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Begründung der Inhaftierung des Abts Ephraim in Griechenland

30. Dezember 2011 / Aufrufe: 275 5 Kommentare

Der Gerichtsbeschluss über die Inhaftierung des Abts Ephraim des Vatopedi-Klosters in Griechenland charakterisiert den Mönch als Person mit Hang zu krimineller Aktivität.

Die Berufungsrichter, die über die vorläufige Inhaftierung des Abts Ephraim entschieden, lasten dem Abt des Klosters Vatopedi in der Mönchsrepublik Athos die affektierte Planung und Ausführung von Straftaten an und charakterisieren ihn als Person mit Hang zur kriminellen Aktivität. Die Begründung des Beschlusses (Nr. 3682/2011), in welcher der Position der zuständigen Untersuchungsrichterin stattgegeben wird, die sich für die vorläufige Inhaftierung aussprach, führt an, dass der Abt Ephraim “eine Person mit Hang zur kriminellen Aktivität als Element seiner Persönlichkeit sei und geschickt und methodisch agiere“.

Die Richter erachten ebenfalls, dass die Gefahr der Ausübung neuer Straftaten existent sei: “… angesichts dessen, dass der Angeklagte, der führendes Hirn und Inspirator der obigen Handlungen war, weiterhin den Status des Abts des Vatopedi-Klosters beibehält, besteht die Gefahr, dass er seine Eigenschaft wieder zur Verübung anderer mit denen verwandter Handlungen nutzt, die ihm mit der Anklageschrift begangen zu haben angelastet werden“. Weiter betonen sie, dass die Angelegenheit der Eigentumsverhältnisse der Ufergebiete und die Klagen des griechischen Staates zur Wiedererreichung seines Eigentums an Immobilien anhängen, die gegen den Vistonida-See getauscht wurden.

Richter sehen Gefahr der Ausübung weiterer Straftaten

Wie in dem Beschluss angeführt wird, “… ist, wenn der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt wird, sehr wahrscheinlich, dass er auch andere Verbrechen begeht, da der Rechtsstreit mit dem Fiskus über die strittigen Ländereien weitergeht, wobei auch sein gezeigtes außerordentliches Talent in der Ausarbeitung der strittigen Straftaten und die Begabung theatralischer Überzeugungskraft bei diversen Personen mit verschiedenen Zuständigkeitsbereichen zur Berücksichtigung kommt“.

Die Berufungsrichter betonen, dass Ephraim seine Taten anhaltend ab Ende Dezember 2001 bis 2008 ausübte und es fertig brachte, juristische Berater und Beisitzer des staatlichen Rechtsbeirats zu überzeugen, für das Kloster vorteilhafte Beschlüsse über dessen Eigentümerschaft an dem See und den Ufergebieten zu erlassen, Staatsekretäre, Ministerialbeschlüsse zur Genehmigung der Gutachten zu erlassen und keine Besitzrechte des Staates an diesen Flächen zu erheben, Minister, Beschlüsse über den Tausch des Sees und der umliegenden Ländereien zu erlassen und dieses Verfahren der staatlichen Immobiliengesellschaft (KED) mit sich zur Bebauung oder touristischen Nutzung anbietenden öffentlichen Immobilien anzutragen. In dem Beschluss wird ebenfalls angeführt, dass der Abt “sich bereits mit der Auffindung solcher Immobilien befasst hatte“, und betont, dass sowohl die zuständigen Bediensteten der KED und die zuständigen Beamten des Ministeriums für Agrarentwicklung als auch die Notarin, welche die einschlägigen Verträge errichtete, “überzeugt” wurden, dem Kloster sogar auch mit Forstimmobilien und Immobilien von archäologischem Interesse zu dienen.

Bezüglich der Notarin wird gar angeführt, dass sie dazu gebracht wurde, wahrheitswidrig auszuweisen, dass der See und die umliegenden Flächen dem Kloster gehören und die zum Tausch vorgesehenen Immobilien unter die Agrargesetzgebung und nicht unter die Forstgesetzgebung fallen.

