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Archiv für die Kategorie ‘Steuerwesen’

Steuerfahnder nehmen sich Pkw-Importeure in Griechenland vor

21. Mai 2013 / Aufrufe: 291 1 Kommentar

Nach einem Presse-Artikel über die Machenschaften auf dem Fahrzeugmarkt in Griechenland nehmen die Steuerfahnder die Kfz-Importeure unter die Lupe.

Laut exklusiven Informationen der “Imerisia” erteilte Finanzminister Giannis Stournaras dem Sonderdezernat für Wirtschaftskriminalität (SDOE) eine strenge Anweisung, alle Fahrzeug-Importgesellschaften und schwerpunktmäßig speziell jene unter die Lupe zu nehmen, die Spielchen mit den Fahrzeugpreisen in Griechenland treiben. Der Finanzminister betonte mit Nachdruck, die Geldstrafen für wie auch immer geartete festgestellte Unzulässigkeiten werden besonders hart sein, und sollten parallel Verbrechenstatbestände festgestellt werden, sei sehr wahrscheinlich, dass es auf Basis der neuen Steuerordnung bis hin zu Verhaftungen geben werde.

Reportage scheint Akteure in Unruhe versetzt zu haben

Alles begann natürlich mit dem Thema, das die “Imerisia” am 11. Mai 2013 über die Werkpreise der Fahrzeuge publizierte und die Balance des griechischen Fahrzeugmarktes, aber auch die “Beziehungen” erschütterten, die gewisse Importeure zu den Herstellern pflegen. Derzeit ist jedenfalls der erste Schritt mit dem Ziel die Sanierung des griechischen Fahrzeugmarktes erfolgt, und bald werden die Grundlagen gelegt werden, damit die Fahrzeuge auf eine gerechte Weise besteuert werden und es zu einem Schluss mit den Tricks kommt, zu denen manche Importeure imstande sind, indem sie lächerliche Fabrikpreise präsentieren und Steuern entgehen und somit einen unlauteren Wettbewerb gegenüber den anderen schaffen.

Ebenfalls scheint ein Krieg zwischen den griechischen Import-Gesellschaften und den Tochtergesellschaften der Hersteller ausgebrochen zu sein, wobei einige aus der ersten Gruppe Fakten über die Tochtergesellschaften “durchsickern” lassen, während von der anderen Seite die Tochtergesellschaften ihre Offensive mit Daten vorbereiten, die mit dem Fürstentum von Liechtenstein zu tun haben! Wie auch immer das Thema sich entwickeln wird, die Autos stellen für manche eine unternehmerische Aktivität dar, die ihnen sehr hohe Gewinne einbringt, für andere dagegen ein Fass ohne Boden, das kontinuierlich Kapital benötigt um nicht zu versinken.

Außerdem werden abgesehen von den Fahrzeugen und Fabrikpreisen das Licht der Öffentlichkeit demnächst auch Rechnungen über den Einkauf von Ersatzteilen durch manche Importgesellschaften sehen, auf deren Basis ein Ersatzteil für 8 Euro eingekauft wird, der Importeur es dann an den autorisierten Händler für 167 Euro verkauft, während der Endabnehmer, der kein anderer als der griechische Konsument ist, es für 270 Euro erwirbt!

Alles andere als ein Zufall ist parallel die Tatsache, dass vor 3 Jahren die 30.000-Kilometer-Inspektion für eine konkrete Automarke 600 Euro kostete und heute die selbe Inspektion bei dem konkreten Fahrzeug gerade einmal 150 Euro kostet!

In den Büros der Minister gehen Anzeigen “verloren”!

Es ist bekannt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass ein namentlich von jemandem bei dem griechischen Staat eingereichtes Schriftstück verloren geht. Wenn es sich jedoch um Beschwerden von Unternehmern handelt, die Steuerhinterziehungen in Höhe vieler Mrd. Euro belegen und sogar an Ministerbüros, das SDOE und den Wettbewerbsausschuss erfolgen, mag einem leicht der Verdacht kommen, dass etwas anderes im Busch ist … . Die “Imerisia” verschaffte sich Schreiben und Anzeigen von Unternehmern, die auf magische Weise irgendwo in den Büros der Ministerien und Kontrollmechanismen “verloren” gingen.

Laut den offiziellen Schriftstücken, die der “Imerisia” vorliegen, gehen die Anzeigen von Unternehmern der Branche gegen Importeure trotz der Tatsache “verloren”, dass in den letzten Jahren unter verschiedenen Regierungen der Generalsekretär des SDOE, der DEK-Direktor, aber auch der Finanzminister informiert worden sind! Wenn die Anzeigenerstatter es wagten, sogar auch heute von dem jetzigen Sekretär der SDOE die vor Jahren zugeteilten Protokollnummern zu verlangen, lautete die Antwort einfach “wir geben Ihnen nichts”.

