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Paradiesische Renten von maximal 800 Euro in Griechenland

5. Juni 2013 / Aufrufe: 2.485 10 Kommentare

Laut den aktuellen Daten des größten Versicherungsträgers IKA in Griechenland beziehen rund drei Viertel seiner Rentner monatliche Rentenzahlungen von maximal 800 Euro.

Spätestens nach den letzten “horizontalen” Kürzungen (= gestaffelte Kürzungen bei Bezügen von über 1.000 Euro sowie Zusatzrenten) der Renten im angeblichen Rentenparadies Griechenland wurden die im Ausland nach wie vor immer wieder gerne populistisch angeprangerten “Luxusrenten” des größten gesetzlichen griechischen Versicherungsträgers für Arbeitnehmer (IKA) zu einer “von der Ausrottung bedrohten Art”.

Von den insgesamt 1.158.309 Rentnern des Trägers beziehen gerade einmal 3.118 Personen weiterhin Renten in Höhe von über 2.000 Euro, während sich die Anzahl derjenigen “Luxusrentner”, deren monatliche Bezüge infolge der wiederholten globalen Kürzungen auf Beträge zwischen 1.100 und 1.400 Euro sanken, verdoppelte.

Die “Landschaft” der Bezüge der IKA-Rentner in Griechenland

Den Umsturz gibt die von der “Imerisia” publizierte “Rentenkarte” der IKA wieder, die sich auf die Beträge bezieht, welche die Rentner der größten griechischen Pflichtkasse für (einschließlich auch der von den DEKO und Banken kommenden) Arbeitnehmer nach den Kürzungen erhalten, die auf die Summe der Rentenbezüge jeglicher Art (Haupt- plus Zusatzrente) in Höhe von über 1.000 Euro zur Anwendung kamen.

Auf Basis dieser Daten verteilen sich die Rentenzahlungen der IKA an insgesamt 1.158.309 Rentner folgendermaßen:

Rentenbetrag in € Anzahl der Rentner Anteil an der Gesamtzahl der IKA-Rentner
Bis 800 838.135 72,40%
800,01 – 1.100,00 125.578 10,84%
1.100,01 – 1.400,00 134.110 11,58%
1.400,01 – 1.700,00 48.426 4,18%
1.700,01 – 2.000,00 8.937 0,77%
2.000,01 – 2.300,00 2.223 0,19%
2.300,01 – 2.600,00 657 0,05%
2.600,01 und mehr 238 0,02%

Altersarmut und Kopfsteuern anstatt Grundsicherung …

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass in Griechenland ergänzende Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts auf Basis von Mechanismen wie beispielsweise der in Deutschland etablierten “Grund- / Mindestsicherung” unbekannt sind. Einzige Ausnahme stellt die sogenannte “Soziale Solidaritätszulage für Rentner” (EKAS) dar, die jedoch aufgrund strenger Einkommenskriterien und speziell auch der neuen Alterskriterien (2013: Erfüllung des 64. Lebensjahrs, 2014: Erfüllung des 65. Lebensjahrs) nur noch einem relativ kleinen Kreis Berechtigter gewährt wird, während bezeichnenderweise die Empfänger der Mini-Renten des OGA von der Leistung pauschal ausgeschlossen sind.

Stattdessen werden sogar auch Empfänger geradezu lächerlich geringer Mini-Renten mittels der berüchtigten und absolut willkürlichen “Lebensführungs-Indizien” gnadenlos in die Pflicht genommen und mit völlig absurden Steuerforderungen konfrontiert, denen die Betroffenen natürlich weder in ihrem jetzigen noch in einem eventuellen zweiten oder gar dritten Leben zu entsprechen vermögen werden … .

(Quelle: Imerisia)

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Freispruch wegen rechtswidriger Rente in Griechenland

25. Mai 2013 / Aufrufe: 354 3 Kommentare

In Griechenland wurde eine 86-jährige Frau, die drei Jahre lang die Rente ihres verstorbenen Gatten bezog, von der Anklage des Rentenbetrugs freigesprochen.

Die Einzelrichter-Strafkammer des Amtsgerichts in Trikala sprach in erster Instanz hinsichtlich des strafrechtlichen Aspekts eine 86-jährige Frau frei, die drei Jahre lang die Rente ihres verstorbenen Ehemanns bezog.

