Die Beiträge dieses Blogs basieren überwiegend auf Publikationen griechischer Medien, aber auch eigenen Recherchen, wobei naturgemäß subjektive Positionen einfließen können. Alle Angaben und Informationen erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung!
Griechenland hat höchste Benzinpreise in ganz Europa
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Offizielle Angaben der EU bestätigen, dass Griechenland inzwischen die höchsten Benzinpreise in der Gemeinschaft der 27 europäischen Mitgliedstaaten hat.
Nachdem seit Anfang 2010 in Griechenland die Mineralölsteuer bereits zweimal kräftig erhöht wurde, bewegt sich der durchschnittliche Preis für bleifreies Benzin deutlich über 1,50 Euro pro Liter. Außerdem sind je nach Gebiet / Präfektur enorme Preisunterschiede zu verzeichnen: in der Präfektur Magnisia erreichte der Benzinpreis 1,72 Euro pro Liter!
Griechenland hat damit die höchsten Benzinpreise in ganz Europa, gefolgt von Holland, Belgien, Dänemark, Finnland und Deutschland. Die niedrigsten Benzinpreise sind auf Zypern, in Bulgarien und in Rumänien zu finden, wo bleifreies Benzin jeweils etwas über 1 Euro pro Liter kostet. In den übrigen Mitgliedstaaten der EU bewegen sich die durchschnittlichen Benzinpreise unter der Marke von 1,40 Euro pro Liter.
Laut den letzten Preiserhebungen des Umweltministeriums ergab sich der durchschnittliche Preis für einfaches Bleifrei am Freitag (14. Mai 2010) mit 1,524 Euro pro Liter und lag damit um 0,4 Cent niedriger als in der Vorwoche. Auf lokalem Niveau wurde der niedrigste Preis von 1,289 Euro pro Liter von einer Tankstelle in Thessaloniki gemeldet, während bei der teuersten Tankstelle in Magnisia der Benzinpreis mit 1,72 Euro pro Liter ausgezeichnet war (siehe auch Übersicht der aktuellen Benzinpreise in Griechenland).
In einer Sendung der griechischen Radiostation VIMA 99,5 erklärte der Vorsitzende des Berufsverbandes der griechischen Tankstellenbetreiber Michalis Kiousis “Ich glaube nicht, dass es irgendwo sonst auf der Welt dermaßen teures Benzin gibt” und schloss eine erneute Erhöhung der Mineralölsteuer in Griechenland nicht aus. Der ab Anfang Juli zur Anwendung kommende erhöhte Mehrwertsteuersatz von 23 % wird jedenfalls eine weitere Erhöhung der Benzinpreise um vermutlich wenigstens 3 Cent pro Liter zur Folge haben.
Der von den Tankstellenbesitzern nach den wiederholten Erhöhung der Mineralölsteuer beklagte rapide Umsatzrückgang infolge der hohen Treibstoffpreise hat inzwischen in ganz Griechenland zur Schließung zahlreicher Tankstellen geführt. Unter Berufung auf Angaben des Treibstoffhandels sprach Michalis Kiousis sogar von einem Rückgang des Benzinverbrauchs in einer Größenordnung von 40 Prozent.
Sollte diese – durchaus realistisch erscheinende – Angabe auch nur ansatzweise zutreffen, werden sich nicht nur die auf breiter Basis von Anfang an als utopisch eingestuften Hoffnungen der griechischen Regierung auf Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer in Milliardenhöhe als hinfällig erweisen, sondern die Steuereinnahmen sogar nachhaltig sinken. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund des niedrigen Einkommensniveaus in Griechenland die Kaufkraft der Griechen nur etwa zwei Dtrittel des EU-Durchschnitts erreicht, wird verständlich, dass zahlreiche Menschen sich den Betrieb eines Fahrzeugs einfach nicht mehr leisten können.
