Archiv

Archiv für die Kategorie ‘Sozialversicherung’

Versicherungsgesetz spaltet Bürger in Griechenland

4. Juli 2010 / Aufrufe: 96 Keine Kommentare

Außerordentlich interessant zeigt sich das Ergebnis einer aktuellen Umfrage in Zusammenhang mit dem Versicherungsgesetz und den politischen Entwicklungen in Griechenland.

Laut einer für die Sonntagsausgabe der Zeitung To Vima durchgeführten demoskopischen Erhebung der Kapa Research gehen die Ansichten der griechischen Bürger gegenüber dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit deutlich auseinander: 35,2% der Befragten halten die Änderungen im Versicherungssystem für notwendig jedoch ungerecht, wobei 14,2% die Regelungen als notwendig und obligatorisch erachten. Auf der Gegenseite verlangen 29,6% die sofortige Rücknahme des Entwurfs des Versicherungsgesetzes, während 19% den Gesetzentwurf als Katastrophe bezeichnen.

In Zusammenhang mit den Änderungen bei den Arbeitsverhältnissen bzw. der Arbeitsgesetzgebung beurteilen 70,4% der befragten Personen die Reduzierung der Entlassungskosten als nicht erforderlich und ein noch größerer Anteil (82,9%) spricht sich gegen die Freigabe der Entlassungen aus.

Bürger stellen das politische System in Griechenland in Frage

49% der Befragten erachten, dass das bestehende politische System das Land nicht aus der Krise zu führen vermag. Gemäß diesem Klima fallen auf die Frage, welcher politischen Partei die Befragten ihre Stimme geben würden, die Anteile der Parteien entsprechend niedrig aus: Die derzeitige Regierungspartei PASOK liegt mit 23,4% in Führung, gefolgt von der Parteie “Nea Dimokratia” (ND) mit 15,6%, der Kommunistischen Partei Griechenlands (KKE) mit 6,7% und  dem “Bündnis der Radikalen Linken” (SYRIZA) mit gerade einmal 2,3%, während sich der Anteil der Unentschlossenen auf 40,1% beläuft.

Allerdings zeigen sich die Bürger auch gegenüber der erst neulich unter der Führung von Fotis Kouvelis gegründeten Partei “Demokratische Linke” zurückhaltend: 47,6% sind mit der Parteigründung nicht einverstanden, 35,6% stehen der Entwicklung dagegen positiv gegenüber.

Noch höher ist der Anteil jener Befragten, die sich gegen die Absicht der inzwischen aus der Partei ND ausgeschlossenen ehemaligen Außenministerin Dora Bakogiannis aussprechen, eine neue politische Formation ins Leben zu rufen: 60,1% sagen “nein”, wobei der Anteil unter den Anhängern der ND sogar 67,7% erreicht,  gegenüber gerade einmal 26,2% der Befragten, welche mit “ja” oder “wahrscheinlich ja” antworten.

Zu dem Thema der vermummten Randalierer bekunden 60,8% der Befragten ihre Verärgerung über die Unfähigkeit des Staates, diesem Problem gegenüberzutreten, und 29,1% fordern Maßnahmen zur Bekämpfung.

Abschließend bezüglich des Terroranschlags auf das Ministerium für Zivilschutz gefragt, bei dem der enge Mitarbeiter des Ministers getötet wurde, sprechen 50,9% der Befragten ihr Vertrauen in den Minister Michalis Chrysochoidis aus.

Bei der in dem Zeitraum 30. Juni 2010 – 01 Juli 2010 landesweit durchgeführten Erhebung wurden insgesamt 1.002 Personen im Alter von über 18 Jahren befragt. Die Befragung erfolgte telefonisch und auf Basis eines elektronischen Fragenkatalogs.

Erhöhung des Renteneintrittsalters und Kürzung der Renten in Griechenland

20. Juni 2010 / Aufrufe: 134 Keine Kommentare

Die Rentenreform in Griechenland ist auf nachhaltige Erhöhungen der Lebensarbeitszeit und des Renteneintrittsalters sowie parallel auf rigorose Kürzungen der Altersrenten fokussiert.

