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Artikel Tagged ‘einkommensteuererklärung’

Fristen für elektronische Steuererklärung 2011 in Griechenland

26. März 2011 / Aufrufe: 300 Keine Kommentare

In Griechenland beginnen die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen natürlicher Personen in elektronischer Form für das Fiskaljahr 2011 zu laufen.

Das griechische Finanzministerium gab in einer Bekanntmachung vom 24. März 2011 die neuen Fristen für die elektronische Einreichung der Einkommensteuererklärungen natürlicher Personen bekannt. Die elektronische Abgabe der Steuererklärungen 2011 über das griechische Steuerportal TAXISnet, das während der vergangenen Wochen wegen technischer Arbeiten teilweise außer Betrieb war, wird ab dem 01. April 2011 möglich sein.

Es ist anzumerken, dass die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung ursprünglich ab 2011 allgemein obligatorisch werden sollte. Nachdem allerdings erkennbar wurde, dass sich dieses Vorhaben noch nicht global umsetzen ließ, bleibt unter anderem für Privatpersonen die elektronische Abgabe der Steuerklärung bis auf weiteres doch optional. Außerdem wurde die Frist für die obligatorische erneute Verifizierung (siehe Wichtige Änderungen bei Steuerportal TAXISnet in Griechenland) bereits vor Mitte Dezember 2010 registrierter User des TAXISnet-Portals bis Ende 2011 verlängert, damit diese User auch weiterhin auf alle ihnen bisher zur Verfügung stehenden Funktionen des Portals zugreifen können.

Wie üblich sind die Abgabefristen nach nach der letzten Ziffer der Steuernummern gestaffelt und ergeben sich – wohlgemerkt für die elektronische (!) Abgabe der Steuererklärung natürlicher Personen – wie folgend:

Start 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
-
50
60
-
00
01.04 18. 04. 19. 04. 20. 04. 21. 04. 27. 04. 28. 04. 29. 04. 02. 05. 03. 05. 04. 05. 05. 05.

Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Immobiliendeklaration (Formular E9), ist diese – sofern gestattet – bei konventioneller Abgabe an die Fristen der Einkommensteuererklärung (Formular E1) gebunden,  kann jedoch von natürlichen Personen alternativ auch in elektronischer Form eingereicht werden, womit sich die Frist dann global auf den Zeitraum vom 01.06.2011 bis zum 30.06.2011 verlängert. Bezüglich aller übrigen Fristen herrscht zum Teil immer noch Unklarheit, deswegen sollte im Zweifelsfall unbedingt ein zuverlässiger Steuerberater in Griechenland befragt werden.

Ergänzende Informationen bietet der Beitrag Einkommensteuererklärung in Griechenland.

Sonderabgabe auf Jahreseinkommen ab 100000 Euro in Griechenland

3. Juni 2010 / Aufrufe: 216 Keine Kommentare

In Griechenland wird auf 2009 erzielte Jahreseinkommen in einer Gesamthöhe ab 100.000 Euro rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% des Gesamteinkommens erhoben.

Unter die Sonderabgabe von 1% fallen alle natürlichen Personen, die in ihrer diesjährigen Einkommensteuererklärung ein Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro oder mehr deklarieren. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens, auf welches die Sonderabgabe erhoben wird,  werden auch Zinsen aus Bankguthaben, Gewinne aus Aktienverkäufen und Investment-Fonts sowie ebenfalls pauschal oder nach speziellen Bestimmungen besteuerte Einkommen berücksichtigt.

Nach den vorliegenden Daten deklarieren in Griechenland etwa 17.500 Personen ein persönliches steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder höher. Die Sonderabgabe in Höhe von 1% wird allerdings auch mehr als 50.000 Personen belasten, die zwar niedrigere steuerpflichtige Einkommen deklarieren, andererseits jedoch steuerfreie Einkünfte haben und nun aufgrund der Berücksichtigung aller Einkünfte (gleich ob steuerpflichtig oder nicht) trotzdem unter die Sonderabgabe fallen.

Von der Sonderabgabe nicht betroffen sind juristische Personen (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften), da die Sonderabgabe auf jene Einkünfte erhoben wird, welche die natürlichen Personen aus der Beteiligung an diesen Gesellschaften erzielen. Weiter sind von der Sonderabgabe nur Entlassungsentschädigungen, einmalige Zahlungen von Vorsorge- und Versicherungskassen und die einmaligen Zahlungen an Beamte bei ihrer Pensionierung usw. ausgenommen.