Es kann nicht angehen, dass in einer Periode, in der die griechischen Bürger kontinuierlich aufgefordert sind, von dem ihnen verbliebenen minimalen Geld ihr Scherflein beitragen, einige andere darin fortfahren, Millionen Euro zu verdienen und sogar auch den “Schutz” von Regierungsfunktionären zu genießen. Berechnungen zufolge sind sogar über 2 Mrd. Euro an Steuerpflichtiger Materie an der Besteuerung “vorbeigemogelt” worden!

Geldstrafe von 3 Mio. Euro wegen Trickserei mit Kfz-Garantie

Gegen Ende 2012 verhängte das Finanzamt für Großunternehmen gegen eine griechische Fahrzeug-Importgesellschaft eine Geldstrafe in Höhe von 3 Mio. Euro, da mittels der erfolgten Überprüfung festgestellt wurde, dass der Hersteller einen Teil der Garantie deckt, die der Importeur dem Käufer eines gewissen Modells für einen bestimmten Zeitraum auf Ersatzteile und Arbeit gewährt, jedoch führte die Importgesellschaft in Griechenland diesen Betrag nicht auf! Wir sprechen also von Verheimlichung von Steuerbüchern.

Die griechische Importgesellschaft hat Einspruch eingelegt, dessen Verhandlung jedoch immer wieder vertragt wird …

Fabrikpreise, Garantien und andere Tricks

Einer der gebräuchlichsten Wege der “Begleichung” der finanziellen Differenz, die sich aus den niedrigen Fabrikpreisen zwischen Importeuren und Herstellern ergeben, bezieht sich auf die Garantien der Fahrzeuge. Wenn speziell ein Fahrzeug zu einem Fabrikpreis von gerade einmal 10.000 Euro nach Griechenland importiert wird, während sein tatsächlicher Fabrikpreis 30.000 Euro beträgt, ergibt sich eine Differenz von 20.000 Euro, welche die griechische Importgesellschaft dem Hersteller auf irgendeine Weise zahlen muss.

Die Modus ist in den Kreisen des Fahrzeugmarktes bekannt und wird mittels der Garantien “beglichen”, da gewisse Importeure mit dem Hersteller privatschriftliche Verträge abgeschlossen haben, auf deren Basis sie die Kosten der Ersatzteile und der Arbeit für alle Garantien der Neufahrzeuge decken. Auf diese Weise “erstatten” sie die aus der niedrigen Einkaufsrechnung entstandene Differenz und weisen in Griechenland natürlich auch Verluste aus den Garantien aus.

Einige andere haben auch andere Wege entdeckt, der Besteuerung in Griechenland mittels Tochtergesellschaften in anderen Ländern oder umgekehrt zu entgehen: die griechische Gesellschaft ist also Tochter einer anderen Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Land, während in letzter Zeit auch das Phänomen beobachtet worden ist, dass ein Neuwagen vor der Übergabe an den Endverbraucher bereits von der Importgesellschaft auf eine Tochtergesellschaft und dann auf den Endkunden übertragen worden ist …

Lösung: Besteuerung auf Basis des Einzelhandelspreises

Das Thema der richtigen Besteuerung der Fahrzeuge kann nur auf eine Weise gelöst werden, damit die teuren Fahrzeug hohe Steuern an den griechischen Fiskus entrichten. Es muss sich umgehend das veraltete System der Besteuerung der Fahrzeuge ändern, das auf den Fabrikpreisen und dem Hubraum des Motors basiert, und ein gerechteres System adoptiert werden, das die Einzelhandelspreise umfasst.

Außerdem wird mit dem konkreten System kein Importeur die Fahrzeugpreise “Aufzug fahren” lassen können, und auf der anderen Seite werden die Konsumenten mehr bezahlen, die tatsächlich teure Fahrzeuge haben, und nicht jene mit einem 2-Liter-Wagen ohne jeglichen Wert, die jedoch die “Einkommensindizien” und die Besteuerung der luxuriösen Lebensführung zur Stilllegung ihrer Fahrzeuge geführt hat.

(Quelle: Imerisia)

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Überbesteuerung in Griechenland wird zum Bumerang

19. Mai 2013 / Aufrufe: 1.183 Keine Kommentare

Die enorme Überbesteuerung in der Gastronomie und bei den Kraftstoffen in Griechenland hat sich für die Regierung als böser Bumerang erwiesen.