Uneinigkeit zwischen Untersuchungsrichterin und Staatsanwalt

Dem von Ephraim vor dem Rat der Berufungsrichter vorgebrachten Argument, er könne nicht in Untersuchungshaft genommen werden, weil auch die Minister nicht belangt werden, die als Mittäter oder Urheber beteiligt gewesen sein sollen, wurde nicht von den Berufungsrichtern akzeptiert, die sich der gemeinsamen Überzeugung der Untersuchungsrichterin, aber auch des Staatsanwalts anschlossen, dass zu Lasten des Abts ernsthafte Indizien für seine Schuld hervorgehen. In dem Beschluss wird angeführt, dass in dieser Hinsicht keine Meinungsverschiedenheit zwischen der Untersuchungsrichterin Irini Kalou und dem Staatsanwalt Panagiotis Matzounis bestand.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der die Verhängung einschränkender Auflagen gegen den Abt verlangte, stellte jedoch weder “persönliches Eigeninteresse” noch “kriminellen Hang” des Angeklagten fest, da – wie er betont – “seit der Vollendung seiner Handlungen, die er begangen haben soll, ungefähr dreieinhalb Jahre verstrichen sind, ohne dass eine weitere kriminelle Aktivität hervorgeht“. Er erachtete ebenfalls, dass Ephraims Ziel der Wiederaufbau und der Glanz des Klosters waren.

Immobilien sollen auf Druck der Regierung getauscht worden sein

In dem Versuch, die ihm angelasteten schweren Anschuldigungen zurückzuweisen, argumentierte Ephraim vor der Untersuchungsrichterin, dass die Immobilientausche von der damaligen Regierung der Nea Dimokratia (ND) auferlegt wurden und mehr oder weniger eine Einbahnstraße darstellten: “Wir wollten die Immobilientausche nicht, aber sie wurden uns von der damaligen Regierung auferlegt, damit die lokalen Träger zufriedengestellt werden, die uns dort nicht haben wollten …

Auf die Frage der Untersuchungsrichterin, warum sie die Tausche nicht abgelehnt hätten, nachdem sie diese nicht wollten, antwortete der Angeklagte: “Unsere Rechtsberater überzeugten uns, dass wir keinen anderen Ausweg hatten, weil wir anderenfalls langjährige Konflikte haben würden, was wir nicht wünschten.” Ephraim meinte ebenfalls, dass seine Motive immer “edel” und ohne die Absicht waren, den Staat zu betrügen: “Wir hatten immer edle Beweggründe. Wir wollen auf empirische Weise in der ganzen Ökumene die Wahrheit der Orthodoxie bezeugen, und alle Patres und ich opfern uns Tag und Nacht demütig für das Volk Gottes auf. Wir haben in keiner Handlung von uns eigennützige Antriebe und versuchen mit unseren bescheidenen Kräften, den sich uns nähernden Menschen Trost zu spenden.

Bezüglich seiner Besuche im Megaro Maximou schließlich argumentierte Ephraim, dass diese zum Zweck der Zustellung von Einladungen erfolgten und seine Unterhaltungen mit Ioannis Angelou, dem ebenfalls in der Sache angeklagten Stabsleiter des damaligen Premierministers Konstantinos Karamanlis, sich auf Themen in Zusammenhang mit der Tradition von Athos und nicht dem Kloster bezogen, außer nur einmal, als er ihm Beschwerden über die Regierung und deren Weigerung ausdrückte, ihnen die Verwaltung des Sees zu geben, jedoch ohne dass jener (I. Angelou) irgendein Interesse zeigte.

Ephraim, der am Morgen des 28. Dezember 2011 in die Haftanstalten Korydallos eingewiesen wurde, wird in Zelle 2 des sechsten Flügels der Strafvollzugsanstalt einsitzen. Er äußerte den Wunsch, in der Zelle allein zu sein, um seine religiösen Pflichten auszuüben und zu beten, welchem Begehren von der Gefängnisdirektion stattgegeben wurde.

(Quelle: in.gr)

Ephraim, Vatopedi und Habgier eines Mönchs in Griechenland

28. Dezember 2011 / Aufrufe: 492 8 Kommentare

Die in Zusammenhang mit dem Vatopedi-Skandal in Griechenland angeordnete Inhaftierung des Abts Ephraim bewirkte heftige Reaktionen im Inland als auch Ausland.

Die im Rahmen der in dem sogenannten Vatopedi-Skandal in Griechenland seit Jahren andauernden gerichtlichen Ermittlungen kurz vor Weihnachten (konkret am 23.12.2011) verfügte vorläufige Inhaftierung des Abts Ephraim (Εφραίμ) des Klosters Vatopedi der Mönchsrepublik Athos rangiert nach wie vor an der Spitze der aktuellen Tagesthemen.

Abgesehen von allen übrigen Aspekten (wie speziell auch der heftigen politischen Intervention aus Russland) kommentiert Lori Keza (Λώρη Κέζα) hinsichtlich der Sache als solcher die gegen den Abt des Klosters Vatopedi gerichtlich angeordnete Untersuchungshaft in einem am 27.12.2011 in der Zeitung To Vima publizierten Beitrag, der nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben wird.