Nachdem die Pläne zur Sanierung des Rentensystems in Griechenland bereits am Donnerstag, dem 17. Juni 2010 der “Troika” (IWF, EZB, EU) vorgelegt und von dieser abgesegnet worden sind, soll der entsprechende Gesetzesentwurf nun am Mittwoch (23. Juni 2010) dem griechischen Parlament vorgelegt werden. Die insgesamt 20 grundlegenden Änderungen im Rentensystem sehen unter anderem eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um bis zu 15 Jahre, aber auch zum Teil erhebliche Rentenkürzungen vor. Der Gesetzesentwurf umfasst auch die endgültigen Regelungen bezüglich der  Sonderabgabe LAFKA, die nun entgegen anfänglichen Verlautbarungen ab August 2010 auf auf Renten ab 1.400 Euro erhobenen und sich voraussichtlich auf bis zu 10% belaufen wird.

Die ursprünglich bis zum Jahr 2018 geplante Übergangszeit für das schrittweise Inkrafttreten der tief in das bisherige griechische Rentensystem eingreifenden Umbrüche wurde um 3 Jahre gekürzt. Entsprechend werden etliche Neuregelungen bereits ab Anfang 2011 zur Anwendung kommen, um die Reform des Rentensystems in Griechenland bis 2015 zu einem zumindest vorläufigen Abschluss zu bringen. Die ab 2011 einsetzende globale Erhöhung des Renteneintrittsalters wird insbesondere auch auf dem öffentlichen Sektor bedienstete Frauen betreffen, die sich nach dem bisherigen System unter Umständen schon nach nur 15 Arbeitsjahren vorzeitig pensionieren lassen konnten.

Personen, die bis zum 31.12.2010 das Recht erworben haben, pensioniert werden bzw. in Rente gehen zu können, sollen von den Neuregelungen in einem gewissen Umfang ausgenommen bleiben und auch bei einem freiwilligen späteren Ausscheiden aus dem Berufsleben die nach dem derzeitigen System erworbenen Anrechte und Ansprüche nicht verlieren. Mit dieser Regelung soll der bereits seit Monaten ständig zunehmenden “Massenflucht in den Ruhestand” speziell auf dem öffentlichen Sektor und dem Horror-Szenarium entgegen gewirkt werden, dass bis zu rund 100.000 Angestellte und Beamte noch im Jahr 2010 in den Ruhestand treten könnten und damit die maroden Pensions- und Rentenkassen endgültig zum wirtschaftlichen Zusammenbruch bringen würden.

Bis 2015 wird schrittweise das Renteneintrittsalter allgemein auf 65 Jahre angehoben, und wo es bisher möglich war, nach 35 Versicherungsjahren altersabhängig bzw. nach 37 Versicherungsjahren altersunabhängig in den Ruhestand treten zu können, werden bis 2015 ebenfalls schrittweise die Versicherungsdauer auf 40 Jahre und das Renteneintrittsalter auf wenigstens 60 Jahre angehoben. Wer von einer der verbleibenden Möglichkeiten Gebrauch machen will, ab dem 60. und vor dem 65. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu treten, muss eine Pönale von 6% pro Jahr bzw. eine Rentenkürzung von bis zu 30% in Kauf nehmen.

Für den Bezug einer ungekürzten Altersrente werden wenigstens 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, wobei allerdings noch nicht endgültig feststeht, ob und in welchem Umfang bestimmte “Ausfallzeiten” (Ausbildung, Studium, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit usw.) durch nachträgliche Beitragszahlungen zur Anrechnung gebracht werden können. Anfänglich standen bis zu 5 Jahre zur Rede, wahrscheinlich wird sich die Möglichkeit, Versicherungsjahre “nachzukaufen”, jedoch schließlich auf etwa 3 Jahre beschränken.