Generalstreik in Griechenland am 20 Mai 2010 betrifft auch Verkehrsmittel
Von dem 24-stündigen Generalstreik am 20. Mai 2010 in Griechenland wird auch das öffentliche Beförderungs- und Verkehrswesen einschließlich der Eisenbahn, jedoch nicht der Flugverkehr betroffen sein.
Nachdem das Personal der Athener U-Bahn bereits bekannt gegeben hatte, dem Aufruf der gewerkschaftlichen Dachorganisationen GSEE und ADEDY zur Teilnahme an dem für Donnerstag, den 24.05.2010 ausgerufenen Generalstreik folgen zu werden, haben für diesen Tag nun auch die Beschäftigten der Athener Vorstadtbahn und der Athener Busbetriebe ILPAP und ETHEL einen 24-stündigen Streik beschlossen. Die Züge der E-Bahnbetriebe von Athen – Piräus (ISAP) werden dagegen am 24. Mai 2010 von 10:00 – 16:00 Uhr fahrplanmäßig verkehren. Die Beschäftigten der Athener Straßenbahn haben bisher noch nicht beschlossen, ob sie sich dem Generalstreik anschließen oder zu einer Arbeitsniederlegung schreiten werden.
Ebenfalls 24 Stunden streiken wird das Personal der Griechischen Eisenbahn (OSE), was sich bereits ab Mittwoch auf den fahrplanmäßigen Verkehr der Züge in Griechenland auswirken wird, während am Donnerstag ausschließlich die sogenannten “sozialen Notwendigkeiten” dienenden Züge fahren werden.
Entgegen anderslautenden Quellen werden im Flugverkehr keine Behinderungen erwartet, da die Fluglotsen nicht am Generalstreik des 24. Mai 2010 teilnehmen wollen.
Die städtischen Verkehrsbetriebe in Thessaloniki (OASTH) werden wegen der Teilnahme der Beschäftigten an dem 24-stündigen Generalstreik einen Notbetrieb aufrecht erhalten. Weiter wurde klar gestellt, dass während der Zeit von 22:30 Uhr bis 06:25 Uhr die Nachtbusse der Linie 78N “Busstation KTEL – Flughafen Thessaloniki” fahrplanmäßig verkehren werden.
Schließlich sei angemerkt, dass auf Wunsch der GSEE der Panhellenische Dachverband der gewerkschaftlichen Organisationen der Journalisten / Redakteure (POESY) die Teilnahme an dem 24-stündigen Generalstreik “zugunsten der vollumfänglichen Informierung der öffentlichen Meinung” revidierte. Stattdessen wurde den gewerkschaftlichen Organisationen der Beschäftigten der griechischen Massenmedien vorgeschlagen, einen 24-stündigen Streik an einem noch zu vereinbarenden Tag der Folgewoche auszurufen.
Nach Sparmaßnahmen Bummelstreik in Ministerien in Griechenland
Wegen der verhängten Sparmaßnahmen zu Lasten der staatlichen Beamten in Griechenland sind in etlichen Ministerien die Beamten in einen permanenten Bummelstreik getreten.
Mehrere Minister der griechischen Regierung bestätigten inzwischen, dass in verschiedenen Ministerien Dutzende von Beamten in Reaktion auf die im Rahmen der allgemeinen Sparmaßnahmen durchgesetzten Kürzungen ihrer Gehälter und Bezüge in den Bummelstreik getreten sind bzw. “Dienst nach Vorschrift” machen. Der zuständige Minister Jannis Ragkousis hat in einer diesbezüglichen Erklärung auf die allgemeine Dienstordnung für den öffentlichen Dienst verwiesen und droht mit Disziplinarverfahren.
Der für das Ministerium für innere Angelegenheiten, Dezentralisierung und elektronische Administration zuständige Minister Jannis Ragkousis erkennt an, dass es Vorfälle von “Dienst nach Vorschrift” gebe, ruft jedoch gleichzeitig in Erinnerung, dass gemäß der allgemeinen Dienstordnung jeder Beamte im Fall der Feststellung der ungerechtfertigten Nichtausübung seiner Aufgaben vor den Disziplinarauschuss gebracht werden wird.
