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Archiv für die Kategorie ‘Steuerwesen’

Exemplarische Strafen für Steuerhinterziehung in Griechenland

7. Februar 2010 / Aufrufe: 911 Keine Kommentare

Die griechische Regierung beabsichtigt, in unmittelbarer Zukunft große und namhafte Steuerhinterzieher zu verhaften und exemplarisch zu bestrafen. Damit soll der griechischen Gesellschaft ein nachhaltiges Signal gegebenen werden, dass das Versteckspiel mit den Finanzämtern zu Ende ist.

Stellen die Behörden Steuerhinterziehungsdelikte durch Geschäfte (keine Ausgabe von Quittungen, nicht fristgerechte und nicht vollständige Abführung der Mehrwertsteuer usw.) fest, wird gleichzeitig für einen bestimmten Zeitraum die Betriebserlaubnis des Geschäftes ausgesetzt und im Wiederholungsfall sogar endgültig eingezogen werden.

Laut in der Wochenendausgabe der griechischen Zeitung To Vima publizierten Informationen hat die Behörde für Sonderkontrollen (YPEE) während des letzten Monats ungefähr zehn Fälle erheblicher Steuerhinterziehung durch bekannte Großunternehmer ausgemacht, welche mithilfe falscher Steuererklärungen und fiktiver Geschäfte systematisch die Finanzbehörden betrogen.

Ebenfalls sind dutzende Unternehmen ausfindig gemacht worden, welche – obwohl sie keine Liquiditätsprobleme haben – seit ungefähr einem Jahr nicht mehr die Mehrwertsteuer abführen und offensichtlich darauf bauen, dass es wie auch in der Vergangenheit irgendwann wieder eine Schuldenregelung ohne Zuschläge und Strafgelder geben wird.

Trotz der Vorbehalte der Behörde für den Schutz persönlicher Daten wird sehr bald mit der Bekanntgabe und Veröffentlichung der vollständigen Identität der Steuersünder gerechnet, um allen Steuerpflichtigen die Botschaft zu übermitteln, dass die Kontrollen an Intensivität zunehmen werden und fortan niemand mehr den Zangen der Verfolgungsbehörden entkommen kann.

Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen Erhöhung der Kfz-Steuer in Griechenland ab

25. Januar 2010 / Aufrufe: 881 1 Kommentar

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland wies die Klage gegen die Mitte 2009 per Ministerbeschluss verfügte und Oktober 2009 modifizierte Erhöhung der Kfz-Steuer ab.

Die in Rede stehende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer in Griechenland war im Sommer 2009 von der damaligen Regierung Karamanlis in Kombination mit dem Programm der subventionierten Abwrackung älterer Fahrzeuge beschlossen worden. Die Steuererhöhung war mit der Finanzierung der Subventionen für das Abwrackprogramm und eventueller anschließender Fahrzeugneukäufe begründet worden. Da das griechische Parlament zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen worden war, sollte die Bestätigung der Steuererhöhung durch das Parlament nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.

Nach dem Regierungswechsel im Oktober 2009 übernahm die neue Regierung Papandreou die Steuererhöhung mit einigen Änderungen, stellte jedoch das Programm der subventionierten Abwrackung kurzerhand ein. Außerdem ist der Ministerbeschluss, mit welchem die Erhöhung der Autosteuer verfügt wurde, bis heute – also Ende Januar 2010 – nicht wie von der Verfassung vorgesehen vom Parlament bestätigt worden und somit formal nicht rechtskräftig.

Auf Basis dieser formal verfassungswidrigen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer erhob die griechische Verbraucherorganisation INKA zusammen mit drei griechischen Fahrzeughaltern Klage vor dem Obersten Gerichtshof und verlangte die Annullierung der Steuererhöhung. Der berichterstattende Richter stellte zwar das rechtmäßige Interesse der Kläger in Frage, schloss sich jedoch im übrigen dem Aspekt der Verfassungswidrigkeit der verfügten Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer an.

Am Montag, dem 25. Januar 2010, tagte das Plenum des Obersten Verwaltungsgerichtshofes hinter verschlossenen Türen und wies die Klage schließlich ab. Das Urteil begründete das Gericht mit der Ansicht, dass der Schaden, auf den sich die klagende Partei beruft, nicht durch den Ministerbeschluss als solchen, sondern die gesetzliche Verfügung hervorgerufen wird, welche die Kraftfahrzeugsteuer vorsieht. Den Vorsitz führte der Richter Panagiotis Pikramenos.