Der stellvertretende griechische Finanzminister Christos Staikouras gestand vor dem Parlament das völlige Misslingen der harten Steuereintreibungsmaßnahme ein, da – wie er erklärte – die Regierung damit rechnete, dass die Einnahmen in der Gastronomie aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 13% auf 23% auf Jahresbasis 1 Milliarde Euro einbringen würde, wogegen die tatsächlichen Einnahmen gerade einmal 160 Millionen Euro erreichten.

Exzessive Steuermaßnahmen vernichteten zehntausende Arbeitsplätze

Herr Staikouras ging noch einen Schritt weiter und brachte das Fehlschlagen der Maßnahmen mit dem Zusammenbruch des Marktes und der Stärkung der Steuerhinterziehung in Verbindung. “Die jährlichen Einnahmen waren um ein Vielfaches niedriger, viele Geschäfte haben inzwischen geschlossen und es scheint, dass auch die Steuerhinterziehung gefördert wurde.

Was die rigorose Anhebung der Heizöl-Sonderverbrauchssteuer betrifft, merkte der stellvertretende Minister an, dass diese eine Verpflichtung aus dem Memorandum darstellte, und ergänzte, die Regierung beabsichtige, dieses Thema im Juni 2013 der Troika zu stellen.

Es sei jedenfalls angemerkt, dass trotz des signifikanten Rückgangs des Heizölverbrauchs die Einnahmen aus der Sondersteuer zwar um 75% (auf ungefähr 120 Mio. Euro) anstiegen, was jedoch nicht ausreichte, um den Zusammenbruch der Einnahmen aus dem Dieselkraftstoff und der Gastronomie auszugleichen, die entsprechend um 17,4% und 63% (249 Mio. Euro) sanken.

(Quelle: To Pontiki)

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Steuerfahnder in Griechenland verhängen Strafen von 170 Mio Euro

16. Mai 2013 / Aufrufe: 455 1 Kommentar

In Griechenland wurden im April 2013 über 170 Millionen Euro an Strafgeldern wegen Steuervergehen verhängt und mehrere Luxusfahrzeuge beschlagnahmt.

Die Höhe der Geldstrafen, welche das Sonderdezernat für Wirtschaftskriminalität (SDOE) im Monat April 2013 einschließlich MwSt. und sonstiger Steuerabgaben verhängte, belief sich auf 170.492.268 Euro.

Weiter schritt das SDOE zur Beschlagnahmung sieben luxuriöser Fahrzeuge der Marken BMW, Porsche und Mercedes, da ihre dauerhaft in Griechenland wohnhaften Besitzer vorgaben, in Bulgarien zu wohnen und die Fahrzeuge mit bulgarischen Kennzeichen betrieben um den vorgesehenen Lebenshaltungindizien (sprich der fiktiven Veranlagung zur Einkommensteuer) zu entgehen.

4 Millionen Geldstrafe gegen Hals,- Nasen- und Ohrenarzt

Das Sonderdezernat für Wirtschaftskriminalität schritt während des Monats April 1.270 Kontrollen im mit dem Feiertagsgeschäft in Zusammenhang stehenden Warenverkehr und bei Unternehmen durch. Es wurde festgestellt, dass in 325 Fällen nicht die erforderlichen steuerlichen Unterlagen ausgestellt worden waren und 792 Steuervergehen festgestellt, was einer Vergehensquote von 25,6% entspricht.

Die Höhe der Geldstrafen, welche das SDOE im Monat April einschließlich MwSt. und sonstiger Steuerabgaben wie F.M.Y. usw. verhängte, belief sich auf 170.492.268 Euro. Darin enthalten sind auch die Kontrollen über Ausstellung und Annahme imaginärer oder gefälschter Rechnungen, nicht Abführung der Mehrwertsteuer, Kontrollen bei Freiberuflern wie Ärzten, Rechtsanwälten, Künstlern usw.:

  • Bei der Kontrolle des Vermögensnachweises natürlicher Personen wurden Geldstrafen in Höhe von 2.101.416 Euro verhängt.
  • Gegen einen Hals-, Nasen- und Ohrenarzt wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3.930.384 Euro verhängt, weil er während der Jahre 2007 bis 2010 keine entsprechenden Einkommen deklariert hatte.
  • Gegen eine Autowaschanlage wurde eine Geldstrafe von 415.875 Euro verhängt, weil der Betrieb keine entsprechenden Dienstleistungsquittungen ausstellte.
  • Gegen ein Textilgeschäft in Kolonaki wurde eine Geldstrafe von 520.878 Euro verhängt, weil in 1.028 Fällen keine Quittungen ausgegeben wurden.
  • Zehn Unternehmen stellten imaginäre Belege über 16.000.000 Euro aus. Es handelt sich um Unternehmen der Werbebranche, des Großhandels, Eisenhandels, Bausektors und für Metallkonstruktionen.
  • Ein Autohaus nahm imaginäre Belege über 5.660.000 Euro entgegen.
  • In Ftiotida wurde dem Archivar eines Hypothekenregisters ein Verstoß von 796.000 Euro angelastet, weil er Provisionen von 400.000 Euro nicht an den Fiskus abführte und über 396.000 Euro auch keine Dienstleistungsquittungen ausgab.