“Wir bemühen uns, das Phänomen mit Gelassenheit anzugehen und tun alles was in unseren Kräften steht, damit die öffentliche Verwaltung funktioniert“, erklärte gegenüber der Tageszeitung To Vima der Minister für Infrastrukturen Dimitris Reppas und gesteht ein, dass gewisse Beamten ein sehr niedriges Tempo in der Ausübung ihrer Aufgaben adoptiert haben.
“Einige Beamten kommen um 10:00 Uhr und gehen um 15:00 Uhr, während sie sich regulär ab 7:00 Uhr morgens an ihrem Arbeitsplatz befinden müssten, und niemand ist zu Überstundenarbeit bereit“, erklärte von ihrer Seite Landwirtschaftsministerin Katerina Mpatzeli.
Noch größer ist das Problem im Gesundheitsministerium, da hier laut der zuständigen Ministerin Mariliza Xenogiannakopoulou die Beamten zwar nicht “bummeln”, jedoch zu Dutzenden ihre Pensionierung beantragen. Wie die Ministerin darlegte, “ist das Problem, dass sich unter jenen, die ihre Pensionierung beantragt haben, auch Direktoren befinden, die über Erfahrung und Wissen auf ihren Gebieten verfügen, und wenn sie ausscheiden, ist die Lücke schwer zu füllen“.
Arbeitsminister Andreas Loverdos bestätigt, dass sich parallel im Arbeitsministerium “die Beamten auf den Barrikaden befinden, weil ihnen nicht die Reduzierung ihrer Teilnahme an Ausschüssen genehmigt wird“. Bezeichnenderweise beteiligten sich zum ersten Mal seit vielen Jahren alle Beamten des Arbeitsministeriums an dem Streik der ADEDY.
Generalstreik wird Griechenland am 20 Mai 2010 lähmen
Der aus Protest gegen die Versicherungs- und Rentenreform in Griechenland angekündigte Generalstreik wird am 20 Mai 2010 den öffentlichen und privaten Sektor lahmlegen.
Angesichts der rigorosen Umbrüche und Leistungsbeschneidungen, welche das neue Versicherungsgesetz zur Reform des Sozialversicherungssystems bzw. insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung vorsieht, haben die gewerkschaftlichen Dachorganisationen GSEE und ADEDY für den 20. Mai 2010 einen panhellenischen Generalstreik ausgerufen. Parallel sind in Athen im Parkbezirk “Pedio tou Areos” (Marsfeld) um 11:00 Protestkundgebungen der GSEE und ADEDY und ein anschließender Protestmarsch zum Parlament vorgesehen. Die gewerkschaftliche Dachorganisation PAME wird dagegen um 10:00 Uhr eine separate Protestkundgebung auf dem Omonia-Platz abhalten.
An dem 24-stündigen Generalsstreik beteiligen sich Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, das Personal der Finanzämter, die Beschäftigten der Kommunen und Präfekturen, Bankangestellte, Lehrer, Professoren, die Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen sowie allgemein die Arbeitnehmer des privaten Sektors. hren Aufgaben fern bleiben werden auch die Rechtsanwälte, während in den öffentlichen Krankenhäusern nur der obligatorische Notdienst geleistet wird.
Ungewiss ist bisher, ob die öffentlichen Massenbeförderungsmittel global bestreikt oder die Beschäftigten zu zeitlich beschränkten Arbeitsniederlegungen schreiten werden, da die diesbezüglichen Beschlüsse der Beschäftigten bzw. ihrer Organe noch ausstehen. Die Beschäftigten der U-Bahn in Athen haben jedenfalls inzwischen bekannt gegeben, sich an dem 24-stündigen Generalstreik zu beteiligen.
