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Archiv für die Kategorie ‘Steuerwesen’

Spar- und Steuermaßnahmen in Griechenland treiben Mittelstand in die Pleite

30. August 2010 / Aufrufe: 103 Keine Kommentare

Infolge der Rezession ist in Griechenland fast die Hälfte aller Mittelständler inzwischen nicht einmal mehr in der Lage, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Die von der “Troika” (= IWF, EZB und EU) aufgezwungenen Maßnahmen haben Griechenland in eine tiefe Rezession gestürzt. Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima stellen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Handwerker und Kaufleute  die Zahlungen an Fiskus und Versicherungsträger ein. Die von dem Präsidenten des allgemeinen Verbandes der Freiberufler, Handwerker und Kaufleute in Griechenland (GSEBEE) dem wirtschaftlichen Regierungsstab präsentierten Daten schockieren: fast die Hälfte der Versicherten, die bei der – immerhin den zweitgrößten gesetzlichen Versicherungsträger in Griechenland darstellenden – Versicherungsanstalt für Selbständige (OAEE) zwangsversichert sind, zahlen keine Beiträge mehr!

Konkret informierten die Herren D. Asimakopoulos und N. Skorinis (Präsident und Generalsekretär der GSEBEE) den Finanzminister Georgios Papakonstantinou, die Wirtschaftsministerin Louka Katzeli, den Staatssekretär Staatsekretär für Arbeit G. Koutroumanis und den Staatssekretär für Umwelt I. Maniatis darüber, dass von den 830.000 Versicherten der OAEE 410.000 nicht ihre Pflichtbeiträge bezahlen. Die Mehrzahl der Betroffenen schuldet sogar im Durchschnitt Beiträge in Höhe von jeweils 10.000 – 12.000 Euro.

Die infolge der auf Basis des mit dem Internationalen Währungsfond (IWF), der Europäischen Zentralbank (EZ) und der Europäischen Union (EU) vereinbarten Memorandums aufgezwungenen Spar- und Steuermaßnahmen in Griechenland verursachte Rezession treibt jedoch die Selbständigen und mittelständischen Unternehmen nicht nur gegenüber den Sozialversicherungsträgern in den Zahlungsstopp. Sinngemäß scheint dies auch bezüglich der Abführung der Mehrwertsteuer zuzutreffen, die bei dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den Konsumenten erhobenen wird.

Laut einem zuständigen Funktionär des Finanzministeriums haben die wiederholten Erhöhungen der Sätze der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern zu einem Anstieg der Steuerhinterziehung geführt, welche die SDOE auf alltäglicher Basis zu bekämpfen versucht. Es hat sich allerdings erwiesen, dass im Vergleich zu vorherigen Jahren die meisten Geschäfte zwar ununterbrochen Quittungen ausstellen, die eingenommene Mehrwertsteuer jedoch nicht abführen, sondern für die Deckung ihrer diversen Betriebskosten und laufenden Ausgaben verwenden. Dies wiederum wird darauf zurückgeführt, dass die Banken kaum noch Finanzierungen und Kredite gewähren und die Unternehmen deswegen finanziell austrocknen.

Kennzeichnend für das in den Reihen der mittelständischen Unternehmen und Unternehmer herrschende Klima ist das Ergebnis einer kürzlich von der GSEBEE präsentierten Erhebung, wonach vier von zehn Befragten die “konzertierte Einstellung der Zahlungen an Fiskus und Versicherungsträger” als die effizienteste Art der Reaktion auf die Wirtschaftspolitik der Regierung einstufen.

Speziell bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber dem gesetzlichen Versicherungsträger OAEE verlautete aus zuständigen Quellen, dass ein erheblicher Teil der insgesamt 410.000 Schuldner inzwischen wirtschaftlich ruiniert sei. Es bestehe jedoch die Hoffnung, dass im Rahmen einer (noch auszuhandelnden) einschlägigen Regelung wenigstens 200.000 – 250.000 mittelständische Unternehmen mittel- bis langfristig (sprich möglicherweise innnerhalb von 10 – 12 Jahren) die aufgelaufenen Verbindlichkeiten begleichen werden können.

Griechenland wird zu weiteren Steuermaßnahmen gezwungen

24. August 2010 / Aufrufe: 184 1 Kommentar

IWF, EZB und EU zwingen Griechenland neue Maßnahmen auf, die dem griechischen Fiskus in den beiden nächsten Jahren rund 10 Milliarden Euro zusätzlich einbringen sollen.

Spätestens ab 2011 sollen in Griechenland zehn neue direkte und indirekte Steuern in Kraft treten, um allein in diesem Jahr das Steueraufkommen um weitere 5 Milliarden Euro zu erhöhen. Das Steuerpaket umfasst Sonderabgaben zu Lasten Gewerbetreibender, Selbständiger und Unternehmen, neue Luxussteuern, Ausweitung und Erhöhung der Besteuerung von Immobilien sowie nicht zuletzt auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und sonstige Basisgüter von derzeit 11% auf 23%!

