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	<title>Griechenland-Blog &#187; Steuerwesen</title>
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	<description>Aus und über Griechenland - News, Meldungen, Kommentare</description>
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		<title>IWF will neue Steuererhöhungen in Griechenland</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 22:10:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[verbrauchssteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl Griechenland infolge der aufgezwungenen maßlosen Steuererhöhungen in einen Strudel tiefer Rezession gestürzt wurde und das Steueraufkommen teilweise sogar erheblich zurückgegangen ist, schlägt der IWF neue Steuermaßnahmen vor, die allerdings weniger der griechischen Volkswirtschaft als viel mehr ausländischen Interessen dienen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>Der IWF schlägt trotz des infolge der kontinuierlichen Steuererhöhungen in Griechenland partiell sogar gesunkenen Steueraufkommens neue Steuererhöhungen vor.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Obwohl die wiederholten Erhöhungen speziell bei den Verbrauchssteuern in Griechenland zu einem steilen Rückgang der Nachfrage und damit auch des Steueraufkommens führten, schlägt der IWF mit einem der griechischen Regierung unterbreiteten Bericht erneut drastische Steuermaßnahmen vor. Der Report umfasst unter anderem Änderungen bei der Mehrwertsteuer, mit der Einführungen eines einheitlichen Satzes von 19% oder 21%, die weitere Erhöhung der Verbrauchssteuern und die Beschneidungen von Steuerbefreiungen wie beispielsweise bei den Steuervergünstigungen für Zinsen der Baudarlehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiter werden Angleichungen bei den Immobiliensteuern und den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen, was zusammen mit der Vereinfachung des Systems dem neuen Steuersystem angeblich eine größere Perspektive des Aufschwungs verleihen soll. Ebenfalls wird die Erhöhung der Besteuerung von Sparguthaben und Obligationen empfohlen, was die griechische Regierung jedoch inzwischen abgelehnt hat. <span id="more-6635"></span></p>
<h3>Erhöhung der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern</h3>
<p style="text-align: justify;">Der Bericht des IWF befindet sich auf dem Tisch des bereits begonnenen Dialogs zwischen dem Finanzministerium und den drei an der Regierung beteiligten Parteien. Der IWF schlägt unter anderem vor:</p>
<ul>
<li>Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuer-Satzes von 19% oder 21%, gegenüber den heute geltenden drei Sätze von 23%, 13% und 6,5%.<br />
Der Vorschlag für einen Satz von 21% sieht parallel die Einführung eines reduzierten Satzes für Hotels, Lebensmittel und Medikamente vor. Der Vorschlag für einen Satz von 19% sieht dagegen einen reduzierten Satz von 9% nur für touristische Dienstleistungen und Hotels vor.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Befreiung von (Monats-) Löhnen bis 300 Euro von Versicherungsbeiträgen, um den Aufschwung zu fördern. Die Kosten dieses Verlustes für die Versicherungsträger soll mittels anderweitiger Steuererhöhungen ausgeglichen werden.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Weitere Reduzierung oder völlige Streichung der steuerlichen Vergünstigung für Zinsen der Baudarlehen für die Erstwohnung, die derzeit das steuerpflichtige Einkommen der Steuerpflichtigen mindern.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Abschaffung der für die Ägäis-Inseln geltenden niedrigen Mehrwertsteuer-Sätze und Einführung einer Weinsteuer.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Senkung der Immobilientransaktionssteuer und deren Substitution durch andere Immobiliensteuern.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Erhöhung der Steuersätze für Offene Handelsgesellschaften auf 25%.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Erhöhung der Sonderverbrauchsteuern auf Zigarettentabak.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Abschaffung der Steuern zugunsten Dritter und der Luxussteuer, unter Ausnahme der Personenkraftwagen.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Erhöhung der Taxierungsgebühr für gebrauchten Privatfahrzeuge.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Eingliederung der Landwirte in das reguläre Mehrwertsteuersystem.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Schaffung eines besseren Kontrollmechanismus für die Ausstellung von Quittungen.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Drastische Erhöhung der Geldstrafen, wie beispielsweise Verhängung einer Geldstrafe von 100 Euro pro Monat für die nicht fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: <a class="ext" title="To Vima" href="http://www.tovima.gr/finance/article/?aid=441280&amp;h1=true" rel="nofollow" target="_blank">To Vima</a>)</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Organisierter Mehrwertsteuer-Betrug in Griechenland</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 22:10:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
		<category><![CDATA[mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[mehrwertsteuerbetrug]]></category>
		<category><![CDATA[mehrwertsteuererstattung]]></category>
		<category><![CDATA[sdoe]]></category>
		<category><![CDATA[steuerbetrug]]></category>

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		<description><![CDATA[Die elektronische Zeitung zougla.gr enthüllt einen ungeheuren Mehrwertsteuer-Betrug in Griechenland, der jahrelang systematisch von korrupten Beamten und Funktionären der Finanzbehörden in Kooperation mit willigen Privatleuten ausgeübt wurde und dem griechischen Fiskus einen immensen finanziellen Schaden zufügte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>Eine journalistische Recherche enthüllt den systematischen Betrug mit Mehrwertsteuer-Rückzahlungen in Griechenland, die den Staat um immense Summen brachten.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zwei Wochen nach der <a title="Kriminelle Organisationen in Thessaloniki in Griechenland ausgehoben" href="http://www.griechenland-blog.gr/2012/kriminelle-organisationen-in-thessaloniki-in-griechenland-ausgehoben/6496/" target="_top">Aushebung vier krimineller Organisationen in Thessaloniki</a>, in deren Rahmen unter anderem auch der Amtsträger der <a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/sdoe/" title="Definition: SDOE">SDOE</a> Christos Papahatzis verhaftet und nach seiner Aussage vor dem Untersuchungsrichter in Untersuchungshaft genommen worden war, beginnt die elektronische Zeitung zougla.gr den &#8220;Colpo Grosso&#8221; aufzudecken, der den griechischen Fiskus um immense Summen brachte. Eine wesentliche Rolle spielt bei den Enthüllungen der inhaftierte Buchhalter Nikos Kasimatis, dessen Name auf der neulich publizierten <a title="Finanzministerium in Griechenland publiziert neue Liste mit Steuerschuldnern" href="http://www.griechenland-blog.gr/2012/griechenland-publiziert-neue-steuerschuldner-liste/6528/" target="_top">Liste der Steuerschuldner</a> des Finanzministerium an erster Stelle figurierte. Der erste Artikel der Reportagereihe wird nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben.</p>
<h3><em>Der große Trick mit der Mehrwertsteuer in Griechenland</em></h3>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>19. Januar 2012:</strong> Der Finanzminister und Regierungsvertreter Evangelos Venizelos erklärt anlässlich der Verhaftung des Christos Papahatzis: &#8220;Selbstreinigung der SDOE von großer Bedeutung&#8221;.<br />
<strong>01. Februar 2012:</strong> Die journalistische Recherche von zougla.gr beweist, dass der &#8220;Fall Papahatzis&#8221; einfach nur eine Bagatelle ist. Eine kleine Wunde der kranken Steuerverwaltung, die aufgerufen ist, das dornige Thema der Steuerhinterziehung in unserem Land zu lösen. <span id="more-6640"></span><br />
</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Zum ersten Mal wird die Leserschaft die Gelegenheit haben, unter Nennung von Namen und Anschriften die Heldentaten von Spitzenfunktionären der SDOE, Inspektoren des Finanzministeriums, Leitern von Finanzämtern, Steuerbeamten und eidbrüchigen Bediensteten des Staatsapparats zu &#8220;genießen&#8221;. Offizielle Unterlagen, welche genaue Daten, Tage und Zeiten anführen. Seit wenigen Stunden befinden sich im Besitz der elektronischen Zeitung einige &#8220;heiße&#8221; Akten. Über deren Inhalt &#8211; der in den nächsten Tagen unverändert publiziert werden wird &#8211; verfügen die Behörden der Staatsanwaltschaft seit Juni 2010. Seitdem wird ermittelt &#8230; .</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Ankläger ist Nikos Kasimatos, der auf Basis der von dem Finanzministerium publizierten Liste größte Schuldner des Fiskus. Beklagte sind die &#8220;Kinder des Systems&#8221;. Alle, die natürliche Täter in dem colpo grosso waren, der von dem 59-jährigen Buchhalter mit den 30 imaginären Firmen und den fiktiven Rechnungen in &#8211; und nicht nur &#8211; Nordgriechenland aufgebaut wurde.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Einige von ihnen sind heute Leiter großer Finanzämter. Andere Inspektoren des Finanzministeriums. Einige gingen in die Politik. Manche können Sie auf Ihren Fernsehempfängern bewundern. Sie pflegen, über die Probleme der Wirtschaft zu reden und sogar auch über Themen der moralischen Ordnung zu schwätzen. Mal ehrlich, wo fanden diese Herren die Moral? Alle erfreuen sich des Asyls. Keiner ist kontrolliert worden. Einige sputen sich derzeit vielleicht, den &#8220;Entwicklungen&#8221; vorzukommen. Leider ist es zu spät &#8230; . Innerhalb der bevorstehenden Stunden werden sie ihre Namen veröffentlicht sehen. Ihre Antworten sowie die Überprüfungen ihrer Vermögenslage werden interessant sein.</em></p>