Im Flugverkehr ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge nicht mit Behinderungen zu rechnen, da sich die griechischen Fluglotsen nicht an dem 24-stündigen Generalstreik beteiligen wollen. Die griechischen Hafenarbeiter und Seeleute nehmen dagegen definitiv an dem Streik teil, deswegen werden am Donnerstag, dem 24. Mai 2010 in allen griechischen Häfen die Schiffe vor Anker bleiben und in den Handelshäfen keinerlei Abfertigungen erfolgen.
Gythio auf der Peloponnes in Griechenland erstickt im Müll
In Gythio auf der Halbinsel Peloponnes in Griechenland stinkt es seit Jahren im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel: das beliebte Fremdenverkehrsgebiet erstickt in Abfall und Müll.
Das malerische Hafenstädtchen Gythio auf dem mittleren Südausläufer der griechischen Halbinsel Peloponnes liegt in einem landschaftlich sehr attraktiven Fremdenverkehrsgebiet und stellt ein beliebtes Urlaubsziel zahlreicher einheimischer und ausländischer Touristen dar. Schon allein unter diesem Aspekt sollte es selbstverständlich sein, dass der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung und Abwasserentsorgung höchste Priorität zugemessen wird.
Griechenland verstößt allerdings nach wie vor und auf breiter Basis nachhaltig gegen die einschlägige Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen, und abgesehen von der Verhängung hoher Bußgelder hat die EU leider keine Handhabe, die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften zu erzwingen.
Die in der Stadtgemeinde Gythio bezüglich der Abwasserentsorgung und Müllbeseitigung herrschenden Zustände stellen somit bedauerlicherweise keine Ausnahme, sondern eher ein stellvertretendes Beispiel für die vielerorts anzutreffenden Missstände in Griechenland dar. In Gythio gibt es keinerlei Abfall-Bewirtschaftungspläne und keinen Ort noch Plan für eine konkrete (sei es auch illegale) Fest-Deponie, geschweige denn für Maßnahmen zur Abfallvermeidung oder gar ein Abfall-Recyclingsystem.
Die Einwohner von Gythio sind rat- und machtlos. Unzählige Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Ministerien konnten eben so wenig etwas bewirken wie Petitionen und Demonstrationen. Auch in diesem Jahr werden folglich nicht zuletzt wieder tausende einheimische und ausländische Touristen mit der sich seit Jahren kontinuierlich zuspitzenden Misere konfrontiert werden, von deren Ausmaß das nachstehende Video einen Eindruck zu vermitteln versucht.
MwSt auf Anwaltsleistungen und Freigabe der Honorare in Griechenland
Die Regierung in Griechenland plant einschneidende Änderungen bei Berufsregelungen und Honoraren der Anwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer und Apotheker.
Rigorose Umbrüche bei den Berufsregelungen, ihren derzeit noch behördlich festgesetzten (Mindest-) Vergütungen und somit nicht zuletzt auch in ihrem Alltagsleben haben in Griechenland bis Ende des Jahres 2010 die Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, beeidigte Buchhalter und Wirtschaftsprüfer und Apotheker zu erwarten.
Wie die griechische Tageszeitung TO VIMA in einem Artikel der Ausgabe vom 15. Mai 2010 berichtet, bereitet die griechische Regierung in Umsetzung der Vereinbarung mit den europäischen Partnern und dem Internationalen Währungsfond über die Abschaffung der regulierenden Verwaltungseingriffe bei allen wissenschaftlichen Berufen einen Gesetzentwurf vor, dessen Vorlage im Parlament für September 2010 erwartet wird.
Gemäß den gefassten Beschlüssen ist das Wirtschaftsministerium aufgefordert, innerhalb eines konkreten Zeitrahmens die Mindesthonorare und Mindestvergütungen, die geographischen Beschränkungen und das Werbeverbot abzuschaffen (derzeit erfolgt Werbung nur indirekt über Webseiten von Anwaltskanzleien), was unter den betroffenen Berufsgruppen konträre Ansichten hervorruft.