Ausführliche Informationen zu Berechnung und Höhe der Autosteuer und übriger Abgaben bietet der Artikel Auto und Motorrad in Griechenland – Kfz-Steuer und Abgaben.

Grundlegende Änderungen bei Kfz-Steuer in Griechenland geplant

17. Januar 2010 / Aufrufe: 573 Keine Kommentare

Die griechische Regierung plant grundlegende Änderungen bei Bemessung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in Griechenland. Ziel ist die Besteuerung der Nutzung anstatt des reinen Besitzes eines Fahrzeuges.

Nicht zuletzt aufgrund der empörten Reaktionen auf die rigorose, ungerechte und letztendlich auch verfassungswidrige Erhöhung der Kfz-Steuer für das Jahr 2010 plant die Regierung grundlegende Änderungen bei der Erhebung der Autosteuer in Griechenland.

Ersten Informationen zufolge zieht der Wirtschaftstab der Regierung sogar die Abschaffung der Fahrzeugsteuer in der bisherigen Form (also auch der jährlich ausgegebenen “Vignetten”) in Erwägung. Stattdessen soll zukünftig vorrangig die Benutzung und nicht allein der Besitz eines Fahrzeuges besteuert werden.

Gemäß einem möglichen Szenarium könnte an Stelle der konventionellen Kfz-Steuer eine zusätzliche pauschale Verbrauchssteuer auf Benzin und Dieselkraftstoff in Höhe von 11 Cent pro Liter treten. Dies würde sich am Beispiel eines typischen PKW der Mittelklasse bei einer Jahreslaufleistung von 15.000 Kilometern und einem daraus resultierenden Treibstoffverbrauch von 1.200 Litern in einer “Konsumsteuer” in Höhe von 132 Euro pro Jahr niederschlagen.

Ein derartiges Modell der Kraftfahrzeugbesteuerung würde all jene Fahrzeugbesitzer begünstigen, die mit ihren Fahrzeugen nur geringe Kilometerleistungen realisieren, sowie allgemein auch kleinere und technologisch moderne Fahrzeuge mit niedrigerem Verbrauch. Andererseits würden sich jedoch im gewerblichen Bereich erhebliche Kostensteigerungen ergeben und letztendlich zu Lasten der Verbraucher auswirken. Es bleibt daher abzuwarten, ob und in welchem Umfang eine solche Regelung wirklich zur Anwendung kommen und dabei gegebenenfalls zwischen privater und gewerblicher Nutzung eines Fahrzeuges unterschieden wird.

Ergänzend sei angemerkt, dass gegen die Erhöhung der Kfz-Steuer 2010 derzeit eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Griechenland anhängig ist. Die entsprechende Verfügung war im Sommer 2009 noch unter der vorherigen Regierung Karamanlis ergangen, ist nach wie vor nicht einmal vom Parlament bestätigt worden und gilt im übrigen als verfassungswidrig.

Besteuerung elterlicher Zuwendungen, Schenkungen und Erbschaften in Griechenland

16. Januar 2010 / Aufrufe: 1.352 1 Kommentar

Am 15. Januar 2010 wurde dem griechischen Parlament im Eilverfahren der Gesetzentwurf über die Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen und elterlichen Zuwendungen in Griechenland vorgelegt. Das Gesetz soll am 19. Januar 2010 ratifiziert werden und rückwirkend ab dem 08. Januar 2010 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Besteuerung der Übertragung von Immobilien aus elterlicher Schenkung – Zuwendung und Erbschaft mit einem sachwertorientiert ermittelten Wert von bis zu 310.000 Euro vor. Diese Steuersenkung betrifft die Mehrzahl der Überschreibungen von Immobilien und ergibt sich aus der Erhöhung des diesbezüglichen Steuerfreibetrages von derzeit 95.000 Euro auf nun 150.000 Euro nebst der Angleichung der einschlägigen Steuersätze.

Parallel werden allerdings fortan alle ab dem 01. Januar 1990 erfolgten Schenkungen und Zuwendung auf die Freibeträge angerechnet. Wurden also während der vergangenen 20 Jahre bereits Immobilien übertragen, reduziert sich der Freibetrag demnach um den mit diesen Transaktionen jeweils bereits ausgeschöpften Betrag.