Nicht von der Sonderabgabe ausgenommen sind dagegen beispielsweise Gewinne aus Verkäufen aus Aktien, gleich ob diese an der inländischen oder einer ausländischen Börse notiert sind oder nicht, Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an Investment-Fonds und aus Rückkaufvereinbarungen (Repos), Altersrenten ausländischer Herkunft, die nur im Ausland besteuert werden, sowie auch Lohneinkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Ebenfalls unter die Sonderabgabe fallen unter anderem alle Zinsen aus Bankguthaben und Spareinlagen, Zinserträge aus staatlichen Anleihen und Bonds, Zinsen aus Anleihen, die von Gesellschaften oder Unternehmen mit Sitz in Griechenland ausgegeben werden, die Vergütungen und Gehälter der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, der Gewinn aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen, eigenständig bzw. pauschal besteuerte Lohneinkünfte und sogar auch spezielle Gefahrenzulagen.

Die Sonderabgabe wird auf das gesamte – gleich ob reale, fiktive, steuerpflichtige oder nicht – im Fiskaljahres 2010 deklarierte bzw. im Jahr 2009 erzielte persönliche Nettoeinkommen (also nicht Familieneinkommen) einer natürlichen Person erhoben, wenn dieses 100.000 Euro oder mehr beträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einkommen nur aus einer oder mehreren Quellen stammt, für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden grundsätzlich alle Einkommen aus jeder beliebigen Quelle berücksichtigt (Immobilien, Arbeitsverhältnisse, Handelsbetriebe, bewegliche Werte,  Selbständigkeit, freie Berufe, landwirtschaftliche Unternehmen usw.). Beläuft sich die Summe aller Einkünfte auf 100.000 Euro oder mehr, wird die Sonderabgabe in Höhe von 1% auf das gesamte (!) Einkommen fällig.

Weitere Informationen in Zusammenhang mit der Einkommensbesteuerung in Griechenland bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland – Steuersätze, Sonderabgaben, Fristen.

Steuererklärung in Griechenland per Internet

1. April 2010 / Aufrufe: 398 Keine Kommentare

Mit gut einem Monat Verspätung ist in Griechenland seit dem 01. April 2010 endlich die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung natürlicher Personen auch per Internet möglich.

Die ursprünglich ab dem 01. März 2010 gestaffelt auslaufenden Fristen für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 bzw. Fiskaljahr 2010 haben sich aufgrund organisatorischer und technischer Probleme um insgesamt rund einen Monat verschoben. Seit dem 01. April 2010 ist über das Internetportal der Zentrale für Datenverarbeitung des griechischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen nun endlich auch wieder die Einreichung der Steuererklärungen per Internet möglich.

Alle User, die sich bereits in der Vergangenheit verifizieren lassen haben, können die technisch aufgewertete Sektion mit den bisherigen Zugangsdaten nutzen. Interessenten, die noch nicht über einen persönlichen Account verfügen, können das Verfahren der Registrierung per E-Mail abwickeln und werden im Regelfall innerhalb von drei bis fünf Tagen freigeschaltet.

Die aktuellen Fristen für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung in Griechenland steuerpflichtiger natürlicher Personen sind unter Steuererklärung in Griechenland aufgelistet. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass ab 2011 in Griechenland die Abgabe der jährlichen Steuererklärung nur noch per Internet möglich sein soll.

Erneute Steuererhöhungen und harte Sparmaßnahmen in Griechenland

3. März 2010 / Aufrufe: 1.528 5 Kommentare

In Griechenland wurden am 03. März 2010 erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer usw.), Sonderabgaben und harte Sparmaßnahmen beschlossen.

Das am Mittwoch von der griechischen Regierung beschlossene Paket der zusätzlichen Sparmaßnahmen wurde noch am selben Tag im Eilverfahren ins Parlament gebracht und wird  ab Donnerstag (04. März 2010) in Kraft treten. Von den Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen erhofft sich der Fiskus Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 5 Milliarden Euro.

Erhöhung der Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer und Getränkesteuer, neue Luxussteuer auf Autos und Investitionsgüter

Die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland in Höhe von bisher 4,5% (Sondersatz), 9% (ermäßigter Satz für Lebensmittel usw.) und 19% (regulärer Satz für Gebrauchsgüter, Dienstleistungen usw.) wurden entsprechend auf 5%, 10% und 21% erhöht. In der Praxis sollen die neuen Mehrwertsteuersätze ab dem 15. März 2010 zur Anwendung kommen. Die Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf den griechischen Inseln bleibt weiterhin bestehen.