Ebenfalls ungewiss bleibt weiterhin, wie hoch bzw. niedrig angesichts des auf durchschnittlich 1,2% pro Jahr reduzierten Berechnungsfaktors eine reguläre Altersrente schließlich ausfallen wird, zumal auch in Zusammenhang mit der neu eingeführten Basisrente, die unabhängig von dem jeweiligen Versicherungsverlauf 360 Euro / Monat betragen soll, noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.

Trotz der Bemühungen der Politiker, die Rentenreform in allen Tonlagen schönzureden, steht jedenfalls inzwischen außer Zweifel, dass es in Griechenland auf breiter Basis zu weiteren enormen Kürzungen der Renten kommen und das Heer der Rentner, die sich schon jetzt von ihren Rentenbezügen nicht einmal mehr ernähren können, überproportional anwachsen wird.

Steuererhöhungen und Kürzungen der Löhne und Renten in Griechenland

2. Mai 2010 / Aufrufe: 551 2 Kommentare

Unter dem Druck der EU und des IWF beschloss die Regierung in Griechenland erneute Steuererhöhungen und neue Steuern, weitere rigorose Kürzungen der Gehälter und Renten und härteste Sparmaßnahmen.

Als Grundvoraussetzung für die Gewährung der in Aussicht gestellte Finanzierungshilfe seitens der EU und des IWF wurde Griechenland zu einem Paket weiterer rigoroser Sparmaßnahmen verpflichtet. Die am Sonntag, dem 02. Mai 2010 von dem griechischen Finanzminister Jorgos Papakonstantinou bekanntgegebenen ersten Einzelheiten umfassen erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Luxussteuer), neue Steuern und Abgaben, Sondersteuern auf Unternehmensgewinne, weitere nachhaltige Kürzungen der Bezüge auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor nebst einem dreijährigen Gehaltsstopp sowie einschneidende Kürzungen aller Altersrenten sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors.

Die erst vor zwei Monaten kräftig erhöhte Mehrwertsteuer wird erneut um 10 Prozent angehoben. Damit steigen die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland auf 23 Prozent (regulärer Satz für Gebrauchsgüter und Dienstleistungen), 11 Prozent (ermäßigter Satz für Lebensmittel, bestimmte Dienstleistungen im Tourismus usw.) und 5,5 Prozent (Zeitungen, Theaterkarten). Die neuen Mehrwersteuersätze werden vermutlich ab dem 01. Juli 2010 zur Anwendung kommen.

Ebenfalls um etwa 10 Prozentpunkte angehoben wird der Satz der Tabaksteuer, der Satz der Getränkesteuer dagegen sogar um 30 Prozentpunkte. Schließlich wird innerhalb weniger Monate nun bereits zum dritten Mal auch die Mineralölsteuer mit sofortiger Wirkung (also ab dem 03. Mai 2010) um 10 Prozentpunkte angehoben, was zu einem weiteren kräftigen Preisanstieg der Benzinpreise in Griechenland führen wird.

Zu den wesentlichen Eckpunkten der angekündigten Maßnahmen zählen:

  • Streichung der im allgemeinen Sprachgebrauch als “13. und 14. Gehalt” bezeichneten Zulagen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ostergeld) auf dem gesamten öffentlichen Sektor. An Stelle dieser Zulagen werden global maximal 1.000 Euro jährlich gezahlt (250 Euro zu Ostern, 250 Euro Urlaubsgeld, 500 Euro Weihnachtsgeld) – allerdings nur, sofern die monatlichen Brutto-Gesamtbezüge unter 3.000 Euro liegen.
  • Zusätzliche Kürzung der Zulagen der Beamten um 8 Prozent und der Angestellten der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen um 3 Prozent.
  • Dreijähriger Gehaltsstopp auf dem öffentlichen Sektor.
  • Streichung des “13. und 14. Gehalts” für alle Rentner (also sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors). Stattdessen werden global maximal 800 Euro jährlich gezahlt (200 Euro zu Ostern, 200 Euro Urlaubsgeld, 400 Euro Weihnachtsgeld), allerdings nur für Renten von monatlich bis zu 2.500 Euro.
  • Erhebung einer Sonderabgabe (LAFKA) von bis zu 10 Prozent auf Renten ab 1.400 Euro pro Monat.
  • Änderungen und Lockerungen der Regelungen für Entlassungen und Entschädigungen sowie Senkungen der Vergütung von Überstundenarbeit.
  • Sonderabgabe auf “sehr hohe” Unternehmensgewinne.
  • Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 10 Prozent auf 23 Prozent (Regelsatz), 11 Prozent (ermäßigter Satz) und 5,5 Prozent (Sondersatz).
  • Erneute Erhöhung der Steuern auf Treibstoff  (Benzin / Diesel) und Zigaretten um 10 Prozentpunkte, auf Alkoholika sogar um 30 Prozentpunkte
  • Erhöhung der Luxussteuern um 10 Prozent.
  • Öffnung der “geschlossenen” Berufe.
  • Erhöhung der nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung festgesetzten besteuerungsrelevanten Immobilienpreise.
  • Besteuerung von “Schwarzbauten” und jährliche Abgabe auf (Wohn-) Flächen aus ungenehmigter Umwandlung ursprünglich teilumbauter Flächen.
  • Aussetzung der Zahlung der zweiten Rate der Solidaritätszulage für Geringverdiener und Rentner.
  • Schaffung einer Kasse zur Stabilisierung der Liquidität des Finanzwesens.

Neue Realität auch im Sozialversicherungswesen

Einschneidende Umbrüche gehen mit dem Paket der vereinbarten Maßnahmen auch für das Versicherungssystem einher, mit einem strengen Zeitplan für die Ausarbeitung des neuen Versicherungsgesetzes und der schnelleren Umsetzung gewisser Regelungen, wie beispielsweise:

  • Bereits ab 2011 (anstatt erst 2018) beginnende Gleichsetzung des Renteneintrittsalters für Männer und Frauen innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist.
  • Einführung eines Mechanismus zur “automatischen Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung”.
  • Verringerung der Rentenkassen auf insgesamt drei Träger.
  • Erhöhung der obligatorischen Beitragsjahre von 37 auf 40 bis zum Jahr 2015.
  • Einschränkung der Frührenten und Anhebung des minimalen Renteneintrittsalters auf 60 Jahre.
  • Verstärkung der Analogie zwischen Versicherungsbeiträgen und Rentenbezügen.
  • Rentenberechnung auf Basis der Bezüge des gesamten Arbeitslebens.
  • Überprüfung des Rahmens für die Gewährung von Invalidenrenten.
  • Beschneidung der Liste schwerer und gesundheitsschädlicher Berufe.
  • Minimale garantierte Altersrente für Personen ab 65 Jahren auf Basis einkommens- und vermögensbezogener Kriterien.

Tiefere Rezession und gigantische Angleichung

Die Summe der angekündigten volkswirtschaftlichen Angleichungen erreicht die gigantische Höhe von 36,4 Milliarden innerhalb von nur drei Jahren. Wie Finanzminister Jorgos Papakonstantinou erklärte, “hat sich die Regierung in dem Dilemma zwischen Zusammenbruch oder Rettung offensichtlich für die Rettung entschieden. Mit der erwarteten Genehmigung des Programms wird unser Land den bedeutsamsten Betrag erhalten, der jemals einem in einer entsprechenden Lage befindlichen Land gewährt wurde. Dieser Betrag wird den größten Teil des Volumens der Kredite sichern, welche Griechenland für die nächsten drei Jahre benötigt“.

Die Umsetzung des Programms wird auf Quartalsbasis kontrolliert werden, wobei sein regulärer Verlauf die Voraussetzung für den Fluss der Auszahlung der Finanzhilfe darstellt. Konkret sieht das Wirtschaftsprogramm zusätzlich zu der bereits in dem Programm des Jahres 2010 enthaltenen volkswirtschaftlichen Anstrengung weitere 11 Prozentpunkte des Bruttoinlandproduktes (BIP / griechisch: AEP) bis 2013 vor – und zwar in einem äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Umfeld, da für 2010 eine mit 4 Prozent noch tiefer ausfallende Rezession vorhergesehen und erst ab 2011 mit einer positiven Entwicklung gerechnet wird.