Wie bekannt wurde, hatte der zuständige Versicherungsträger IKA nach dem Versterben des Rentners sogar auch die Bestattungskosten-Beihilfe gezahlt, was darauf schließen lässt, dass der Todesfall regulär gemeldet worden war.

(Quelle: Kathimerini)

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Gnadenfrist für IKA-Rentner in Griechenland

4. Mai 2013 / Aufrufe: 165 Keine Kommentare

Die Rentner des Versicherungsträgers IKA in Griechenland müssen fehlende oder nicht korrekte Steuer- und Versicherungsnummern bis zum 09 Mai 2013 ergänzen.

Laut einer Bekanntmachung des Versicherungsträgers IKA müssen alle Rentner des Trägers, deren Sozialversicherungsnummer (AMKA) oder / und Steuernummer (AFM) bisher nicht oder inkorrekt registriert wurde, diese Angaben bis spätestens zum 09 Mai 2013 online eingeben bzw. korrigieren, da die Zahlung ihrer Renten anderenfalls ab Juni 2013 eingestellt wird.

Die Überprüfung sowie gegebenenfalls erforderliche Eingabe oder Korrektur der Steuer- und Versicherungsnummer sowohl im Inland als auch im Ausland lebender IKA-Rentner ist über die Website des Versicherungsträgers möglich.

Es sei angemerkt, dass die Zahlung der Renten an die betroffenen Rentner ursprünglich ab dem 29 April 2013 eingestellt werden sollte, das Ministerium für Arbeit, Sozialversicherung und Fürsorge jedoch wegen der anstehenden griechisch-orthodoxen Karwoche und Osterfeiertage die Anweisung erteilte, die Renten für Mai 2013 regulär auszuzahlen.

Finanzierungsloch bedroht erneut Renten in Griechenland

21. April 2013 / Aufrufe: 214 Keine Kommentare

Steigende Arbeitslosigkeit und sinkende Einnahmen bedrohen in Griechenland erneut die Renten, für die sich 2013 eine Finanzierungslücke von 2,5 Milliarden Euro abzeichnet.

Der Panhellenische Verband der Beschäftigten der Organismen für Sozialpolitik (POPOKP) schlägt Alarm und enthüllt, dass trotz der in den letzten drei Jahren erfolgten bis zu 50% erreichenden Senkungen und Kürzungen der Ausgaben die Versicherungskassen wegen des Anstiegs der Arbeitslosigkeit und der “Explosion” nicht entrichteter Beiträge in diesem Jahr (2013) ein Defizit von 2,5 Mrd. Euro haben werden.

Gemäß den Daten, welche der Vorsitzende des Verbands, Thanasis Kapotas, auf der Tagung der Beschäftigten der Versicherungskassen präsentierte, beziehen zwei Drittel aller Rentner in Griechenland Hauptrenten von maximal 700 Euro im Monat, während die geschuldeten Beitragszahlungen an die drei größten Versicherungsträger des Landes sich insgesamt auf fast 16 Mrd. Euro summieren.

IKA entgehen 6 Mrd. Euro aus nicht versicherter Arbeit

In den beiden ersten Monaten des Jahres 2013 sind die Einnahmen der Kassen aus Beiträgen um 696 Mio. Euro zurückgegangen und lassen in Kombination mit den gesunkenen Beitragszahlungen und angestiegenen Verrentungen eine Finanzierungslücke von 2,5 Mrd. Euro für die Rentenzahlungen und zusätzlich 1,5 Mrd. Euro beim EOPYY für die Gesundheitsleistungen offen.

Der Rückstand bei den Einnahmen aus Beiträgen liegt bei der IKA in einer Größenordnung von 14% (anstatt wie vorveranschlagt 7%) und bei dem OAEE über 30%, womit das Ende 2012 ermittelte Defizit auf rund 830 Mio. Euro anstieg. Allein aus dem Anstieg der Arbeitslosigkeit und den Kürzungen der Löhne wird die IKA innerhalb des Jahres 2013 einen Verlust von 1,5 Mrd. Euro haben und die Zusatzkasse verliert 163 Mio. Euro, während die Beitragshinterziehung weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt (6,5 Mrd. Euro verliert die IKA aus der nicht versicherten Beschäftigung).

