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Archiv für die Kategorie ‘Sozialwesen’

60 Prozent der Arbeitnehmer im Tourismus in Griechenland unversichert

29. April 2011 / Aufrufe: 261 Keine Kommentare

Laut offiziellen Angaben arbeiten rund 60 Prozent der Beschäftigten in der Tourismusbranche in Griechenland arbeiten ohne Sozialversicherung.

In den Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in Griechenland arbeiten drei von fünf Arbeitnehmern ohne Sozialversicherung. In der konkreten Wirtschaftsbranche konzentriert sich der höchste Anteil der sogenannten “Schwarzarbeit”, da 60% der Beschäftigten nicht sozialversichert werden und illegal und unter den schlimmsten Formen der flexiblen Beschäftigung arbeiten.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima zeigen die offiziellen Daten für das Jahr 2010, dass von insgesamt 550.000 Beschäftigten der Tourismusbranche in den Monaten Juni bis September 228.000 Personen bei dem Sozialversicherungsträger IKA versichert waren (davon 130.000 Personen in Betrieben des Gaststättengewerbes und 98.000 Personen in den Hotels).

Dieses Bild der Arbeitsbedingungen in der Tourismusbranche beschrieben bei einer Pressekonferenz die Vertreter des Panhellenischen Berufsverbands der Arbeitnehmer im Gaststättengewerbe und in der Touristik.

Die Gewerkschaftler sprachen von “Entlassungswellen, Kürzung der Bezüge, einseitigen und erpresserischen Änderungen der Arbeitsbedingungen und einem starken Anstieg der zwangsweisen Arbeitsplatzteilung” – in einer Branche, die für das Jahr 2011 einen zweistelligen Anstieg (über 10%) der Touristenankünfte erwartet.

Sie beschuldigen die Hoteliers und Unternehmer der Branche, dass sie

  • Personal zu den Mindestlöhnen der GSEE und nicht des Branchentarifs einstellen,
  • die Arbeitsplatzteilung anwenden, während sie gleichzeitig von dem OAED für die Sozialabgaben subventioniert werden, was jedoch das konkrete Programm verbietet,
  • Arbeitslose unter 24 Jahren zu Lehrlingen “umtaufen” die ihr Praktikum ableisten, um ihnen so nur 60% der Mindestlöhne des Manteltarifvertrags der GSEE zu zahlen,
  • die vollständige Deregulierung des Arbeitsmarktes und die ungezügelte Ausweitung jeder Form der flexiblen Beschäftigung verfolgen.

Wie die Gewerkschaftler anmerken, nehmen die Unternehmen der Branche gleichzeitig Programme zur Bezuschussung der Sozialabgaben in Anspruch und genießen unter anderem Vergünstigungen wie einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 6,5% und die Ermäßigung der Fremdenabgabe von 2% auf 0,5% des Umsatzes.

Aus anderen Quellen wurde verlautbar, dass in Hotelbetrieben fallweise bis zu 100% der Beschäftigten als “Praktikanten” beschäftigt werden oder auch systematisch Arbeitskräfte über längere Zeit überhaupt nicht bezahlt und dann entlassen werden, um anschließend neue Arbeitskräfte einzustellen und mit diesen das selbe Spiel zu treiben.

Griechenland muss erneut Gesundheits- und Sozialleistungen kürzen

24. April 2011 / Aufrufe: 481 Keine Kommentare

Im Rahmen neuer Sparmaßnahmen muss Griechenland unmittelbar zu weiteren rigorosen Kürzungen im Gesundheitswesen und bei Sozialleistungen schreiten.

In Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, die sich hinter den Zahlen des neuen mittelfristigen Programms zur volkswirtschaftlichen Stabilisierung verbergen, wird die griechische Regierung unter anderem zur Streichung der Sozialleistungen an wirtschaftlich besser gestellte Empfänger schreiten. Weiter sehen die von dem Wirtschaftsstab der Regierung adoptierten Maßnahmen  gezielte Kürzungen bei Krankengeldern, Medikamenten und staatlichen Beihilfen an Krankenhäuser und die gleichzeitige Erhöhung der Sozialabgaben an OGA (gesetzlicher Pflichtkasse für Landwirte, Landarbeiter und sonstige), OAEE (gesetzlicher Sozialversicherungsträger für Selbständige und Unternehmer) und die Kasse für Wissenschaftler vor.

Ebenfalls sind rigorose Kürzungen und Streichungen bei Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Familenbezügen, aber auch Wohngeld, Zinsvergünstigungen für Baudarlehen und den Programmen des “sozialen Tourismus” vorgesehen, während die beiden Organismen “OEK” (Träger für sozialen Wohnungsbau) und “Ergatiki Estia” (Träger für diverse Sozialleistungen an Arbeitnehmer) zusammengelegt werden sollen.

Bei dem neuen Sparpaket handelt es sich um die zweite Phase der volkswirtschaftlichen Angleichung mit direkten Eingriffen bei den Sozialkosten – also den Ausgaben für Versicherung, Fürsorge und Gesundheit, deren Höhe für das laufende Jahr 2011 auf 56 Milliarden Euro geschätzt wird. Gemäß den Daten, welche die Regierung der “Troika” (IWF, EU, EZ) übergab, belaufen sich die Ausgaben für Sozialleistungen auf das Doppelte des Haushaltspostens von 27 Milliarden Euro für Gehälter und Renten des öffentlichen Sektors. Da im vergangenen Jahr die Beamten die Zeche mit einer Kürzung ihrer durchschnittlichen Bezüge um 15% bezahlen mussten, fällt die Last der volkswirtschaftlichen Angleichung in diesem Jahr obligatorisch zu Lasten aller anderen Kategorien der Beschäftigten.

