarbeiter verhindert hätte. Dies wurde auch in dem Bericht der Techniker der Arbeitsaufsicht bestätigt. Somit wurde die ausschließliche Verantwortlichkeit für den Unfall der Ingenieurin und der Baugesellschaft angelastet.

Das Berufungsgericht akzeptierte nicht die Zeugenaussagen der Gesellschaft, dass es an dem gesamten Bau Sicherheitsgeländer gegeben habe, mit Ausnahme der Stelle, an welcher der unglückliche 51-jährige abstürzte. Es akzeptierte jedoch auch nicht, dass an der Stelle, wo der Bauarbeiter abgestürzt war, anstatt der Geländer Paletten mit Ziegelsteinen platziert worden waren. Der Bericht der Kontrolleure führte nicht das Vorhandensein von Paletten an der strittigen Stelle an, zumal die Arbeiten zur Platzierung der Ziegelsteine abgeschlossen worden waren. Bei dem Besuch der Baustelle am Tag nach dem Unfall stellten die Kontrolleure jedoch auch nicht das Vorhandensein von Schutzgittern fest.

Ingenieurin und Baugesellschaft zu 500.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Laut den Richtern stellt die Verletzung des Bauarbeiters gemäß der Arbeitsgesetzgebung einen Arbeitsunfall dar, da “es ein bei der Ausführung seiner Arbeit eingetretenes gewaltsames und überraschendes Ereignis gab, das auf die Nachlässigkeit der Ingenieurin und der Baugesellschaft zurückzuführen ist“. Die Behauptungen der letzteren, dass der Unfall auf einer unbekannten Ursache beruhte, akzeptierten die Richter dagegen nicht.

Nachdem das Berufungsgericht auch die Schwere des körperlichen Schadens des unglücklichen Bauarbeiters, sein Alter und die Folgen, die er erlitt und lebenslang zu tragen haben wird, die Schwere des Vergehens der Ingenieurin und der Baugesellschaft sowie auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Prozessgegner bewertete, befand das Gericht nach all diesem, dem 51-jährigen als Entschädigung wegen immateriellen Schadens den Betrag von 500.000 Euro zusprechen zu müssen.

Schließlich bestätigten die Richter des Areopags das berufungsurteil und befanden, dass es vollständige, eindeutige und widerspruchsfreie Begründungen aufweist, während sie parallel den Antrag der Baugesellschaft und der aufsichtführenden Ingenieurin abwiesen, mit dem die Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts Athen verlangt wurde.

(Quelle: in.gr)

Areopag urteilt Arbeitnehmer Entschädigung für Rückstufung zu

22. November 2010 / Aufrufe: 74 Keine Kommentare

Der Oberste Gerichtshof in Griechenland bestätigte die Entschädigung und Rehabilitierung eines in seiner Position einseitig von dem Arbeitgeber zurückgestuften Arbeitnehmers.

Konkret verpflichtet der Areopag mit einem aktuellen Urteil ein Versicherungsunternehmen in Griechenland zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 12.300 Euro an einen Angestellten, dem unter Änderung seines Arbeitsvertrages und Kürzung der Bezüge niedrigere Aufgaben zugewiesen worden waren. Außerdem ist das Unternehmen verpflichtet, den Arbeitnehmer wieder in seine ursprüngliche Position einzusetzen.

In dem Fall ging es um einen graduierten Hochschulabsolventen, der im Jahr 1989 nach einer Ausschreibung von einer Versicherungs-Aktiengesellschaft eingestellt wurde und einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhielt. Im Lauf der Zeit übernahm der Angestellte Führungspositionen, wie beispielsweise als geschäftsführender Vorstand, stellvertretender Direktor, Abteilungsleiter, stellvertretender Abteilungsleiter usw. Im Jahr 2006 wurde er dann jedoch als einfacher Angestellter eingesetzt, bei gleichzeitiger Streichung der bis dahin genossenen Vorteile wie der Kostenzulage für die Kundenstammpflege in Höhe von 250 Euro und der Führungsaufgabenzulage in Höhe von 625 Euro.

Wie der Areopag in seinem Urteil anführt, stellte der Schritt des Unternehmens eine einseitige nachteilige Änderung der Vertragsbedingungen dar, woraus dem Arbeitnehmer immaterieller Schaden und eine Änderung seiner Gehaltssituation entstand. Aufgrund dieser Sachlage bestätigte der Areopag das Urteil des Landgerichts, welches dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 12.279 Euro zugesprochen hatte, nämlich 3.000 Euro als Entschädigung für den immateriellen Schaden, den er aus dem Verhalten des Arbeitgebers / Unternehmens erlitt, und 9.279 Euro für verlorene Bezüge und Zulagen. Parallel verpflichtete das Gericht die Aktiengesellschaft zur Wiedereinsetzung des Arbeitnehmers in seine inne gehabte Position, und zwar unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro für jeden Tag der Nichtbefolgung des gerichtlichen Beschlusses.