Für Immobilien mit einem gemäß dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung ermittelten Wert ab 310.000 Euro ergeben sich dagegen mit dem neuen Besteuerungssystem erhebliche Steuererhöhungen., die je nach Wert des Vermögens bis zu 700% reichen. Die gleichermaßen auf elterliche Zuwendungen, Erbschaften und Schenkungen zur Anwendung kommenden Steuerklassen ergeben sich wie folgend:

Für einen sachwertorientiert bestimmten Immobilienwert von 150.000 Euro bis 300.000 beläuft sich der Steuersatz auf 1%, ab 300.000 Euro bis 600.000 Euro auf 5% und darüber hinaus auf 10% des Immobilienwertes.

Es sei angemerkt, dass in absehbarer Zeit mit einer kräftigen Erhöhung der nach dem System der “sachwertorientierten Wertbestimmung” ermittelten Immobilienpreise gerechnet wird. Obwohl bisher keine konkreten Informationen vorliegen, wird eine Erhöhung der steuerrelevanten Immobilienpreise in der Größenordnung von 30% erwartet – was die aufgestockten Steuerfreibeträge dann natürlich zu einem großen Teil wieder wett machen und in mehrfacher Hinsicht in einer noch höheren Besteuerung immobilen Vermögens in Griechenland resultieren wird.

Progressive Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Griechenland

Mit den neuen Regelungen wird die bisher geltende und von dem Wert der übertragenen Immobilien unabhängige pauschale Besteuerung der Übertragung mit einem Steuersatz in Höhe von 1% des sachwertorientierten Wertes abgeschafft. Stattdessen wird in der Praxis mit der Einführung von gestaffelten Besteuerungsklassen wieder die progressive Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen und elterlichen Zuwendungen eingeführt.

Konkret erhöht sich die Grenze des Steuerfreibetrages von 95.000 Euro auf 150.000 Euro in der ersten Kategorie (Klasse A – unmittelbare Familie) und von 20.000 Euro auf 30.000 Euro in der zweiten Klasse (entferntere Verwandte). Für die Klasse A wird eine Staffelung des Steuersatzes von 1% bis 10% eingeführt. Für die Klasse B beginnt dagegen die Staffelung mit einem Steuersatz von 5% und reicht bis 20%.

Auf die selbe Weise und unabhängig von dem Anlass der Übertragung (Schenkung, elterliche Zuwendung) erfolgt auch die Besteuerung der Überschreibung von Immobilienvermögen seitens der Eltern auf ihre Kinder.

Wird ein Erblasser von seinem überlebenden Ehepartner oder seinen minderjährigen Kindern beerbt, bleibt das von diesen ererbte Immobilienvermögen bis zu einem Betrag von 400.000 Euro pro Erbberechtigten steuerfrei.

Für Geldbeträge, die – formlos oder nicht – auf Verwandte der Klassen A und B transferiert werden, bleibt dagegen die pauschale Besteuerung mit einem Steuersatz von 10% für Personen der Klasse A und 20% für Personen der Klasse B bestehen, und zwar ohne jeglichen Freibetrag !!!

Schließlich wird ein einheitlicher Zahlungsmodus für die Steuer auf Erbschaften, Schenkungen und elterliche Zuwendungen eingeführt. Demnach ist die Steuerschuld in maximal 12 zweimonatlichen Raten gleicher Höhe zu begleichen, wobei jedoch unter Ausnahme der letzten Rate die Höhe der Raten nicht niedriger als 500 Euro liegen kann. Diese Regelung gilt unabhängig von der Art des erworbenen Vermögens und dem Titel der Feststellung der Steuerschuld (Steuererklärung, endgültiger Akt, Gerichtsurteil usw.).

Korrektur der Steuererhöhung bei Zigaretten und Alkohol in Griechenland

15. Januar 2010 / Aufrufe: 2.924 2 Kommentare

Mit einem am 15. Januar 2010 dem Parlament vorgelegten Gesetzentwurf wird das Ausmaß der anfänglich angekündigten Erhöhung der Tabaksteuer und Getränkesteuer in Griechenland korrigiert. Die Ratifizierung wird am 19. Januar 2010 erwartet.

Die am 08. Januar 2009 angekündigte Erhöhung der Zigarettensteuer in Griechenland um 20% sollte laut den Darstellungen der Regierung zu Preiserhöhungen von etwa 0,20 bis 0,50 Euro pro Schachtel Zigaretten führen. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass diese pauschale Erhöhung der Tabaksteuer in der Praxis zu Preiserhöhungen von bis zu gut 2 Euro pro 20-er Päckchen geführt hätte.