Weitere Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf die kräftige Erhöhung der Krankenhaustarife und Einführung von Praxisgebühren für ambulante Behandlungen, Erhöhung der Tarife im Beförderungswesen, Erhöhung der Strompreise insbesondere für private Haushalte und landwirtschaftliche Verbraucher, und Erhöhung der Gebühren und Tarife der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen.

Insgesamt sollen die neuen Maßnahmen dem griechischen Fiskus 9,775 Milliarden Euro einbringen, davon 6,350 Milliarden Euro im Jahr 2011 und 3,425 Milliarden Euro im Jahr 2012. Die (bisher zum größten Teil noch nicht konkretisierten) ab 2011 in Kraft tretenden Steuermaßnahmen können in 10 Punkten umrissen werden:

  1. Erhöhung der Mehrwertsteuer für Basisgüter von 11% auf 23% – 1 Milliarde Euro
    Etwa 30% der Güter (Lebensmittel, Medikamente usw.) und Dienstleistungen (u.a. in Gesundheitswesen, Gastronomie und Tourismus) sowie die Tarife der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen, die derzeit dem ermäßigten MwSt.-Satz unterliegen, sollen ab 2011 mit 23% besteuert werden.
  2. Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne – 600 Millionen Euro
    Trotz Investitionsrückgang und Unternehmensflucht sollen Unternehmen “mit hohen gewinnen” erneut zur Kasse gebeten werden.
  3. Erhöhung der Immobilien-Einheitswerte – 400 Millionen Euro
    Die kräftige Erhöhung der Einheitswerte wird erhebliche Erhöhungen aller Abgaben nach sich ziehen, die auf irgend eine Weise an die Einheitswerte gekoppelt sind.
  4. Regulierung gesetzeswidriger Nutzungsänderungen – 500 Millionen Euro
    Unter diese Regelung fallen beispielsweise abweichend von der ursprünglichen Baugenehmigung nachträglich in Wohnraum umgewandelte Abstellräume, Balkonflächen und Kellerräume.
  5. Fiktive Veranlagung von Freiberuflern und Selbständigen – 400 Millionen Euro
    Selbständige werden noch stärker auf Basis willkürlich bestimmter Mindesteinkommen besteuert, wenn ihr reales Einkommen unterhalb dieser Bemessungsgrenzen liegt.
  6. Besteuerung des Leasings von Kraftfahrzeugen – 150 Millionen Euro
    Diese neue Besteuerung wird das Fahrzeug-Leasing in Griechenland noch teurer bzw. finanziell uninteressant machen.
  7. Besteuerung teilumbauter Gebäudeflächen – 800 Millionen Euro
    Konkrete Informationen stehen aus, jedenfalls ist fallweise mit einer erheblichen weiteren Belastung der Eigentümer solcher Gebäudeflächen zu rechnen.
  8. Besteuerung von Luxusgütern – 100 Millionen Euro
    Bestimmte Güter sollen mit noch höheren zusätzlichen Abgaben belegt werden, obwohl damit der Inlandsmarkt weitere Umsatzverluste in Kauf nehmen müssen wird.
  9. “Grüne Steuer” – 300 Millionen Euro
    In diesen Bereich fällt unter anderem auch die Kraftfahrzeugsteuer.
  10. Lizenzvergabe für Glückspielautomaten und Provisionen – 700 Millionen Euro
    Die Vergabe von von Glücksspiellizenzen soll dem Staat rund eine halbe Milliarde Euro einbringen, weitere 200 Millionen Euro werden aus einschlägigen Provisionen erwartet.

Bezüglich der Mehrwertsteuererhöhung wird die Möglichkeit untersucht, wenigstens Grundnahrungsmittel von der anstehenden Steuererhöhung auf Basisgüter in Höhe von 12% auszunehmen und weiterhin mit einem ermäßigten Satz zu besteuern – wie dies im übrigen in praktisch allen anderen EU-Staaten der Fall ist. Ersatzweise müsste die griechische Regierung dafür jedoch das angestrebte Steueraufkommen aus anderen Quellen schöpfen, um auf jeden Fall das in dem mit IWF, EZB und EU bestehenden Memorandum festgelegte Steuerziel zu erreichen.

Anwalt in Griechenland klagt vor Oberstem Gerichtshof gegen Mehrwertsteuer

13. Juli 2010 / Aufrufe: 53 Keine Kommentare

In Griechenland hat ein Rechtsanwalt aus Athen vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof eine Klage gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen eingereicht.

Konkret legte ein Anwalt aus Athen vor dem obersten Verwaltungsgericht in Griechenland (StE) Beschwerde ein und beantragte, den Erlass des griechischen Wirtschaftsministeriums und die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes 3842/2010, welche die Erhebung des (regulären) Satzes der Mehrwertsteuer in Höhe von 23% auf Honorare und Leistungen von griechischen Rechtsanwälten vorsehen, als verfassungswidrig zu erklären.