Minister für Arbeit und Gesundheit müssen harte Kürzungen durchsetzen

Die Umsetzung der Einzelheiten, welche die beiden Ministerien für Gesundheit und soziale Solidarität und für Arbeit und Sozialversicherung präsentierten und den Rumpf der Eingriffe des mittelfristigen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2012 – 2015 darstellten, ruht auf den Schultern des Gesundheitsministers Andreas Loverdos und der Arbeitsministerin Luka Katseli.

Die Aufgabe der Arbeitsministerin fällt um so schwieriger aus, als die Einnahmen aus dem Versicherungssystem durch die wirtschaftliche Rezession und das Sinken der Beschäftigung unter Druck stehen. Die neuesten von dem KEPE (Zentrum für Planung und Wirtschaftsforschung) veröffentlichten Prognosen zeigen, dass nach dem 2010 verzeichneten Rückgang um 4,5% das griechische BIP  auch in diesem Jahr um mehr als 4% schrumpfen wird. Entsprechend erhöhen sich der finanzielle Druck und die Gesundheitsaufwendungen, da steigende Arbeitslosigkeit und nachhaltige Bezugskürzungen die Anzahl der Versicherten in die Höhe treiben, die bei gesundheitlichen Problemen das staatliche Gesundheitssystem wählen oder wieder zu diesem zurückkehren.

Laut einem Artikel in der griechischen Tageszeitung To Vima, der auf die Maßnahmen und zusätzlichen Eingriffe bei Gesundheitswesen, Versicherungskassen, den an der Ausübung der Sozialpolitik beteiligten Trägern (OAED, OEK, Ergatiki Estia) und dem Versicherungssystem und  mittels des Trägers OGA erbrachten Leistungen eingeht, wurden die Kürzungen bereits mit einem zeitlichen Horizont von drei Jahren veranschlagt und zielen auf die Einsparung von

  • 2,5 Mrd. Euro bei den Ausgaben der Versicherungskassen
  • 1,5 Mrd. bei den Ausgaben für ärztliche und pharmazeutische Fürsorge
  • 1,2 Mrd. bei den Gesundheitsausgaben

Kürzung und Streichung von Sozialleistungen

Die Umsetzung der schwierigen Maßnahmen begann bereits mit der Einführung strengerer Einkommenskriterien für die Gewährung der sozialen Solidaritätszulage für Rentner (EKAS), was zu der Kürzung oder Streichung für alle Empfänger führte, die außer der Basisrente weitere Einkommen (z. B. aus Mieten) haben. Ab einem – gleich ob realen oder aufgrund sogenannter “Einkommensindizien” (τεκμήρια) – festgestellten Jahreseinkommen von über 9.884,11 Euro besteht grundsätzlich keinerlei Anspruch auf die EKAS-Zulage mehr.

Als nächstes stehen die Kürzungen bei Wohngeld, Zinsvergünstigungen für Wohnungs- bzw. Baukredite und Leistungen seitens OEK und “Ergatiki Estia”, wobei damit zu rechnen ist, dass jeder dritte der derzeitigen Empfänger die Berechtigungen auf solche Sozialleistungen verlieren wird!

Streng sind die Eingriffe auf dem Sektor der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung, wo eindeutige Zielvorgaben und Zeitpläne für die Einschränkung der Ausgaben für Medikamente mittels der Ausweitung der elektronischen Rezeptausstellung auf alle Krankenkassen und die Minderung der Gewinnspannen der Apotheker und Pharma-Händler gesetzt sind. Für den Fall, dass diese Maßnahmen nicht zu dem erhofften Ergebnis führen, wird laut Informationen sogar auch die Erhöhung der Selbstbeteiligung der Versicherten an dem Kaufpreis der Medikamente in Betracht gezogen.

Drastische Kürzungen wird es durch die Einführung von Einkommenskriterien ebenfalls bei den Familienleistungen für kinderreiche Familien (Kindergeld, Rente für kinderreiche Mütter usw.) geben. Bisher wurde allerdings noch nicht die Einkommensgrenze festgelegt, ab welcher die Familien- und Sozialleistungen definitiv gestrichen werden.

Ergänzend sei angemerkt, dass bei in Griechenland lebenden Ausländern für die Feststellung der einkommens- oder / und vermögensabhängigen Berechtigung auf Sozialleistungen fortan auch jedes im Ausland erzielte Einkommen bzw. vorhandene Vermögen einbezogen wird.

“Ergosimo” und Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge

Um der prekären Finanzlage der Versicherungskassen entgegen zu treten, sieht das Paket der Maßnahmen Eingriffe zur Erhöhung des Beitragsaufkommens vor. Abgesehen von den ausdrücklich in dem Sparprogramm vorgesehenen Erhöhung der Versicherungsbeiträge an OGA, OAEE und Wissenschaftlerkasse ist die Einführung eines “Ergosimo” vorgesehen, also einer Sozialabgaben-Gebührenmarke, die jeder erwerben muss, der sei es auch nur für einen einzigen Tag Haushaltshilfen, Landarbeiter, Arbeiter für Wohnungsreparaturen an seiner Wohnung usw. beschäftigt. Das Arbeitsministerium hofft darauf, aus diesem Eingriff bis 2015 919 Millionen Euro einzunehmen, und will ebenfalls weitere 413 Millionen Euro aus der Bekämpfung der “schwarzen” (sprich ungemeldeten) Beschäftigung erzielen, auf welchem Sektor das Ministerium allerdings bis heute praktisch keinerlei Erfolge erzielte.

Registrierungsfrist für Familienleistungen der OGA in Griechenland

17. März 2011 / Aufrufe: 230 Keine Kommentare

Die Frist zur obligatorischen Registrierung der Berechtigten für Familienleistungen der OGA an Kinderreiche in Griechenland wurde bis Ende April 2011 verlängert.