Ziel für das Jahr 2010 ist die Begrenzung des Defizites um über 5 Prozentpunkte. Insgesamt erreicht die volkswirtschaftliche Anstrengung im laufenden Jahr 9 % des BIP, 4 % des BIP im Jahr 2011 und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 2 % des BIP. Ziel ist, das volkswirtschaftliche Defizit in diesem Jahr auf 8 % zu bringen und 2014 auf unter 3 % des BIP zu reduzieren. Der Schuldenberg wird wegen seiner Dynamik weiterhin auf bis zu 140 % des BIP anwachsen, der Abbau wird ab 2014 beginnen. Damit sich letzteres einstellt, müssen bis 2013 auf das BIP bezogen die öffentlichen Ausgaben um 7 Punkte reduziert werden und die Einnahmen um 4 Punkte  steigen.

Weitere volkswirtschaftliche und korrigierende Maßnahmen

Im Rahmen dieses enormen wie auch zuversichtlichen Programms kündigte Finanzminister Papakonstantinou auch eine Reihe weiterer Maßnahmen an, darunter unter anderem:

  • Einnahmen aus Besteuerung und Genehmigung technischer Spiele und Glücksspiele
  • “Grüne” Abgaben
  • Ausweitung der Erhebungsbasis der Mehrwertsteuer
  • Besteuerung von Sachleistungen
  • Reduzierung des öffentlichen Investitionsprogramms
  • Kosteneinsparungen bei den Kommunen durch Umstrukturierung (Programm “Kallikratis”)
  • Einheitliche Zahlstelle und einheitliche Besoldungsordnung auf dem öffentlichen Sektor
  • Veröffentlichung der Daten (Einnahmen – Ausgaben) der allgemeinen Regierung
  • Änderungen in der Steuerverwaltung und den Einnahmemechanismen
  • Vereinfachungen bei den Verfahren für Gründung und Genehmigung von Unternehmen
  • Anwendung eine Behördenordnung
  • Sanierung der griechischen Staatsbahn OSE
  • Liberalisierung des Energiemarktes und Stärkung der Energieregulierungsbehörde RAE
  • Effizientere Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln

Der Gesetzesentwurf mit allen Maßnahmen sowie Anhänge der von der griechischen Regierung mit EU und IWF unterzeichneten Vereinbarung werden spätestens am Dienstag (04. Mai 2010) im Eilverfahren in das Parlament gebracht und bis Ende der Woche ratifiziert werden.

Rentenkürzungen in Griechenland ab September 2010

27. April 2010 / Aufrufe: 428 Keine Kommentare

Spätestens ab September 2010 wird es in Griechenland empfindliche Kürzungen der Altersrenten geben, um dem unmittelbar bevorstehenden Bankrott der Rentenkassen entgegen zu wirken.

Wie der griechische Arbeitsminister Andreas Loverdos in einer Sendung des griechischen Fernsehsenders ALTER erklärte, wird die als “Solidaritätsabgabe” ausgewiesene Zwangsabgabe auf Renten in Höhe von ab 1.400 Euro pro Monat bereits ab September 2010 und nicht wie anfänglich geplant erst ab November 2010 einbehalten werden. Abhängig von der jeweiligen Höhe einer Rente soll nach dem derzeitigen Stand (27.04.2010) der Dinge der Satz der Zwangsabgabe 5, 7 oder 9 Prozent betragen. Sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Höhe und Staffelung der LAFKA-Abgabe stehen allerdings noch nicht endgültig fest, und möglicherweise wird die Abgabe sogar schon bereits ab August 2010 einbehalten werden. Über die Abgabe sollen defizitäre gesetzliche Rentenkassen finanziert werden.