<h3><em>Die Tarife für die Besetzung behördlicher Schlüsselpositionen</em></h3>
<p style="text-align: justify;">Die erste Bezugnahme des Nikos Kasimatis vor dem Leiter der Berufungsstaatsanwaltschaft Thessaloniki erfolgte am 28-05-2010. Den Verlauf seines früheren Lebens darlegend führt der in Untersuchungshaft befindliche Buchhalter seine erste berufliche Erfahrung als Angestellter der Gesellschaft &#8220;Iotex A.G.&#8221; an. <em>&#8220;Als ich in dem ersten Stadium unserer Zusammenarbeit als Buchhalter versuchte, eine gewöhnliche finanzielle Differenz der Gesellschaft mit der für sie zuständigen FAE (= Finanzbehörde für Aktiengesellschaften) zu regeln, schlug ich fehl, weil ich rechtskonform und auf Basis dessen vorging, was mir bekannt war und die einschlägigen Gesetze bestimmten&#8221;, betont er auf den ersten Seiten seines Berichts.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Und er fährt fort und führt den &#8220;Tarif&#8221; für die Besetzung der Positionen bei den neuralgischen Behörden an. Wenn dort nicht &#8220;geschmiert&#8221; wurde, lief gar nichts. Kasimatis sagt: &#8220;Um diese Positionen zu bekleiden, erfolgt ein intensiver Wettbewerb, es sind Bekanntschaften mit &#8211; nicht nur &#8211; behördlichen Funktionären erforderlich, analog zu der Position zahlen sie an ihren Amtsvorgänger und die Inspektoren hohe Beträge: Für die Position des Leiters der FAE 200.000 Euro, für die Position einiger privilegierter DOY (= Finanzämter) 100.000 Euro, für die Position des Aufsehers 80.000 Euro und des Kontrolleurs 50.000 Euro.</em></p>
<h3><em>Der Trick mit der Mehrwertsteuer-Erstattung</em></h3>
<p style="text-align: justify;"><em>Nikos Kasimatis widmet ganze Kapitel seiner Ausführungen der Beschreibung des Aufbaus der Betrugsmaschinerie, die sich auf die illegalen Mehrwertsteuer-Rückzahlungen bezieht. Er ist Meister der Klasse, sah und lebte alles: Zeit, dass auch die öffentliche Meinung informiert wird.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die drei hauptsächlichen Merkmale waren: Vertrauen, Verschwiegenheit und &#8220;Omerta&#8221;. Wer diese nicht hatte oder nicht hat, kommt nicht &#8220;zum Zug&#8221;. Damit der Trick der &#8220;MwSt.-Erstattung&#8221; aus fiktiven Rechnungen glückt, muss eine unzerbrechliche Kooperation zwischen Steuerbeamten, Amtsträgern der S.D.O.E. und Unternehmern existieren. Der &#8220;colpo grosso&#8221; erforderte totales Vertrauen und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen der Finanzämter (D.O.Y.) mit einer Person ihres absoluten Vertrauens, üblicherweise einem Buchhalter, oder mit dem Verantwortlichen eines jeden Kreises, der bereits bewährt und vertrauenswürdig war.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Damit das System auf keinen Fall aufgedeckt wird, vertrauten &#8211; laut Kasimatis &#8211; die Finanzbeamten nicht jedem Unternehmer, sondern einer Person ihres absoluten Vertrauens, welche die Rolle des Vermittlers spielte. Nur auf Empfehlung dieser Vertrauenspersonen konnten sie einem neu in das System Eingeführten vertrauen. Diese konspirativen Regeln wurden zur Vermeidung der Aufdeckung des Kreises penibel eingehalten.</em></p>
<h3><em>Fiktive Kontrolle und sofortige Bewilligung illegaler MwSt.-Erstattungen<br />
</em></h3>
<p style="text-align: justify;"><em>Wenn ein Unternehmer oder Unternehmen die Erstattung der Mehrwertsteuer für angeblich durchgeführte Exporte in Länder der Europäischen Union oder Drittländer verlangte, war ein Antrag an die zuständige D.O.Y. einzureichen, mit dem unter gleichzeitiger Beibringung auch der erforderlichen Unterlagen die Rückzahlung beantragt wurde. Der Antrag musste protokolliert, in das Register der Unternehmen mit einem Anrecht auf die MwSt.-Erstattung eingetragen und eine Akte angelegt werden. Danach musste die Akte an den Leiter der MwSt.-Stelle überstellt werden und die Überprüfung durch vier Bedienstete der zuständigen D.O.Y. beginnen, die sich an den Sitz des Unternehmens begaben. Von all dem Vorstehenden erfolgte jedoch nichts &#8230; .</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>In seiner Aussage enthüllt Herr Kasimatis: &#8220;In allen Fällen, in denen keine realen Exporte existierten, kam nicht das Geringste zur Anwendung, die Bewilligung erfolgte umgehend, wie auch die Gelder umgehend zur Auszahlung kamen. Ging es dagegen um reale Exporte, war die Kontrolle pedantisch und penibel und dauerte tagelang, und die Auszahlungen erfolgten nach Monaten&#8221;.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>In den Fällen, wo es keinen realen Export gab, begab sich kein Stab an den Sitz des Unternehmens, da es praktisch kein Unternehmen, sondern nur ein kleines Büro gab, das laut der Aussage eine Fläche von 12 &#8211; 15 qm hatte, und dies nur für die ersten beiden Monate und sogar ohne Telefon und Stromanschluss. Natürlich erfolgte weder eine Kontrolle der Eingänge noch der Rechnungen, da diese fiktiv waren, und selbstverständlich erfolgten auch keine Prüfungen der Bücher, da diese leer und nicht unterzeichnet waren. Mit wenigen Worten, alles war illegal und fiktiv &#8230; .</em></p>
<h3>Geisterunternehmer und korrupte Finanzbeamte</h3>
<p style="text-align: justify;"><em>Beispielhaft für die Kooperation der Steuerbeamten und der Privatpersonen ist die Anzeige des Kasimatis, dass auf den illegalen Mehrwertsteuer-Erstattungsanträgen niemals die Telefonnummer des Unternehmers angeführt wurde, da kein Unternehmen existierte, während der beanspruchte Betrag der Erstattung meistens nicht von dem Antragsteller, sondern von den Finanzbeamten selbst eingetragen wurde!</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>&#8220;Wo es eine rechtswidrige MwSt.-Rückzahlung an Privatpersonen gab, gab es gleichzeitig auch ein illegales Verhalten von Finanzbeamten. Wo es eine rechtswidrige MwSt.-Rückzahlung gab, gab es obligatorisch deren Verteilung, üblicherweise entsprechend zu 60% &#8211; 40% zwischen Privatleuten und Finanzbeamten. 10% wiederum der nach der endgültigen Überprüfung erstatteten MwSt. behielten immer vollständig die Finanzbeamten ein, mit dem Ergebnis, dass sich ihr Anteil schließlich auf 50% beläuft. Wie angeführt wird, &#8220;wollte die eine Seite die Zusammenarbeit der anderen, weil anderenfalls die Rückzahlung der MwSt. unmöglich war&#8221;.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die Reportage wird fortgesetzt &#8230; (s. nachstehende Verweise)</em></p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: <a class="ext" title="zougla.gr" href="http://www.zougla.gr/page.ashx?pid=2&amp;aid=463566&amp;cid=4" target="_blank">zougla.gr</a>)</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Artikel der selben Reportage-Reihe:</p>
<ul>
<li><a class="ext" title="Die Liste der Schande" href="http://www.zougla.gr/page.ashx?pid=2&amp;aid=464369&amp;cid=4" rel="nofollow" target="_blank">Η λίστα της ντροπής</a></li>
<li style="padding-top: 3px;"><a class="ext" title="Die Tarife der Inspektoren der SDOE" href="http://www.zougla.gr/page.ashx?pid=2&amp;aid=464158&amp;cid=4" rel="nofollow" target="_blank">Οι &#8220;ταρίφες&#8221; των επιθεωρητών του ΣΔΟΕ</a></li>
<li style="padding-top: 3px;"><a class="ext" title="Wie Vranis mich zerstört hat" href="http://www.zougla.gr/page.ashx?pid=2&amp;aid=464867&amp;cid=4" rel="nofollow" target="_blank">Πώς με κατέστρεψε ο Βράνης</a></li>
<li style="padding-top: 3px;"><a class="ext" title="Der blaue Kokkoris und die 7 Millionen" href="http://www.zougla.gr/page.ashx?pid=2&amp;aid=464931&amp;cid=4" rel="nofollow" target="_blank">Ο «γαλάζιος» Κοκκόρης και τα 7 εκατομμύρια</a></li>
<li style="padding-top: 3px;"><a class="ext" title="Der Offshore-Patriarch" href="http://www.zougla.gr/page.ashx?pid=2&amp;aid=465064&amp;cid=4" rel="nofollow" target="_blank">Ο &#8220;Πατριάρχης&#8221; των offshore &#8230;</a></li>
</ul>

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		<item>
		<title>Fiskus in Griechenland verrechnet Steuerschulden mit Forderungen</title>
		<link>http://www.griechenland-blog.gr/2012/fiskus-in-griechenland-verrechnet-steuerschulden-mit-forderungen/6614/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 22:10:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerschuld]]></category>
		<category><![CDATA[steuerschuldner]]></category>
		<category><![CDATA[verrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzministerium in Griechenland erteilte mit einem aktuellen Runderlass vom 26. Januar 2012 Anweisungen zur unmittelbaren Verrechnung aus dem engeren öffentlichen Sektor herrührender Verbindlichkeiten und Forderungen der Steuerzahler gegenüber dem Fiskus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>In Griechenland sollen Steuerschuldner ihre Verbindlichkeiten fortan unmittelbar mit Forderungen gegen den Fiskus verrechnen lassen können.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zahlreiche Unternehmen und natürliche Personen in Griechenland sind mit der paradoxen Situation konfrontiert, einerseits ihren Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus unter Androhung harscher Sanktionen fristgerecht nachkommen zu müssen, obwohl der Staat ihnen andererseits zum Teil erhebliche Steuerrückzahlungen schuldet, die jedoch im Rahmen eines formlosen internen Zahlungsstopps nicht selten seit vielen Monaten &#8220;eingefroren&#8221; bleiben.</p>