Die Verwaltung des griechischen Versicherungsträgers OGA gab am vergangenen Dienstag (15.03.2011) die Verlängerung der Frist für die obligatorische Registrierung der Empfänger von Familienleistungen der OGA an Kinderreiche bis zum 29. April 2011 bekannt. Die Verlängerung der ursprünglich am 11. März 2011 auslaufenden Frist wurde beschlossen, weil eine erhebliche Anzahl der Berechtigten der Familienleistungen (Beihilfe für kinderreiche Familien, Beihilfe für das dritte Kind, Beihilfe an Familien mit drei Kindern, einmalige Beihilfezahlungen und lebenslange Rente für kinderreiche Mütter) es innerhalb der ursprünglichen Frist nicht geschafft hatten, ein für die obligatorische Registrierung erforderliches Konto bei einer Bank oder der Postbank zu eröffnen bzw. die Voraussetzungen zu erfüllen, um in das neue System der bargeldlosen Überweisung der Familienleistungen aufgenommen zu werden.

In der Bekanntmachung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine weitere Nachfrist geben werde und alle noch nicht registrierten Berechtigten umgehend das Ihnen zugeschickte Registrierungsformular bei der Filiale der Bank oder der Post (ELTA) bzw. Postbank einzureichen, wo sie das Konto für die Überweisung der Familienleistungen einzurichten wünschen. Zusammen mit dem Registrierungsformular müssen die Berechtigten unbedingt vorlegen:

  • Den Personalausweis oder Reisepass oder gegebenenfalls Sonderausweis (Ausländer griechischer Abstammung / Asylanten / nicht anerkannte Flüchtlinge mit Duldungsstatus).
  • Den letzten Einkommensteuerbescheid oder eine Bescheinigung über Zuteilung einer Steuernummer. Wer bisher keine Steuernummer hatte, muss sich an das zuständige Finanzamt wenden und eine Steuernummer und die Bescheinigung über deren Zuteilung beantragen.
  • Ein beliebiges Dokument, aus dem die persönliche Sozialversicherungsnummer (AMKA) hervorgeht. Falls noch keine Sozialversicherungsnummer zugeteilt wurde, ist diese bei einer kommunalen Service-Stelle (KEP) oder einer der AMKA-Stellen der Sozialversicherungsträger zu beantragen **.
  • Das Sparbuch bzw. die Kontonummer (sofern bereits vorhanden).

** siehe AMKA – Sozialversicherungsnummer wird in Griechenland obligatorisch

Gericht in Griechenland verurteilt Sohn zu Unterhaltszahlung an Vater

15. Februar 2011 / Aufrufe: 142 Keine Kommentare

In Griechenland wurde ein Oberleutnant der Marine gerichtlich zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 900 Euro an seinen als bedürftig befundenen Vater verpflichtet.

Die Einzelrichterkammer des Landgerichts Athen für Sicherungsmaßnahmen gab teilweise dem Antrag eines gegen seinen Sohn klagenden Vaters statt, der über den Klageweg von seinem einzigen Kind eine monatliche Unterhaltszahlung zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts einforderte. In seiner Urteilsbegründung beruft sich das Gericht auf die einschlägigen Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuchs, welche die Unterhaltspflicht des Kindes gegenüber seinen Eltern vorsehen, wenn das Kind wirtschaftlich gut situiert ist und die Unterhaltszahlungen an die Eltern nicht die eigene Existenz gefährden.

Im konkreten Fall war ein unter ernsthaften gesundheitlichen Problemen leidender und pflegebedürftiger Rentner, der allein für seine medizinische Behandlung monatlich rund 2.000 Euro benötigt, von seinem Sohn aus dessen Eigenheim verwiesen und seitdem abwechselnd in den Wohnungen seiner Geschwister beherbergt worden. Die monatlichen Rentenbezüge des Mannes belaufen sich auf insgesamt etwa 680 Euro, während sein Sohn ein festes berufliches Monatseinkommen im Bereich von 5.000 Euro erzielt.

Mit seiner Klage forderte der Mann von seinem Sohn eine monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von 2.000 Euro. Das Gericht kommt dagegen in seinem Urteil letztendlich zu dem Schluss, dass der beklagte Sohn seinem Vater für dessen Unterhalt jeden Monat einen Betrag von 900 Euro zahlen kann, ohne dass dadurch seine eigene und die Existenz seiner Familie in Gefahr gebracht wird. Gemäß dem Urteil muss der Sohn seinem Vater den monatlichen Unterhaltsbetrag von 900 Euro innerhalb der ersten drei Tage eines jeden Monats zahlen und schuldet im Fall der Weigerung oder des Verzugs zusätzlich die gesetzlichen Zinsen.

Ärzte und Apotheker legen Gesundheitswesen in Griechenland lahm

4. Februar 2011 / Aufrufe: 378 2 Kommentare

In Griechenland bringen Ärzte und Apotheker aus Protest gegen geplante Reformen das staatliche Gesundheitswesen zunehmen zum Erliegen.

Nachdem die griechischen Apotheker bereits seit Mitte Januar 2011 mit Streiks gegen die anstehende Liberalisierung des Apothekenmarkts in Griechenland protestieren, laufen nun seit Tagen auch die im staatlichen Gesundheitswesen beschäftigten bzw. speziell für den Versicherungsträger IKA-ETAM tätigen Ärzte gegen die geplanten Reformen auf dem Gesundheitssektor Sturm und drohen zu Lasten der Versicherten die öffentliche Gesundheitsversorgung völlig zum Erliegen zu bringen.

Der umfangreiche Gesetzentwurf bezüglich der strittigen Reformen soll in der kommenden Woche dem griechischen Parlament zur Debatte vorgelegt werden und sieht unter anderem die Vereinheitlichung der Gesundheitsleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen vor.

