Rücktritt der Wirtschaftsstaatsanwälte in Griechenland
Die Sonderstaatsanwälte für Steuer- und Wirtschaftsverbrechen in Griechenland legten ihr Amt nieder und monieren Behinderungen bei der Ausübung ihrer Aufgaben.
Hinweis: Nachstehender Beitrag ist insofern hinfällig, als die in Rede stehenden Richter laut ihren heutigen Erklärungen (30.12.2011) zumindest bis auf weiteres in ihren Ämtern verbleiben werden.
Die beiden Sonderstaatsanwälte für Wirtschaftskriminalität und Steuervergehen, Grigoris Peponis und sein Spyros Mouzakis, reichten gestern (28.12.2011) überraschend ihren Rücktritt ein. Die beiden Richter beklagen dabei Eingriffe in ihr Werk und reagieren mit ihrem Rücktritt auf einen von dem Finanzministerium forcierten Gesetzentwurf, der ihnen laut ihrer Ansicht praktisch ihre Zuständigkeiten nimmt und bestimmt, dass die Position des Wirtschaftsstaatsanwalts fortan ein Assistenz-Staatsanwalt des Areopag bekleiden wird.
“Mit einem Gesetzentwurf, dessen Vorlage ansteht und der uns zugestellt wurde, wird völlig fadenscheinig und mit begründenden Pseudo-Argumenten betrieben, uns zu substituieren und los zu werden“, führen die beiden Richter unter anderem in ihrem Rücktrittsschreiben an, welches viele Seitenhiebe bezüglich ihnen in den Weg gelegter Hindernisse, aber auch Äußerungen der Verbitterung enthält. Ihr dem Anschein nach unwiderruflicher Entschluss schlug sowohl bei dem Berufungsgericht als auch dem Areopag wie eine Bombe ein.
Behinderung der Staatsanwälte in der Ausübung ihrer Tätigkeit
Laut einschlägigen Informationen war allerdings bei dem Berufungsgericht seit geraumer Zeit bekannt, dass den beiden Staatsanwälten bei der Ausübung ihrer Aufgaben keine Hilfe zuteil wurde. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass seit Monaten ihr Antrag auf Unterstützung ihres Büros durch einen Justizbeamten anhängig ist, während alle wussten, dass die Herren Peponis und Mouzakis sogar mit ihren persönlichen Laptops arbeiteten, da in dem ihnen zugewiesenem Raum nicht einmal ein PC aufgestellt wurde, obwohl es viele Male verlangt worden war. Konkret führen die beiden Staatsanwälte in ihrem Rücktrittschreiben an:
“Trotz des allgemeinen negativen Klimas und in vollem Bewusstsein des gesonderten Verhältnisses zwischen der neugriechischen Realität und der sich in Griechenland entwickelnden Wirtschaftskriminalität akzeptierten wir unsere Einsetzung mit Freude und unserer aufrichtigen Leistungsbereitschaft und tiefen Hingabe für unsere dienstlichen Aufgaben erfüllt.
Wir strebten weder danach, angenehm zu werden, noch Duldungen der wie auch immer gearteten vielseitigen wirtschaftlichen Interessen sicherzustellen, gegenüber denen unser von der Legalität geleiteter Kollisionskurs eine Tatsache und nicht verhandelbar war. Nun wird mit einem zur Vorlage anstehenden und uns zugestellten Gesetzentwurf völlig fadenscheinig und mit Scheinargumenten begründet versucht, uns zu substituieren und sich unserer zu entledigen.
Weil wir niemals auf Positionen und Ämter aus waren, akzeptieren wir nicht, unter Verbot und Diktat stehende Staatsanwälte zu sein. Noch viel weniger akzeptieren wir, ein Alibi und institutionelles Taufbecken von Siloam für die vielfältigen organisierten Interessen und deren viele Namen tragende Sprachrohre darzustellen, die sich in der Grauzone der Wirtschaftskriminalität betätigen und entwickeln.“
Die beiden Staatsanwälte reichten ihren Rücktritt bei dem für Wirtschaftsthemen zuständigen assistierenden Staatsanwalt des Areopag Nikos Pantelis ein und verlangen, von dem Obersten Richterrat ersetzt zu werden. Es sei in Erinnerung gerufen, dass die Institution des Wirtschaftsstaatsanwalts vor noch nicht langer Zeit geschaffen worden war, um den Staatsapparat im Kampf gegen die Steuerhinterziehung effizienter zu machen. Die beiden Richter sind die Personen, die sich seit November 2011 mit Fällen der Nichtentrichtung der Mehrwertsteuer und Verbindlichkeiten an den Fiskus befassten.
Unter den von den beiden Wirtschaftsstaatsanwälten gehandhabten Fällen befinden sich ebenfalls jene, die sich auf Anzeigen über die Verfälschung der Daten des revidierten Defizits des Jahres 2009 durch die ELSTAT, die Anzeigen des ehemaligen Staatsekretärs für Finanzen Dimitris Kouselas über die Existenz einer Liste mit Steuerhinterziehern, die anlässlich des Rücktritts Spinelis von der Position des Generalsekretärs des Finanzministeriums erfolgten Anzeigen über einen Schattenapparat innerhalb des Ministeriums, der die Einnahme mittels des Programms IFESTOS verhängter Geldstrafen zum Stillstand bringt, aber auch die Anzeigen über die von Finanzbeamten praktizierten rechtswidrigen “Nachlässe” bei Zahlungen von Verbindlichkeiten an den Fiskus, die Erforschung von Anzeigen über die Beteiligung des Bruders des ehemaligen Premierministers an einer Gesellschaft, die mit Ausfall-Versicherungen der griechischen Staatsanleihen zu tun haben soll, sowie auch die Anzeigen bezüglich der mit zukünftigen staatlichen Zuschüssen besicherten Finanzierungen der beiden großen Parteien durch Banken beziehen.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die Wirtschaftsstaatsanwälte per Beschluss des Höchsten Richterrats eingesetzt werden.
(Quelle: in.gr)










Letzte Kommentare