Parallel übt die Europäische Kommission auf Griechenland wieder einmal Druck zur Liberalisierung der Dienstleistungen aus, weil trotz der Umsetzung der einschlägigen Direktive der Gemeinschaft (2006/123) in nationales Recht bisher nicht die erforderlichen regulierenden Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes forciert worden sind.
Der Gesetzentwurf, den die griechische Regierung derzeit vorbereitet, wird folgende Punkte umfassen:
- Abschaffung der Mindesthonorare und der geographischen Beschränkungen in Zusammenhang mit dem Gebiet, in welchem die Rechtsanwälte in Griechenland agieren dürfen, und Aufhebung des Verbotes, ihre Aktivitäten bewerben zu dürfen.
- Liberalisierung des Notarberufs und Abschaffung der starren Anzahl der Notariate sowie auch Öffnung des Wirkungsbereichs für Rechtsanwälte.
- Abschaffung der Mindesthonorare für Architekten, Ingenieure und auf dem gesamten technischen Zweig.
- Abschaffung der obligatorischen Mindestvergütung der beeidigten Buch- und Wirtschaftsprüfer.
- Aufhebung aller Beschränkungen im Apothekerberuf in Zusammenhang mit der Anzahl der Apotheken und der Mindestgewinnspanne.
In Anwaltskreisen herrscht die Ansicht vor, dass nach Abschaffung der obligatorischen Mindesthonorare die neuen Rechtsanwälte (alle, welche den Beruf seit bis zu 5 Jahren ausüben) es nicht schaffen werden, wirtschaftlich zu überleben. Von den 20.000 Rechtsanwälten in Athen zählen etwa 7.000 zu den neuen Anwälte und jedes Jahr werden weitere 1.200 registriert. Rechtsanwälte und Ingenieure drücken ebenfalls ihre starke Beunruhigung darüber aus, dass mit der Abschaffung der Mindesthonorare Berufskollegen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in den griechischen Markt “einfallen” werden.
23 % Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen und notarielle Dienstleistungen
Anwaltsleistungen waren in Griechenland bisher von der Mehrwertsteuer ausgenommen, unterliegen jedoch gemäß dem neuen Steuergesetz nun dem vollen Mehrwertsuersatz (was sinngemäß auch für Notare bzw. alle notariellen Dienstleistungen gilt). Somit werden die Honorare der Rechtsanwälte für jede Handlung vor den griechischen Gerichten mit 23 % Mehrwertsteuer belastet werden. Derzeit wird die Mehrwertsteuer auf die Mindesthonorare erhoben, nach deren Abschaffung jedoch global auf jede fakturierte Vergütung.
Dies bedeutet in der Praxis, dass die Bürger beispielsweise für die Einreichung einer Klage oder für die Vertagung einer Gerichtsverhandlung das um 23 % erhöhte Mindesthonorar sowie natürlich auch den gegebenenfalls von ihrem Anwalt darüber hinausgehenden Betrag zu zahlen haben. Der Koordinationsausschuss der Anwaltskammern in Griechenland fordert dagegen, auf Anwaltsleistungen keine Mehrwertsteuer zu erheben, aber auch die Erhöhung der seit zwei Jahren konstant gebliebenen obligatorischen Mindesthonorare.
Bombenanschläge in Athen und Thessaloniki in Griechenland
Bei zwei Bombenanschlägen in Griechenland detonierten am 13. Mai 2010 im Stadtteil Korydallos in Athen und am 14. Mai 2010 im Zentrum von Thessaloniki starke Sprengsätze.
Am Mittag des Freitag (14.05.2010) detonierte in dem im Zentrum von Thessaloniki bzw. dem Innenstadtbezirk Vardari gelegenen Gerichtsgebäude ein starker Sprengsatz und verursachte erhebliche Sachschäden. Ein 60-jähriger Justizbeamter wurde leicht verletzt. Der Bombenanschlag ereignete sich nicht einmal 24 Stunden nach dem am Vortag im Athener Stadteil Korydallos in der Nähe der dort befindlichen Haftanstalt ausgeübten Terroranschlag.