Der klagende Rechtsanwalt argumentiert, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen den verfassungsrechtlichen Grundsätzen bezüglich der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit entgegen steht, da die strittigen Bestimmungen die frei praktizierenden Anwälte der Mehrwertsteuer unterstellen, während die auf dem weiteren öffentlichen Sektor, bei den Organismen der lokalen Selbstverwaltung usw. zu festen Bezügen beschäftigten Syndizi von der Besteuerung trotz der Tatsache ausgenommen bleiben, dass sie die selben Leistungen erbringen.

Weiter wird in der Beschwerde / Klage angeführt, dass mit der Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltshonorare und -leistungen das von der Verfassung garantierte Recht auf gerichtlichen Schutz beeinträchtigt wird, weil die Zuflucht zur Justiz für die wirtschaftlich Begüterten interessant gemacht und “den finanziell Schwachen fast verboten” wird.

Griechenland hat höchste Mobiltelefon-Steuern in ganz Europa

10. Juli 2010 / Aufrufe: 109 Keine Kommentare

Die Besteuerung von Mobiltelefonen und Mobiltelefonie in Griechenland ist mit Abstand die höchste in ganz Europa und übersteigt den EU-Durchschnitt um 100 Prozent.

Laut einer aktuellen Studie, die für Rechnung des Verbandes der Mobiltelefonie-Unternehmen (EEKT) von der Wirtschaftsfakultät der Universität Athen und der ICAP durchgeführt wurde, ist in Griechenland die Besteuerung des Sektors der mobilen Telefonie mit großem Abstand die höchste in ganz Europa. Nach der letzten ab Anfang Juli 2010 in Kraft getretenen Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 23% macht die Besteuerung der Mobiltelefonie inzwischen 40,7% der Gesamtkosten aus, wogegen der EU-Durchschnitt bei gerade einmal 20,6% liegt.

Ebenfalls gilt laut der Studie der Universität Athen und der ICAP abgesehen von der allgemeinen angespannten wirtschaftlichen Lage die außerordentlich hohe Besteuerung als Grund dafür, dass im Jahr 2009 die Einnahmen der Mobiltelefon-Branche in Griechenland um 15,3% einbrachen, während in der übrigen Europäischen Union der durchschnittliche Rückgang bei nur 1,43% lag.

Trotz des hohen Drucks auf die Ertragslage trägt laut der Studie die Branche auch weiterhin beträchtlich zum Wachstum in Griechenland bei, da ihr Anteil am Brutto-Inlandprodukt im Jahr 2009 immerhin 1,8% betrug und die Branche mit rund 2 Milliarden Euro zu den staatlichen Einnahmen beitrug (wovon sich 1,65 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen und etwa 350 Millionen Euro auf Versicherungsabgaben beziehen). Bezeichnend ist, dass dieser Betrag die Summe aller Einsparungen übersteigt, die von den kürzlich beschlossenen Kürzungen der Bezüge auf dem öffentlichen Sektor für die Jahre 2010 und 2011 erhofft werden.

Ebenfalls hat die Branche der Mobiltelefonie schätzungsweise 80.000 Arbeitsplätze mit einem Bruttolohnaufkommen von rund 2,5 Milliarden Euro geschaffen und trägt auch wesentlich zur Minderung der Teuerungsrate bei. Insgesamt belief sich der Anteil der Branche an der nationalen Wirtschaft in Griechenland im Jahr 2009 auf 3,83%.

Enorme Preiserhöhungen und Inflationsrate in Griechenland

30. Juni 2010 / Aufrufe: 213 Keine Kommentare

Die in Griechenland ab Juli 2010 in Kraft tretenden erhöhten Sätze der Mehrwertsteuer werden eine Welle neuer Preiserhöhungen bewirken und die wirtschaftliche Rezession vertiefen.

In Marktkreisen wird erwartet, dass die ab Donnerstag, dem 01. Juli 2010 in Kraft tretenden erneut erhöhten Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland nebst den neuen Umsatzsteuer-Bestimmungen mit jährlich rund 3 Milliarden Euro zu Buche schlagen werden. Da allerdings schon die während der vergangenen Monate durchgesetzten Erhöhungen der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern nicht etwa zu dem erhofften Anstieg des Steueraufkommens geführt, sondern einem enormen globalen Umsatzrückgang geführt haben, rechnen Insider mit einer nachhaltigen Vertiefung der wirtschaftlichen Rezession und dem weiteren Anstieg der bereits jetzt bei 5,5 Prozent liegenden Inflationsrate auf 7,5 – 8 Prozent.

Industrie und Handel erklären sich angesichts der angespannten Ertrags- und Marktlage außer Stande, die Steuererhöhungen erneut aufzufangen und werden diese somit definitiv in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben. Dies gilt entsprechend auch für alle Dienstleistungen, die bisher von der Umsatzsteuer ausgenommen waren und fortan mit dem vollen (23%) oder ermäßigten (11%) Satz der Mehrwertsteuer belegt werden.