Die Verbindlichkeiten aus nicht entrichteten Beiträgen erhöhten sich wegen der Krise und tangieren bei den drei größten Versicherungsträgern insgesamt 15,9 Mrd. Euro:

  • 8 Mrd. Euro bei der IKA, wovon 4,5 Mrd. Euro von inaktiven Unternehmen geschuldet werden,
  • 7,4 Mrd. Euro bei dem OAEE, gegenüber 3,5 Mrd. Euro im Jahr 2009 (von insgesamt 774.000 Selbständigen und Freiberuflern zahlen inzwischen 380.000 keine Beiträge mehr),
  • 508 Mio. Euro beim OGA (288.587 Versicherte schulden im Durchschnitt 2.500 Euro).

PSI, Börsencrash und Immobilienkrise eliminierten Vermögen der Kassen

Nach den Verlusten in Höhe von 11,9 Mrd. Euro nebst dem Wegfall der Zinseinnahmen durch den PSI, der Krise auf dem Immobilienmarkt und dem “Wegsacken” der Börse bringt das mobile und immobile Vermögen der Kassen nichts mehr ein, und sogar die Beteiligung der über rund 114 Millionen Aktien verfügenden Kassen an den Kapitalerhöhungen der Banken oder anderer großer Unternehmen wird zweifelhaft.

Letzteres wird wiederum zur Folge haben, dass die Versicherungsträger praktisch auch den – gemessen an den gezahlten Einstandspreisen meistens so wie so nur noch lächerlich geringen – verbliebenen Restwert ihres in Aktien angelegten Vermögens weitgehend verlieren werden. An eine halbwegs akzeptable Veräußerung von Immobilien ist angesichts der Situation auf dem Immobilienmarkt ebenfalls nicht zu denken.

390.227 Rentenanwärter in der Warteschlange

Die Rentenkassen “schulden” – in Ermangelung von Personal und hauptsächlich … Einnahmen – 390.227 neuen Rentnern Rentenbeträge in Höhe von 150 Mio. Euro (hauptsächlich auch Zusatzrenten) und 1,4 Mrd. Euro für Abfindungen (die TPDY wird in diesem Jahr auf Basis einer Sonderklausel des Memorandums mit 1,1 Mrd. Euro bezuschusst).

Kasse Anhängige Hauptrenten / Zusatzrenten / Abfindungszahlungen Erforderlicher Zeitraum
nur vom Träger Mehrfachversicherung
IKA 152.000 75.000 H.-Renten
78.000 Z.-Renten
12 Monate 12 – 18 Monate
OAEE 15.000 12 Monate
OGA 60.000 12 Monate
TPDY 36,330 24 Monate, unter der Voraussetzung der Fortsetzung der Bezuschussung
ÖFFTL. SEKTOR 30.000 12 Monate
ETAE
TEADY 38.000 2 Jahre 3 Jahre
TEAYEK 19.000 3 Jahre
CHEMIKER 572 12 Monate
ETEAM abh. von IKA 12 Monate
ETAA
TSMEDE 3.550 14 – 16 Monate
JURISTEN 2.275 14 – 16 Monate
TSAY 1.500 16 Monate

Das Hauptvolumen der Verzögerungen (und des Personalmangels) betrifft die IKA (152.000 Rentenanwärter befinden sich seit bis zu 24 Monaten in der … Warteschlange), und es folgen der öffentliche Sektor und die TEADY (30.000 und 38.000 Anhängigkeiten, wobei entsprechend die Verzögerung für alle mit Mehrfachversicherung drei Jahre für die Zusatzrente erreicht), die Vorsorgekasse der öffentlichen Bediensteten (38.000) und der landwirtschaftliche Versicherungsträger OGA (60.000).

Die Höhe der Renten in Griechenland nach den Kürzungen

Angesichts der sich abzeichnenden Gefahr einer neuen “Beschneidung” der Renten zur Deckung der Defizite enthüllte der Vorsitzende des Verbands der Beschäftigten, dass nach den wiederholten Kürzungen 67% der Rentner (1.926.645 von insgesamt 2.908.633) eine Hauptrente von bis zu 700 Euro pro Monat, 11% (306.475 Rentner) zwischen 701 – 1.000 Euro, 12% (272.178 Rentner) zwischen 1.001 – 1.500 Euro, 4% (105.073 Rentner) zwischen 1.5001 – 1.700 Euro und nur 6% (217.223 Rentner) von über 1.700 Euro erhalten.