Streiks der Ärzte und des Gesundheitspersonals in Griechenland

  • Die Ärzte der Versicherungsanstalt IKA sind nach den vorhergegangenen Ausständen seit gestern (03.02.2011) in einen unbefristeten Dauerstreik getreten.
  • Das Gesundheitspersonal der IKA hat für heute (04.02.2011) einen 24-stündigen Streik ausgerufen.
  • Die in den öffentlichen Krankenhäusern in Athen und Piräus beschäftigten Ärzte setzen ihren Streik bis Freitag kommender Woche bzw. dem 10. Februar 2011 fort.
  • Der panhellenische Verband der Krankenhausärzte hat einen 3-tägigen Streik in ganz Griechenland von Dienstag (08.02.2011) bis Donnerstag (10.02.2011) kommender Woche ausgerufen.
  • Die im Ausstand befindlichen Ärzte der Ärztekammer Athen setzen ihren Streik auch heute (Freitag, 04.02.2011) fort.

Gegenüber dem Radiosender Vima 99,5 monierte der Vizepräsident der Ärztekammer Athen G. Patoulis, die Regierung bringe ohne vorherigen substantiellen Dialog einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung ins Parlament. Parallel warf der Vizepräsident der Athener Ärztekammer dem Gesundheitsminister Andreas Loverdos ein arrogantes Verhalten vor und drohte mit der an den Gesundheitsminister gerichteten Aufforderung “sich die Arroganz abzuschminken” eine weitere Eskalation der Protestaktionen an.

Am gestrigen Donnerstag drohten die Ärztekammern von Athen und Piräus sogar allen mit den Versicherungsträgern OPAD und OAEE kooperierenden Ärzten disziplinarische Strafmaßnahmen an, falls sie in Umsetzung des Beschlusses des Ministeriums für Arbeit und Gesundheit Versicherte der IKA behandeln sollten.

Gesundheitsminister Andreas Loverdos dagegen bezichtigt die Ärzte der IKA, zu Lasten der Versicherten und auf dem Rücken der Patienten einen rücksichtlosen Kampf zur Verteidigung ihrer angestammten Pfründe auszutragen, weil gemäß den neuen Regelungen die Versicherten in Zukunft auch andere Ärzte als jene der IKA in Anspruch nehmen können  und letztere damit um den Verlust ihrer bisherigen Exklusivität bei der Ausstellung von Rezepten an Versicherte der IKA fürchten.

Apotheker in Griechenland streiken weiter

Bei einer Pressekonferenz der Ärztekammern im Amphitheater des Gesundheitsministeriums, das weiterhin von protestierenden Ärzten besetzt bleibt, war auch der Vorsitzende des Apothekerverbands Attika Konstantinos Lourantos präsent und sprach von einem gemeinsamen Kampf der Ärzte und Apotheker.

Wie von dem Vorstand des Panhellenischen Pharmaverbands bekannt gegeben wurde, schreiten die Apotheker zu erneuten 24-stündigen Streiks am Freitag (04.02.2011) und Montag (07.02.2011). In Attika werden dagegen die Apotheker auf Beschluss ihrer Vollversammlung auch am Dienstag (08.02.2011) streiken.

Ebenfalls wollen die Apotheker im Großraum Attika ab dem 01. März 2011 an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die mit der Bezahlung der ausgeführten ärztlichen Rezepte im Rückstand sind, nur noch gegen Barzahlung ausgeben. Die betroffenen Versicherten müssen in diesem Fall also die Medikamente aus eigener Tasche bezahlen und sich dann für die Erstattung persönlich an den jeweiligen Versicherungsträger wenden.

Beschlüsse bezüglich der Fortsetzung und Ausweitung der Protestaktionen der Apotheker werden von dem Panhellenischen Pharmaverband am Mittwoch, dem 09.02.2011 gefasst werden.

Diabetiker werden in Griechenland aus wirtschaftlichen Gründen amputiert

9. Oktober 2010 / Aufrufe: 325 Keine Kommentare

Der gesetzliche Sozialversicherungsträger IKA-ETAM in Griechenland verweigert Diabetikern therapeutisches Schuhwerk mit der Begründung, dass eine Amputation wirtschaftlicher sei.

Eine unglaubliche Brutalität zeigt der größte griechische gesetzliche Sozialversicherungsträger IKA-ETAM gegenüber Diabetikern, denen eine Amputation der unteren Gliedmaßen droht. Wie die griechische Tageszeitung To Vima berichtete, verweigert die Krankenkasse des besagten Versicherungsträgers Diabetikern spezielle Schuhe, weil “… die Amputation des Fußes nicht abgewendet, sondern einfach nur um ein bis zwei Jahre hinausgeschoben und der erwartete Nutzen geringer sein wird als die absehbaren Kosten“.

So unglaublich es auch klingen mag: Die vorstehend zitierte Phrase ist einem Schreiben der Abteilung für Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Versicherungsanstalt IKA-ETAM an den panhellenischen Dachverband der Interessenverbände und Vereine der Diabetiker in Griechenland entmommen!

In einer Bekanntmachung des Verbandes wird angeführt, dass therapeutisches Schuhwerk eine grundlegende und notwendige Vorsorgemaßnahme für Diabetiker darstellt, die in hoher Gefahr schweben, sich einer Amputation unterziehen lassen zu müssen. Ebenfalls wird betont, dass die Antwort des speziellen Ausschusses der IKA-ETAM der Wissenschaftlichkeit entbehrt, da sie in krassem Gegensatz zu den Daten der anerkannten internationalen Literatur und den wirtschaftstechnischen Studien über Kosten und Effektivität in Bezug auf den “Diabetiker-Fuß” sowie auch den Vorgaben und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, des internationalen Diabetes-Verbandes usw. stehe. Weiter wird angemerkt, dass die Gewährung therapeutischen Schuhwerks in Kombination mit der Einrichtung von Krankenhaus-Ambulanzen für die Behandlung von Diabetiker-Füßen zu einem steilen Rückgang der jährlich tausendfach vorgenommenen Amputationen bei Diabetikern führen könnte.