Mieter in Griechenland entschädigen keine natürliche Immobilienabnutzung

9. Juni 2010 / Aufrufe: 172 Keine Kommentare

Laut einem Urteil des Areopag in Griechenland schulden Mieter nicht, die Vermieter für natürliche Abnutzungen einer Immobilie infolge deren regulärer Nutzung zu entschädigen.

Konkret entschied der Oberste Gerichtshof in Griechenland mit seinem Urteil Nr. 633/2010, dass Mieter bei der Übergabe des Mietobjekts (Wohnung, Geschäftsraum usw.) verpflichtet sind, die Eigentümer für die Beseitigung jener Schäden zu entschädigen, welche an der Immobilie verursacht wurden und außerhalb des Rahmens der natürlichen Abnutzungen liegen, die durch die alltägliche Lebensweise entstehen.

Unter Berufung auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs führt der gerichtliche Beschluss an, dass “der Mieter zur Entschädigung des Vermieters für während der Dauer des Mietverhältnisses verursachte Abnutzungen und Veränderungen an der Immobilie verpflichtet ist, mit Ausnahme jener, die durch die vereinbarte Nutzung bedingt sind“.

Das Gericht hatte sich mit dem Fall des Gebäudes zu beschäftigen, welches vor 36 Jahren das Ministerium für Öffentliche Ordnung zur Unterbringung der Polizeibehörde Thessaloniki angemietet hatte, die im Jahr 2004 aus dem Gebäude auszog. Die Eigentümer der Immobilie forderten gerichtlich Entschädigung für die partiellen Abnutzungen, die an dem Gebäude während der 36 Jahre andauernden Unterbringung der polizeilichen Dienststellen darin entstanden waren.

Der Areopag wies jene Beträge ab, die sich auf die Beseitigung durch die alltägliche Nutzung herrührende Abnutzungen bezog, wie unter anderem an den Fußböden und Böden der Treppenhäuser (Fliesen, Mosaik, Holzfußböden), den Geländern der Treppenhäuser und den Sanitäreinrichtungen. Charakteristisch wird in dem Urteil angeführt, dass in dem Gebäude rund um die Uhr und über 36 Jahre sehr viele Menschen wie Polizeibeamte, Besucher, Häftlinge, Rechtsanwälte ein und aus gingen, was das Vorhandensein von Abnutzungen zur Folge hatte.

Weiter deckten die Richter nicht die Ausgaben für die Wiederherstellung der sanitären und elektrischen Installationen, da für deren Instandhaltung gemäß dem Mietvertrag die Eigentümer verantwortlich waren. Gemäß dem Urteil sind die Abnutzungen an der Heizung, den Heizkörpern, den Boilern, den elektrischen Schaltkästen und den Steckdosen durch die gewöhnliche Nutzung und die lange Dauer des Mietverhältnisses bedingt.

Parallel akzeptierte der Areopag, dass den Eigentümern eine zusätzliche Mietzahlung für die Zeit zusteht, welche für die Beseitigung der Schäden erforderlich ist, die an den Fußböden aufgrund der Platzierung metallischer Konstruktionen usw. verursacht worden waren.

FOCUS-Artikel entfacht große Empörung in Griechenland

25. Februar 2010 / Aufrufe: 3.599 20 Kommentare

Die Titelseite der Ausgabe 08/10 des deutschen Magazins FOCUS vom 22. Februar 2010 stieß in Griechenland auf große Empörung und verursachte sogar auf politischer Ebene unverhohlene Verstimmung.

Wie beleidigend und schmähend in Griechenland der in Rede stehende Leitartikel “Betrüger in der Euro-Familie” und insbesondere auch die Fotomontage auf dem Titelblatt der Ausgabe des FOCUS empfunden wird, lässt sich einem Beitrag entnehmen, der auf dem Portal O Topos Mou am 23. Februar 2010 unter dem Titel “Ο Σάτυρος του Αρχαιολογικού Μουσείου Αθηνών” (Der Satyros des archäologischen Museums Athen) publiziert wurde und nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben wird.

Focus - O Topos Mou
O Topos Mou: Unsere Schulden? Könnt ihr haben!
Jedoch erst nach Zahlung der Kriegsreparationen, die ihr uns schuldet!