Verteilung der Renten Anteil der Kategorie an der Gesamtheit aller Renten
Betrag (€) Anzahl der Renten
Bis 500 1.327.316 46%
500,01 – 600 391.711 14%
600,01 – 700 207.608 7%
700,01 – 800 123.006 5%
800,01 – 900 94.271 3%
900,01 – 1.000 89.198 3%
1.000,01 – 1.100 81.049 3%
1.100,01 – 1.200 71.588 2%
1.200,01 – 1.300 73.878 3%
1.300,01 – 1.400 65.281 2%
1.400,01 – 1.500 61.431 2%
1.500,01 – 1.600 62.018 2%
1.600,01 – 1.700 43.055 2%
1.700,01 und mehr 217.223 6%
2.908.633

Als ungewiss zeichnet sich die zukünftige Ergänzung des Einkommen durch die Zusatzrenten (182 – 641 Euro, je nach Kasse) ab, da auf Basis des neuen Gesetzes auch diese bei den Kürzungen für Renten ab 1.000 Euro (Haupt- und Zusatzrente) mitgerechnet werden, und außerdem werden sie außerdem analog zu der finanziellen Lage der jeweiligen Kassen “erneut bemessen” werden.

Erneute Senkungen in einer Größenordnung von 20% werden auch bei den neuen Abfindungen ab 2014 erwartet, trotz der in diesem Jahr erfolgten “Beschneidung” von 1,94% bis 83%. Thanos Kapotas unterstreicht, dass die Interventionen bei den Grenzen des Renteneintrittsalters, der Höhe der Leistungen und Beiträge ausgeschöpft worden sind, und verlangte die Stützung der Kassen und die Verstärkung der Kontrollmechanismen, damit Einnahmen aus der 36% erreichenden nicht versicherten Arbeit geschöpft werden.

(Quelle: Imerisia.gr)

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8 Monate Haft wegen illegalen Rentenbezugs in Griechenland

17. April 2013 / Aufrufe: 264 2 Kommentare

In Iraklio auf Kreta in Griechenland fand am 16 März 2013 ein weiterer Prozess wegen unberechtigten Bezugs einer Rente von dem Versicherungsträger IKA statt.

Das Gericht verhängte gegen eine Frau, die ein Jahr lang – und zwar konkret von 01 November 2010 bis 30 Oktober 2011 – rechtswidrig die Rente ihrer verstorbenen Mutter bezog und den Versicherungsträger IKA um 3.400 Euro schädigte, zu einer Haftstrafe von 8 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Frau erklärte ihre aufrichtige Reue, vermochte jedoch das Geld nicht zurückzuzahlen und berief sich vor dem Gericht auf ein ernsthaftes Problem, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, was sie dazu brachte, rechtswidrig die Rente ihrer verstorbenen Mutter weiterzubeziehen.

(Quelle: ProtoThema.gr)

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Haftstrafen wegen Rentenbetrug in Griechenland

11. April 2013 / Aufrufe: 355 3 Kommentare

In Iraklio auf Kreta in Griechenland wurden drei wegen Rentenbetrugs angeklagte Personen zu Haftstrafen von 15 bis 18 Monaten verurteilt.

Von der Einzelrichter-Strafgerichtskammer Iraklio (Heraklion) wurden am 11 April 2013 drei weitere Personen in zwei separaten Fällen verurteilt, die sich auf den illegalen Bezug der IKA-Renten verstorbener Verwandter bezogen.

Der erste Fall bezog sich auf zwei Brüder, welche von 2008 bis 2011 die Rente ihrer verstorbenen Mutter bezogen und den Versicherungsträger IKA um 12.000 Euro schädigten. Nachdem der Betrug aufgedeckt wurde, erfolgte zwar eine Vereinbarung über die Rückzahlung des Betrags, was jedoch im weiteren Verlauf nicht geschah. Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagte zu je 15 Monaten Gefängnis.