Gegenüber der Tageszeitung Ta Nea charakterisierte Athanasia Karounou, Vorsitzende des panhellenischen Dachverbandes der Diabetiker, die auf dem Kriterium der Kosteneffektivität basierende Buchhaltermentalität als “linde bezeichnet unverschämt” und legte dar: “Die IKA-ETAM beruft sich auf Daten, die einer wissenschaftlichen Basis entbehren. Am Beispiel Deutschland hat sich dagegen mit der Umsetzung von drei Maßnahmen – nämlich ärztliche Diagnose / ärztliches Eingreifen, Gewährung therapeutischen Schuhwerks und Training des Patienten -  ein Rückgang der Amputationen um bis zu 85% gezeigt. Weiter betont sie, dass die speziellen Schuhe für Diabetiker 350 bis 400 Euro kosten, während eine Amputation die Krankenkassen bis zu 70.000 Euro kosten kann.

Die Partei SYRIZA betont in einer diesbezüglichen Stellungsname: “Die für Gesellschaft und Wirtschaft destruktive Politik der Troika (sprich EU, EZB, IWF) und der Regierung sowie der Druck auf die öffentlichen Träger zur drastischen Einschränkung der sozialen Leistungen führen zu extrem schnöden Praktiken wie der IKA. Die Regierung stellt zum wiederholten Mal die Bedürfnisse der Gläubiger des Landes über die Bedürfnisse der Menschen und insbesondere der Kranken und funktioniert den Sozialversicherungsträger IKA-ETAM in einen “Vampir” um, der für ein paar Euro die Diabetiker zur Amputation verurteilt.

Böse Stimmen schlugen inzwischen sogar schon vor, zugunsten einer nachhaltigen Sanierung des maroden Gesundheitssystems in Griechenland ausnahmslos alle einschlägigen Leistungen zu streichen,  weil unabhängig von dem jeweiligen finanziellen oder / und therapeutischen Aufwand letztendlich jeder Mensch früher oder später sterben wird … .

Versicherungsgesetz spaltet Bürger in Griechenland

4. Juli 2010 / Aufrufe: 148 Keine Kommentare

Außerordentlich interessant zeigt sich das Ergebnis einer aktuellen Umfrage in Zusammenhang mit dem Versicherungsgesetz und den politischen Entwicklungen in Griechenland.

Laut einer für die Sonntagsausgabe der Zeitung To Vima durchgeführten demoskopischen Erhebung der Kapa Research gehen die Ansichten der griechischen Bürger gegenüber dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit deutlich auseinander: 35,2% der Befragten halten die Änderungen im Versicherungssystem für notwendig jedoch ungerecht, wobei 14,2% die Regelungen als notwendig und obligatorisch erachten. Auf der Gegenseite verlangen 29,6% die sofortige Rücknahme des Entwurfs des Versicherungsgesetzes, während 19% den Gesetzentwurf als Katastrophe bezeichnen.

In Zusammenhang mit den Änderungen bei den Arbeitsverhältnissen bzw. der Arbeitsgesetzgebung beurteilen 70,4% der befragten Personen die Reduzierung der Entlassungskosten als nicht erforderlich und ein noch größerer Anteil (82,9%) spricht sich gegen die Freigabe der Entlassungen aus.

Bürger stellen das politische System in Griechenland in Frage

49% der Befragten erachten, dass das bestehende politische System das Land nicht aus der Krise zu führen vermag. Gemäß diesem Klima fallen auf die Frage, welcher politischen Partei die Befragten ihre Stimme geben würden, die Anteile der Parteien entsprechend niedrig aus: Die derzeitige Regierungspartei PASOK liegt mit 23,4% in Führung, gefolgt von der Parteie “Nea Dimokratia” (ND) mit 15,6%, der Kommunistischen Partei Griechenlands (KKE) mit 6,7% und  dem “Bündnis der Radikalen Linken” (SYRIZA) mit gerade einmal 2,3%, während sich der Anteil der Unentschlossenen auf 40,1% beläuft.

Allerdings zeigen sich die Bürger auch gegenüber der erst neulich unter der Führung von Fotis Kouvelis gegründeten Partei “Demokratische Linke” zurückhaltend: 47,6% sind mit der Parteigründung nicht einverstanden, 35,6% stehen der Entwicklung dagegen positiv gegenüber.

Noch höher ist der Anteil jener Befragten, die sich gegen die Absicht der inzwischen aus der Partei ND ausgeschlossenen ehemaligen Außenministerin Dora Bakogiannis aussprechen, eine neue politische Formation ins Leben zu rufen: 60,1% sagen “nein”, wobei der Anteil unter den Anhängern der ND sogar 67,7% erreicht,  gegenüber gerade einmal 26,2% der Befragten, welche mit “ja” oder “wahrscheinlich ja” antworten.

Zu dem Thema der vermummten Randalierer bekunden 60,8% der Befragten ihre Verärgerung über die Unfähigkeit des Staates, diesem Problem gegenüberzutreten, und 29,1% fordern Maßnahmen zur Bekämpfung.

Abschließend bezüglich des Terroranschlags auf das Ministerium für Zivilschutz gefragt, bei dem der enge Mitarbeiter des Ministers getötet wurde, sprechen 50,9% der Befragten ihr Vertrauen in den Minister Michalis Chrysochoidis aus.

Bei der in dem Zeitraum 30. Juni 2010 – 01 Juli 2010 landesweit durchgeführten Erhebung wurden insgesamt 1.002 Personen im Alter von über 18 Jahren befragt. Die Befragung erfolgte telefonisch und auf Basis eines elektronischen Fragenkatalogs.