<p style="text-align: justify;">Bezeichnend ist, dass etliche Unternehmer, die in letzter Zeit wegen fälliger Steuerschulden verhaftetet und Schnellgerichten vorgeführt wurden, sich auf mangelnde Liquidität infolge aufgelaufener Mehrwertsteuerrückzahlungen berufen, die ihnen zwar rechtmäßig zustehen, aber nicht ausgezahlt werden. In einer kaum weniger misslichen Lage befinden sich auch viele Privatleute, die vergeblich auf Einkommens- und Lohnsteuerrückzahlungen oder sonstige Erstattungen warten, jedoch parallel aufgefordert sind, ihren laufenden Verpflichtungen fristgerecht zu entsprechen.</p>
<p style="text-align: justify;">In Ergänzung der einschlägigen Bestimmungen, die bereits im Frühjahr 2011 verabschiedet worden waren, gab nun der stellvertretende griechische Finanzminister Pantelis Ikonomou mit einem Runderlass vom 26.12.2012 Anweisungen bezüglich der &#8211; fallweise von Amts wegen oder auf Antrag erfolgenden &#8211; unmittelbaren Verrechnung festgestellter Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber dem Fiskus, welche aus dem engeren öffentlichen Sektor herrühren.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle + Einzelheiten: <a class="ext" title="Verrechnung von Schulden und Forderungen gegenüber dem Fiskus in Griechenland" href="http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/verrechnung-von-fiskus-schulden-in-griechenland/" target="_blank">Verrechnung von Steuerschulden in Griechenland</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Griechenland publiziert neue Steuerschuldner-Liste</title>
		<link>http://www.griechenland-blog.gr/2012/griechenland-publiziert-neue-steuerschuldner-liste/6528/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 00:48:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[finanzministerium]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
		<category><![CDATA[schuldnerliste]]></category>
		<category><![CDATA[steuerschuld]]></category>
		<category><![CDATA[steuerschuldner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.griechenland-blog.gr/?p=6528</guid>
		<description><![CDATA[Das Finanzministerium in Griechenland hat eine Liste mit den persönlichen Daten mehr als 4.000 natürlicher Personen publiziert, die dem griechischen Fiskus Steuern und Abgaben von jeweils über 150.000 Euro beziehungsweise insgesamt fast 15 Milliarden Euro schulden sollen, wovon allerdings in der Praxis bestenfalls ein Bruchteil eingetrieben werden können wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>Das Finanzministerium in Griechenland hat eine Liste natürlicher Personen publiziert, die dem Fiskus hohe Beträge aus fälligen Steuern und sonstigen Abgaben schulden sollen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Veröffentlichung einer <a class="ext" title="Persönliche Daten natürlicher Personen, die dem Fiskus insgesamt fast 15 Milliarden Euro schulden sollen." href="http://www.gsis.gr/debtors/fp.html" rel="nofollow" target="_blank">Liste der persönlichen Daten natürlicher Personen</a>, die dem griechischen Fiskus fällige Zahlungen in Höhe von jeweils mehr als 150.000 Euro schulden sollen, hat das Finanzministerium praktisch das grüne Licht für die Überprüfung von Schuldnern des Fiskus durch Anwaltskanzleien und private Inkassounternehmen gegeben. Die neue Liste führt weit über 4.000 Steuerpflichtige auf, deren fällige Verbindlichkeiten an den Fiskus mit insgesamt fast 15 Milliarden Euro beziffert werden (Stichtag: 25. November 2011). Eine entsprechende &#8211; sich ausschließlich auf juristische Personen beziehende &#8211; <a class="ext" title="Daten juristischer Personen, die dem Fiskus in Griechenland fällige Steuern und sonstige Abgaben schulden." href="http://www.gsis.gr/debtors/kerdoskopika-np.html" rel="nofollow" target="_blank">Liste der Firmen und geschuldeten Beträgen</a> wurde bereits im September 2011 publiziert und inzwischen auf den Stand von Ende Dezember 2011 gebracht.</p>
<p style="text-align: justify;">Insgesamt summieren sich in beiden Kategorien (der natürlichen und juristischen Personen) die Verbindlichkeiten gegenüber dem Fiskus auf rund 42 Milliarden Euro, wovon das Finanzministerium sowohl mittels der neuen Regelungen über die fälligen Verbindlichkeiten, die unter anderem bis zu 60 Monatsraten ab 100 Euro vorsieht, als auch der Beauftragung von Anwaltsgesellschaften und Inkassounternehmen, welche das Vermögen aller Großschuldner unter das Mikroskop nehmen werden, zumindest einen Teil einzutreiben bestrebt ist. <span id="more-6528"></span></p>
<h3>Fiskus muss den größten Teil seiner Forderungen abschreiben</h3>
<p style="text-align: justify;">Das Ziel des griechischen Fiskus besteht darin, das Vermögen der Schuldner durch Pfändungen und Zwangsversteigerung zu beanspruchen und zumindest einen Teil ihrer Schulden eintreiben zu können. Wie aus den am vergangenen Sonntag (23. Januar 2012) veröffentlichten Daten hervorgeht, enthält die Liste der Großschuldner, welche natürliche Personen sind, allerdings auch zahlreiche Fälle von Steuerpflichtigen, bei denen es mehr als zweifelhaft erscheint, ob der Fiskus jemals auch nur einen Teil deren jeweiliger Schulden eintreiben können wird.</p>
<p style="text-align: justify;">An erster Stelle der aktuellen Schuldnerliste erscheint ein Buchhalter aus Thessaloniki, der im Rahmen der Aufdeckung eines Skandals um illegale Mehwertsteuer-Rückzahlungen verurteilt worden ist und dem Fiskus insgesamt 952 Millionen Euro schuldet. Es versteht sich von selbst, dass diese Forderung wie auch in etlichen vergleichbaren Fällen niemals realisierbar sein wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenfalls gibt es dutzende Fälle von Steuerzahlern, die bereits durch die zuständigen Finanzämtern kontrolliert worden sind, ohne dass bisher die Eintreibung ihrer Verbindlichkeiten möglich geworden ist. Unter anderen weist die Liste mit den Schuldnern des Fiskus einen ehemaligen Großaktionär der Fußball-AG &#8220;PAOK&#8221; mit Schulden von 2,5 Millionen Euro, den ehemaligen Direktor des Versicherungskonzerns &#8220;Aspis&#8221; mit Schulden von 1,15 Millionen Euro sowie auch den Eigentümer der &#8220;Express Service&#8221; mit Schulden von 14,29 Millionen Euro aus.</p>
<p style="text-align: justify;">Schließlich wird betont, dass die Liste des Finanzministeriums keine Schuldner enthält, die einer Regelung zur Abzahlung ihrer Verbindlichkeit unterstellt worden sind, sowie auch keine Schuldner, die inzwischen Konkurs angemeldet haben.</p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: <a class="ext" title="in.gr" href="http://news.in.gr/greece/article/?aid=1231146796" rel="nofollow" target="_blank">in.gr</a>)</p>

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		<title>Neue Steuerfallen in Griechenland</title>
		<link>http://www.griechenland-blog.gr/2012/neue-steuerfallen-in-griechenland/6485/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 23:14:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
		<category><![CDATA[steuerausländer]]></category>
		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerfreibetrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Die in Griechenland rückwirkend ab Anfang 2011 in Kraft gesetzten und um bis zu 200% erhöhten Einkommensindizien zur Feststellung fiktiver Einkommen nebst den obligatorisch veranschlagten minimalen Lebensführungskosten führen dazu, dass selbst Steuerzahler ohne jegliches reales Einkommen einkommensteuerpflichtig werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>Die für Einkommen des Jahres 2011 rückwirkend in Kraft gesetzten Steuerbestimmungen in Griechenland besteuern sogar Personen ohne jegliches Einkommen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das griechische Finanzministerium hat mit (rückwirkend ab Anfang 2011 geltenden) strengen Einkommensindizien für Wohnungen, Autos, Freizeitboote, Flugzeuge, Schwimmbecken, Schulgelder, Haushaltshilfen usw. viele Fallen gestellt, in welche auch die Nichtvermögenden hineingeraten können. Die diesjährige Einkommensteuererklärung (also die Steuererklärung 2012 über Einkommen des Jahres 2011) wimmelt von Fallen, welche die Steuerzahler einige hundert oder &#8211; noch schlimmer &#8211; auch tausend Euro an zusätzlichen Steuern kosten können. Dies gilt gegebenenfalls auch für aus dem einen oder anderen Grund in Griechenland steuerpflichtige Steuerausländer (siehe weiter unten).</p>
<p style="text-align: justify;">Speziell die im Verhältnis zu den bisher geltenden um bis zu 200% erhöhten Einkommensindizien in Kombination mit der Senkung des jährlichen persönlichen Einkommensteuerfreibetrags von vormals 12.000 Euro auf nunmehr nur noch 5.000 Euro werden für tausende Steuerzahler mit besonders niedrigen (oder sogar gar keinen) Einkommen angesichts der Tatsache zu Steuerzahlungen führen, dass sie nicht für ihre tatsächlichen Einkommen, sondern auf Basis von &#8220;vermuteten&#8221; (sprich fiktiven) Einkommen besteuert werden. <span id="more-6485"></span></p>