Laut den publizierten Informationen ging um 13:01 Uhr bei dem griechischen Fernsehsender ALTER ein anonymes Telefonat ein, in dem angekündigt wurde, dass in dem zentralen Gerichtsgebäude von Thessaloniki in 20 Minuten eine Bombe explodieren werde. Eine Minute später rief in Athen ein Unbekannter bei der Redaktion der Tageszeitung Eleftherotypia an und gab bekannt, in der im Keller des Gerichtsgebäudes in Thessaloniki gelegenen Herrentoilette einen Sprengsatz deponiert zu haben, der in 30 Minuten detonieren werde.
Die Polizei sperrte die Gegend umgehend ab und werlangte die Evakuierung des Gebäudes. Etwa 20 Personen der sich in dem Gerichtsgebäude befindlichen Menschenmenge sollen sich allerdings geweigert haben, das Gebäude zu verlassen, da sie den Bombenalarm als eine der üblichen Farcen erachteten. Glücklicherweise wurde außer dem erwähnten Justizbeamten niemand verletzt.
Zwei Bombenanschläge innerhalb von 24 Stunden
Mit dem Bombenanschlag in Thessaloniki ereignete sich in Griechenland der zweite Terroranschlag innerhalb von nur 24 Stunden. Am Abend des Donnerstag (13. Mai 2010) detonierte in Athen um 22:12 Uhr ein Sprengsatz in der Nähe der Gefängnisanlagen im Stadtteil Korydallos. Auch hier wurde glücklicherweise nur eine einzige Person leicht verletzt, die starke Explosion verursachte jedoch umfangreiche Sachschäden und brachte sogar noch in einer Entfernung von bis zu fast einem Kilometer Fensterscheiben zum Zersplittern.
Auf Basis konkreter Indizien erachten die Beamten der mit dem Fall beschäftigten Anti-Terror-Behörde als möglich, dass hinter dem Anschlag die Organisation “Kerne des Feuers” steht, ohne jedoch gleichzeitig jede andere Möglichkeit auszuschließen. Gemäß den selben Einschätzungen war angesichts der Tatsache, dass in den Gefängnisanlagen in Korydallos einige der festgenommenen Mitglieder der Terrororganisation “Kerne des Feuers” inhaftiert sind, das Ziel des Bombenanschlages symbolisch. Vor diesem Hintergrund wird als möglich erachtet, dass die Täter ein Signal der Solidarität setzen und parallel deutlich machen wollten, dass die “urbane Guerillas-Bewegung” ihre Aktivitäten fortsetzt.
Die Feuerwerker schätzen, dass der starke Sprengsatz aus rund 10 Kilo Sprengstoff bestand. Die Polizei forscht nach möglichen Zusammenhängen zwischen dem Bombenanschlag in Korydallos vom 13. Mai 2010 und dem am darauffolgenden Tag verübten Bombenanschlag auf das Gerichtsgebäude in Thessaloniki.
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Tausende Hotel-Stornierungen in Athen – Attika – Griechenland
Die Hotelbesitzer im Großraum Attika – Griechenland sehen der Entwicklung des Tourismus angesichts zahlloser Stornierungen und rückläufiger Buchungen sehr pessimistisch entgegen.
Wie der Verband der Hoteliers von Athen – Attika (EXA-A) bekannt gab, wurden allein in Athen seit dem tragischen Geschehen am 05. Mai 2010 innerhalb der vergangenen Woche rund 17.000 Buchungen storniert. Auf den Großraum Attika bezogen gehen aus den Angaben von 68 der insgesamt 450 Hotels auf Attika 19.696 stornierte Übernachtungen hervor.