Winzereibetrieb diente als Cannabis-Lager

Schließlich wurden 142,285 Kilo Cannabis sowie auch zwei Kriegswaffen vom Typ Kalaschnikow, vier Magazine, 192 Kalaschnikow-Patronen, eine Pistole, zwei einläufige Jagdgewehre, zwei Schlüsselring-Pistolen, 140 Patronen verschiedener Kaliber, zwei Pkw, zwei Kleinlieferwagen, 3.950 Euro in bar und elf Mobiltelefone beschlagnahmt.

Die Beschlagnahmung erfolgte durch das SDOE, unter Mitwirkung der Hafenpolizei und der EYP. Es wurden vier Personen (ein Albaner, zwei Griechen und ein Zypriot) verhaftet und nach einem weiteren albanischen Staatsbürger wird gefahndet. Die Drogen waren in Kühlschränken und Weintransportbehältern versteckt. Der eine der verhafteten Griechen ist Winzer in einem Dorf bei Korinth.

(Quelle: Voria.gr)

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Griechenland: Steuern steigen, Einnahmen sinken!

15. Mai 2013 / Aufrufe: 656 1 Kommentar

In Griechenland wurden trotz zum Teil horrender Steuererhöhungen innerhalb eines Jahres Einnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro sozusagen immaterialisiert.

Die Daten über die Ausführung des Haushaltsplans im Quartal Januar – April 2013 geben das Unvermögen der Steuerzahler wieder, ihren Verpflichtungen zu entsprechen. Auch wenn der April der erste Monat des Jahres 2013 ist, in dem die griechische Regierung bei den Steuereinnahmen die Ziele erreichte, enthüllt der Vergleich der endgültigen Einnahmen im ersten Quartal 2013 im Verhältnis zum entsprechenden Vorjahreszeitraum ein “Loch” von 1,6 Mrd. Euro bei den ordentlichen Haushaltseinnahmen.

Spezieller sanken die ordentlichen Einnahmen des Haushaltsplans im Quartal Januar – April 2013 auf 13,6 Mrd. Euro, gegenüber 15,2 Mrd. Euro im entsprechenden Quartal des Jahres 2012. Die Einnahmen aus den direkten Steuern verzeichneten einen Rückgang um 7,9%, während die Einnahmen aus den indirekten Steuern auf Jahresbasis um 12,6% zurückgingen.

Konsum sinkt um so mehr, je höher die Steuern geschraubt werden

Der signifikante Einbruch der öffentlichen Einnahmen beruht hauptsächlich auf dem Rückgang der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer um 14,8%. Konkret kamen aus der MwSt. im 1. Quartal 2013 Einnahmen von 4,7 Mrd. Euro herein, wogegen in der selben Periode des Vorjahres 5,38 Mrd. Euro eingenommen worden waren. Um 242 Mio. Euro oder 24,6% geringer war die Mehrwertsteuer, die aus den Mineralölprodukten eingenommen wurden, welche Tatsache vollumfänglich den bei dem Kraftstoffkonsum eingetretenen Rückgang wiedergibt.

Die Einnahmen aus der Sonderverbrauchssteuer bei den Energieprodukten waren auf Jahresbasis um 2,5% geringer, womit die Gesamteinnahmen sich auf 1,38 Mrd. Euro gestalteten, gegenüber 1,41 Mrd. Euro im Quartal Januar – April 2012. Diese relativ “glimpfliche” Entwicklung hat jedoch mit der enormen Erhöhung der Steuersätze und natürlich nicht dem Konsum von Energieprodukten zu tun, der in dem in Rede stehenden Zeitraum in den Keller sank.

Immobilienbesitzer können Steuern nicht mehr zahlen

Eindruck verursacht der Rückgang der Einnahmen aus den Vermögens- bzw. Immobiliensteuern. Obwohl das Finanzministerium am 12 Mai 2013 bekannt gab, die in Rede stehenden Steuern haben sich im April 2013 gegenüber der Zielvorgabe um 69 Mio. Euro bzw. 51% höher bewegt, wird auf Jahresbasis ein Rückgang in Höhe von 582 Mio. Euro verzeichnet. Spezieller wurden im ersten Quartal 2013 aus FAP (= Immobiliensteuer), EETIDE (= Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen) und den übrigen Steuern 915 Mio. Euro eingenommen, wogegen 2012 im entsprechenden Quartal 1,49 Mrd. Euro eingenommen worden waren, also auf Jahresbasis ein Rückgang um 38,9% verzeichnet wurde.