Als besonders ungerecht wird der Beschluss erachtet, fortan eine Vielzahl ärztlicher und medizinischer Leistungen mit 11% Mehrwertsteuer zu belegen, zumal sich damit letztendlich die marode wirtschaftliche Lage der gesetzlichen Krankenkassen noch weiter zuspitzen wird und sowohl auf dem gesetzlichen als auch privaten Versicherungssektor mit happigen Beitragserhöhungen zu rechnen ist. Ebenfalls nicht unerhebliche und zum Teil sogar rückwirkende Erhöhungen sind bei Dienstleistungen in Bereichen wie Telekommunikation, Stromversorgung, kommunalen Unternehmen sowie Abgaben und Gebühren zu verzeichnen.

Taxi in Griechenland 11% teurer

Auf die bisher von der Umsatzsteuer ausgenommen Beförderungstarife der Taxi wird ab dem 01. Juli 2010 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 11% erhoben. Dazu müssen ab diesem Stichtag in allen Taxi die Taximeter mit amtlich registrierten Quittungsdruckern ausgerüstet sein, während die Betreiber der Wagen fortan zur regulären Buchführung verpflichtet sind.

Tiefer in die Tasche greifen müssen wieder einmal auch die Autofahrer. Bei den Benzinpreisen ist infolge des auf 23% erhöhten regulären Mehrwertsteuersatzes mit einer Preiserhöhung von wenigstens 3 Cent pro Liter zu rechnen. Parallel steigen in fast ganz Griechenland die Mautgebühren, die allerdings abgesehen von den gesetzlichen Steuererhöhungen auch auf die jeweilige Gebührenpolitik der Betriebsgesellschaften zurückzuführen sind.

Rechtsanwälte und Notare in Griechenland 23% teurer

Zu einem enormen Preisschub führt der Beschluss der griechischen Regierung, alle  von Anwälten, Notaren, Grundbuchverwaltern usw. erbrachten und bisher von der Mehrwertsteuer völlig ausgenommenen Dienste und Leistungen fortan mit dem regulären Satz in Höhe von 23% zu besteuern. “Recht” und “Justiz” werden folglich in Griechenland immer mehr zu einer Frage des Geldes und bleiben zunehmend den Vermögenden vorbehalten.

Eine immense Teuerung wird es jedoch auch bei allen wie immer gearteten Vorgängen wie beispielsweise in Zusammenhang mit Beurkundungen, Immobilien, Vertragsabschlüssen usw. geben. Schon seit dem 23. Juni 2010 und vorerst bis zum 07. Juli 2010 befristetet bleiben aus Protest gegen – allerding nicht nur – die Steuermaßnahmen die griechischen Rechtsanwälte geschlossen ihren Aufgaben fern, was insbesondere im Bereich der Justiz zu erheblichen Problemen geführt hat.

Die griechische Regierung scheint jedenfalls die rigorose Besteuerung und auch übrigen Umbrüche um jeden Preis durchsetzen zu wollen, obwohl sich inzwischen abzeichnet, dass etliche Regelungen sowohl vor den griechischen als insbesondere auch europäischen Gerichten scheitern werden.

Mehrwertsteuer für Rechtsanwälte und Notare in Griechenland ungeregelt

16. Juni 2010 / Aufrufe: 86 Keine Kommentare

Ab Juli 2010 sollen in Griechenland Leistungen von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern und Grundbuchverwaltern mit 23% Mehrwertsteuer belastet werden, jedoch stehen die Anweisungen des Finanzministeriums weiterhin aus.

Obwohl die zuständigen Dienststellen des griechischen Finanzministeriums schon lange die Rundschreiben zur Anwendung von Artikel 62 des Gestzes N. 3842/2010 verschickt haben müssten, wonach die Befreiungen nach Artikel 22 der MwSt-Verordnung in Griechenland aufgehoben werden, wurden bisher wegen des “erhöhten Arbeitsaufkommens” die entsprechenden Anweisungen noch nicht einmal definiert.

Angesichts dieser Situation ist nicht auszuschließen, dass die Umsetzung der Maßnahme (sprich die Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Dienstleistungen der in Rede stehenden Berufsgruppen) aufgeschoben wird. Damit bleibt jedoch auch weiter ungewiss, auf welche Änderungen sich die betroffenen Freiberufler sowie letztendlich auch deren Klientel einstellen und zu welchen Anpassungen sie schreiten müssen. Am wahrscheinlichsten erscheint derzeit ein Aufschub des Inkrafttretens der neuen Regelungen bis Anfang September 2010, damit in der Zwischenzeit kritische Themen geklärt werden können.