Immobilienskandal Vatopedi – Habgier eines Mönchs

Bevor wir uns in irgendwelchen Auslassungen über die vorläufige Inhaftierung (des Abts Ephraim) ergehen, müssen wir uns zusammenfassend die Sache in Erinnerung rufen:

Es gibt also einen See dort zwischen Xanthi und Rodopi, der dem Kloster Vatopedi gehört. Der See “gehört” dem Kloster auf die bekannte Weise, sprich gemäß dem seit tausend Jahren aufbewahrten türkischen Zettel. Anmerkung: Der griechische Staat akzeptiert die Echtheit der “Goldenen Bullen”, weil auf solchen auch das Eigentum des ökumenischen Patriarchats in der Türkei basiert. Wo es bei den Eigentumsverhältnisse “hakte”: Der griechische Staat betrachtet alle Ufergebiete als staatliches Gelände. Es wurde also ein gerichtliches Verfahren angestrengt um zu sehen, wer bzw. was obsiegen wird, nämlich die “Goldene Bulle” oder die (gesetzlichen) Bestimmungen bezüglich des öffentlichen Charakters des Sees.

Der griechische Staat verzichtete auf die Ansprüche und der See ging offiziell in das Eigentum des Klosters über. Der einzige erzielbare Profit bestand darin, weiterhin Geld von den Fischern einzutreiben! Das Gebiet steht unter dem Schutz des Ramsar-Abkommens und darf nicht bebaut werden. Es handelt sich um eine dermaßen schöne Landschaft, dass möglicherweise sogar der atheistische Besucher an die Existenz Gottes glauben wird. Ein idealer Ort für Meditation und Gebet. Aber, von wegen, nachdem das Kloster zum Eigentümer des Sees wurde, beschloss es, ihn loszuwerden. Es gab ihn an den Staat zurück, im Tausch gegen ein Gebäude von 20.000 qm in der Lage Thrakomakedones und eine Fläche von 860 Hektar bei Ouranopouli (auf Halkidiki) – welche Immobilien an Offshore-Gesellschaften gingen.

Bei diesem ganzen Verfahren fehlen für den Transfer notwendige Unterlagen, werden Akte wie die Veröffentlichung der Beschlüsse im Regierungsanzeiger unterlassen und erfolgen Telefonate seitens Karamanlis’ “Pfarrerskinds”: “Helft etwas nach, um dem “alten Mann” (sprich Abt) zu helfen”. Der “alte Mann” bzw. Abt, der gar nicht einmal so “alt” (nämlich heute fünfundfünfzigjährig) ist, geht im “Maximou” ein und aus (Anmerkung: das Gebäude “Megaro Maximou” beherbergt das Büro des jeweiligen Premierministers). Der Abt Ephraim war ein regelnder Faktor im politischen Leben, jedoch bezieht sich der Beschluss über seine Inhaftierung weder auf seine politische Rolle, noch auf seine Popularität in den weltlichen Kreisen, und auch nicht auf seinen Einfluss auf die Russen.

Zur Essenz: Die dreisitzige Kammer des Berufungsgerichts beschloss die vorläufige Inhaftierung des Abts wegen der ihn belastenden Beschuldigungen bezüglich der Anstiftung zu Betrug, Geldwäsche und Erwirkung unwahrer Bescheinigungen. Wir werden überhaupt nicht auf die Diabetes und Bandscheibenleiden umfassende theatralische Inszenierung eingehen. Was überrascht, ist die Massenreaktion zu Gunsten des Angeklagten. Wir übergehen den rechtlichen Part, vergessen die verlorenen gegangenen Unterlagen, die umgangenen Verfahren, die erfolgten Urkundenfälschungen. Wir können jedoch nicht das Gesamte, das Aushecken des teuflischen Plans über den Tausch eines Sees gegen Immobilien vergessen, die dutzende Millionen Euro wert sind.

Aus welchem konkreten Grund wurde der Abt Ephraim zum Mönch? Um sich zu bereichern, um sich Vermögen anzueignen, um das Volk zu übervorteilen? Es ist paradox, dass die Gläubigen die Gier, die Bereitschaft, sich – sei es auch zu Gunsten des Klosters – alles unter den Nagel zu reißen, zu vergeben sputen. Normalerweise hätten all jene, die in den Kirchen ein- und ausgehen, sich bekreuzigen und Athos besuchen, bezüglich einer Person vorsichtig sein müssen, die keinerlei Anzeichen der Beherrschung zeigt. Der Abt Ephraim agierte als Nimmersatt, was nicht mit den Grundsätzen seines Bekenntnisses vereinbar ist.