Erhöhung des Renteneintrittsalters und Kürzung der Renten in Griechenland

20. Juni 2010 / Aufrufe: 327 Keine Kommentare

Die Rentenreform in Griechenland ist auf nachhaltige Erhöhungen der Lebensarbeitszeit und des Renteneintrittsalters sowie parallel auf rigorose Kürzungen der Altersrenten fokussiert.

Nachdem die Pläne zur Sanierung des Rentensystems in Griechenland bereits am Donnerstag, dem 17. Juni 2010 der “Troika” (IWF, EZB, EU) vorgelegt und von dieser abgesegnet worden sind, soll der entsprechende Gesetzesentwurf nun am Mittwoch (23. Juni 2010) dem griechischen Parlament vorgelegt werden. Die insgesamt 20 grundlegenden Änderungen im Rentensystem sehen unter anderem eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um bis zu 15 Jahre, aber auch zum Teil erhebliche Rentenkürzungen vor. Der Gesetzesentwurf umfasst auch die endgültigen Regelungen bezüglich der  Sonderabgabe LAFKA, die nun entgegen anfänglichen Verlautbarungen ab August 2010 auf auf Renten ab 1.400 Euro erhobenen und sich voraussichtlich auf bis zu 10% belaufen wird.

Die ursprünglich bis zum Jahr 2018 geplante Übergangszeit für das schrittweise Inkrafttreten der tief in das bisherige griechische Rentensystem eingreifenden Umbrüche wurde um 3 Jahre gekürzt. Entsprechend werden etliche Neuregelungen bereits ab Anfang 2011 zur Anwendung kommen, um die Reform des Rentensystems in Griechenland bis 2015 zu einem zumindest vorläufigen Abschluss zu bringen. Die ab 2011 einsetzende globale Erhöhung des Renteneintrittsalters wird insbesondere auch auf dem öffentlichen Sektor bedienstete Frauen betreffen, die sich nach dem bisherigen System unter Umständen schon nach nur 15 Arbeitsjahren vorzeitig pensionieren lassen konnten.

Personen, die bis zum 31.12.2010 das Recht erworben haben, pensioniert werden bzw. in Rente gehen zu können, sollen von den Neuregelungen in einem gewissen Umfang ausgenommen bleiben und auch bei einem freiwilligen späteren Ausscheiden aus dem Berufsleben die nach dem derzeitigen System erworbenen Anrechte und Ansprüche nicht verlieren. Mit dieser Regelung soll der bereits seit Monaten ständig zunehmenden “Massenflucht in den Ruhestand” speziell auf dem öffentlichen Sektor und dem Horror-Szenarium entgegen gewirkt werden, dass bis zu rund 100.000 Angestellte und Beamte noch im Jahr 2010 in den Ruhestand treten könnten und damit die maroden Pensions- und Rentenkassen endgültig zum wirtschaftlichen Zusammenbruch bringen würden.

Bis 2015 wird schrittweise das Renteneintrittsalter allgemein auf 65 Jahre angehoben, und wo es bisher möglich war, nach 35 Versicherungsjahren altersabhängig bzw. nach 37 Versicherungsjahren altersunabhängig in den Ruhestand treten zu können, werden bis 2015 ebenfalls schrittweise die Versicherungsdauer auf 40 Jahre und das Renteneintrittsalter auf wenigstens 60 Jahre angehoben. Wer von einer der verbleibenden Möglichkeiten Gebrauch machen will, ab dem 60. und vor dem 65. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu treten, muss eine Pönale von 6% pro Jahr bzw. eine Rentenkürzung von bis zu 30% in Kauf nehmen.

Für den Bezug einer ungekürzten Altersrente werden wenigstens 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, wobei allerdings noch nicht endgültig feststeht, ob und in welchem Umfang bestimmte “Ausfallzeiten” (Ausbildung, Studium, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit usw.) durch nachträgliche Beitragszahlungen zur Anrechnung gebracht werden können. Anfänglich standen bis zu 5 Jahre zur Rede, wahrscheinlich wird sich die Möglichkeit, Versicherungsjahre “nachzukaufen”, jedoch schließlich auf etwa 3 Jahre beschränken.

Ebenfalls ungewiss bleibt weiterhin, wie hoch bzw. niedrig angesichts des auf durchschnittlich 1,2% pro Jahr reduzierten Berechnungsfaktors eine reguläre Altersrente schließlich ausfallen wird, zumal auch in Zusammenhang mit der neu eingeführten Basisrente, die unabhängig von dem jeweiligen Versicherungsverlauf 360 Euro / Monat betragen soll, noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.

Trotz der Bemühungen der Politiker, die Rentenreform in allen Tonlagen schönzureden, steht jedenfalls inzwischen außer Zweifel, dass es in Griechenland auf breiter Basis zu weiteren enormen Kürzungen der Renten kommen und das Heer der Rentner, die sich schon jetzt von ihren Rentenbezügen nicht einmal mehr ernähren können, überproportional anwachsen wird.

Steuererhöhungen und Kürzungen der Löhne und Renten in Griechenland

2. Mai 2010 / Aufrufe: 998 2 Kommentare

Unter dem Druck der EU und des IWF beschloss die Regierung in Griechenland erneute Steuererhöhungen und neue Steuern, weitere rigorose Kürzungen der Gehälter und Renten und härteste Sparmaßnahmen.

Als Grundvoraussetzung für die Gewährung der in Aussicht gestellte Finanzierungshilfe seitens der EU und des IWF wurde Griechenland zu einem Paket weiterer rigoroser Sparmaßnahmen verpflichtet. Die am Sonntag, dem 02. Mai 2010 von dem griechischen Finanzminister Jorgos Papakonstantinou bekanntgegebenen ersten Einzelheiten umfassen erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Luxussteuer), neue Steuern und Abgaben, Sondersteuern auf Unternehmensgewinne, weitere nachhaltige Kürzungen der Bezüge auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor nebst einem dreijährigen Gehaltsstopp sowie einschneidende Kürzungen aller Altersrenten sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors.