Diese Hysterese bei den Vermögenssteuern dokumentiert nicht nur das zunehmende Unvermögen der Immobilienbesitzer, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen, sondern stellt auch alle einschlägigen Posten und Prognosen des Haushalts ernsthaft in Frage. Jedenfalls erreichte laut den den vorläufigen Daten über die Ausführung des staatlichen Haushaltsplans auf modifizierter Kassenbasis im Quartal Januar – April 2013 das volkswirtschaftliche Defizit 2,44 Mrd. Euro und das primäre Defizit 330 Mio. Euro.

Die Ausgaben des staatlichen Haushaltsplan beliefen sich auf 18,16 Mrd. Euro und lagen gegenüber der Zielvorgabe (20,6 Mrd. Euro) um 2,52 Mrd. Euro und im Verhältnis zu der entsprechenden Periode des Jahres 2012 um 7,1 Mrd. Euro bzw. 28,2% niedriger. Dieser Betrag steht in Zusammenhang mit dem Rückgang der Gesamtheit der primären Aufwendungen um 2,059 Euro bzw. 12,3% im Verhältnis zu der entsprechenden Periode des Jahres 2012, sowie auch mit dem Rückgang der Zinsen um 5,29 Mrd. Euro bzw. 71,4% im Verhältnis zu 2012.

(Quelle: Marketbeast.gr)

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Niveau der Immobilien-Besteuerung in Griechenland ist nicht tragfähig

11. Mai 2013 / Aufrufe: 843 1 Kommentar

Laut einer Studie der Alpha Bank hat die Besteuerung der Immobilien in Griechenland ein Niveau erreicht, das nicht überlebensfähig und für die gesamte Wirtschaft schädlich ist.

Die Direktion für Wirtschaftsstudien der Alpha Bank sagt in einer einschlägigen Studie “Nein” zur Nutzung der Immobilienbesteuerung als Mittel zur Umverteilung der Einkommen in der Gesellschaft und charakterisiert sie sogar als “ineffizient, unerwünscht, nicht realisierbar“.

Wie betont wird, “stagniert die Aktivität auf dem Immobilienmarkt nach einem nie dagewesenen Rückgang in der Periode 2008 – 2012 heute auf einem unverhältnismäßig niedrigen Niveau, geht weiterhin zurück und reißt dabei wichtige Zweige der Wirtschaft mit sich.

Überbesteuerung der Immobilien trifft die ehrlichen Steuerzahler

Ebenfalls ging trotz des signifikanten Rückgangs der Immobilienpreise die Anzahl der Verträge über Immobilientransaktionen 2012 im Verhältnis zu 2005 um 83,3% zurück, während die Neubelebung des Immobilienmarkts von dem Durcheinander verhindert wird, das bei der Besteuerung des Immobilienvermögens herrscht. Die verschiedenen neuen Steuermaßnahmen werden beschlossen, ohne dass die Möglichkeit zu ihrer Durchsetzung gewährleistet und ihre Relation zu den schon seit früher bestehenden Maßnahmen untersucht wird, welche die Immobilien bereits für den selben Zweck belasten und so zu einer Überbesteuerung speziell jener Steuerzahler führen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen konsequent nachkommen (oder es zumindest versuchen).

Die effiziente Besteuerung des tatsächlichen Wertes und Wertzuwachses der Immobilien ist in dem Maß gerecht und notwendig, in dem dieser Wert auf von dem Staat erbrachten Infrastrukturen und Leistungen beruht. Wenn jedoch die Steuerbelastung der Immobilien unkontrolliert auf nicht überlebensfähige Niveaus aufgebläht wird, wie es 2013 geschieht, wird der Besitz von Immobilien für deren Eigentümer fortan zu einem Verlustgeschäft, und zwar ohne dass ein Markt für die Verflüssigung eines Teils dieser Immobilien existiert.

Ohne die Neubelebung der Transaktionen auf dem Immobilienmarkt wiederum ist die effiziente Durchsetzung einer wie auch immer gearteten Besteuerung der Immobilien und sogar auch der selbigen Einkommensbesteuerung unmöglich. Die geplante “Einheitliche Immobilien-Vermögenssteuer” darf deshalb nicht als Mittel zur Einkommensumverteilung benutzt werden, sondern hat eine auf Leistung und Gegenleistung basierende Steuer auf eine konkrete Immobilie zu sein.