Der zweite vor der selben Strafgerichtskammer verhandelte Fall bezog sich auf einen anderen Einwohner der Stadt Iraklio, der von April 2011 bis einschließlich Oktober 2011 von der IKA rechtswidrig die Rente seiner verstorbenen Mutter bezog und den Versicherungsträger um 5.500 Euro schädigte. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von 18 Monaten.

(Quelle: in.gr)

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Griechenland setzt Zahlung von 18228 Renten aus

13. März 2013 / Aufrufe: 677 Keine Kommentare

Die Rentenkassen in Griechenland stellen die Zahlung von über 18000 Renten ein, für deren Empfänger weder Sozialversicherungsnummer noch Steuer-ID vorliegen.

Das griechische Ministerium für Arbeit, Sozialversicherung und Fürsorge schreitet auf Anweisung des Ministers Giannis Vroutsis an die IDIKA und die Versicherungskassen bereits ab diesem Monat (März 2013) zur vorläufigen Einstellung der Zahlung 18.228 nicht eindeutig zugeordneter Renten bis zur vollständigen Identifizierung der Daten der Berechtigten bzw. Empfänger dieser Renten.

Die Anweisung zur Aussetzung der in Rede stehenden Renten ering, da mittels der Elektronischen Regierungsführung der Sozialversicherungen (IDIKA) sogar auch nach den (obligatorischen) persönlichen Erfassungen festgestellt wurde, dass von der Gesamtheit der 4.412.797 Renten ein Anteil von 0,4% – also 18.228 Renten – an Rentner gezahlt werden, für die weder eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) noch eine Steuer-ID (AFM) vorliegt.

Arbeitsminister Vroutsis: Schluss mit Lustig!

Ab dem ersten Augenblick haben wir eine titanische Anstrengung unternommen um mit Schwerpunkt auf der Überprüfung der Rentnerregister im Versicherungssystem aufzuräumen. Der erste große Schritt ist erfolgt. Bereits ab dem 21 Dezember 2012 schufen wir bei der Elektronischen Regierungsführung der Sozialversicherung eine einheitliche elektronische Datenbank aller Renten und Rentner des Landes, was für unser Land eine Zäsur darstellt.

Ebenfalls auf meine Anweisung schritten alle Versicherungskassen zu einer vollumfänglichen persönlichen Erfassung ihrer Rentner. Die Funde sind leider sehr groß und erheblich und beweisen die Größe der Rechtlosigkeit, die es jahrelang entweder aus Unterlassungen oder aus Vorsätzlichkeiten gab.

Bezüglich der Sache der nicht identifizierten Renten, deren Zahlungen ausgesetzt werden, ist bei der IDIKA bereits ein Sonderkonto eingerichtet worden, auf dem bis zur Klärung der Lage alle 18.228 Fälle jeder einzeln verfolgt werden. Wo Verantwortungen ausfindig gemacht werden, wo immer sie auch herrühren, werden sie umgehend zugewiesen werden. Mit der Gesetzesvorlage, die wir ins Parlament bringen, werden außerdem alle verstehen, dass es mit den Lügen vorbei ist.

(Quelle: Imerisia)

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500 Euro Kindergeld für Kinderreiche in Griechenland

3. März 2013 / Aufrufe: 203 Keine Kommentare

Kinderreiche Familien in Griechenland mit 3 Kindern und mehr sollen ab 2013 eine Beihilfe in Höhe von jährlich 500 Euro pro Kind erhalten.

Die von dem griechischen Finanzministerium am 01 März 2013 dem Parlament vorgelegte Gesetzesvorlage mit dem Titel “Investitionswerkzeuge – Entwicklung – Finanzierungsgewährung und andere Bestimmungen” umfasst unter anderem auch die neuen Bestimmungen über die Höhe der Familienleistungen (Kindergeld) an Familien mit drei und mehr Kindern. Konkret ist vorgesehen:

Die spezielle Beihilfe wird an die Familien mit drei und mehr abhängigen Kindern gezahlt werden. Ihre Höhe wird auf 500 Euro jährlich für jedes Kind bestimmt, bei einem steuerpflichtigen Familieneinkommen von bis zu 45.000 Euro für Familien mit drei Kindern. Diese Grenze erhöht sich um 3.000 Euro für Familien mit vier Kindern und um 4.000 Euro für jedes weitere Kind für Familien mit mehr als vier Kindern.