<h3>Fiktive Veranlagung führt zu pauschalen Kopfsteuern</h3>
<p style="text-align: justify;">Gemäß den jüngsten Änderungen der griechischen Steuergesetzgebung wird das Einkommen &#8220;sächlich&#8221; auf Basis angenommener jährlicher Gesamtaufwendungen des Steuerpflichtigen, seines Ehepartners und der mit ihm zusammen wohnenden und ihn belastenden Personen festgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sogar auch wenn jemand eine Steuererklärung mit Null-Einkommen einreicht, jedoch beispielsweise eine Hauptwohnung von 50 qm und ein Auto mit einem Hubraum von 1.200 cm³ hat, wird auf ihn eine Einkommensteuer in Höhe von 400 Euro entfallen, weil auf Basis der neuen erhöhten &#8220;Einkommensindizien&#8221; der Steuerzahler mit minimalen Lebenshaltungskosten von 3.000 Euro, einem fiktiven Einkommen von 2.000 Euro für die Wohnung und weiteren 4.000 Euro für das Auto veranlagt werden wird. Insgesamt wird sich sein indizienbasiertes Einkommen auf 9.000 Euro belaufen und er für die über den Steuerfreibetrag hinausgehenden 4.000 Euro mit einem Satz von 10% besteuert werden, also Einkommensteuern in Höhe von 400 Euro an das Finanzamt zu entrichten haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Speziell bezüglich der Berechnung der sächlichen Lebenshaltungsaufwendungen für Wohnungen wird das entsprechende &#8220;Einkommensindiz&#8221; auf Basis der Wohnungsfläche und unabhängig davon, ob die Wohnung sich im Eigentum des Bewohners befindet oder gemietet ist, gemäß folgender Staffelung ermittelt:</p>
<ul>
<li>bis zu 80 m² mit 40 Euro pro Quadratmeter,</li>
<li style="margin-top: 6px;">ab 81 bis zu 120 m² mit 65 Euro pro Quadratmeter,</li>
<li style="margin-top: 6px;">ab 121 bis zu 200 m² mit 110 Euro pro Quadratmeter,</li>
<li style="margin-top: 6px;">ab 201 bis zu 300 m² mit 200 Euro pro Quadratmeter,</li>
<li style="margin-top: 6px;">ab 301 m² mit 400 Euro pro Quadratmeter,</li>
<li style="margin-top: 6px;">für Hilfsräume unabhängig von der jeweiligen Fläche mit 40 Euro pro Quadratmeter.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Als Hilfsräume gelten im Fall eines Mehrfamilienhauses der eigenständige Abstellraum oder die Garage innerhalb des selben Gebäudes, im Fall eines Einfamilienhauses dagegen der Abstellraum, der Parkplatz, der Heizungsraum, der Brennstoffraum und das Treppenhaus, sofern sich diese Flächen mit dem Haus in einer funktionellen Einheit befinden und nicht gemeinschaftlich genutzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vollständigkeit halber ist in Erinnerung zu rufen, dass gemäß den aktuellen Bestimmungen der persönliche Einkommensteuerfreibetrag nur dann gewährt wird, wenn Zahlungsbelege über Konsumausgaben (!) in Höhe von 25% des Gesamteinkommens beigebracht werden. Zahlungen für Miete, Strom, Wasser, Telefon usw. können in diesem Rahmen nicht geltend gemacht werden!</p>
<h3>Berechnungsbeispiele auf Basis der erhöhten Einkommensindizien</h3>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.</strong> Ein lediger Steuerpflichtiger mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 8.000 Euro hat eine Hauptwohnung von 70 qm in einem Gebiet mit einem Zonenpreis von 1.500 €/m² und ein Auto mit einem Hubraum von 1.200 cm³. Sein Einkommen für 2011, welches das Finanzamt feststellen (und 2012 deklariert) werden wird, wird sich unabhängig von dem von ihm selbst deklarierten Einkommen auf 2.800 Euro für die Wohnung und 4.000 Euro für das Auto belaufen. Zusätzlich werden ihm weitere 3.000 Euro als minimaler Lebensaufwand zugerechnet werden. Das indizienbasierte Gesamteinkommen wird sich folglich auf 9.800 Euro belaufen. Mit dem Steuerfreibetrag bei 5.000 Euro wird für den darüber hinausgehenden Anteil von 1.800 Euro eine Steuer mit einem Satz von 10%, also 180 Euro berechnet werden. Bisher entrichtete der Steuerpflichtige für die Einkommen von 8.000 Euro keine Einkommensteuern an das Finanzamt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.</strong> Ein 63 Jahre alter Rentner mit einem Jahreseinkommen von 10.800 Euro mietet eine Wohnung von 80 qm, hat eine Auto mit 1.400 cm³ und ein Haus mit 60 qm auf dem Dorf. Der &#8220;sächliche&#8221; Lebensführungsaufwand (einschließlich der minimalen Lebenshaltungskosten) beläuft sich für 2011 auf 15.240 Euro, während er sich 2010 auf 11.580 Euro belief. Angesichts der Tatsache, dass der Steuerfreibetrag 12.000 Euro betrug, zahlte der Rentner für die Einkommen des Jahres 2010 keine Steuern an den griechischen Fiskus. Für 2011 wird er auf Basis der Lebensführungsindizien besteuert und 1.283,20 Euro zu entrichten haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.</strong> Ein verheirateter Steuerpflichtiger mit einer Hauptwohnung von 100 qm in einem Gebiet mit einem Zonenpreis von 3.000 Euro / qm und einem Auto mit 1.600 cm³ hat ein indizienbasiertes Einkommen von 17.700 Euro. Sein tatsächliches Einkommen beläuft sich auf 20.000 Euro. In diesem Fall wird er auf Basis des 2011 erzielten und nicht des auf Basis der &#8220;sächlichen&#8221; Lebenshaltungsaufwendungen ermittelten Einkommens besteuert werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4.</strong> Ein verheirateter Steuerpflichtiger mit einer Hauptwohnung von 120 qm in einem Gebiet mit einem Zonenpreis von 1.800 €/m², einer Zweitwohnung von 70 qm und einem Auto mit 1.600 cm³ wird dem Finanzamt ein Jahreseinkommen von wenigstens 18.600 Euro melden müssen. Das &#8220;Indiz&#8221; für die Hauptwohnung beläuft sich auf 5.800 Euro, für die Zweitwohnung auf 1.400 Euro und für das Auto auf 6.400 Euro. Ebenfalls rechnet das Finanzministerium für das Ehepaar minimale Lebenshaltungskosten von 5.000 Euro an. Liegt das reale Einkommen des Steuerpflichtigen niedriger als das auf Basis der Einkommensindizien festgestellte fiktive Einkommen, wird er für die Differenz mit zusätzlichen Einkommensteuern zur Kasse gebeten werden.</p>
<h3>Steuerfreibetrag und fiktive Einkommensveranlagung für Steuerausländer</h3>
<p style="text-align: justify;">Steuerausländern bzw. Personen,  die zwar ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben, jedoch parallel auch in Griechenland (bedingt) steuerpflichtig sind, wird in Griechenland grundsätzlich kein Einkommensteuerfreibetrag eingeräumt &#8211; was im Klartext bedeutet, dass ab dem ersten Cent eine Einkommensteuer fällig wird. Bezüglich der Bestimmung des Steuer(haupt-)wohnsitzes kommt die in den <a class="ext" title="Steuerberater in Griechenland" href="http://www.steuerberater-griechenland.de/griechenland-steuerberatung-downloads.html" target="_blank">Doppelbesteuerungsabkommen</a> vorgesehene 183-Tage-Regelung zur Anwendung.</p>
<p style="text-align: justify;">Andererseits fallen Steuerausländer nach dem derzeitigen Stand der Dinge unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausnahmslos obligatorisch unter die auf Steuerinländer zur Anwendung kommende fiktive Veranlagung. Die bereits im April 2010, allerdings mit Wirkung erst ab 2011 verabschiedete Ausnahmeregelung betrifft beispielsweise Ausländer, die in Griechenland ein Haus, eine Wohnung, ein Auto usw. besitzen (was im Regelfall unweigerlich zur Feststellung eines fiktiven Einkommens führen würde) und im übrigen in Griechenland keinerlei sonstige (reale) steuerpflichtige Einkommen erzielen.</p>
<p style="text-align: justify;">Abschließend sei angemerkt, dass sowohl Steuerinländer als auch Steuerausländer den dokumentierten Rückgriff auf vorhandenes Vermögen (Sparguthaben, Veräußerung von Vermögensgegenständen, Einführung von Devisen / Geldern aus dem Ausland usw.) geltend machen können, um die Besteuerung eventueller Differenzen zwischen dem realen und dem fiktiv festgestellten Einkommen abzuwenden.</p>

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		<title>Ende des Immobilienmarkts in Griechenland</title>
		<link>http://www.griechenland-blog.gr/2012/ende-des-immobilienmarkts-in-griechenland/6408/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 15:16:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[einheitswert]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienpreise]]></category>
		<category><![CDATA[immobiliensteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die anstehende Erhöhung der offiziellen Immobilien-Sachwerte und das neue System der Besteuerung von Immobilien in Griechenland werden laut Experten dem halbtoten Immobilienmarkt den endgültigen Gnadenschuss versetzen und parallel eine unerbittliche Steuerjagd auf alle Besitzer von Immobilien in Griechenland zur Folge haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>Experten erachten die neuen Steuermaßnahmen und anstehende Anhebung der Sachwerte als endgültigen Gnadenschuss für den Immobilienmarkt in Griechenland.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Erhöhung der amtlichen Immobilien-Sachwerte in Kombination mit mit dem neuen System zur Besteuerung des Immobilienvermögens in Griechenland wird nicht nur den Gnadenschuss für einen halbtoten Immobilienmarkt bedeuten, sondern auch zu einer unglaublichen Steuerjagd auf hunderttausende Immobilieneigentümer führen. Ebenfalls werden mit der Anhebung der Sachwerte auch die notariellen Provisionen, das Honorar des &#8211; in der Regel obligatorisch &#8211; zu bestellenden Rechtsanwalts, die Kosten der Eintragung von Rechten in Grundbuch / Hypothekenregister, die Vergütung des Immobilienmaklers sowie auch global alle Abgaben und Gebühren sprunghaft ansteigen, die auf Basis der Sachwerte erhoben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Angleichung der Immobilien-Sachwerte war ursprünglich ab Anfang 2012 gedacht, scheint jedoch inzwischen für wenigstens ein halbes Jahr zurückgestellt worden zu sein und ab dem kommenden Juni 2012 zu beginnen. Zusammen mit den Sachwerten wird höchstwahrscheinlich auch das neue Besteuerungssystem für das Immobilienvermögen gelten, das unter anderem eine Zusammenlegung aller immobilienbezogenen Steuern vorsieht. <span id="more-6408"></span></p>