Die erst im vergangenen Monat erhöhte Mineralölsteuer wird erneut um etwa 8 Cent pro Liter für Benzin und um etwa 3 Cent pro Liter für Diesel angehoben. In Kombination mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer wird sich der Benzinpreis in der Praxis um wenigstens 10 Cent pro Liter für normales Bleifrei erhöhen und zu Preisen von bis zu deutlich über 1,50 Euro führen. Die Steuerbefreiung für Dieselkraftstoff zur Stromerzeugung wurde gestrichen, was letztendlich auch zu einer Erhöhung der Strompreise führen wird.

Tabaksteuer und Getränkesteuer wurden erneut um 20% erhöht. Auch hier wirkt sich natürlich zusätzlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Wie hoch fortan insbesondere die Preise für Zigaretten in der Praxis ausfallen werden, ist derzeit noch ungewiss.

Ebenfalls erhöht wurde die Gebühr für die Nutzung von Radiofrequenzen durch elektronische Massenmedien, und zwar von bisher 0,1% auf fortan 2%!

Schließlich wird eine neue Luxussteuer auf Kraftfahrzeuge, aber auch Edelsteine, Edelmetalle, Flugzeuge, Freizeitboote, Hubschrauber, Lederwaren, Pelze usw. in Höhe von bis zu 30% eingeführt. Insbesondere bei Autos wird die Luxussteuer auf Wagen mit einem Fabrikpreis ab 17.000 Euro erhoben werden und mit steigendem Kaufpreis einer Staffelung bis zum Satz von 30% folgen.

Erhöhung der Einkommenssteuer und Besteuerung von Immobilien

Bezüglich der Einkommenssteuer wurde rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% auf Einkommen ab 100.000 Euro des Jahres 2009 sowie ein neuer Spitzensteuersatz in Höhe von 45% auf Einkommen ab 100.000 Euro des Jahres 2010 beschlossen (siehe auch Einkommenssteuererklärung in Griechenland).

Für Immobilienvermögen mit einem nach dem System der sachwertorientierten Wertermittlung bestimmten Gesamtwert von über 5 Millionen Euro wurde der Grundsteuersatz von bisher 1% auf 2% erhöht. Dieser Steuersatz soll bis auf weiteres für drei Jahre zur Anwendung kommen.

Die Besteuerung von Immobilien, welche sich im Besitz sogenannter Offshore-Gesellschaften befinden, wurde von 3% auf 15% erhöht – was praktisch einer mittelfristigen Enteignung gleichkommt (siehe auch FMAP – Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland).

Kürzung von Bezügen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und öffentlichen Investitionen, Rentenstopp und Gehaltskürzungen

Auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor sollen Bezüge, Vergütungen und Zulagen rigoros gekürzt oder sogar völlig gestrichen werden:

  • Kürzung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Osterzulage um 30%
  • Kürzung aller übrigen Gehaltszulagen um 12%
  • Kürzung der Zulage für Justizbeamte und -angestellte um 20%
  • Kürzung der Zuschüsse für juristische Personen privaten Rechts und Behörden der lokalen Selbstverwaltung
  • Kürzung der Zuschüsse an die Kassen OAP, DEI und TAP-OTE um 10%
  • Kürzung des öffentlichen Investitionsprogramms um 5% (= 500 Millionen Euro)
  • Kürzung des entsprechenden Programms des Bildungsministeriums um 100 Millionen Euro und zusätzliche Kürzung neuer Programme des Bildungsministeriums um weitere 100 Millionen Euro
  • Minderung der Preise von Medikamenten um 20%
  • Abschaffung der bezahlten Ausschüsse auf dem öffentlichen Sektor
  • Kürzung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern um 50%
  • Einführung einer Höchstgrenze für die Bezüge staatlicher Beamten und Angestellter
  • Verbot der Zahlung von Sonderzulagen / Boni
  • Kürzung der Ausgaben für Überstunden und Wegegelder um 30%
  • Allgemeiner Rentenstopp, also auch für niedrige Renten (Renten bleiben jedoch von den Kürzungen bei Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Osterzulage ausgenommen)