Als abhängige Kinder gelten aus Ehe stammende, natürliche, adoptierte oder anerkannte Kinder, sofern sie ledig sind und nicht ihr 18. Lebensjahr überschreiten oder das 19., sofern sie sich in der Ausbildung im mittleren Bildungsbereich befinden. Speziell für die Kinder, die sich im höheren oder höchsten Bildungsbereich sowie auch in Berufsausbildungsinstituten (IEK) in Ausbildung befinden, wird die Beihilfe nur während ihrer von dem Organismus der jeweiligen Schule vorgesehenen Ausbildungszeit und in keinem Fall über das vollendetes 24. Lebensjahr hinaus gezahlt.

Zusätzlich werden zur Begründung des Anspruchs auf Erhalt der Beihilfe als abhängige Kinder auch die Kinder mit einem Behinderungsgrad von 67% und mehr sowie auch das verwaiste oder die verwaisten Kinder berücksichtigt, die eine eigene Familie darstellen und deren beide Eltern verstorben sind.

Die Beihilfe wird auf Antrag gewährt und in drei Raten gezahlt, allerdings natürlich nur, sofern alle übrigen Bedingungen und Voraussetzungen für den Erhalt von Familienleistungen / Kindergeld in Griechenland erfüllt werden.

(Quelle: news247.gr)

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Rentner in Griechenland ohne Versicherungs- und Steuer-ID

26. Februar 2013 / Aufrufe: 483 Keine Kommentare

Zahlreiche Rentner in Griechenland sind bei den Versicherungsträgern nach wie vor nicht korrekt mit Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID registriert.

In einem dringenden Schreiben fordert der griechische Minister für Arbeit, Sozialversicherung und Fürsorge, Giannis Vroutsis, von den Leitern der Versicherungskassen, die Recherche der Sozialversicherungsnummern (AMKA) und Steuer-IDs (AFM) ihrer Versicherten zum Abschluss zu bringen.

Mit dem von uns ins Parlament gebrachten Gesetz räumen wir nicht nur im Versicherungssystem auf, sondern stehen kurz davor, eins der besten Systeme in Europa für Beobachtung und Kontrolle der Renten zu haben. Und dies, ohne den griechischen Steuerzahler auch nur mit 1 Euro zu belasten. Nur mit unserem Willen.” führt der Arbeitsminister in einer Erklärung an und betont:

Es ist jedoch schade, dass eine Arbeit, die wir zusammen mit den Leitern der Kassen und den Bediensteten begonnen haben und fast abgeschlossen ist, nicht zu ihrem Ende gelangt. Deswegen verlange ich, dass wir alle unsere Kräfte zur Erreichung auch dieses nationalen Ziels aufbringen. Ganz einfach weil wir es können.

Kassen sollen Renten neu berechnen

In seinem Schreiben an die Leiter der Kassen verlangt der Arbeitsminister von den Versicherungsträgern ebenfalls, zur Neuberechnung der Renten zu schreiten und dabei alle Gesetze zu berücksichtigen, die bis heute nicht angewendet worden sind.

In dem selben Schreiben betont Arbeitsminister Giannis Vroutsis, “aus der Gegenüberstellung der Daten geht hervor, dass die nicht angegebenen oder inkorrekten AMKA um gerade einmal 19% im Vergleich zu der Anzahl der nicht angegebenen oder inkorrekten AMKA reduziert worden sind, die in dem Archiv vom 10-12-2012 ausfindig gemacht worden waren – gegenüber einer Zielvorgabe von 40%.

Was die Steuer-ID betrifft, ist dagegen kein Fortschritt verzeichnet worden, da hier “die Mehrzahl der Kassen und der Anteil der nicht angegebenen oder inkorrekten Steuer-IDs weiterhin bei 4% der Summe der Renten bleibt, obwohl es auch Kassen wie den Versicherungsträger der Selbständigen (OAEE) gibt, wo sie es geschafft haben, die Abweichungen sowohl bei AMKA als auch Steuer-ID auf 0% zu bringen.