Die angezeigte Besteuerung der Immobilien auf Basis der internationalen Erfahrung ist eine Steuer wie die Steuer, die mittels der DEI (EETIDE = Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen) erhoben wird, mit einem sich für die Mehrheit der Immobilien auf ungefähr 0,5% gestaltenden Steuersatz (gegenüber 0,3% – 0,4% der EETIDE), damit es möglich ist, steuerliche Entlastungen für die kleinen Immobilien in Gebieten mit niedrigem Sachwert zu gewähren und der Fiskus in der Lage ist, die jährlich rund 3 Mrd. € aus der Immobilienbesteuerung einzunehmen.

1% – 2% erreichende Steuersätze auf das Immobilienvermögen (anstatt auf jede Immobilie separat) sind dagegen ineffizient, unerwünscht und meistens nicht machbar. Ebenso sind solche Steuersätze nicht nur für den Immobilienmarkt, sondern auch für die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit katastrophal.

(Quelle: Imerisia.gr)

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Grundbesitzern in Griechenland geht es an den Kragen

7. Mai 2013 / Aufrufe: 9.973 7 Kommentare

Mit einer neuen Immobiliensteuer werden in Griechenland die Eigentümer sämtlicher – auch keinerlei Einkommen abwerfender – Landstücke zur Kasse gebeten werden.

Das Finanzministerium “strickt” ein neues Formular E9 (= Immobilien-Deklaration) zu dem Zweck zusammen, mit der ab 2014 in Kraft tretenden neuen “Einheitlichen Immobiliensteuer” alle Eigentümer von Landstücken – unter anderem auch Landwirte und sogar Eigentümer von Ländereien, die definitiv keinerlei Einkommen abwerfen – steuerlich zu “packen” zu bekommen.

Damit die bisher nicht oder nur lückenhaft vorliegenden entsprechenden Daten zusammengetragen werden, müssen die betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31 August 2013 das (neue) Formular E9 elektronisch einreichen.

Immobiliensteuer muss jährlich wenigstens 3 Mrd. Euro einbringen

Es ist anzumerken wert, dass von der neue “Einheitlichen Immobiliensteuer” (die an Stelle der 2011 eingeführten Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen EETIDE und der Immobilien-Vermögensteuer FAP treten wird) keinerlei Immobilien ausgenommen sein werden, also beispielsweise auch nicht einmal die Ländereien hauptberuflicher Landwirte und Flurstücke, die nicht wirtschaftlich nutzbar sind oder / und keinerlei Einkommen abwerfen. Das von der Troika geforderte Ziel ist die Beitreibung von Einnahmen in Höhe von 3 – 3,2 Mrd. Euro jährliche.

Die Erhebung der neuen Steuer entwickelt sich jedoch für den Wirtschaftsstab der Regierung zu einer besonders schwierigen Gleichung, da auf Basis der Szenarien, welche der parteiübergreifende Ausschuss für die Besteuerung der Immobilien ausgearbeitet hat, das Ziel der 3 Mrd. Euro nicht erreicht wird und sich ein “Loch” von ungefähr 1 Mrd. ergibt.

Spezieller gelangen die von dem parteiübergreifenden Ausschuss bearbeiteten Pläne für die neue Immobiliensteuer zu einem volkswirtschaftlichen Ergebnis von insgesamt 2 bis 2,3 Mrd. Euro, und zwar im einzelnen:

  • ungefähr 1 Mrd. Euro aus der Besteuerung der urbanen Immobilien,
  • 450 – 500 Mio. Euro aus der Besteuerung der Immobilien der Unternehmen und der Kirche und
  • 500 – 600 Mio. Euro aus der Besteuerung außerhalb von Bebauungsplänen liegender Flächen.

Somit wird nach Einnahmen von ungefähr 1 Mrd. Euro gesucht, um die Lücke zu schließen. Die Vollendung des “Puzzles” wird erwartet, sobald der Prozess der Erfassung aller außerhalb des Bebauungsplans liegender Flurstücke und Ländereien abgeschlossen sein wird.

Der parteiübergreifende Ausschuss stelle bei seiner letzten Sitzung allerdings fest,  dass für die Gestaltung der neuen Tabelle für die außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Flächen im Formular E9 die Zeit nicht ausreicht, und beschloss, die Einreichungsfrist bis Ende August zu verlängern. Konkret wird das Ende der Frist für die Abgabe des diesjährigen E9, mit dem jeder Steuerzahler verpflichtet ist, das Abbild seines Immobilienvermögens zu aktualisieren, von dem 30 Juni 2013 auf den 31 August 2013 verlegt.