<h3>Folgen der Erhöhung der amtlichen Immobilien-Sachwerte</h3>
<p style="text-align: justify;">Aus der heutigen Marktlage geht jedenfalls hervor, dass die Marktpreise in den beiden letzten Jahren infolge der Wirtschaftskrise und des Absturzes des griechischen Immobilienmarkts um bis zu 30% gefallen sind. Diese Minderung bedeutet automatisch, dass sich die Schere zwischen den offiziellen Sachwerten und den derzeit auf dem Markt &#8220;spielenden&#8221; Preisen geschlossen hat. Eine unkontrollierte Erhöhung der Sachwerte wird gleichzeitig alle Geschäftsvorgänge in der Branche verteuern und parallel bewirken, dass infolge des von 400.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkten Freibetrags tausende Eigentümer unter das das System der Immobilienbesteuerung fallen.</p>
<p style="text-align: justify;">In Einzelheiten wird die Angleichung der Immobilien-Sachwerte unter anderem belasten:</p>
<ul>
<li>Die Immobiliensteuer, zu der alle Steuerzahler veranlagt werden, die persönliches Immobilienvermögen von mehr als 200.000 Euro besitzen.<br />
Fortan handelt es sich nicht mehr um eine Besteuerung &#8220;großen Vermögens&#8221;, sondern um eine Rückkehr zur &#8220;Einheitlichen Immobilienabgabe&#8221; (<a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/etak/" title="Definition: ETAK">ETAK</a>) durch die Hintertür. Laut dem Panhellenischen Verband der Immobilienbesitzer (<a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/pomida/" title="Definition: POMIDA">POMIDA</a>) schlägt sich der finanzielle Aderlass der Immobilienbesitzer in dem mit einem Satz von 0,2% besteuerten Sachwert-Segment ab 200.000 bis 400.000 Euro mit 400 &#8211; 800 Euro nieder. Auch Eigentümer, die dieser Besteuerung bisher noch knapp entgehen konnten, werden 2012 also definitiv in das Visier des Finanzamts geraten.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Die Transaktionssteuer auf Erbschaften, Schenkungen und elterliche Zuwendungen.<br />
Die einschlägigen Freibeträge belaufen sich derzeit auf 200.000 Euro für Ledige bzw.  250.000 Euro für Verheiratete und erhöhen sich um 25.000 Euro für jedes der beiden ersten Kinder und um 30.000 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Über diese Freibeträge hinausgehende Übertragungen unterliegen einer Transaktionssteuer mit einem Satz von 10%.<br />
Experten betonen, dass im Fall einer Erhöhung der Immobilien-Sachwerte ohne Angleichung auch der Steuerfreibeträge der Steuersturm alle Eigentümer treffen wird.</li>
<li style="margin-top: 6px;">Die sich derzeit auf 8% &#8211; 10% belaufende Übertragungssteuer.<br />
Für die Übertragung einer Immobilie mit einem offiziellen Sachwert in Höhe von 100.000 Euro sind 8% für den Wert bis 20.000 Euro und 10% für den restlichen Betrag, also insgesamt 9.600 Euro zu entrichten. Wenn die Immobilie einen Sachwert von 130.000 Euro erhält, beträgt die Steuer dann 12.600 Euro.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Im übrigen steigen analog zu der Erhöhung der amtlichen Sachwerte natürlich auch die Provision des beurkunden Notars, das Honorar des mitwirkenden Rechtsanwalts, die Kosten der Eintragung dinglicher Rechte in Grundbuch oder / und Hypothekenregister und die Courtage des Maklers. Wenn beispielsweise ein Notar 1% bei einem Sachwert von 100.000 Euro erhält, erhebt er von dem Käufer eine Provision in Höhe von 1.000 Euro. Werden die Sachwerte um 50% erhöht, steigt das Honorar des Notars auf 1.500 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Schließlich ist nicht zu vergessen, dass für die &#8220;regulierten&#8221; teilumbauten Flächen und Schwarzbauten zwar keine rückwirkende Steuer zu entrichten sein mag, diese Flächen und Gebäude ab dem nächsten Jahr jedoch auf dem Formular E9 deklariert werden müssen, womit Steuern und fiktive Veranlagungen auf Basis der neuen Fläche der Wohnung / des Hauses berechnet werden. Die größte Abzocke, die letztendlich alle Haushalte und Unternehmen trifft, stellt jedoch die auf alle elektrifizierten Flächen erhobene neue Sonderabgabe elektrifizierte Flächen dar, die obligatorisch über die Stromrechnung der <a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/dei/" title="Definition: DEI">DEI</a> bzw. der alternativen Stromanbieter zu entrichten ist.</p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: <a class="ext" title="Vradyni" href="http://www.vradyni.gr/pdf/070112.pdf" rel="nofollow" target="_blank">Vradyni</a>)</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Zahlung von Steuern in Griechenland auch in Sachwerten</title>
		<link>http://www.griechenland-blog.gr/2012/zahlung-von-steuern-in-griechenland-auch-in-sachwerten/6352/</link>
		<comments>http://www.griechenland-blog.gr/2012/zahlung-von-steuern-in-griechenland-auch-in-sachwerten/6352/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 23:19:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[finanzministerium]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
		<category><![CDATA[ratenzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[sachleistung]]></category>
		<category><![CDATA[steuerschuld]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemäß den Bestimmungen des Entwurfs eines neuen Multi-Gesetzes können Steuerzahler in Griechenland, die ihre fälligen Verbindlichkeiten an den Fiskus zwar zu bezahlen bereit, jedoch mangels Liquidität nicht fähig sind, dem Fiskus fortan auch Häuser, Grundstücke und dingliche Rechte an Immobilien übereignen, um ihre Schulden in Sachwerten zu begleichen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>In Griechenland sollen Steuerzahler ihre Verbindlichkeiten an den Fiskus fortan auch mit der Überschreibung von Immobilien und dinglichen Rechten begleichen können.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Weiter führt das griechische Finanzministerium praktisch durch die &#8220;Hintertür&#8221; sogenannte Sachkriterien bei der Steuerprüfung 800.000 Freiberufler und Gewerbetreibender ein und schreitet parallel auch zu Zahlungsregelungen mit &#8220;Mini&#8221;-Raten mit einem Plafond von monatlich 100 Euro für alle, die in bis zu 60 Raten fällige Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt von 42 Milliarden Euro an den Fiskus begleichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Bestimmungen sind in dem Entwurf eines neuen Multi-Gesetzes aufgenommen wurden, der bei der Kabinettsitzung am 05. Januar 2012 zur Genehmigung vorgelegt wurde. Mit anderen Bestimmungen wird die Möglichkeit zur Begleichung der fälligen Verbindlichkeiten in &#8220;Sachleistungen&#8221; für alle Steuerpflichtigen eingeführt, die zwar zu zahlen bereit sind, jedoch mangels Liquidität nicht zahlen können. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, Immobilien aus ihrem Besitz an den Fiskus abzutreten, um ihre fälligen Schulden &#8220;auszugleichen&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;">Konkret umfasst das Multi-Gesetz unter anderem folgende Bestimmungen und Regelungen: <span id="more-6352"></span></p>
<h3>1. Begleichung fälliger Verbindlichkeiten an den Fiskus in Raten</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle, die bis zum 31. Januar 2012 festgestellte Schulden an Finanzämter und Zollämter haben, können bis zu diesem Stichtag eine Zahlungsvereinbarung beantragen:</p>
<ul>
<li>Begleichung in einer einmaligen Zahlung, bei Erlass der Zuschläge zu 100%.</li>
<li style="padding-top: 4px;">Abzahlung in 2 bis 12 Monatsraten, bei Streichung der Zuschläge um 90%.</li>
<li style="padding-top: 4px;">Abzahlung in 13 bis 24 Monatsraten, bei Streichung der Zuschläge um 75%.</li>
<li style="padding-top: 4px;">Abzahlung in 25 bis 36 Monatsraten, bei Streichung der Zuschläge um 60%.</li>
<li style="padding-top: 4px;">Abzahlung in 37 bis 48 Monatsraten, bei Streichung der Zuschläge um 45%.</li>
<li style="padding-top: 4px;">Abzahlung in 49 bis 60 Monatsraten, bei Streichung der Zuschläge um 25%.</li>
</ul>
<h3>2. Begleichung fälliger Steuerschulden mit dinglichen Rechten</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Steuerpflichtigen, die ihre Verbindlichkeiten an den Fiskus bezahlen möchten, jedoch nicht liquide sind und wegen der Krise auch keine Immobilien zu veräußern vermögen, um ihre Verpflichtungen an den Fiskus zu decken, können dem Finanzamt ein Haus, ein Grundstück oder allgemein dingliche Rechte (Nießbrauch, reines Eigentum oder Volleigentum) an Immobilien übereignen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies bedeutet, dass ein Steuerzahler, der dem Fiskus beispielsweise 100.000 Euro schuldet, jedoch kein Bargeld hat um seine Schulden zu bezahlen, eine Immobilie mit einem nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung festgesetzten Sachwert von 100.000 Euro übertragen und seine Schuld &#8220;begleichen&#8221; kann.</p>
<h3>3. Beauftragung von Inkasso-Gesellschaften</h3>