Laut der Aufstellung des Ministeriums befinden sich unter den Kassen, bei denen sich am 08 Februar 2013 Lücken hinsichtlich nicht angegebener und ungültiger AMKA zeigten, die Beteiligungskasse der Zivilbeamten (MTPY) mit 84.084 fehlenden Angaben bei insgesamt 241.769 Renten und die Kasse des öffentlichen Sektors mit 62.129 fehlenden Angaben bei insgesamt 446.930 Renten. Signifikante Probleme bei nicht angegebenen und ungültigen Steuer-IDs zeigen sich zum selben Stichtag bei der IKA mit 88.407 fehlenden Angaben bei insgesamt 1.008.998 Renten und der OGA 25.831 fehlenden Angaben bei insgesamt 745.692 Renten.

Unfolgsamen Bediensteten drohen fortan rechtliche Konsequenzen

Der Arbeitsminister unterstreicht ebenfalls “es gibt bei gewissen Kassen Bedienstete, die neue Renten bewilligten, ohne – wie zu geschehen hätte – AMKA und Steuer-ID der Rentner zu verlangen und einzutragen“. Er betont, dass unter den Bestimmungen des neuen Gesetzentwurfs, der sich bereits in Beratung befindet und umgehend vor das Parlament gebracht wird, “die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen für alle vorgesehen ist, die einen Rentenbewilligungsbescheid ausstellen, auf dem nicht AMKA und Steuer-ID angeführt sind, und sogar eine Haftstrafe von wenigstens einem Jahr nach sich zieht, während ebenfalls eine direkte Schadenersatzforderung gegen das sich nicht daran haltende Organ vorgesehen ist“.

In seinem Schreiben bezieht Giannis Vroutsis sich erneut auf die Bedeutung der Schaffung einer einheitlichen Renten- und Rentner-Datenbank und betont dabei, dass dank dieser “die Kontrolle all jener Pathogenesen möglich ist, denen wir zu begegnen haben“, und fügt an, es sei “das erste Mal, dass Griechenland das in Europa vielleicht aktuellste System zur Kontrolle und Beobachtung von Renten erhält“.

Deswegen“, endet der Arbeitsminister, “besteht kein Raum weder für Verzögerungen noch für Nachlässigkeiten. Es ist notwendig und es wert, jede mögliche Anstrengung zu unternehmen, damit die Abweichung bei den AMKA und Steuer-IDs eliminiert wird.

50.000 Rentner “entkamen” den Rentenkürzungen

Zu dem in Rede stehenden Thema ist anzumerken, dass die ab 2010 gesetzlich verfügten diversen wiederholten Rentenkürzungen und Sonderabgaben wegen des Unvermögens, die Daten der Kassen untereinander abzugleichen, für über 50.000 Personen, die mehr als nur eine Rente beziehen, praktisch “auf dem Papier” blieben.

Die konkreten Rentner blieben – ohne dass sie eine Verantwortung trifft – bis zu inzwischen zweieinhalb Jahren von den gesetzlich vorgesehenen Sonderabgaben und Kürzungen verschont, während zur selben Zeit die übrigen Renten rigoros beschnitten wurden! Hauptsächlich handelt es sich um Selbständige (Ärzte, Ingenieure und Rechtsanwälte) und öffentliche Bedienstete, die parallel versichert waren und Anspruch auf zwei Renten haben.

In den Fällen, in denen die Kürzungen bisher nicht erfolgt sind, werden die Beträge (sprich die Summe der Renten, die der jeweilige Rentner bezieht), höchstwahrscheinlich ab Mai 2013 angeglichen bzw. nach unten korrigiert werden. Die eventuelle rückwirkende Einforderung formal überzahlter Beträge wird jedoch schon allein angesichts der Tatsache nicht einfach sein, dass die Rentner keinerlei Schuld daran tragen, dass die Kürzungen ihrer Renten nicht regulär erfolgten.

(Quellen: Ethnos, Imerisia)

Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Rentenbetrug in Griechenland

23. Februar 2013 / Aktualisiert: 23. Februar 2013 / Aufrufe: 813 1 Kommentar

Der Versicherungsträger IKA in Griechenland zahlte für einen als verstorben gemeldeten Rentner erst die Bestattungsbeihilfe und dann für 3 weitere Jahre seine Rente.

Zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte die dreiköpfige Kammer des Strafgerichts der Stadt Kavala in Griechenland die Tochter eines verstorbenen Rentners, die nach dem Tod ihres Vaters dessen Rente drei Jahre lang weiterhin in Empfang nahm. Das Bemerkenswerte an dem Fall ist allerdings, dass der Tod des Rentners dem Versicherungsträger völlig korrekt und in aller Form gemeldet worden war.

Der Rentner verstarb im Dezember 2006 und der Versicherungsträger IKA hatte sogar auch das Bestattungsgeld auf das Konto überwiesen, auf welches seine Rente gezahlt wurde. Einen Monat später – und während der nachfolgenden drei Jahre – wurde dem Verstorbenen jedoch trotzdem weiterhin regulär seine Rente überwiesen auf das Konto überwiesen, zu dem auch die Tochter des Verstorbenen Zugang hatte und das Geld abheben konnte.

Hohe Haftstrafe trotz Rückzahlungsvereinbarung

Der Gesamtbetrag dieser Zahlungen beläuft sich auf rund 10.000 Euro, worüber eine (Rückzahlungs-) Vereinbarung erfolgte, nachdem die IKA das Problem feststellte, die Tochter des verstorbenen Rentners vorlud, sie mit dem Sachverhalt konfrontierte und die Erstattung des Geldes verlangte. Als der Träger den Fall entdeckte, veranlasste er auch die Sperrung des Bankkontos, jedoch befanden sich darauf nur noch gerade einmal 10 Euro.

Die Verteidigung der Beklagten argumentierte, der Tod des Rentners sei dem Versicherungsträger ordentlich gemeldet worden, und ab dem Augenblick wo die IKA das Geld für seine Bestattung zahlte, wurde er automatisch aus dem Register der eine monatliche Rente erhaltenden Personen gelöscht. Die Verteidigung führte ebenfalls an, dass auf dem selben Bankkonto auch Dividenden aus Aktien eingingen, welche der Rentner in seinem Besitz hatte, woraufhin seine Familie annahm, es handele sich um diese Gelder, da der Tod des Rentners dem Versicherungsträger regulär gemeldet worden war.

Das Gericht verhängte jedoch schließlich gegen die Angeklagte eine Haftstrafe von 2,5 Jahren, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde.

In diesem Zusammenhang sei angemerkt dass – gleich ob aus einem Verschulden des Versicherten oder des Versicherungsträgers – überzahlte Versicherungsbeiträge in der Regel nicht erstattet werden und auch nicht eingeklagt werden können … .

Rechtswidrige Renten des öffentlichen Sektors in Höhe von 24 Mio. Euro

Das griechische Finanzministerium gab derweilen bekannt, dass mittels der obligatorischen persönlichen Erfassung der Rentner des öffentlichen Sektors mehr als 2.300 Fälle ausfindig gemacht wurden, in denen Renten an Personen gezahlt wurden, die nicht mehr lebten, und unterstrich dabei, dass dass einige Fälle bereits an die zuständigen staatlichen Behörden überstellt worden sind. Weiter wird betont, die “überzahlten” Beträge summieren sich auf 24 Millionen Euro, wovon bisher 12,7 Millionen Euro zurückgezahlt worden sind, während nach dem restlichen Geld gesucht wird.

Das Verfahren der obligatorischen persönlichen Erfassung / Identifizierung aller Rentner, die eine Rente von der staatlichen Rechnungszentrale erhalten (öffentliche Bedienstete, Politiker und Militärs) im Oktober 2012 abgeschlossen wurde. Von den etwa 435.000 (die Anzahl ändert sich verständlicherweise kontinuierlich) eine solche Rente beziehenden Personen wurden 2.368 nicht identifiziert, woraufhin in diesen Fällen die Zahlung der jeweiligen Renten eingestellt wurde.

Aus dem Verfahren der Erfassung wurde der Tod von 2.000 Rentnern mit einem wenigstens 6 Monate vor dem Datum ihrer Löschung liegenden Todesdatum festgestellt. Darunter wurden bisher 34 große Fälle ausfindig gemacht, in denen weder die erforderliche Benachrichtigung der Behörden erfolgt war, um zur Einstellung der Zahlung der Rente zu schreiten, noch der auf ihre Bankkonten überwiesene Betrag von 2.747.310 Euro gefunden wurde.

(Quelle: zougla.gr, in.gr)

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