Ein solcher Aufschub würde sich allerdings unmittelbar auf die seitens des Finanzministeriums eingeplanten Einnahmen in Höhe von rund 80 Millionen Euro aus der Mehrwertsteuer auf den Umsatz der Rechtsanwälte, Notare und unbesoldeten Grundbuchverwalter und speziell auch aus den Immobilientransaktionen auswirken. So hätte beispielsweise zusätzlich zu den bisherigen Kosten der Käufer einer Wohnung im Wert von 200.000 Euro ab dem 01. Juli 2010 für den Rechtsanwalt 260 Euro, den Notar 400 Euro und die Grundbuchstelle 200 Euro, sprich insgesamt 860 Euro Mehrwertsteuer zu entrichten.

Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen verteuert “Recht” in Griechenland

Jedenfalls wird ein Aufschub der Erhebung der Mehrwertsteuer die griechischen Rechtsanwälte befriedigen, die seit April 2010 wiederholt zu Protestaktionen bzw. Arbeitsniederlegungen geschritten waren. Das Plenum der Anwaltskammern in Griechenland vertritt die Ansicht, dass aus dem EU-Recht keinerlei Verpflichtung zur Erhebung der Mehrwersteuer auf Anwaltsleistungen besteht. Dagegen gehe aus Artikel 375 der Direktive 2006/112/EU hervor, dass Griechenland zeitlich unbeschränkt berechtigt sei, die Dienstleistungen der Anwälte von der Mehrwertsteuer auszunehmen.

Die Rechtsanwälte argumentieren für die Ausnahme ihrer Leistungen von der Mehrwertsteuer nach wie vor damit, dass der Charakter des – in Griechenland gesetzlich verankert den Status den unbesoldeten Staatsbeamten inne habenden – Rechtsanwalts und der Schutz des Rechtes des Bürgers auf den unbehinderten Zugang zu den Gerichten und den rechtlichen Schutz durch diese bestehen bleiben müsse.

Laut den griechischen Anwaltskammern ist die Ausnahme der Anwaltsleistungen von der Mehrwertsteuer jener Gruppe von Befreiungen zuzuordnen, die als Aktivitäten allgemeinen Interesses charakterisiert sind und deren Bereitstellung an den Bürger der Staat zu den geringstmöglichen Kosten sicherzustellen schuldet.

Konsumrückgang in Griechenland macht Haushaltsplan zunichte

4. Juni 2010 / Aufrufe: 166 Keine Kommentare

Der Rückgang der Nachfrage in Griechenland und die rückläufigen Einnahmen aus Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern drohen den Haushaltsplan 2010 zu kippen.

Angesichts der Tatsache, dass trotz der intensiven Bemühungen der Abteilung für die Verfolgung von Wirtschaftsverbrechen (SDOE) bezüglich der Eindämmung der Steuerhinterziehung die staatlichen Einnahmen bisher deutlich sowohl unter den im Haushaltsplan 2010 vorgegebenen als  auch in der mit EU und IWF ausgehandelten Stabilitäts- und Wachstumsvereinbarung gesetzten Zielen liegen, rückt zunehmend die Ergreifung neuer Steuermaßnahmen zu Lasten der Haushalte und Berufstätigen näher.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima stiegen im Mai 2010 die Einnahmen des Staates um nur etwa 5%, während im Jahreshaushalt 2010 ein doppelt so hohes Ziel (10,2%) gesetzt ist, und die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Bezug auf Großunternehmen haben sich sogar rückläufig entwickelt. Letzteres wird auf den signifikanten Rückgang der Nachfrage zurückgeführt, der sich auf dem inländischen Markt abzeichnet, wobei sich die erst ab Anfang Juli 2010 in Kraft tretende zweite bedeutsame Erhöhung des regulären Satzes der Mehrwertsteuer von 21% auf 23% noch gar nicht ausgewirkt hat.

Einen weiteren wichtigen Faktor für das Zurückbleiben der Einnahmen unter dem vorgegebenen Niveau stellte zweifellos auch der Umstand dar, dass während der vergangenen Monate der Betrieb der Finanzämter im gesamten Staatsgebiet unzureichend war, da sich deren Vorsteher darüber bewusst sind, dass ihre Versetzung eine Frage der Zeit ist. Das Wirtschaftsministerium hat bereits seit der vergangenen Woche die Einsetzung neuer Dienststellenleiter in 20 Finanzämtern angekündigt, die es während der vorherigen Monate nicht geschafft hatten, die gesetzten Einnahmeziele zu erreichen.

Von Seite der SDOE können trotz der auf alltäglicher Basis durchgeführten umfangreichen Kontrollen die Finanzämter nicht zur Verhängung der Geldstrafen gezwungen und natürlich auch nicht unter Druck gesetzt werden, diese einzutreiben. Im Wirtschaftsministerium ist allgemein bekannt, das ab dem Zeitpunkt, zu dem jemand bei der Steuerhinterziehung erwischt wird, bis zur Zahlung der verhängten Geldstrafen etliche Jahre nötig sind.

