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Anwalt in Griechenland klagt vor Oberstem Gerichtshof gegen Mehrwertsteuer

13. Juli 2010 / Aufrufe: 87 Keine Kommentare

In Griechenland hat ein Rechtsanwalt aus Athen vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof eine Klage gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen eingereicht.

Konkret legte ein Anwalt aus Athen vor dem obersten Verwaltungsgericht in Griechenland (StE) Beschwerde ein und beantragte, den Erlass des griechischen Wirtschaftsministeriums und die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes 3842/2010, welche die Erhebung des (regulären) Satzes der Mehrwertsteuer in Höhe von 23% auf Honorare und Leistungen von griechischen Rechtsanwälten vorsehen, als verfassungswidrig zu erklären.

Der klagende Rechtsanwalt argumentiert, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen den verfassungsrechtlichen Grundsätzen bezüglich der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit entgegen steht, da die strittigen Bestimmungen die frei praktizierenden Anwälte der Mehrwertsteuer unterstellen, während die auf dem weiteren öffentlichen Sektor, bei den Organismen der lokalen Selbstverwaltung usw. zu festen Bezügen beschäftigten Syndizi von der Besteuerung trotz der Tatsache ausgenommen bleiben, dass sie die selben Leistungen erbringen.

Weiter wird in der Beschwerde / Klage angeführt, dass mit der Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltshonorare und -leistungen das von der Verfassung garantierte Recht auf gerichtlichen Schutz beeinträchtigt wird, weil die Zuflucht zur Justiz für die wirtschaftlich Begüterten interessant gemacht und “den finanziell Schwachen fast verboten” wird.

Rechtsanwälte in Griechenland beschließen zweiwöchigen Streik

18. Juni 2010 / Aufrufe: 275 6 Kommentare

Das Plenum der Präsidenten der Anwaltskammern in Griechenland beschloss einstimmig einen zweiwöchigen Ausstand der Rechtsanwälte in ganz Griechenland.

Angesichts der im Rahmen der geplanten Liberalisierung diverser “geschlossener Berufe” anstehenden Freigabe ihrer Honorare beziehungsweise insbesondere der Abschaffung der bisher obligatorischen Mindestvorauszahlungen für die Auftritte vor den griechischen Gerichten verhärten die Rechtsanwälte in Griechenland ihre Haltung und werden vom 23. Juni 2010 bis zum 07. Juli 2010 ihren Aufgaben fern bleiben.

Außerdem beschloss das in Thessaloniki zusammengetretene Plenum der Präsidenten der griechischen Rechtsanwaltskammern, dass der Vorsitzende Dimitris Paxinos ein Treffen mit dem Premierminister Jorgos Papandreou verlangen soll um dem Regierungschef die Positionen der Anwälte in Bezug auf das konkrete Thema darzulegen. Es wurde betont, dass im Fall der Verweigerung des verlangten Treffens mit dem Premierminister die Rechtsanwälte eine Protestkundgebung in Athen planen werden.

Rechtsanwälte in Griechenland streiken ab Anfang Juni 2010

28. Mai 2010 / Aufrufe: 202 1 Kommentar

Die Rechtsanwälte in Griechenland werden ab dem 01. Juni 2010 für insgesamt vier Tage ihren Aufgaben fernbleiben.

Das Plenum der Präsidenten der griechischen Anwaltskammern beschloss in einer am Freitag, dem 27. Mai 2010 einberufenen außerordentlichen Sitzung einen viertägigen “Streik” der Rechtsanwälte in Griechenland. Gemäß diesem Beschluss werden die Anwälte ab Dienstag, dem 01. Juni 2010 bis einschließlich Freitag, den 04. Juni 2010 ihren Aufgaben fernbleiben.

Die griechischen Rechtsanwälte protestieren mit dieser Aktion zum wiederholten Mal gegen das neue Steuergesetz, die angekündigten Änderungen im Sozialversicherungssystem und die anstehende Liberalisierung ihres Berufszweiges.

Es sei angemerkt, dass in Griechenland bisher alle von Rechtsanwälten und Notaren erbrachten Dienstleistungen global von der Mehrwertsteuer ausgenommen waren, gemäß dem neuen Steuergesetz jedoch fortan dem ab 01. Juli 2010 in Kraft tretenden neuen Regelsatz der Mehrwertsteuer in Höhe von 23% unterliegen werden.

MwSt auf Anwaltsleistungen und Freigabe der Honorare in Griechenland

15. Mai 2010 / Aufrufe: 232 Keine Kommentare

Die Regierung in Griechenland plant einschneidende Änderungen bei Berufsregelungen und Honoraren der Anwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer und Apotheker.