Laut dem Verband setzt sich die steigende Tendenz zu Stornierungen fort und betrifft Einzelbuchungen, Gruppen, Kongresse und jede Art von Veranstaltungen. Besonders beunruhigt äußert sich der Verband über die Stagnation neuer Buchungen, zumal für Attika die Periode Mai – Juni traditionell als die beste gilt. Zusätzlich zeichnet sich auch im übrigen Land bei den Neubuchungen ein erheblicher Rückgang ab, der auf die “Lähmung” der ausländischen Märkte angesichts der undefinierten und ungewissen Lage in Griechenland zurückgeführt wird.
Die Hoteliers in Athen führen weiter an, dass die gegenwärtige Situation aus dem weltweit vermittelten Bild von der Stadt Athen resultiert, welche völlig unwahrheitsgemäß als eine Stadt präsentiert wird, die nicht die Sicherheit ihrer Besucher zu gewährleisten in der Lage ist. Der EXA-A betont eindringlich, dass dieses Bild trotz der Bemühungen des Ministeriums für Kultur und Tourismus sowie auch des EOT nicht revidierbar sein wird, solange die bekannten finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber den ausländischen Netzen anhängig sind, welche die internationale öffentliche Meinung gestalten.
Das Thema sprach bei einer Pressekonferenz auch der Regierungssprecher Jorgos Petalotis an: “Die Hindernisse im Tourismus gehen nicht von den Demonstranten aus, die für ihre Rechte demonstrieren und darum ringen, sondern die Hindernisse sind konkrete Mobilisierungen und Aktionen, die sich letztendlich gegen den Tourismus in unserem Land richten.“
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Neues Fördergesetz in Griechenland
Im Wettlauf um Entwicklung und Investitionen in Griechenland beabsichtigt die griechische Regierung, gegen Ende Juni 2010 das neue Fördergesetz vorzulegen.
Nach dem formlosen Ministertreffen am 12. Mai 2010 gab Wirtschaftsministerin Luka Katseli bekannt, dass am kommenden Dienstag (18. Mai 2010) der Gesetzentwurf bezüglich der Gründung großer Unternehmen vorgelegt werden soll und danach der Gesetzentwurf “Fast Track” folgen wird. Beide Gesetze beziehen sich auf Großunternehmen. Der sich auf alle Unternehmen beziehende Gesetzentwurf über die Vereinfachung der Verfahren für Gründung und Betrieb von Unternehmen soll bis September 2010 vorgelegt werden.
“Das Signal des formlosen Ministertreffens ist eines: der Kampf heute für die Stützung der Investitionen mit einem neuen Fördergesetz und die Vereinfachung aller Verfahren für Gründung, Genehmigung und Betrieb von Unternehmen.” Auf die von Reportern gestellte Frage, warum sich die in Zusammenhang mit der Entwicklung stehenden Themen verzögern, erklärte die Ministerin, dass die Maßnahmen für heute sichtbar werdende Ergebnisse vor zwei Jahren zu ergreifen gewesen wären. “Seit Oktober 2009 nutzt die Regierung alle Werkzeuge, also den Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRF / griechisch: ESPA), die privaten Investitionen und das Fördergesetz, damit ein Wall gegen die Rezession errichtet wird und in einem Jahr die Bürger Licht in der Tiefe des Tunnels sehen werden.“
In Zusammenhang mit den Preisen erkannte die Ministerin an, dass sich die Anhebung der indirekten Steuern natürlich auf dem Markt und hauptsächlich bei den Erdölprodukten zeigt, wo es eine Erhöhung um über 40 % gab. “Was ich betonen möchte ist, dass der Markt einen großen Teil dieser Erhöhungen absorbierte und wir auf sehr vielen Sektoren trotz der Erhöhung der indirekten Steuern und der Mehrwertsteuer beachtliche Preissenkungen hatten.“
Das neue Fördergesetz in Griechenland
Wirtschaftsministerin Luka Katseli präsentierte die Basisprinzipien des Gesetzentwurfs, dessen strategisches Ziel die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der produktiven und technologischen Transformation und der Beschäftigung und regionalen Angleichung ist, fokussiert auf eine dynamische und überlebensfähige Wirtschaft mit Schwerpunkt auf der “grünen Entwicklung”.