Neue Steuermaßnahmen in Griechenland erwartet

Aus Marktkreisen wird betont, dass der Rückgang des Konsums auch auf die verfügten Erhöhungen der Sätze der Verbrauchssteuern auf Treibstoff (Mineralösteuer), Getränke (Getränkesteuer) und Zigaretten (Tabaksteuer)  zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Steuersätze in Kombination mit der wirtschaftlichen Krise hat also die Verbraucher dazu geführt, ihren Konsum nachhaltig einzuschränken. Diese Entwicklung macht jedoch definitiv die Planung des Wirtschaftsministeriums zunichte, welches im Bestreben um die Erhöhung der Einnahmen des Staates in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich auch neue schmerzhafte Maßnahmen zu Lasten der Lohnempfänger und Rentner ankündigen wird.

Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit der Fiskus noch an der Steuerschraube drehen kann, ohne den völligen Zusammenbruch der Wirtschaft und letztendlich des gesamten Staatsgefüges zu verursachen. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Haushalte in Verarmung und Verelendung abgleiten und kontinuierlich das Heer der Bürger anwächst, die nicht einmal mehr elementare menschliche Bedürfnisse wie Unterkunft oder gar Ernährung befriedigen können, wird inzwischen ernsthaft vor der Gefahr einer gesellschaftlichen Explosion ungeahnten Ausmaßes gewarnt.

Finanzämter in Griechenland verweigern fällige Steuerrückzahlungen

Im Rahmen der Politik des griechischen Wirtschaftsministeriums verweigern die Finanzämter de facto nicht nur die Auszahlung berechtigter Steuerrückzahlung jeder Art, sondern grundsätzlich auch die Verrechnung fälliger Steuererstattungen mit eventuellen Steuerschulden betroffener Personen und Unternehmen. Lohnsteuerrückzahlungen werden schon seit geraumer Zeit unter dem Vorwand notwendiger Überprüfungen verschleppt, und speziell in Bezug auf die Erstattung der Mehrwertsteuer wurde faktisch ein globaler Zahlungsstopp bis Ende September 2010 verfügt.

Das Wirtschaftsministerium beeilte sich vorgestern (02. Juni 2010) zwar klarzustellen, dass die Überprüfung der Unternehmen in Zusammenhang mit der Erstattung der Mehrwertsteuer keine “Einfrierung” der Zahlungen bedeute, auf welche die Firmen und Selbständigen ein Anrecht haben. Speziell wird in der Bekanntmachung angeführt, dass “mit dem Ministererlass 1072 vom 26. Mai 2010 die mit dem Ministererlass vom 01. Mai 2010 bestimmte Frist für die Erstattung der Mehrwertsteuer bis zum 30. September 2010 verlängert wird. Mit dem konkreten Ministererlass wird mit der Erstattung der Mehrwertsteuer an die Berechtigten nach einer vorläufigen Überprüfung oder in speziellen Fällen nach einer regulären Buchprüfung fortgefahren und die Erstattung nicht etwa “eingefroren”. Ziel ist, der Untergrabung der Steuerrückzahlungen ohne Überprüfung hinsichtlich gefälschter und fiktiver Rechnungen an angebliche Berechtigte gegenüber zu treten.

Seitens für Unternhemen tätiger Buchhalter und Steuerberater wurde allerdings gemeldet, dass selbst dann, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird und das Unternehmen die “Prüfungen” erfolgreich besteht, die Verzögerung bei der Auszahlung der Beträge der Mehrwertsteuer erheblich ist.

Sonderabgabe auf Jahreseinkommen ab 100000 Euro in Griechenland

3. Juni 2010 / Aufrufe: 91 Keine Kommentare

In Griechenland wird auf 2009 erzielte Jahreseinkommen in einer Gesamthöhe ab 100.000 Euro rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% des Gesamteinkommens erhoben.

Unter die Sonderabgabe von 1% fallen alle natürlichen Personen, die in ihrer diesjährigen Einkommensteuererklärung ein Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro oder mehr deklarieren. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens, auf welches die Sonderabgabe erhoben wird,  werden auch Zinsen aus Bankguthaben, Gewinne aus Aktienverkäufen und Investment-Fonts sowie ebenfalls pauschal oder nach speziellen Bestimmungen besteuerte Einkommen berücksichtigt.

Nach den vorliegenden Daten deklarieren in Griechenland etwa 17.500 Personen ein persönliches steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder höher. Die Sonderabgabe in Höhe von 1% wird allerdings auch mehr als 50.000 Personen belasten, die zwar niedrigere steuerpflichtige Einkommen deklarieren, andererseits jedoch steuerfreie Einkünfte haben und nun aufgrund der Berücksichtigung aller Einkünfte (gleich ob steuerpflichtig oder nicht) trotzdem unter die Sonderabgabe fallen.