Die erst vor zwei Monaten kräftig erhöhte Mehrwertsteuer wird erneut um 10 Prozent angehoben. Damit steigen die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland auf 23 Prozent (regulärer Satz für Gebrauchsgüter und Dienstleistungen), 11 Prozent (ermäßigter Satz für Lebensmittel, bestimmte Dienstleistungen im Tourismus usw.) und 5,5 Prozent (Zeitungen, Theaterkarten). Die neuen Mehrwersteuersätze werden vermutlich ab dem 01. Juli 2010 zur Anwendung kommen.

Ebenfalls um etwa 10 Prozentpunkte angehoben wird der Satz der Tabaksteuer, der Satz der Getränkesteuer dagegen sogar um 30 Prozentpunkte. Schließlich wird innerhalb weniger Monate nun bereits zum dritten Mal auch die Mineralölsteuer mit sofortiger Wirkung (also ab dem 03. Mai 2010) um 10 Prozentpunkte angehoben, was zu einem weiteren kräftigen Preisanstieg der Benzinpreise in Griechenland führen wird.

Zu den wesentlichen Eckpunkten der angekündigten Maßnahmen zählen:

  • Streichung der im allgemeinen Sprachgebrauch als “13. und 14. Gehalt” bezeichneten Zulagen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ostergeld) auf dem gesamten öffentlichen Sektor. An Stelle dieser Zulagen werden global maximal 1.000 Euro jährlich gezahlt (250 Euro zu Ostern, 250 Euro Urlaubsgeld, 500 Euro Weihnachtsgeld) – allerdings nur, sofern die monatlichen Brutto-Gesamtbezüge unter 3.000 Euro liegen.
  • Zusätzliche Kürzung der Zulagen der Beamten um 8 Prozent und der Angestellten der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen um 3 Prozent.
  • Dreijähriger Gehaltsstopp auf dem öffentlichen Sektor.
  • Streichung des “13. und 14. Gehalts” für alle Rentner (also sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors). Stattdessen werden global maximal 800 Euro jährlich gezahlt (200 Euro zu Ostern, 200 Euro Urlaubsgeld, 400 Euro Weihnachtsgeld), allerdings nur für Renten von monatlich bis zu 2.500 Euro.
  • Erhebung einer Sonderabgabe (LAFKA) von bis zu 10 Prozent auf Renten ab 1.400 Euro pro Monat.
  • Änderungen und Lockerungen der Regelungen für Entlassungen und Entschädigungen sowie Senkungen der Vergütung von Überstundenarbeit.
  • Sonderabgabe auf “sehr hohe” Unternehmensgewinne.
  • Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 10 Prozent auf 23 Prozent (Regelsatz), 11 Prozent (ermäßigter Satz) und 5,5 Prozent (Sondersatz).
  • Erneute Erhöhung der Steuern auf Treibstoff  (Benzin / Diesel) und Zigaretten um 10 Prozentpunkte, auf Alkoholika sogar um 30 Prozentpunkte
  • Erhöhung der Luxussteuern um 10 Prozent.
  • Öffnung der “geschlossenen” Berufe.
  • Erhöhung der nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung festgesetzten besteuerungsrelevanten Immobilienpreise.
  • Besteuerung von “Schwarzbauten” und jährliche Abgabe auf (Wohn-) Flächen aus ungenehmigter Umwandlung ursprünglich teilumbauter Flächen.
  • Aussetzung der Zahlung der zweiten Rate der Solidaritätszulage für Geringverdiener und Rentner.
  • Schaffung einer Kasse zur Stabilisierung der Liquidität des Finanzwesens.

Neue Realität auch im Sozialversicherungswesen

Einschneidende Umbrüche gehen mit dem Paket der vereinbarten Maßnahmen auch für das Versicherungssystem einher, mit einem strengen Zeitplan für die Ausarbeitung des neuen Versicherungsgesetzes und der schnelleren Umsetzung gewisser Regelungen, wie beispielsweise:

  • Bereits ab 2011 (anstatt erst 2018) beginnende Gleichsetzung des Renteneintrittsalters für Männer und Frauen innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist.
  • Einführung eines Mechanismus zur “automatischen Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung”.
  • Verringerung der Rentenkassen auf insgesamt drei Träger.
  • Erhöhung der obligatorischen Beitragsjahre von 37 auf 40 bis zum Jahr 2015.
  • Einschränkung der Frührenten und Anhebung des minimalen Renteneintrittsalters auf 60 Jahre.
  • Verstärkung der Analogie zwischen Versicherungsbeiträgen und Rentenbezügen.
  • Rentenberechnung auf Basis der Bezüge des gesamten Arbeitslebens.
  • Überprüfung des Rahmens für die Gewährung von Invalidenrenten.
  • Beschneidung der Liste schwerer und gesundheitsschädlicher Berufe.
  • Minimale garantierte Altersrente für Personen ab 65 Jahren auf Basis einkommens- und vermögensbezogener Kriterien.

Tiefere Rezession und gigantische Angleichung

Die Summe der angekündigten volkswirtschaftlichen Angleichungen erreicht die gigantische Höhe von 36,4 Milliarden innerhalb von nur drei Jahren. Wie Finanzminister Jorgos Papakonstantinou erklärte, “hat sich die Regierung in dem Dilemma zwischen Zusammenbruch oder Rettung offensichtlich für die Rettung entschieden. Mit der erwarteten Genehmigung des Programms wird unser Land den bedeutsamsten Betrag erhalten, der jemals einem in einer entsprechenden Lage befindlichen Land gewährt wurde. Dieser Betrag wird den größten Teil des Volumens der Kredite sichern, welche Griechenland für die nächsten drei Jahre benötigt“.