“Sehr geehrter Herr Helmut Markwort, Chefredakteur des Magazins Focus.

Das Titelblatt Ihres Magazins (links) ist kitschig und vulgär. Sie sorgen sich um ihr “Geld”, was Sie nicht davon zurückhält, die Geschichte und die Kultur unseres Landes zu schmähen. Kultur, Herr Markwort, ist das Titelblatt des Magazins unserer Gruppe (rechts). Kultur ist der Satyros des archäologischen Museums Athen. Wir hoffen, dass er Ihnen bekannt ist. Die heutige Ausgabe unseres Magazins und die Präsenz des Satyros sind Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihrem authentischen Magazin gewidmet.

Bleiben wir jedoch bei dem “Geld”, weil bei all dem, was Sie schreiben, allein nur dieses Sie zu interessieren scheint.

Wir sagen also: Deutschland soll erst einmal die Entschädigungen für die Verbrechen zahlen, welche in Griechenland während der Dauer des Zweiten Weltkrieges stattfanden, und das Gold zurückgeben, welches sich Deutschland von meinem Land aneignete, und dann werden wir sehen, wer wem schuldet! Was die Betrüger betrifft, raten wir Ihnen, diese in den Gefängnissen von München zu suchen. Der Name SIEMENS, “Flaggschiff” Deutschlands, und die Bestechungen – erinnert Sie das an etwas?

Oder müssen wir Ihr Gedächtnis auffrischen bezüglich der U-Boote “designed in Germany”, welche in den Werftanlagen Skaramangas “schief” liegen, und auch der Panzer, welche sich Griechenland von Ihrem Land “einzukaufen” weigert? Oder ist Ihnen vielleicht nicht bekannt, dass sich Deutschland während der letzten Jahre zu Griechenlands größtem Lieferanten von Waffensystemen gewandelt hat und auf jede Weise einen erstickenden Druck auf unser Land ausübt, damit es den Eurofighter kauft?

Sie haben jedoch keine Schuld. Schuld hat der griechische Bürger, der Schmähungen wie die Ihrige, aber auch die Unzulänglichkeit der Politiker duldet, welche er bedauerlicherweise wählte, damit sie ihn regieren.

Mit freundlichem Gruß

Εθελοντική Ομάδα Δράσης Ν. Πιερίας

(Freiwillige Aktionsgruppe der Präfektur Pieria)

(Quelle / Originaltext: Ο Σάτυρος του Αρχαιολογικού Μουσείου Αθηνών)

Hat Deutschland Schulden gegenüber Griechenland?

Die deutsche Besatzungsmacht erzwang im Zweiten Weltkrieg von der Griechischen Staatsbank ein Darlehen in Höhe von 3,5 Milliarden Dollar (Devisenkurs 1938). Nach dem Krieg wurde Deutschland von dem Gremium der Alliierten zu Reparationsleistungen in Höhe von 7,1 Milliarden Dollar (ebenfalls auf Devisenkursbasis 1938) an Griechenland verpflichtet.

In diesen Beträgen nicht berücksichtigt sind die Entschädigungen für die Gräueltaten, welche rund 12% der damaligen Bevölkerung Griechenlands das Leben kosteten, für die etwa – überwiegend im Rahmen diverser “Strafaktionen” – 200 zerstörten Dörfer oder auch an die zahllosen Griechen, die zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert worden waren.

Weiter wurde Deutschland verpflichtet, die von der deutschen Besatzungsmacht aus den griechischen Museen und von diversen archäologischen Stätten entwendeten archäologischen Schätze zurückzugeben.

Im Gegensatz zu damaligen Verbündeten Deutschlands haben seit 1946 die deutschen Regierungen bis heute weder die Reparationsleistungen an Griechenland noch die ausgeklagten Entschädigungen an griechische Staatsbürger bzw. deren Hinterbliebene gezahlt und auch nicht die geraubten archäologischen Schätze zurückgegeben.

Selbst der ehemalige griechische Premierminister Xenofon Zolotas hatte aus gegebenem Anlass erklärt, “Deutschland schuldet Griechenland aus während des Krieges an die deutschen Behörden gewährten (Zwangs-) Krediten hohe Summen und weigert sich, diese zurückzuzahlen“.

Von deutscher Seite wurde aktuell dagegen gehalten, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Basis des Entschädigungsabkommens von 1960 Griechenland mit knapp 59 Millionen Euro entschädigt habe und Griechenland nach 1960 mit gut 16 Milliarden Euro bei der Integration in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft unterstützt worden sei.

Relevanter Artikel: Überlegungen zum Focus-Artikel “Betrüger in der Euro-Familie”