Immobiliendeklaration E9 ist obligatorisch elektronisch einzureichen

Die natürlichen Personen, die am 01 Januar 2013 Landflächen außerhalb von Bebauungsplänen, also Landstücke, Acker-, Weide- und sonstige Flurstücke besaßen, werden aufgefordert sein, die spezielle Anwendung auf dem Internetportal der Zentrale für Informationssysteme (GGPS) aufzusuchen und elektronisch Erklärungen E9 des neuen Typs einzureichen, in denen die “Tabelle 2″, in der die außerhalb von Bebauungsplänen liegenden Flächen deklariert werden, ganz neu gestaltet und völlig andersartige strukturiert sein wird.

In dieser neugestalteten Tabelle wird von den Steuerpflichtigen verlangt werden, sehr viel mehr Informationen zu den in ihrem Besitz befindlichen Landstücken und übrigen Flächen anzugeben, damit die GGPS exakt die “objektiven” (sprich nach dem System der sogenannten objektorientierten Sachwertbestimmung bestimmten) Werte dieser Immobilien ermitteln kann, auf welche die neue “Einheitliche Immobiliensteuer” erhoben wird.

Zu den zusätzlichen Informationen, die jeder Steuerpflichtige zu deklarieren aufgefordert sein wird, zählt die Angabe, ob die Landfläche sich in einer “Höhenlage” oder “mittleren Höhenlage” oder “Ebene” befindet. Ebenfalls wird die genaue Entfernung zum Meer anzugeben und zu deklarieren sein, ob die Fläche unversehrt und bebaubar ist und ob sie eine Front zu einer Straße hat.

Der “objektive” Wert der Vermögens der natürlichen Personen beläuft sich auf Basis der bis heute geltenden Zonenpreise des Finanzamts von März 2007 auf 520,5 Mrd. Euro, während das Immobilienvermögen der juristischen Personen auf 250 Mrd. Euro veranschlagt wird. Das Beeindruckende ist jedoch, dass das Finanzministerium den “objektiven” Gesamtwert der Flurstücke und außerhalb des Bebauungsplans liegenden Immobilien, die bis heute nicht besteuert werden, auf ungefähr 450 – 500 Mrd. Euro ansetzt. Die Anzahl der Eigentümer von Immobilien innerhalb des Bebauungsplans beläuft sich auf insgesamt 5.569.336.

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TAXISnet-Zugangsdaten in Griechenland bis Ende August 2013 gültig

5. Mai 2013 / Aufrufe: 143 Keine Kommentare

Die vor Dezember 2010 erteilten Zugangsdaten für das Steuerportal TAXISnet in Griechenland behalten ihre Gültigkeit noch bis Ende August 2013.

Die alten Zugangsdaten der natürlichen Personen, die sich vor Dezember 2010 für die Nutzung der elektronischen Dienste des griechischen Steuerportals TAXISnet registriert hatten, bleiben noch bis Ende August 2013 für die Abgabe jeder Art von Erklärungen und Deklarationen gültig. Dies sieht ein Beschluss des Staatssekretärs im Finanzministerium Georgios Mavraganis vor, mit dem die am 30 April 2013 auslaufende vorherige Frist bis einschließlich zum 30 August 2013 verlängert wurde.

Ergänzend sei angemerkt, dass alle Personen, die 2013 zur Abgabe einschlägiger Erklärungen (Einkommensteuererklärung, Immobiliendeklaration usw.) in Griechenland verpflichtet sind, diese generell elektronisch einzureichen haben.

(Quelle: Voria.gr)

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Beamtin legt 27 Finanzämter in Griechenland lahm

30. April 2013 / Aufrufe: 378 4 Kommentare

Eine schusselige Finanzbeamtin verursachte in Griechenland infolge eines Eingabefehlers einen totalen Blackout bei 27 Finanzämtern.

Der Eingabefehler einer Finanzbeamtin verursachte am Montag (29 April 2013) bei 27 im Rahmen eines Pilotprojekts vernetzten Finanzämtern gehörige “Unordnung” im TAXIS-System. Laut Informationen gab die Beamtin irrigerweise den Befehl ein, ein Dokument 10.000 Mal auszudrucken.

Diese Aktion legte das System mit dem Ergebnis lahm, dass ab 11 Uhr vormittags alle Vorgänge unterbrochen wurden. Die betroffenen Finanzämter nahmen keine Zahlungen der Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern mehr entgegen und versetzten tausende Steuerpflichtige in Unruhe, da die Fristen Ende April auslaufen.

Von Seite des Finanzministeriums wird die Möglichkeit erwogen, eine Nachfrist zu gewähren, falls am Dienstag – sprich dem letzten Zahlungstermin – der Andrang nicht bewältig werden können sollte.