Diese in Griechenland kurz LAFKA genannte Sonderabgabe auf Altersrenten geht auf das bereits im Jahr 1992 unter dem damaligen Minister Sioufas verabschiedete Gesetz 2084/92 zurück und sorgte für ein gleichermaßen peinliches wie fatales Politikum. Die Erhebung der Zwangsabgabe wurde nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen schließlich im Jahr 2004 unter der damaligen Regierung Konstantinos Karamanlis per gesetzlicher Regelung gestoppt. Die sich nach einschlägigen Urteilen abzeichnenden horrenden Regressforderungen der betroffenen Rentner wurden allerdings politisch auf eine Weise verhindert, die unter keinem Aspekt mit den Prinzipien eines Rechtsstaates in Einklang zu bringen ist.

Die nun von der PASOK-Regierung erneut beschlossene Erhebung der LAFKA-Abgabe in Kombination mit weiteren teils neuen, teils schon vor geraumer Zeit verfügten Maßnahmen wie “Deckelung” der Renten, allgemeiner Rentenstopp usw. bedeutet für die – sei es auch für griechische Verhältnisse als privilegiert geltenden – betroffenen Rentner nominale Kürzungen ihrer derzeitigen Altersbezüge von fallweise bis zu fast 20 Prozent.

Areopag schränkt Erhebung gesundheitsbezogener Daten durch Versicherer in Griechenland ein

17. Februar 2010 / Aufrufe: 149 Keine Kommentare

Gemäß einem Urteil des Areopag vom 16. Februar 2010 dürfen Versicherer in Griechenland gesundheitsbezogene perönliche Daten nur mit Zustimmung sowohl der Versicherten als auch der Behörde für Datenschutz sammeln.

Der Areopag (= oberster Gerichtshof in Griechenland für Zivil- und Strafsachen) wies den Antrag einer Versicherungsgesellschaft auf die Aufhebung eines Berufungsurteils ab, mit dem die Gesellschaft zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 15.000 Euro als finanzielle Entschädigung an eine Versicherte für deren immateriellen Schaden verurteilt worden war, den die Betroffene durch die rechtswidrige Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeit erlitten hatte. Laut der Urteilsbegründung ist die Beeinträchtigung darauf zurückzuführen, dass sich die Versicherungsgesellschaft von einem Diagnosezentrum auf illegale Weise die Ultraschallbilder der Eileiter nebst der begleitenden ärztlichen Begutachtung verschafft hatte.

Eingangs befand das Gericht, dass aus der geltenden Gesetzgebung hervorgeht, “dass, damit die in Form der Zusammentragung oder Nutzung oder in Korrelation oder Verknüpfung gebrachte einhergehende Verarbeitung sensibler Daten persönlichen Charakters, die sich – unter anderem – auf die Gesundheit beziehen, gesetzlich gestattet ist, nicht die vorherige Erteilung der Zustimmung des von der Auswertung Betroffenen durch seine freie, ausdrückliche, spezielle und in vollem Bewusstsein abgegebene Willenserklärung an den für die Verarbeitung (der Daten) Verantwortlichen ausreiche, sondern auch die Genehmigung der Behörde für den Schutz von Daten persönlichen Charakters erforderlich ist, welche (Genehmigung) auf einen diesbezüglichen Antrag des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen  erteilt wird.

Indem laut dem Urteil des Areopag die Versicherungsgesellschaft auf rechtswidrige Weise persönliche Gesundheitsdaten zusammentrug, “beeinträchtigte sie die Persönlichkeit der Betroffenen hinsichtlich der Offenbarung der informationsrelevanten Selbstverfügung, eliminierte die Individualität und verursachte einen unlauteren Eingriff in deren Privatleben durch die Kommerzialisierung ihrer Gesundheitsdaten und mit dem Ergebnis, die Zerrüttung ihrer psychischen Ruhe herbeizuführen,  aber ihr auch immateriellen Schaden zuzufügen“.