Mit dem neuen Gesetzentwurf wird nun die Verbrauchssteuer auf Tabakprodukte von bisher 57,5% auf 63% erhöht, während anfänglich eine Erhöhung auf 70% vorgesehen war. Der Basissteueranteil wird von 5% auf 7,5% erhöht, während die minimale Verbrauchssteuer von 80% auf 75% gesenkt wird. Der Endpreis auch der teureren Zigarettensorten soll damit in der Praxis um etwa 1 Euro pro 20-er Schachtel anstatt anfänglich 2 Euro steigen. Ebenfalls um 10% – 12% erhöht wird die Verbrauchssteuer auf Zigarren und Zigarettentabak.

Mit dem selben Gesetzesentwurf wird auch die Erhöhung der Sondersteuer auf Äthylalkohol und alkoholische Getränke geregelt. Die resultierende Preiserhöhung wird sich bei Spirituosen (Whisky, Wodka, Gin usw.) auf etwa 1 Euro pro Flasche, bei Ouzo, Tsipuoro, Tsikoudia auf etwa 0,50 Euro pro Flasche und bei Bier auf etwa 1 – 2 Cent pro Flasche belaufen.

Zigaretten in Griechenland um bis zu fast 90 Prozent teurer

12. Januar 2010 / Aufrufe: 5.633 3 Kommentare

Aufregung verursacht bei Inhabern von Kiosken und Tabakläden die für ihren Geschäftszweig “katastrophale” Erhöhung der Tabaksteuer. Die Händler sehen im oberen Preissegment der Zigaretten eine Verteuerung von derzeit 3,20 Euro auf 5,40 Euro pro Schachtel voraus.

Gemäß den Berechnungen der Branche werden sich aufgrund der am 08. Januar 2010 beschlossenen Erhöhung der Tabaksteuer in Griechenland die Preise für die teureren Zigaretten auf 5,40 Euro, im mittleren Preissegment auf 4,00 Euro und im Niedrigpreissegment auf 2,40 Euro pro 20-er Päckchen erhöhen. Seitens der Regierung wurde dagegen anfänglich dargestellt, dass sich selbst bei den teureren Zigaretten der bisherige Preis von 3,20 Euro pro Päckchen um nur etwa 0,50 Euro erhöhen werde.

Die Händler vertreten die Ansicht, dass sich die Konsumenten aufgrund des hohen Preisunterschiedes den Billigzigaretten zuwenden werden. Dies werde sowohl erhebliche Einnahmeverluste für den Staat als auch großer Schaden für den Tabakeinzelhandel zum Resultat haben.

Es sei angemerkt, dass 52% des Umsatzes der Kiosk-Geschäfte aus Tabakprodukten herrührt.

Der Vorsitzende des Verbandes der gewerblichen Kiosk-Mieter und Tabakhändler Griechenlands I. Plakopoulos erklärte, dass sich mit der Erhöhung der analogen Besteuerung auf 70% des zu ermittelnden Preises in Kombination mit der Mehrwertsteuer und der pauschalen Basissteuer die Gesamtbesteuerung des Endpreises auf 84,23% bestimmt.

Unter den derzeitigen Gegebenheiten werden somit die teureren Zigaretten zu 3,20 Euro pro 20-er Päckchen, die bisher einen Marktanteil von 47% ausmachten, einen Preis von 5,40 Euro erreichen und auf einen Marktanteil von etwa 10% sinken.

Selbst die Zigaretten des mittleren Preissegmentes, die bisher 2,40 Euro pro 20-er Päckchen kosteten und einen Marktanteil von 27% hielten, werden einen Preis von 4,00 Euro erreichen und ebenfalls auf einen Marktanteil bei 10% sinken.

Die Billigzigaretten zu bisher 2,00 Euro pro 20-er Päckchen und mit einem Marktanteil von 26% werden dagegen fortan 2,40 Euro pro Päckchen kosten und einen Marktanteil von 80% der Summe aller Tabakprodukte erreichen.

All dies wird gemäß den Einschätzungen der Branche zu deren völligem Zusammenbruch führen. Weiter sieht der Verband einen explosiven Anstieg des Schmuggels und Schwarzhandels voraus.

Vorerst keine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

11. Januar 2010 / Aufrufe: 382 Keine Kommentare

Laut aktuellen Erklärungen beabsichtigt die griechische Regierung bis auf weiteres nicht zu einer Erhöhung oder Änderungen der Mehrwertsteuer in Griechenland zu schreiten.