Von der Sonderabgabe nicht betroffen sind juristische Personen (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften), da die Sonderabgabe auf jene Einkünfte erhoben wird, welche die natürlichen Personen aus der Beteiligung an diesen Gesellschaften erzielen. Weiter sind von der Sonderabgabe nur Entlassungsentschädigungen, einmalige Zahlungen von Vorsorge- und Versicherungskassen und die einmaligen Zahlungen an Beamte bei ihrer Pensionierung usw. ausgenommen.

Nicht von der Sonderabgabe ausgenommen sind dagegen beispielsweise Gewinne aus Verkäufen aus Aktien, gleich ob diese an der inländischen oder einer ausländischen Börse notiert sind oder nicht, Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an Investment-Fonds und aus Rückkaufvereinbarungen (Repos), Altersrenten ausländischer Herkunft, die nur im Ausland besteuert werden, sowie auch Lohneinkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Ebenfalls unter die Sonderabgabe fallen unter anderem alle Zinsen aus Bankguthaben und Spareinlagen, Zinserträge aus staatlichen Anleihen und Bonds, Zinsen aus Anleihen, die von Gesellschaften oder Unternehmen mit Sitz in Griechenland ausgegeben werden, die Vergütungen und Gehälter der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, der Gewinn aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen, eigenständig bzw. pauschal besteuerte Lohneinkünfte und sogar auch spezielle Gefahrenzulagen.

Die Sonderabgabe wird auf das gesamte – gleich ob reale, fiktive, steuerpflichtige oder nicht – im Fiskaljahres 2010 deklarierte bzw. im Jahr 2009 erzielte persönliche Nettoeinkommen (also nicht Familieneinkommen) einer natürlichen Person erhoben, wenn dieses 100.000 Euro oder mehr beträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einkommen nur aus einer oder mehreren Quellen stammt, für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden grundsätzlich alle Einkommen aus jeder beliebigen Quelle berücksichtigt (Immobilien, Arbeitsverhältnisse, Handelsbetriebe, bewegliche Werte,  Selbständigkeit, freie Berufe, landwirtschaftliche Unternehmen usw.). Beläuft sich die Summe aller Einkünfte auf 100.000 Euro oder mehr, wird die Sonderabgabe in Höhe von 1% auf das gesamte (!) Einkommen fällig.

Weitere Informationen in Zusammenhang mit der Einkommensbesteuerung in Griechenland bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland – Steuersätze, Sonderabgaben, Fristen.

Regierung in Griechenland nimmt Finanzbeamte und Korruption ins Visier

26. Mai 2010 / Aufrufe: 137 Keine Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland hat im Kampf um die Erhöhung der Effektivität seiner Ämter und deren Einnahmen 20 Finanzamtsleiter abgelöst und 70 Steuerbeamte versetzt.

Parallel forciert das griechische Finanzministerium die Einleitung von Dienstverfahren und der Untersuchung der Vermögensverhältnisse der Finanzbeamten auf Anzeigen von Bürgern hin. In einer diesbezüglichen Bekanntmachung lautet es, dass “angesichts der gegebenen Notwendigkeit zur Verbesserung der Funktion und Ergebnisse der Einnahmemechanismen und der Wiederherstellung der Transparenz der Finanzämter das Wirtschaftsministerium eine Reihe von Beschlüssen gefasst hat“:

  • Ablösung von Finanzamtsleitern. Auf Basis der Ergebnisse und Effektivität hinsichtlich der für jedes Finanzamt vorgegebenen Einnahmeziele werden 20 Dienststellenleiter abgelöst, die derzeit Finanzämter mit einem großen Steuervolumen leiten und bei denen sich Verzögerungen in der Abführung von Einnahmen und erhebliche Abweichungen in der Erreichung der Ziele zeigen.
    Gleichzeitig schreitet das Wirtschaftsministerium gemäß dem letzten Gesetz des Innenministeriums unmittelbar zur Ausschreibung der Besetzung von Schlüsselpositionen in allen Finanzämtern.
  • Versetzung von Beamten. Für den besseren Betrieb der Ämter werden in ganz Griechenland 70 Beamte von den Finanzämtern, bei denen sie derzeit in Dienst stehen, zu anderen Finanzämtern versetzt.
  • Durchführung interner Untersuchungen nach Anzeigen von Bürgern. Zur Überprüfung namentlicher und anonymer Anzeigen von Bürgern über die telefonische Hotline 1517 schreitet das Finanzministerium zu 50 internen Untersuchungen gegen Beamten bei 31 Finanzämtern, 10 Zollämtern, Dezernaten für Wirtschaftsverbrechen, zentralen Finanzprüfstellen und Liegenschaftsämtern im ganzen Land.
  • Überprüfung der (obligatorischen) Erklärung zur Vermögenslage und steuertechnischer Ungereimtheiten bei Beamten des Finanzministeriums. Zur Kontrolle der in dieses Segment fallenden Finanzbeamten ist bereits die Überprüfung von 234 Beamten des Finanzministeriums verfügt worden, die in dem Zeitraum 2007 – 2008 scheinbar keine Steuererklärungen abgegeben haben oder deren Steuererklärungen anhängig sind.
  • Überprüfung der Vermögensverhältnisse von Beamten des Finanzministeriums auf Basis von Recherchen bezüglich ihres Einkommens und ihres Immobilienvermögens.