Als rechtswidrig wird in dem Urteil auch die in den Lebensversicherungsverträgen vorhandene Klausel bezeichnet, welche die Versicherungsgesellschaften berechtigt, Archive persönlicher und sensibler Daten zusammenzutragen, zu bearbeiten und zu führen, aber auch von Krankenhäusern, Diagnosezentren usw. anzufordern.

Sparmaßnahmen und Rentenkürzung in Griechenland

16. November 2009 / Aufrufe: 110 Keine Kommentare

Premierminister Jorgos Papandreou forderte am Freitag (13. November 2009) im Parlament in Beantwortung aktueller Anfragen seitens der Führer der oppositionellen Fraktionen die Opposition und insbesondere die SYRIZA-Partei sowohl auf als auch heraus, sich an der Reformation des Renten- und Sozialsystems zu beteiligen und dabei die Philosophie der globalen Einebnung zu überwinden.

Der Ministerpräsident und Regierungschef Jorgos Papandreou betonte, dass das Sozialversicherungssystem ein Thema von nationaler Bedeutung sei und die Versicherungsträger auf den wirtschaftlichen Kollaps zusteuern. Weiter äußerte sich der Premierminister in aller Härte unter anderem zu arbeitsrechtlichen Themen und den provokanten Bezügen der “Golden Boys” des öffentlichen Sektors, wie beispielsweise bei der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalt ERT. “Ich bin fest entschlossen, damit ist Schluss. Die Wirtschaft befindet sich in einer Grenzsituation, Europa zeigt mit dem Finger auf uns.

Im Rahmen des Dialoges bezüglich der Reformation des Sozialversicherungssystems werden zehn Punkte auf den Tisch gebracht:

  1. Erhebliche Minderung aller Ausgaben in Zusammenhang mit dem Sektor des Gesundheitswesens.
  2. Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf dem öffentlichen Sektor. (Dies wird eine Verlängerung der Arbeitsdauer bis zum Renteneintritt von 5 – 15 Jahren für ungefähr 140.000 im öffentlichen Dienst beschäftigte Frauen bedeuten, die bisher nach 25 bzw. im Extremfall sogar schon nach 15 Jahren die Möglichkeit hatten, sich ohne jegliche Minderung der Bezüge pensionieren zu lassen.)
  3. Motivierung zur Versicherung mittels der Einführung einer nationalen Grundrente als Ausgangsbasis für alle Renten und deren Ansteigen analog zu den Versicherungsjahren und der Höhe der Bezüge, um den Abschluss unversicherter Arbeitsverhältnisse oder die Versicherung auf Basis unter den wirklichen Bezügen liegender Angaben uninteressant zu machen.
  4. Änderung der Berechnungsweise der Renten, damit Renten auf Basis des gesamten Versicherungsverlaufs und nicht nur einiger Jahre gewährt werden. (Derzeit werden bei der IKA – ETAM und auf dem öffentlichen Sektor ab 2013 nur 5 Jahre zugrunde gelegt.)
  5. Eindämmung der vorzeitigen Pensionierungen mittels Einführung einheitlicher Nachteile für den öffentlichen und privaten Sektor. (Gemäß der aktuellen Regelung verringert sich die Rente auf dem privaten Sektor für jedes bis zum regulären Renteneintrittsalter fehlende Beitragsjahr um 6%, auf dem öffentlichen Sektor dagegen um nur 4,5%.)
  6. Änderungen hinsichtlich der aufeinanderfolgenden Mehrfachversicherung und Bewilligung von Renten innerhalb von 3 Monaten.
  7. Finanzielle Unterstützung der Rentenkassen und Kontrolle der Beitragshinterziehung.
  8. Schaffung eines nationalen Solidaritätsfonds (auch aus gesellschaftlichen Quellen), der das System wirtschaftlich stützen und die nachfolgenden Generationen absichern wird.
  9. Änderungen bei den als “belastend / gesundheitsschädlich” eingestuften Berufen und erneute Prüfung der Behindertenrenten.
  10. Überprüfung der unter der ehemaligen Ministerin Petralia beschlossenen Regelungen bezüglich der Anhebung des Renteneintrittsalters, aber auch der Minderung der Renten. (Damit soll die gesetzlich eingeleitete Erhöhung des Renteneintrittsalters bei 35 Versicherungsjahren von 58 Jahren auf 60 Jahre zurückgenommen werden.)