<p style="text-align: justify;">Der Fiskus und der breitere öffentliche Sektor sowie auch die Versicherungskassen und -träger können Inkasso-Unternehmen oder Konsortien solcher Firmen mit der Informierung ihrer Schuldner über deren Verbindlichkeiten und eventuelle Programme über Regulierungen oder Begleichung dieser Verbindlichkeiten beauftragen.</p>
<h3>4. Anwendung sogenannter Sachkriterien bei Steuerprüfungen</h3>
<p style="text-align: justify;">Bei der Durchführung von Steuerprüfungen werden die Bruttoeinnahmen, die steuerpflichtigen Gewinne und die geschuldete Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der Höhe der Bankguthaben, der Baraufwendungen, des Verhältnisses des Verkaufspreises der verschiedenen Güter gegenüber dem Gesamtumsatz, der Daten der Untersuchung der Liquidität, aber auch von Informationen festgesetzt, über welche die Dienststellen des Finanzministeriums oder auch Dritte verfügen (z. B. können Daten von Grundbuchämtern, Hypothekenregistern, Anwaltskanzleien oder Notariaten usw. verwertet werden).</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kontrolle kann nicht nur in der Betriebseinrichtung, aber auch von dem Büro des Prüfers aus erfolgen, wohin der Vorsteher der Kontrolleinheit den Verpflichteten vor dem Erlass des Steuerberechnungsakts zur Anhörung vorzuladen verpflichtet ist. Der Steuerpflichtige kann sich bei der Anhörung auf jede beliebige Angabe berufen, um zum Gegenbeweis zu schreiten.</p>
<h3>5. Änderung der Insolvenzordnung zugunsten des Fiskus</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Verhandlung eines Konkursantrags ist unzulässig, wenn spätestens in 20 Tagen ab seiner Einreichung bei Gericht dem Finanzamt (D.O.Y.) oder dem Zollamt sowie auch der Verwaltung des Sozialversicherungsträgers <a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/ika/" title="Definition: IKA">IKA</a> ETAM keine Abschrift von dem zugestellt wird, dessen Konkurs beantragt wird. Der Vorsteher der D.O.Y. oder des Zollamts entsendet an den Urkundsbeamten für Insolvenzen eine Bekanntmachung der festgestellten Forderungen des Fiskus.</p>
<p style="text-align: justify;">In dem Multi-Gesetz werden schließlich auch Regelungen über die Liberalisierung der geschlossenen Berufe enthalten sein, die sich auf die Lastwagen und Rechtsanwälte beziehen, und Themen des einheitlichen Zahlungssystems auf dem öffentlichen Sektor, der Verschuldung &#8211; Kreditaufnahme und Refinanzierung von Kommunen geregelt, während auch überflüssige Zustellungen von Pfändungsberichten in Fällen von Versteigerungen abgeschafft werden.</p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: <a class="ext" title="marketbeast" href="http://www.marketbeast.gr/oikonomia/3633-%CE%95%CE%BE%CF%8C%CF%86%CE%BB%CE%B7%CF%83%CE%B7-%CE%B5%CF%86%CE%BF%CF%81%CE%AF%CE%B1%CF%82-%CF%84%CF%8E%CF%81%CE%B1-%CE%BA%CE%B1%CE%B9-%CF%83%CE%B5-%CE%B5%CE%AF%CE%B4%CE%BF%CF%82.html" rel="nofollow" target="_blank">marketbeast</a>)</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kfz-Steuerbescheid in Griechenland auch per Internet</title>
		<link>http://www.griechenland-blog.gr/2011/kfz-steuerbescheid-in-griechenland-auch-per-internet/6235/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Dec 2011 15:06:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auto - Motrorrad]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[autosteuer]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
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		<category><![CDATA[taxisnet]]></category>

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		<description><![CDATA[Bescheide über die Kraftfahrzeugsteuer 2012 in Griechenland können von registrierten Usern des griechischen Steuerportals Taxisnet auch per Internet abgerufen und ausgedruckt werden, um die langen Warteschlangen bei den Finanzämtern zu vermeiden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>Auf dem Steuerportal TAXISNET registrierte Steuerzahler in Griechenland können ihre Bescheide über die Kfz-Steuer 2012 auch per Internet aufrufen und ausdrucken.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Angesichts der regulär Ende 2011 auslaufenden Frist zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer 2012 gab die Datenverarbeitungszentrale des griechischen Finanzministeriums (GGPS) bekannt, dass die Kfz-Steuerbescheide ab sofort auch über das <a class="ext" title="TAXISNET" href="http://www.gsis.gr/" rel="nofollow" target="_blank">griechische Steuerportal TAXISNET</a> abgerufen werden können. Verifizierte Benutzer des Steuerportals haben somit die Möglichkeit, ihre Steuerbescheide auf dem Monitor ihres PC anzusehen und auszudrucken.</p>
<p style="text-align: justify;">Die ausgedruckten Kfz-Steuerbescheide können alternativ zu den konventionellen Vordrucken bei den Bankinstituten zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer verwendet werden, damit die Steuerzahler, denen bisher aus welchem Grund auch immer die einschlägigen Steuerbescheide nicht per Post zugestellt worden sind, nicht wie bisher üblich bei den &#8211; speziell gegen Jahresende in der Regel völlig überlasteten &#8211; Finanzämtern vorstellig werden und in endlosen Schlange anstehen müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Finanzbeamten für die beiden letzten Werktage (Donnerstag / 29.12 und Freitag / 30.12.) des Jahres 2011 einen 48-stündigen Streik angekündigt haben und somit praktisch nur noch zwei Werktage verbleiben, um anhängige  Angelegenheiten vor Jahresende erledigen zu können, falls der Streik schließlich nicht doch noch in letzter Minute abgesagt werden sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: <a title="in.gr" href="http://news.in.gr/greece/article/?aid=1231143341" rel="nofollow" target="_blank">in.gr</a>)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Relevante Informationen:</strong></p>
<ul>
<li><a title="Kfz-Steuer 2012 in Griechenland" href="http://www.partnerbiz.net/griechenland-kfz-steuer-2012.html" rel="bookmark">Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuern 2012 in Griechenland</a></li>
</ul>

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		</item>
		<item>
		<title>Hinweise zur Immobilien-Sondersteuer in Griechenland</title>
		<link>http://www.griechenland-blog.gr/2011/hinweise-zur-immobilien-sondersteuer-in-griechenland/6214/</link>
		<comments>http://www.griechenland-blog.gr/2011/hinweise-zur-immobilien-sondersteuer-in-griechenland/6214/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 23:38:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilienwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[immobiliensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[sonderabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[sondersteuer]]></category>
		<category><![CDATA[stromabschaltung]]></category>
		<category><![CDATA[stromversorgung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.griechenland-blog.gr/?p=6214</guid>
		<description><![CDATA[In einem Runderlass gab das Finanzministerium in Griechenland ergänzende Anweisungen bezüglich der neuen Immobilien-Sondersteuer und betonte, dass auch zu hoch berechnete Beträge der neuen Immobilien-Sondersteuer auf jeden Fall fristgerecht zu zahlen sind und frühestens ab April 2012 zur Verrechnung oder Erstattung kommen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;"><strong>Das Finanzministerium in Griechenland beharrt auf der Entrichtung zu hoch berechneter Immobiliensteuern, die erst ab April 2012 zur Verrechnung oder Erstattung kommen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Alle Verbraucher, die bei den Daten zur Berechnung der Immobilienabgabe auf den Rechnungen der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (<a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/dei/" title="Definition: DEI">DEI</a>) bzw. der alternativen Stromlieferanten Fehler gefunden haben, haben zur Korrektur der Fehler bei Fläche, Alter und Zonenpreis der elektrifizierten Immobilie bis zum 20. Januar 2012 die zuständigen Gemeindeverwaltungen aufsuchen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie in einem einschlägigen Runderlass des Finanzministeriums angemerkt wird, müssen die Steuerzahler jedoch in jedem Fall &#8211; also auch bei noch so krassen Fehlberechnungen &#8211; die für 2011 festgestellte Abgabe zahlen. Die überzahlten Beträge werden nach Korrektur der Daten, die zu den Fehlberechnungen geführt haben, gegen die Immobilienabgabe für das Jahr 2012 aufgerechnet werden. Parallel gibt der Runderlass Anweisungen über Zahlungserleichterungen für jene Steuerzahler, welche die neue Immobilienabgabe nicht wie vorgesehenen bzw. innerhalb der regulären Fristen zu entrichten vermögen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es sei angemerkt, dass der in Rede stehende Runderlass auf Basis eines gesetzlichen Erlasses erging, der unter anderem die Entrichtung der Immobilienabgabe des Jahres 2012 in fünf Zweimonatsraten und den 31. März 2012 als Stichtag für die Berechnung der Immobilien-Sondersteuer für 2012 vorsieht. <span id="more-6214"></span></p>
<h3>Berichtigung inkorrekter Daten für Immobilien-Sonderabgabe</h3>
<p style="text-align: justify;">Auf Basis des aktuellen Runderlasses wird die Korrektur inkorrekter Immobiliendaten gemäß dem folgenden Verfahren erfolgen:</p>