Die Umsetzung des Programms wird auf Quartalsbasis kontrolliert werden, wobei sein regulärer Verlauf die Voraussetzung für den Fluss der Auszahlung der Finanzhilfe darstellt. Konkret sieht das Wirtschaftsprogramm zusätzlich zu der bereits in dem Programm des Jahres 2010 enthaltenen volkswirtschaftlichen Anstrengung weitere 11 Prozentpunkte des Bruttoinlandproduktes (BIP / griechisch: AEP) bis 2013 vor – und zwar in einem äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Umfeld, da für 2010 eine mit 4 Prozent noch tiefer ausfallende Rezession vorhergesehen und erst ab 2011 mit einer positiven Entwicklung gerechnet wird.

Ziel für das Jahr 2010 ist die Begrenzung des Defizites um über 5 Prozentpunkte. Insgesamt erreicht die volkswirtschaftliche Anstrengung im laufenden Jahr 9 % des BIP, 4 % des BIP im Jahr 2011 und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 2 % des BIP. Ziel ist, das volkswirtschaftliche Defizit in diesem Jahr auf 8 % zu bringen und 2014 auf unter 3 % des BIP zu reduzieren. Der Schuldenberg wird wegen seiner Dynamik weiterhin auf bis zu 140 % des BIP anwachsen, der Abbau wird ab 2014 beginnen. Damit sich letzteres einstellt, müssen bis 2013 auf das BIP bezogen die öffentlichen Ausgaben um 7 Punkte reduziert werden und die Einnahmen um 4 Punkte  steigen.

Weitere volkswirtschaftliche und korrigierende Maßnahmen

Im Rahmen dieses enormen wie auch zuversichtlichen Programms kündigte Finanzminister Papakonstantinou auch eine Reihe weiterer Maßnahmen an, darunter unter anderem:

  • Einnahmen aus Besteuerung und Genehmigung technischer Spiele und Glücksspiele
  • “Grüne” Abgaben
  • Ausweitung der Erhebungsbasis der Mehrwertsteuer
  • Besteuerung von Sachleistungen
  • Reduzierung des öffentlichen Investitionsprogramms
  • Kosteneinsparungen bei den Kommunen durch Umstrukturierung (Programm “Kallikratis”)
  • Einheitliche Zahlstelle und einheitliche Besoldungsordnung auf dem öffentlichen Sektor
  • Veröffentlichung der Daten (Einnahmen – Ausgaben) der allgemeinen Regierung
  • Änderungen in der Steuerverwaltung und den Einnahmemechanismen
  • Vereinfachungen bei den Verfahren für Gründung und Genehmigung von Unternehmen
  • Anwendung eine Behördenordnung
  • Sanierung der griechischen Staatsbahn OSE
  • Liberalisierung des Energiemarktes und Stärkung der Energieregulierungsbehörde RAE
  • Effizientere Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln

Der Gesetzesentwurf mit allen Maßnahmen sowie Anhänge der von der griechischen Regierung mit EU und IWF unterzeichneten Vereinbarung werden spätestens am Dienstag (04. Mai 2010) im Eilverfahren in das Parlament gebracht und bis Ende der Woche ratifiziert werden.

Rentenkürzungen in Griechenland ab September 2010

27. April 2010 / Aufrufe: 813 Keine Kommentare

Spätestens ab September 2010 wird es in Griechenland empfindliche Kürzungen der Altersrenten geben, um dem unmittelbar bevorstehenden Bankrott der Rentenkassen entgegen zu wirken.

Wie der griechische Arbeitsminister Andreas Loverdos in einer Sendung des griechischen Fernsehsenders ALTER erklärte, wird die als “Solidaritätsabgabe” ausgewiesene Zwangsabgabe auf Renten in Höhe von ab 1.400 Euro pro Monat bereits ab September 2010 und nicht wie anfänglich geplant erst ab November 2010 einbehalten werden. Abhängig von der jeweiligen Höhe einer Rente soll nach dem derzeitigen Stand (27.04.2010) der Dinge der Satz der Zwangsabgabe 5, 7 oder 9 Prozent betragen. Sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Höhe und Staffelung der LAFKA-Abgabe stehen allerdings noch nicht endgültig fest, und möglicherweise wird die Abgabe sogar schon bereits ab August 2010 einbehalten werden. Über die Abgabe sollen defizitäre gesetzliche Rentenkassen finanziert werden.

Diese in Griechenland kurz LAFKA genannte Sonderabgabe auf Altersrenten geht auf das bereits im Jahr 1992 unter dem damaligen Minister Sioufas verabschiedete Gesetz 2084/92 zurück und sorgte für ein gleichermaßen peinliches wie fatales Politikum. Die Erhebung der Zwangsabgabe wurde nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen schließlich im Jahr 2004 unter der damaligen Regierung Konstantinos Karamanlis per gesetzlicher Regelung gestoppt. Die sich nach einschlägigen Urteilen abzeichnenden horrenden Regressforderungen der betroffenen Rentner wurden allerdings politisch auf eine Weise verhindert, die unter keinem Aspekt mit den Prinzipien eines Rechtsstaates in Einklang zu bringen ist.

Die nun von der PASOK-Regierung erneut beschlossene Erhebung der LAFKA-Abgabe in Kombination mit weiteren teils neuen, teils schon vor geraumer Zeit verfügten Maßnahmen wie “Deckelung” der Renten, allgemeiner Rentenstopp usw. bedeutet für die – sei es auch für griechische Verhältnisse als privilegiert geltenden – betroffenen Rentner nominale Kürzungen ihrer derzeitigen Altersbezüge von fallweise bis zu fast 20 Prozent.