Rentenbewilligung nach Mehrfachversicherung in Griechenland

25. Oktober 2009 / Aufrufe: 47 1 Kommentar
Andreas Loverdos
Andreas Loverdos

Am Montag, dem 26. Oktober 2009 wird unter dem Vorsitz des Ministers für Arbeit und Sozialversicherung Andreas Loverdos der Ausschuss für aufeinanderfolgende Mehrfachversicherung tagen. Die Hauptpunkte der Tagesordnung sind die Beschleunigung der Bearbeitung von Rentenanträgen jener Versicherten, welche bei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert waren, und die Regelung grundlegender Themen in Zusammenhang mit der Mehrfachversicherung.

Der neue Minister Andreas Loverdos hatte bereits bei seinem Amtsantritt die Bedeutung und Priorität betont, welche namentlich auch Premierminister Andreas Papandreou dem kritischen Thema der aufeinanderfolgenden Pflichtversicherung bei verschiedenen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern zumisst. Es sei angemerkt, dass sich Versicherte im Fall einer aufeinanderfolgenden oder parallelen Mehrfachversicherung derzeit nicht nur wirtschaftlich erheblich schlechter stehen als bei einem vergleichbaren Versicherungsverlauf bei nur einem Träger, sondern auch Bearbeitungszeiten eingereichter Renteneinträge von bis zu zwei Jahren eher die Regel als eine Ausnahme darstellen.

Informationen zu Sozialversicherung und Versicherungsträgern bietet der Beitrag Sozialversicherungssystem in Griechenland.

Rentenerhöhung der OGA und wirtschaftlicher Ausnahmezustand

18. Oktober 2009 / Aufrufe: 34 Keine Kommentare

Im Rahmen der Eröffnung der parlamentarischen Debatte des Regierungsprogramms sagte Ministerpräsident Papandreou eine Erhöhung der Basisrenten des Versicherungsträgers für Landwirte (OGA) um monatlich 30 Euro zu, und zwar rückwirkend ab dem 01. Oktober 2009.

Im übrigen beschrieb der Regierungschef jedoch die wirtschaftliche Lage des Landes in den dunkelsten Farben und erklärte, Griechenland befinde sich aufgrund der von der vorherigen Regierung unter Konstantinos Karamanlis hinterlassenen Defizite und Staatsschulden fortan im wirtschaftlichen Ausnahmezustand. Bezeichnenderweise zitierte Jorgos Papandreou seinen Vater Andreas Papandreou, der bei dem seinigen Regierungsantritt im Jahr 1993 angesichts der vorgefundenen chaotischen wirtschaftlichen Lage die inzwischen historische Phrase prägte: Entweder wir eliminieren das Staatsdefizit, oder das Defizit wird das Land eliminieren!

AMKA – Sozialversicherungsnummer wird obligatorisch

10. Oktober 2009 / Aufrufe: 81 2 Kommentare

AMKASeit Anfang Oktober 2009 ist in Griechenland im Verkehr mit den Sozialversicherungsträgern obligatorisch die persönliche AMKA (Arithmos Mitroou Kinonikis Asfalisis = Sozialversicherungsnummer) anzugeben. Von der Pflicht, eine persönliche Versicherungsnummer zu beantragen, sind alle Personen betroffen, die in Griechenland direkt oder indirekt sozialversichert sind beziehungsweise einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen oder eine solche aufzunehmen beabsichtigen. Einzelheiten können der Webseite www.amka.gr entnommen werden.

Globale Informationen zum griechischen Sozialversicherungswesen bieten die Beiträge Sozialversicherung in Griechenland und Gesundheitswesen in Griechenland