Wenn seine Anhänger schon nicht die rechtliche Seite der Sache zu begreifen vermögen, sollen sie zumindest bei dem Status verbleiben: er ist ein Abt, nicht ein Händler in (dem Athener Nobel-Vorort) Kolonaki.

(Quelle: To Vima)

Vorladungen im Immobilienskandal Vatopedi in Griechenland

28. November 2009 / Aufrufe: 114 Keine Kommentare

Der Skandal um den Tausch von Immobilien zwischen dem Staat und dem Kloster Vatopedi der Mönchsrepublik Athos in Griechenland hatte hohe Wellen geschlagen und zu einem gewissen Teil vermutlich sogar zu dem Sturz der Regierung unter Konstantinos Karamanlis beigetragen. Bei diesem Immobilienskandal geht es in erster Linie um den Vistonida-See nebst seinen Uferzonen, welchen das Kloster Vatopedi als angeblicher Eigentümer gegen hochwertige Immobilien aus staatlichem Besitz einzutauschen geschafft und diese fallweise mit exorbitanten Gewinnen weiterverkauft hatte.

Kloster Vatopedi auf Athos in Griechenland
Klosteranlage Vatopedi der Mönchsrepublik Athos in Griechenland (Quelle: Wikipedia)

Seit Mai 2009 ermitteln in der Sache die speziell eingesetzte OLG-Ermittlungsrichterin Irini Kalou und der OLG-Richter Nikitas Christopoulos und haben nun die ersten der insgesamt etwa 30 Beschuldigten vorgeladen, welche zu der Zeit der strittigen Immobilientransaktionen Mitglieder des Gutachtergremiums für staatlichen Grundbesitz und Wechselvermögen des Ministeriums für Landwirtschaftliche Entwicklung waren.

Ebenfalls erwartet wird die Vorladung in die Sache verwickelter Mitglieder des Rechtsausschusses des Staates, aber auch der staatlichen Grundbesitzgesellschaft der Republik Griechenland (KED), an den Transaktionen beteiligter Notare und Rechtsanwälte sowie letztendlich des Abts Efraim und des Mönchs Arsenios des Klosters Vatopedi.

In der Sache des Immobilienskandals Vatopedi ist ein Strafverfahren wegen der Strafbestände der Veruntreuung, des gemeinschaftlichen Betruges, der Abgabe unwahrer Erklärungen, der Legalisierung von Einkünften aus illegalen Aktivitäten, der moralischen Urheberschaft und unmittelbaren Mitwirkung in diesen gegen den Staat gerichteten Handlungen und wegen drei weiterer Vergehen eingeleitet worden.

Der Abt Efraim und der Mönch Arsenios sind bereits beide zu Haftstrafen von je 15 Monaten Verurteilt worden, weil sie in einem gegen das Kloster gerichteten gerichtlichen Verfahren auf illegitime Weise Einfluss auf die damals zuständige Richterin ausgeübt hatten, die ebenfalls zu 15 Monaten Haft verurteilt worden war. Die verhängetn Haftstrafen wurden allerdings alle auf Bewährung ausgesetzt.

15 Monate Haft für Efraim und Arsenios

9. Oktober 2009 / Aufrufe: 120 1 Kommentar
Abt Efraim und Moench Arsenios des Klosters Vatopedi auf Athos
Abt Efraim und Mönch Arsenios

Der Abt Efraim und der Mönch Arsenios des Kloster Vatopedi in der Mönchsrepublik Athos in Griechenland wurden jeder zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand die beiden Angeklagten für schuldig, in persönlichen Telefonaten die damals zuständige Richterin am Oberlandesgericht beeinflusst und auf diese Weise in dem gerichtlichen Verfahren um einen betrügerischen Immobilienhandel den Erlass eines Urteils zu Ungunsten des Klosters verhindert zu haben.
Die in Rede stehende Richterin Maria Psalti wurde wegen Verletzung des Verfahrensgeheimnisses und ihrer richterlichten Pflichten ebenfalls zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Kloster und die beiden Verurteilten stehen im Mittelpunkt eines Immobilienskandals, der unter anderem die Regierung unter Konstantinos Karamanlis schwer erschüttert hatte und sich letztendlich auch auf den Ausgang der Parlamentswahlen im Oktober 2009 ausgewirkt haben wird. Weiterführende Informationen zu dem Kloster Vatopedi sowie auch den Hintergründen des Immobilienskandals um den Vistonida-See bietet Wikipedia mit dem Beitrag Vatopedi