Rigorose Umbrüche bei den Berufsregelungen, ihren derzeit noch behördlich festgesetzten (Mindest-) Vergütungen und somit nicht zuletzt auch in ihrem Alltagsleben haben in Griechenland bis Ende des Jahres 2010 die Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, beeidigte Buchhalter und Wirtschaftsprüfer und Apotheker zu erwarten.

Wie die griechische Tageszeitung TO VIMA in einem Artikel der Ausgabe vom 15. Mai 2010 berichtet, bereitet die griechische Regierung in Umsetzung der Vereinbarung mit den europäischen Partnern und dem Internationalen Währungsfond über die Abschaffung der regulierenden Verwaltungseingriffe bei allen wissenschaftlichen Berufen einen Gesetzentwurf vor, dessen Vorlage im Parlament für September 2010 erwartet wird.

Gemäß den gefassten Beschlüssen ist das Wirtschaftsministerium aufgefordert, innerhalb eines konkreten Zeitrahmens die Mindesthonorare und Mindestvergütungen, die geographischen Beschränkungen und das Werbeverbot abzuschaffen (derzeit erfolgt Werbung nur indirekt über Webseiten von Anwaltskanzleien), was unter den betroffenen Berufsgruppen konträre Ansichten hervorruft.

Parallel übt die Europäische Kommission auf Griechenland wieder einmal Druck zur Liberalisierung der Dienstleistungen aus, weil trotz der Umsetzung der einschlägigen Direktive der Gemeinschaft (2006/123) in nationales Recht bisher nicht die erforderlichen regulierenden Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes forciert worden sind.

Der Gesetzentwurf, den die griechische Regierung derzeit vorbereitet, wird folgende Punkte umfassen:

  • Abschaffung der Mindesthonorare und der geographischen Beschränkungen in Zusammenhang mit dem Gebiet, in welchem die Rechtsanwälte in Griechenland agieren dürfen, und Aufhebung des Verbotes, ihre Aktivitäten bewerben zu dürfen.
  • Liberalisierung des Notarberufs und Abschaffung der starren Anzahl der Notariate sowie auch Öffnung des Wirkungsbereichs für Rechtsanwälte.
  • Abschaffung der Mindesthonorare für Architekten, Ingenieure und auf dem gesamten technischen Zweig.
  • Abschaffung der obligatorischen Mindestvergütung der beeidigten Buch- und Wirtschaftsprüfer.
  • Aufhebung aller Beschränkungen im Apothekerberuf in Zusammenhang mit der Anzahl der Apotheken und der Mindestgewinnspanne.

In Anwaltskreisen herrscht die Ansicht vor, dass nach Abschaffung der obligatorischen Mindesthonorare die neuen Rechtsanwälte (alle, welche den Beruf seit bis zu 5 Jahren ausüben) es nicht schaffen werden, wirtschaftlich zu überleben. Von den 20.000 Rechtsanwälten in Athen zählen etwa 7.000 zu den neuen Anwälte und jedes Jahr werden weitere 1.200 registriert. Rechtsanwälte und Ingenieure drücken ebenfalls ihre starke Beunruhigung darüber aus, dass mit der Abschaffung der Mindesthonorare Berufskollegen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in den griechischen Markt “einfallen” werden.

23 % Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen und notarielle Dienstleistungen

Anwaltsleistungen waren in Griechenland bisher von der Mehrwertsteuer ausgenommen, unterliegen jedoch gemäß dem neuen Steuergesetz nun dem vollen Mehrwertsuersatz (was sinngemäß auch für Notare bzw. alle notariellen Dienstleistungen gilt). Somit werden die Honorare der Rechtsanwälte für jede Handlung vor den griechischen Gerichten mit 23 % Mehrwertsteuer belastet werden. Derzeit wird die Mehrwertsteuer auf die Mindesthonorare erhoben, nach deren Abschaffung jedoch global auf jede fakturierte Vergütung.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die Bürger beispielsweise für die Einreichung einer Klage oder für die Vertagung einer Gerichtsverhandlung das um 23 % erhöhte Mindesthonorar sowie natürlich auch den gegebenenfalls von ihrem Anwalt darüber hinausgehenden Betrag zu zahlen haben. Der Koordinationsausschuss der Anwaltskammern in Griechenland fordert dagegen, auf Anwaltsleistungen keine Mehrwertsteuer zu erheben, aber auch die Erhöhung der seit zwei Jahren konstant gebliebenen obligatorischen Mindesthonorare.