Aus einer ersten Überprüfung des Immobilienbesitzes aller Beamten geht hervor, dass 70 Beamte über ein Immobilienvermögen mit einem nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung (sprich häufig deutlich unter dem aktuellen Marktpreis liegenden) ermittelten Wert von 800.000 – 3.000.000 Euro verfügen.

Außer den vorstehenden direkten Maßnahmen hat das griechische Finanzministerium bereits angekündigt, zur völligen Reorganisation der Einnahmemechanismen schreiten zu werden um deren Aufwertung, die bessere Bedienung der Bürger und die angestrebte Transparenz und Steuergerechtigkeit zu erreichen. Der Entwurf für die grundlegenden Regelungen zur Reorganisation der Finanzbehörden wird in Kürze öffentlich zum Dialog gestellt werden.

Schließlich ermutigt das Ministerium die Bürger, selbst eine aktive und wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Phänomenen der Steuerhinterziehung und anderer Steuer- und Wirtschaftsvergehen wahrzunehmen, indem sie sich an die Telefonzentrale unter der Rufnummer 1517 wenden.

Griechenland hat höchste Benzinpreise in ganz Europa

19. Mai 2010 / Aufrufe: 586 Keine Kommentare

Offizielle Angaben der EU bestätigen, dass Griechenland inzwischen die höchsten Benzinpreise in der Gemeinschaft der 27 europäischen Mitgliedstaaten hat.

Nachdem seit Anfang 2010 in Griechenland die Mineralölsteuer bereits zweimal kräftig erhöht wurde, bewegt sich der durchschnittliche Preis für bleifreies Benzin deutlich über 1,50 Euro pro Liter. Außerdem sind je nach Gebiet / Präfektur enorme Preisunterschiede zu verzeichnen: in der Präfektur Magnisia erreichte der Benzinpreis 1,72 Euro pro Liter!

Griechenland hat damit die höchsten Benzinpreise in ganz Europa, gefolgt von Holland, Belgien, Dänemark, Finnland und Deutschland. Die niedrigsten Benzinpreise sind auf Zypern, in Bulgarien und in Rumänien zu finden, wo bleifreies Benzin jeweils etwas über 1 Euro pro Liter kostet. In den übrigen Mitgliedstaaten der EU bewegen sich die durchschnittlichen Benzinpreise unter der Marke von 1,40 Euro pro Liter.

Laut den letzten Preiserhebungen des Umweltministeriums ergab sich der durchschnittliche Preis für einfaches Bleifrei am Freitag (14. Mai 2010) mit 1,524 Euro pro Liter und lag damit um 0,4 Cent niedriger als in der Vorwoche. Auf lokalem Niveau wurde der niedrigste Preis von 1,289 Euro pro Liter von einer Tankstelle in Thessaloniki gemeldet, während bei der teuersten Tankstelle in Magnisia der Benzinpreis mit 1,72 Euro pro Liter ausgezeichnet war (siehe auch Übersicht der aktuellen Benzinpreise in Griechenland).

In einer Sendung der griechischen Radiostation VIMA 99,5 erklärte der Vorsitzende des Berufsverbandes der griechischen Tankstellenbetreiber Michalis Kiousis “Ich glaube nicht, dass es irgendwo sonst auf der Welt dermaßen teures Benzin gibt” und schloss eine erneute Erhöhung der Mineralölsteuer in Griechenland nicht aus. Der ab Anfang Juli zur Anwendung kommende erhöhte Mehrwertsteuersatz von 23 % wird jedenfalls eine weitere Erhöhung der Benzinpreise um vermutlich wenigstens 3 Cent pro Liter zur Folge haben.

Der von den Tankstellenbesitzern nach den wiederholten Erhöhung der Mineralölsteuer beklagte rapide Umsatzrückgang infolge der hohen Treibstoffpreise hat inzwischen in ganz Griechenland zur Schließung zahlreicher Tankstellen geführt. Unter Berufung auf Angaben des Treibstoffhandels sprach Michalis Kiousis sogar von einem Rückgang des Benzinverbrauchs in einer Größenordnung von 40 Prozent.

Sollte diese – durchaus realistisch erscheinende – Angabe auch nur ansatzweise zutreffen, werden sich nicht nur die auf breiter Basis von Anfang an als utopisch eingestuften Hoffnungen der griechischen Regierung auf Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer in Milliardenhöhe als hinfällig erweisen, sondern die Steuereinnahmen sogar nachhaltig sinken. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund des niedrigen Einkommensniveaus in Griechenland die Kaufkraft der Griechen nur etwa zwei Dtrittel des EU-Durchschnitts erreicht, wird verständlich, dass zahlreiche Menschen sich den Betrieb eines Fahrzeugs einfach nicht mehr leisten können.