Obwohl die griechische Regierung verzweifelt nach Möglichkeiten sucht, dem Fiskus zusätzliche Einnahmen zur Sanierung der maroden Staatsfinanzen zu verschaffen, scheint eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland bis auf weiteres nicht beabsichtigt zu sein. Zu dieser Entscheidung wird wesentlich beigetragen haben, dass Erhöhungen der Mehrwertsteuer dem Fiskus in der Vergangenheit bei weitem nicht die erwarteten Mehreinnahmen gebracht, andererseits jedoch sowohl einen weiteren Anstieg der allgemeinen Steuerhinterziehung als insbesondere auch jedes Mal einen enormen Preisschub zur Folge hatten.

Offensichtlich ernsthafter war dagegen die Möglichkeit in Erwägung gezogen worden, anstatt der beiden heutigen in Griechenland zur Anwendung kommenden Mehrwertsteuersätze von 9% und 19% einen einheitlichen Steuersatz von 15% einzuführen. Dies hätte allerdings unweigerlich zu einem erheblichen Anstieg der Verbraucherpreise für Lebensmittel geführt und besonders hart die wirtschaftlich schwächeren Schichten der Bevölkerung getroffen.

Nicht zuletzt angesichts des Widerstandes aus den eigenen Reihen wurde schließlich seitens der Regierung bekannt gegeben, dass derzeit keine Änderungen bei der Mehrwertsteuer geplant seien. Eine bereits seit geraumer Zeit in Rede stehende Erhöhung der Mineralölsteuer sei ebenfalls nicht beabsichtigt, weil sich die daraus resultierende Erhöhung der Treibstoffpreise unmittelbar auf die angeschlagene Wirtschaft auswirken würde.

Wirklich vom Tisch ist das Thema damit allerdings nicht. Sollte während der kommenden zwei, drei Monate das globale Steueraufkommen hinter den äußerst optimistisch angesetzten Erwartungen zurückbleiben, wird die Regierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowohl die Mehrwertsteuer als gegebenenfalls auch die Mineralölsteuer erhöhen, um das beschlossene Sanierungsprogramm nicht bereits in der Anlaufphase in Frage zu stellen.

Evangelos Venizelou verspricht Rechtssicherheit in Griechenland

11. Januar 2010 / Aufrufe: 134 Keine Kommentare

Verteidigungsminister Evangelos Venizelou verspricht Rechtssicherheit und insbesondere steuerrechtliche Sicherheit ohne rückwirkende Überraschungen in Griechenland.

Das grundsätzliche Bestreben bei der Gesetzgebung und insbesondere der steuerrechtlichen Gesetzgebung ist, dass es keine rückwirkenden Überraschungen gibt. Es soll Rechtssicherheit herrschen. Der Bürger, der Steuerzahler soll wissen, welche seine Steuerlast ist und was er dem Fiskus schuldet“, erklärte der griechische Verteidigungsminister Evangelos Venizelou.

Sie können sicher sein, dass die Regierung dies sicherstellen wird. Die Bürger werden wissen, welche steuerliche Belastung jeder Vorgang für sie und ihre Familie bedeutet. Und dies wird nicht in Zukunft geschehen, es wird jetzt geschehen, weil dies der Artikel 78 der Verfassung auferlegt“, fügte Evangelos Venizelou hinzu.

Diese Erklärungen erfolgten in Zusammenhang mit der am 08. Januar 2010 verfügten Änderung bei der Besteuerung der Übertragung von Immobilien aus elterlicher Schenkung und Zuwendung in Griechenland. Der überraschend und mit sofortiger Wirkung gefasste Beschluss hatte sogar auch innerhalb des Lagers der Regierung zu energischen Einsprüchen wegen der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung geführt.

Erläuterungen bezüglich der Höhe des Steuerfreibetrages für elterliche Zuwendungen und Schenkungen, aber auch hinsichtlich der Steuerklassen des neuen steuergesetzlichen Rahmens für die Übertragung von Immobilien, werden von dem Wirtschaftsstab der Regierung am Dienstag bei der Diskussion im zuständigen Ausschuss des Parlaments erwartet.

Regierungssprecher Jorgos Petalotis erklärte in einem Radiointerview, dass am Dienstag die Regierung ihre Absichten offensichtlich werde, damit es keine Überrumpelung der Steuerzahler geben wird.