<p style="text-align: justify;">1) Der Verwalter des Stromnetzes der DEI wird allen Gemeindeverwaltungen des Landes elektronische Aufstellungen zuschicken, welche die in dem Verwaltungsbezirk einer jeden Gemeinde gelegenen Immobilien mit den Daten enthalten, auf deren Basis die Immobilienabgabe für das Jahr 2011 ermittelt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">2) Die interessierten Bürger, die bei den Daten zur Berechnung der Abgabe falsche Angaben gefunden haben, müssen zur Berichtigung von Fehlern bei Fläche, Alter oder Zonenpreis der elektrifizierten Immobilie die zuständige Gemeindeverwaltung aufsuchen. Die Bürger können die Korrektur bis zum 20. Januar 2012 bei den Gemeinden beantragen. Zusätzlich müssen die Gemeinden des gesamten Landes überprüfen, ob in den einschlägigen Aufstellungen die korrekten Zonenpreise angegeben sind und im Fall von Fehlern zu deren Korrektur schreiten.</p>
<p style="text-align: justify;">3) Nach Abschluss dieses Verfahrens haben die Gemeinden bis zum 27. Januar 2012 die aktualisierten Aufstellungen an den Verwalter des Netzes der DEI schicken, der sie anschließend an die Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums (GGPS) zu entsenden hat, wo eine Kontrolle der Zonenpreise erfolgen wird. Falls bei einem Zonenpreis ein Fehler gefunden wird, korrigiert die GGPS die Aufstellung und informiert die zuständige Gemeinde über die Korrektur. Danach übermittelt die GGPS die Aufstellungen bis zum 10. Februar 2012 an den Netzverwalter.</p>
<p style="text-align: justify;">4) Nach Erhalt der korrigierten Aufstellungen ermittelt der Verwalter des Netzes der DEI auf Basis der neuen Daten die Immobilienabgabe, die der elektrifizierten Immobilie entspricht, und sofern sich ein geringerer Abgabenbetrag ergibt als ursprünglich auf Basis der Daten vom 17. September 2011 veranschlagt wurde, wird die überzahlte Differenz von dem Betrag der Immobilienabgabe für das Jahr 2012 abgezogen. Falls sich eine negative Differenz ergibt, wird der Betrag von der DEI oder den alternativen Stromlieferanten erstattet.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Immobilienabgabe für das Jahr 2011 ist folglich so zu zahlen, wie sie auf Basis der &#8211; sei es inkorrekten &#8211; Daten vom 17. September 2011 berechnet worden ist, und wenn der Betrag der Abgabe auf Basis der korrigierten Daten geringer als ursprünglich berechnet ausfällt, wird die Differenz mit der Abgabe verrechnet, die der Immobilie für das Jahr 2012 entspricht.</p>
<h3>Zahlungserleichterungen und Aussetzung der Stromsperre</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Steuerzahler, die sich auf Unvermögen zur Entrichtung der Immobilien-Sonderabgabe berufen, müssen elektronisch einen Antrag stellen, indem sie das einschlägige <a class="ext" title="Online-Formular zur Beantragung von Erleichterungen der Zahlung der neuen Immobiliensteuer in Griechenland" href="https://www1.gsis.gr/taxisnet2/eta/" rel="nofollow" target="_blank">Online-Formular der GGPS</a> ausfüllen. Wer den Antrag nicht allein elektronisch zu stellen vermag, kann ihn handschriftlich bei dem zuständigen Finanzamt einreichen, das ihn dann zur Erfassung an die elektronische Adresse der Datenverarbeitungszentrale weiterleiten wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Bearbeitung der Anträge und der Daten der Steuerpflichtigen wird die GGPS ihrerseits eine einschlägige Datei an das zuständige Finanzamt zur endgültigen Untersuchung des Antrags entsenden. Der Dienststellenleiter des Finanzamts wird außer der Aussetzung der Unterbrechung der Stromversorgung entweder die Entrichtung der Abgabe in mehr als den vorgesehenen Raten &#8211; die sich für 2011 auf zwei und für 2012 auf fünf belaufen &#8211; oder die Begrenzung des Betrags der Abgabe auf eine als notwendig erachtete Höhe beschließen können, damit der Zahlungspflichtige der Zahlung nachkommen kann, ohne dass seine eigene Existenz oder die der mit ihm zusammen wohnenden und ihn steuerlich belastenden Personen gefährdet wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Für die zweite Kategorie der Befreiungen, die sich auf Steuerzahler bezieht, bei denen spezielle gesundheitliche Gründe des Nutzers der Immobilie, auf welche die Sonderabgabe erhoben wurde, oder der Person einhergehen, die mit dem jeweiligen Steuerpflichtigen zusammenwohnen und ihn steuerlich belastet, und belegt wird, dass die Abschaltung des elektrischen Stroms ihr Leben oder ihre Gesundheit einer ernsthaften Gefahr aussetzen wird, ist keine elektronische Beantragung erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesen Fällen ist für die Feststellung, ob die Voraussetzungen zur Aussetzung der Anweisung zur Stromabschaltung und ihrer Ausführung ausschließlich der Dienststellenleiter des für die Einkommensbesteuerung zuständigen Finanzamts zuständig, der auf Antrag des Interessenten einen einschlägigen Beschluss erlässt.</p>
<h3>Regelungen für 2012 und reduzierte Sätze für gewerbliche Immobilien</h3>
<p style="text-align: justify;">Gemäß dem Runderlass wird für das Jahr 2012 die Immobilien-Sonderabgabe von der DEI und den alternativen Stromlieferanten in fünf Raten gleicher Höhe ab April 2012 bis Januar 2013 mit den Stromrechnungen eingezogen werden. Für das Jahr 2012 belastet die Immobilien-Abgabe denjenigen, der am 31. März 2012 Eigentümer oder Nutznießer der elektrifizierten Immobilie ist. Für die Berechnung der Höhe der &#8220;außerordentlichen jährlichen Sonderabgabe auf elektrifizierte Immobilien&#8221; (E.E.T.I.D.E.) des Jahres 2012 wird der Umfang der bebauten Fläche, die Höhe des Zonenpreises und das Alter der Immobilie berücksichtigt, so wie sie sich auf Basis der Informationen des Verwalters des Netzes der DEI am 31. März 2012 darstellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei nicht für Wohnzwecke genutzte Immobilien (beispielsweise Industriebetriebe, Parkhäuser, Hotels usw.) mit über 1.000 Quadratmetern wird der sich auf Basis des Zonenpreises ergebende Faktor zur Berechnung der Abgabe für den über 1.000 Quadratmeter der Immobilie um 30% und für den über 2.000 Quadratmeter hinausgehen Teil der Immobilie um 60% reduziert. Weiter werden von der Immobilien-Sonderabgabe 35% der für die Berechnung der Abgabe zugrunde gelegten Gesamtfläche der ausschließlich touristischen Hauptunterkünfte (Hotels und Campingplätze) befreit.</p>
<h3>Ermäßigte Immobilienabgabe für Behinderte und Kinderreiche</h3>
<p style="text-align: justify;">Der reduzierte Satz von 0,50 Euro pro Quadratmeter der E.E.T.I.D.E. kommt für Personen zur Anwendung, wenn sie selbst oder sie steuerlich belastende Personen eine Behinderung ab 80% und mehr aufweisen, sowie auch für Personen, die an Gehirnlähmung, geistiger Behinderung, Autismus oder Down-Syndrom leiden und ab 67% oder mehr behindert sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Der reduzierte Satz, der für die Behinderten oder mit einem Behinderten steuerlich belasteten Personen sowie auch für Kinderreiche gilt, kommt außer in dem Fall, wo die selbst bewohnte Hauptwohnung dem oder der Berechtigten gehört, auch dann zur Anwendung, wenn besagte Wohnung nach vollem Eigentum oder in Gemeinschaftseigentum des Gatten oder der Gattin des oder der Berechtigten gehört, sowie auch, wenn der Gemeinschaftseigentumsanteil an der selbst bewohnten Hauptwohnung unter den Gatten aufgeteilt ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Vorstehendes gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass die übrigen für die Anwendung des reduzierten Satzes gestellten Voraussetzungen (z. B. Einkommenskriterien, Wohnungsfläche, Zonenpreis usw.) erfüllt werden und schließlich der Gesamtwert des Immobilienvermögens beider Gatten &#8211; auf Basis der Immobiliendaten des Jahres 2008 &#8211; nicht über 150.000 Euro liegt, der sich für jedes geschützte Kind um 10.000 Euro erhöht.</p>
<p style="text-align: justify;">Speziell für Kinderreiche kommt der reduzierte Satz auch dann zur Anwendung, wenn wegen Todes einer ihrer beiden Eltern ein oder mehrere der geschützten Kinder Gesamteigentümer oder Gemeinschaftseigentümer oder Nutznießer der selbst bewohnten Hauptwohnung sind. In diesem Fall müssen entsprechend die übrigen für die Anwendung des reduzierten Satzes gestellten Voraussetzungen erfüllt werden und zusätzlich darf der Gesamtwert des Immobilienvermögens des Kinderreichen und der geschützten Kinder &#8211; auf Basis der Immobiliendaten des Jahres 2008 &#8211; nicht über 150.000 Euro liegt, zuzüglich jeweils weiterer 10.000 Euro für jedes geschützte Kind.</p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: <a title="in.gr" href="http://news.in.gr/greece/article/?aid=1231142989" rel="nofollow" target="_blank">in.gr</a>)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Relevante Informationen:</strong></p>
<ul>
<li><a title="Neue Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland" href="http://www.griechenland-blog.gr/2011/jaehrliche-sonderabgabe-bis-20-euro-pro-qm-auf-immobilien-in-griechenland/5603/" rel="bookmark">Jährliche Sonderabgabe bis 20 Euro pro qm auf Immobilien in Griechenland</a></li>
<li style="padding-top: 6px;"><a title="Hinweise zur neuen Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland" href="http://www.partnerbiz.net/griechenland-immobilien-sondersteuer.html" rel="bookmark">Neue Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland</a></li>
</ul>

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		</item>