(Quelle: Enet.gr)

Immobilien-Sondersteuer auch auf Rohbauten in Griechenland

26. April 2013 / Aktualisiert: 27. April 2013 / Aufrufe: 360 Keine Kommentare

Die außerordentliche Immobilien-Sonderabgabe 2013 in Griechenland wird auch auf Gebäudeflächen erhoben, die sich noch im Bau befinden.

Die neue einheitliche Immobilien-Sonderabgabe (EETA) wird ab Juni 2013 alle elektrifizierten bebauten Immobilienflächen jeder beliebigen Art und unabhängig davon belasten, ob sie fertiggestellt sind oder nicht.

Anlässlich einschlägiger Berichte über die Erhebung einer neuen Steuer auch auf die im Bau befindlichen Gebäude (Rohbauten) erklärte das Finanzministerium am 25 April 2013 jedoch, “es wird keinerlei neue Steuer erhoben“.

EETIDE wurde kurzerhand in EETA umgetauft …

Wie das Ministerium klarstellte, wurde die EETIDE – sprich die bis heute geltende Abgabe – auch auf die elektrifizierten im Bau befindlichen Gebäude (> Baustellen-Strom) erhoben und von der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) auf dem Verwaltungsweg geregelt. Was sich mit dem Multi-Gesetzentwurf (auf den sich die in Rede stehenden Berichte beziehen) ändere, sei nur die ausdrückliche Erwähnung in dem Gesetz, und daher trete mit der Erhebung der neuen Abgabe keinerlei Änderung ein.

Erklärend sei angemerkt, dass die im Herbst 2011 infolge des Drucks der Troika beschlossene und von dem Obersten Gerichtshof (Areopag) mit einem Gefälligkeitsurteil abgesegnete, jedoch ausdrücklich auf 2 Jahre befristet “Einheitliche Sonderabgabe auf Elektrifizierte Flächen” (EETIDE) für 2013 geflissentlich (um nicht zu sagen “schlitzohrig”) in eine “Einheitliche Immobilien-Sonderabgabe” (EETA) umbenannt wurde, um nicht zuletzt erneut den verfassungswidrigen Charakter dieser völlig willkürlich bemessenen Sonderabgabe zu übertünchen.

(Quelle: Marketbeast.gr)

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Griechenland deblockiert Schuldner-Immobilien

24. April 2013 / Aufrufe: 197 Keine Kommentare

Schuldnern des Fiskus in Griechenland wird gestattet, in ihrem Eigentum befindliche Immobilien auch dann zu Übereignen, wenn der Erlös nicht völlig ihre Schuld deckt.

Laut einem einschlägigen Beschluss des Staatssekretärs im Finanzministerium, Giorgos Mavraganis, wird für Immobilien von Schuldnern des Fiskus die Übereignungs-Blockade aufgehoben, damit sie aus der Veräußerung immobilen Vermögens ihre Schulden – sei es auch nur zu einem Teil – begleichen können.

Zur Erleichterung der Schuldner sind somit fortan die Übertragungen von Immobilien auch dann gestattet, wenn der Verkaufserlös niedriger ausfällt als ihre Verbindlichkeiten an den Fiskus. Mit dem geltenden System war dagegen in den konkreten Fällen die Ausstellung einer sogenannten Schuldenbescheinigung, die eine obligatorische Voraussetzung für die Übertragung von Immobilien darstellt, nicht gestattet, wenn der Preis aus der Übereignung nicht vollständig die Schulden an den Fiskus deckte.

Finanzministerium hofft auf “Abschlagzahlungen”

Wie das Finanzministerium anmerkt, werden durch diesen Beschluss Transaktionen sowie auch die Begleichung der Verbindlichkeiten an den Fiskus erleichtert.

Spezieller wird mit dem neuen Ministerialbeschluss Schuldnern des Fiskus die Möglichkeit gegeben, eine Schuldenbescheinigung auch dann zu erhalten, wenn das Produkt der Transaktion nicht völlig ihre Schulden begleicht, sofern die verbleibenden Verbindlichkeiten entweder durch sonstige Vermögenswerte oder Bürgschaften Dritter abgesichert sind.

Im Finanzministerium wird geschätzt, dass der Beschluss den Weg zur Regelung einer Reihe von Verbindlichkeiten an den Fiskus durch Schuldner öffnen wird, die bisher über Immobilienvermögen verfügten, jedoch nicht zu dessen Verkauf schreiten konnten, um wenigstens einen Teil ihrer Verbindlichkeiten zu begleichen.

(Quelle: Marketbeast.gr)

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