Besteuerung der Übertragung von Immobilien wegen Schenkung und elterlicher Zuwendung in Griechenland bis auf weiteres unbekannt

9. Januar 2010 / Aufrufe: 305 Keine Kommentare

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (08.01.2010) hat die griechische Regierung überraschend einen Erlass durch das – formal geschlossene – Parlament gebracht und die Besteuerung aller ab dem 08. Januar 2010 aufgrund einer Schenkung oder elterlichen Zuwendung erfolgenden Übertragungen von Immobilien in Griechenland als vorläufig erklärt.

Die neue griechische Regierung unter Georgios Papandreou hatte wiederholt angekündigt und betont, unter anderem auch die von der vorherigen Regierung unter Konstantinos Karamanlis praktisch abgeschaffte Erbschafts- und Schenkungssteuer wieder einführen zu wollen. Da mit dem neuen Steuergesetz nicht vor März 2010 zu rechnen ist, richteten sich insbesondere die Besitzer großer Immobilienvermögen darauf ein, ihr Vermögen noch vor dem Inkrafttreten der erwarteten erheblich ungünstigeren Bestimmungen zu übertragen.

Angesichts des kontinuierlichen Anstiegs der Übertragungen beachtlicher Vermögenswerte sah allerdings die Regierung die erhofften und im übrigen auch bereits global im Etat eingeplanten Mehreinnahmen schwinden und schritt kurzerhand zu der in Rede stehenden Verfügung.

Obwohl eindeutig verfassungswidrig, können demnach in Griechenland ab sofort Immobilien im Rahmen einer Schenkung oder elterlichen Zuwendung nur noch unter dem Vorbehalt der zukünftigen Feststellung der jeweiligen Steuerschuld erfolgen, deren Art der Bestimmung und Höhe jedoch bis auf weiteres unbekannt bleiben wird.

Erhöhung der Zigarettensteuer und Getränkesteuer in Griechenland

8. Januar 2010 / Aufrufe: 762 Keine Kommentare

Am Freitag, dem 08. Januar 2009, wurde in Griechenland die Erhöhung der Tabaksteuer beziehungsweise Zigarettensteuer sowie auch der Spirituosensteuer um zwanzig Prozent beschlossen.

Obwohl in dem erst zu Weihnachten 2009 verabschiedeten Haushaltsplan für das Jahr 2010 noch eine Erhöhung der Verbrauchststeuer auf Tabak und alkoholische Getränke um 10% vorgesehen war, beschloss die Regierung nun eine Erhöhung der Zigarettensteuer und Getränkesteuer in Griechenland um 20%. Der griechische Fiskus verspricht sich für das Jahr 2010 von der erneuten Erhöhung der Verbrauchssteuen auf Tabakprodukte und Spirituosen Mehreinnahmen in der Größenordnung von etwa einer halben Milliarde Euro bzw. nach einer aus gegebenem Anlass utopisch geschönten Prognose sogar fast  einer Milliarde Euro. Der Löwenanteil entfällt dabei auf die Zigarettensteuer, während das Mehraufkommen aus der Besteuerung alkoholischer Getränke selbst nach überaus optimischtischen Schätzungen auf jeden Fall unter 100 Millionen Euro liegen wird.

Ob die – gleich nach welcher Lesart angesetzten – erhofften Mehreinnahmen allerdings in der Praxis wirklich erreicht werden können, erscheint zumindest zweifelhaft. Bisher war nach jeder Erhöhung der Zigarettensteuer ein deutlicher Einbruch des Umsatzes zu verzeichnen, da viele Raucher auf billigere Marken umstiegen, den Zigarettenkonsum einschränkten oder das Rauchen völlig aufgaben.

Ein erheblicher Anteil der Raucher rekrutiert sich in Griechenland traditionell aus dem Heer der Niedriglohnempfänger und Rentner mit monatlichen Bezügen von 300 – 500 Euro, die sich nach der erneuten Erhöhung der Tabaksteuer das Rauchen definitiv nicht mehr leisten können.

Die Erhöhung der Tabaksteuer schlägt sich auf den Preis einer Schachtel Zigaretten ab etwa 0,20  Euro für ein 20er-Päckchen der Billigstmarken bis etwa 0,50 Euro für ein 20er-Päckchen der “besseren” Marken aus, die bisher 3,20 Euro kosteten und den größten Teil des Konsums ausmachen. Der Satz der Tabaksteuer beläuft sich damit von bisher 57,5% auf nunmehr 70%.