		<item>
		<title>Steuerwahn in Griechenland kennt keine Grenzen</title>
		<link>http://www.griechenland-blog.gr/2011/steuerwahn-in-griechenland-kennt-keine-grenzen/6095/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Dec 2011 20:35:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[gewerbegebühr]]></category>
		<category><![CDATA[griechenland]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[immobiliensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[solidaritätsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[sonderabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[staatshaushalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Steuerwahn in Griechenland kennt keine Grenzen mehr: etwa 5,5 Steuerzahler sind aufgefordert, innerhalb der kommenden Wochen bis zu zehn verschiedene Steuern und Sonderabgaben zu entrichten und insgesamt 12 Milliarden Euro an den Fiskus zu zahlen, damit der Staathaushalt 2011 ohne weitere Abweichungen abgeschlossen werden kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p style="text-align: justify;">In Griechenland sind ungefähr 5,5 Millionen Steuerzahler aufgefordert, bis spätestens Ende Februar 2012 bis zu zehn verschiedene Steuern und Sonderabgaben zu entrichten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Erledigung dutzender &#8211; außerordentlicher und nicht &#8211; steuerlicher Verpflichtungen durch die Bürger, in Kombination mit dem von der Regierung fieberhaft vorbereiteten neuen Paket von Spar- und Steuermaßnahmen in Höhe von 7 Mrd. Euro für die Jahre 2013 &#8211; 2015, stellen das Puzzle des Marathon-Golgatha dar, den Haushalte und Unternehmen in Griechenland in dem unmittelbar bevorstehenden Zeitraum zu bewältigen aufgefordert sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Tribute an das Finanzamt müssen unmittelbar eingetrieben werden, weil anderenfalls der Staatshaushalt des Jahres 2011 und das &#8220;Mittelfristige Volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 &#8211; 2015&#8243; völlig aus dem Rahmen zu laufen drohen. Um vorgesehene Einnahmen in Höhe von über 12 Milliarden Euro noch dem Haushaltsabschluss des Jahres 2011 zurechnen zu können, haben Millionen griechischer Steuerzahler bis spätestens Ende Februar 2012 bis zu zehn verschiedene Steuern und Sonderabgaben zu entrichten: <span id="more-6095"></span></p>
<h3>1. Außerordentliche Solidaritätsabgabe auf Einkommen und Renten</h3>
<p style="text-align: justify;">Bis zum 30. November 2011 war die dritte Rate des Multisteuerbescheids von allen zu entrichten, die den Bescheid bereits im September 2011 erhalten hatten, oder die erste Rate, sofern der Bescheid erst kürzlich zugestellt wurde. Die nächste Rate ist bis Ende Dezember 2011 zu zahlen. Ab Januar 2012 wird außerdem die dem (voraussichtlichen) Einkommen des Jahres 2012 entsprechende Sonderabgabe jeden Monat zusammen mit der Einkommensteuer für Arbeitnehmer und Rentner einbehalten werden.</p>
<h3>2. Gewerbeabgabe für das Jahr 2011</h3>
<p style="text-align: justify;">Freiberufler, Selbständige und Unternehmen zahlen außer der Sonderabgabe auf ihre Einkommen auch die neue Gewerbegebühr. Die Mitte 2011 rückwirkend beschlossene neue Abgabe wurde für das Jahr 2011 auf einheitlich jeweils 300 Euro für den (Haupt-) Geschäftssitz und weitere 300 Euro für jede Filiale festgesetzt. Für das Jahr 2012 steigt die Gebühr je nach regionaler Einwohnerzahl auf jeweils bis zu 500 Euro.</p>
<h3>3. Sonderabgabe auf Lebenshaltungskosten des Jahres 2011</h3>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Multi-Bescheid zahlen auch die Eigentümer von Privatfahrzeugen mit einem Hubraum von über 1.929 cm³, die Inhaber von Freizeitbooten sowie auch alle Besitzer von Swimming-Pools eine Sonderabgabe, die entsprechend auf Basis des Hubraums (PKW), der Länge (Boote) oder der Fläche (Pools) erhoben wird.</p>
<h3>4. Immobilien-Sondersteuer des Jahres 2011</h3>
<p style="text-align: justify;">Im Gange ist der Versand der Stromrechnungen der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft <a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/dei/" title="Definition: DEI">DEI</a> bzw. der alternativen Stromlieferanten, mit denen auch die neue Immobiliensteuer entrichtet wird. Mit einem neuen Ministerialbeschluss wurde die ab Rechnungsstellung beginnende Frist, innerhalb welcher die Verbraucher die Immobilien-Sonderabgabe entrichten müssen, um sich nicht mit einer möglichen Abschaltung der Stromversorgung konfrontiert zu sehen, von 40 auf 80 Tage verlängert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die erste Rate der neuen Immobilienabgabe ist auch selbst dann regulär zu entrichten, wenn Fehler in der Berechnung existieren oder Befreiungen (für Langzeitarbeitslose, kinderreiche Familien und andere besonders schutzbedürftige Gruppen) vorliegen. In den Fällen, in denen sich aufgrund der zahllosen und zum Teil immensen Berechnungsfehler eine Steuerdifferenz ergibt, wird diese mit dem nächsten Steuerbescheid oder mit der nächsten Abrechnung der DEI mittels Verrechnung mit zukünftigen Verbindlichkeiten erstattet werden.</p>
<h3>5. Abwicklung anhängiger Steuersachen der Jahre 2000 &#8211; 2009 und Einreichung &#8220;vergessener&#8221; Erklärungen</h3>
<p style="text-align: justify;">Am 30. Dezember 2011 läuft die Frist für die Inanspruchnahme der Regelungen für die Abwicklung anhängiger Steuerangelegenheiten (sprich Schließung nicht speziell geprüfter Geschäftsperioden gegen Entrichtung auf Basis pauschaler Kriterien bestimmter Nachsteuern) der Jahre 2000 &#8211; 2009 aus. Die ursprünglich am 30. November 2011 ausgelaufene Frist für die nachträgliche Einreichung &#8220;vergessener&#8221; bzw. ergänzender Steuererklärungen wurde ebenfalls bis Ende Dezember 2011 verlängert.</p>
<h3>6. Kraftfahrzeugsteuern des Jahres 2012</h3>
<p style="text-align: justify;">Die um 2 bis zu 120 Euro erhöhten neuen Kraftfahrzeugsteuern für das Jahr 2012 sind bis zum 30. Dezember 2011 zu bezahlen. Der Versand der einschlägigen Steuerbescheide hat gegen Ende November begonnen.</p>
<h3>7. Einheitliche Immobilienabgabe <a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/etak/" title="Definition: ETAK">ETAK</a> 2009</h3>
<p style="text-align: justify;">Innerhalb des Dezembers 2011 werden knapp 1,3 Millionen Steuerzahler die &#8220;vergessenen&#8221; Steuerbescheide zur Entrichtung der (seit 2010 wieder abgeschafften) <a title="ETAK - Einheitliche Immobilienabgabe / Grundsteuer in Griechenland" href="http://www.partnerbiz.net/griechenland-etak-grundsteuer.html" target="_top">&#8220;Einheitlichen Immobilienabgabe bzw. Grundsteuer&#8221; (ETAK)</a> des Jahres 2009 erhalten. Zu dieser Steuer veranlagt werden Ledige mit einem Immobilienvermögen im Wert von über 100.000 Euro und Verheiratete mit Immobilien im Wert von über 200.000 Euro.</p>
<h3>8. Sonderabgabe 2009 auf großes Immobilienvermögen</h3>
<p style="text-align: justify;">Alle Eigentümer von Immobilienvermögen mit einem nach dem System der &#8220;objektorientierten Wertbestimmung&#8221; festgestellten Wert von über 400.000 Euro werden mit den ETAK-Bescheiden für 2009 auch eine Sonderabgabe zu zahlen haben.</p>
<h3>9. Steuer auf Immobilienvermögen für das Jahr 2010 (<a href="http://www.griechenland-blog.gr/definitionen/fmap/" title="Definition: FMAP">FMAP</a>)</h3>
<p style="text-align: justify;">Bis Ende Dezember werden bei über 200.000 Steuerzahler, die am 01.01.2010 Immobilien im sachwertorientiert bestimmten Gesamtwert von mehr als 400.000 Euro besaßen, die &#8220;Rechnung&#8221; über die <a title="FMAP - Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland" href="http://www.partnerbiz.net/griechenland-fmap-grundsteuer.html">Immobiliensteuer &#8211; Grundsteuer (FAP / FMAP)</a> des Jahres 2010 einzutreffen beginnen.</p>
<h3>10. Einkommensteuer des Fiskaljahres 2011</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Entrichtung der jährlichen Einkommensteuer, die sich aus der Abrechnung der Steuererklärungen für Einkommen des Jahres 2010 ergab, ist im Gange. Die Bearbeitung von etwa 600.000  Steuererklärungen ist allerdings nach wie vor nicht abgeschlossen, und alle Steuerzahler, deren Steuerbescheid eine Steuerschuld ausweist, müssen diese nun in einer Einmalzahlung entrichten.</p>
<h3>Die Entgleisung des griechischen Staatshaushalts 2011</h3>
<p style="text-align: justify;">Das in den zehn Monaten Januar &#8211; Oktober 2011 aufgetretene &#8220;Etat-Loch&#8221; von 3,1 Mrd. Euro lässt eine Entgleisung des diesjährigen Defizits auf ein Niveau von über 9% des BIP erwarten.</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz der Korrektur der Einnahmeziele nach unten (anstatt der mit dem Mittelfristigen Rahmenprogramm vorgesehenen 54 Mrd. wurde die Vorgabe auf 51,3 Mrd. Euro gesenkt) ist inzwischen höchstwahrscheinlich, dass das Jahr 2011 mit einem neuen und höheren Defizit schließen wird. Alles wird von den Einnahmen entschieden werden, die in den nächsten Wochen in die Kassen des Fiskus fließen werden, da bis spätestens Februar 2012 noch Steuern in Höhe von 12,038 Mrd. Euro eingenommen werden müssen, damit der Haushalt des Jahres 2011 ohne weitere Abweichungen abgeschlossen werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: <a title="Vradyni" href="http://www.vradyni.gr/pdf/301111.pdf" rel="nofollow" target="_blank">Vradyni</a>)</p>

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