Paradiesische Renten von maximal 800 Euro in Griechenland
Laut den aktuellen Daten des größten Versicherungsträgers IKA in Griechenland beziehen rund drei Viertel seiner Rentner monatliche Rentenzahlungen von maximal 800 Euro.
Spätestens nach den letzten “horizontalen” Kürzungen (= gestaffelte Kürzungen bei Bezügen von über 1.000 Euro sowie Zusatzrenten) der Renten im angeblichen Rentenparadies Griechenland wurden die im Ausland nach wie vor immer wieder gerne populistisch angeprangerten “Luxusrenten” des größten gesetzlichen griechischen Versicherungsträgers für Arbeitnehmer (IKA) zu einer “von der Ausrottung bedrohten Art”.
Von den insgesamt 1.158.309 Rentnern des Trägers beziehen gerade einmal 3.118 Personen weiterhin Renten in Höhe von über 2.000 Euro, während sich die Anzahl derjenigen “Luxusrentner”, deren monatliche Bezüge infolge der wiederholten globalen Kürzungen auf Beträge zwischen 1.100 und 1.400 Euro sanken, verdoppelte.
Die “Landschaft” der Bezüge der IKA-Rentner in Griechenland
Den Umsturz gibt die von der “Imerisia” publizierte “Rentenkarte” der IKA wieder, die sich auf die Beträge bezieht, welche die Rentner der größten griechischen Pflichtkasse für (einschließlich auch der von den DEKO und Banken kommenden) Arbeitnehmer nach den Kürzungen erhalten, die auf die Summe der Rentenbezüge jeglicher Art (Haupt- plus Zusatzrente) in Höhe von über 1.000 Euro zur Anwendung kamen.
Auf Basis dieser Daten verteilen sich die Rentenzahlungen der IKA an insgesamt 1.158.309 Rentner folgendermaßen:
| Rentenbetrag in € | Anzahl der Rentner | Anteil an der Gesamtzahl der IKA-Rentner |
| Bis 800 | 838.135 | 72,40% |
| 800,01 – 1.100,00 | 125.578 | 10,84% |
| 1.100,01 – 1.400,00 | 134.110 | 11,58% |
| 1.400,01 – 1.700,00 | 48.426 | 4,18% |
| 1.700,01 – 2.000,00 | 8.937 | 0,77% |
| 2.000,01 – 2.300,00 | 2.223 | 0,19% |
| 2.300,01 – 2.600,00 | 657 | 0,05% |
| 2.600,01 und mehr | 238 | 0,02% |
Altersarmut und Kopfsteuern anstatt Grundsicherung …
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass in Griechenland ergänzende Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts auf Basis von Mechanismen wie beispielsweise der in Deutschland etablierten “Grund- / Mindestsicherung” unbekannt sind. Einzige Ausnahme stellt die sogenannte “Soziale Solidaritätszulage für Rentner” (EKAS) dar, die jedoch aufgrund strenger Einkommenskriterien und speziell auch der neuen Alterskriterien (2013: Erfüllung des 64. Lebensjahrs, 2014: Erfüllung des 65. Lebensjahrs) nur noch einem relativ kleinen Kreis Berechtigter gewährt wird, während bezeichnenderweise die Empfänger der Mini-Renten des OGA von der Leistung pauschal ausgeschlossen sind.
Stattdessen werden sogar auch Empfänger geradezu lächerlich geringer Mini-Renten mittels der berüchtigten und absolut willkürlichen “Lebensführungs-Indizien” gnadenlos in die Pflicht genommen und mit völlig absurden Steuerforderungen konfrontiert, denen die Betroffenen natürlich weder in ihrem jetzigen noch in einem eventuellen zweiten oder gar dritten Leben zu entsprechen vermögen werden … .
(Quelle: Imerisia)
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