Das neue Fördergesetz führt neue Bewertungskriterien ein, die sich auf unternehmerische und investitionsrelevante Aktivitäten stützen, welche zu folgenden Punkten beitragen:
- Wettbewerbsfähigkeit, Qualität und Extroversion
- “Grünes” Unternehmertum
- Reorganisation, Beschäftigung und ausgewogene Entwicklung
Das Gesetz schöpft die Möglichkeiten der Karte staatlicher Subventionen aus, welche 4 Förderzonen (A, B, C, D) mit den entsprechenden Höchstsätzen der Förderung von 15 %, 20 %, 30 % und 40 % vorsieht. Ebenfalls ist die Umverteilung von 15 % der jährlich verfügbaren Mittel auf weniger entwickelte Präfekturen des Landes vorgesehen.
Die Hauptformen der von dem neuen Fördergesetz vorgesehenen Unterstützungen sind:
- Subventionierung von Kapital
- steuerliche Befreiungen
- Subventionierung von Tilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren
- Subventionierung von Leasing-Verträgen für technische Ausrüstung mit einer Dauer von bis zu 7 Jahren
Für die kleinen und mittleren Unternehmen gelten alle obigen Förderungsformen, während für Großunternehmen oder große Investitionsprojekte (über 50 Millionen Euro) nur die steuerlichen Entlastungengen und erhöhten Abschreibungen gelten werden.
Im übrigen sieht das neue Förderungsgesetz eine Reihe weiterer grundsätzlicher Änderungen vor, die unter anderem zur Straffung der einschlägigen Abläufe und Verfahren führen sowie insbesondere auch deren Nachvollziehbarkeit und Transparenz gewährleisten werden.
Generalstreik in Griechenland am zwanzigsten Mai 2010
Für den 20. Mai 2010 haben in Griechenland die Gewerkschaften in Reaktion auf den Gesetzesentwurf zur Sanierung des Versicherungs- und Rentensystems einen neuen Generalstreik angekündigt.
Mit dem ursprünglich einen Tag früher geplanten und nun auf Donnerstag, den 20. Mai 2010 verschobenen Generalstreik antworten die gewerkschaftlichen Dachorganisationen GSEE, ADEDY und PAME auf die “arbeiter- und versicherungsfeindlichen Umbrüche”, welche die griechische Regierung mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Sanierung des gesetzlichen Sozial- und Rentenversicherungssystems in Griechenland forciert.
Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Kürzungen und Streichungen wird das neue Versicherungsgesetz mit der unter anderem daraus resultierenden Rentenreform für die meisten Versicherten weitere erhebliche Beschneidungen der Bezüge und Leistungen bringen.
In einer Bekanntmachung der GSEE lautet es: “Zur selben Stunde, in der wegen wirtschaftlicher Sparmaßnahmen erhebliche Kürzungen der Renten und Feiertags- und Urlaubszulagen erfolgen, kommt zusätzlich das Versicherungsgesetz mit noch mehr Kürzungsauflagen und macht insbesondere für die Kleinrentner die Situation außerordentlich schwierig.“
Weiter wird betont: “Leider erschöpfen sich die gloriosen Änderungen im Versicherungssystem wieder einmal in den alten ruinösen Rezepten zur Kürzung der Renten und dem Verzicht, nach neuen gesunden Finanzierungsquellen zu suchen, und verlagern die meisten Lasten auf die jüngeren Generationen.“
Die GSEE spricht von “gegen Arbeiter und Versicherung gerichteten Umbrüchen, welche die soziale Effektivität mindern ohne gleichzeitig die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit des Systems zu gewährleisten” und unterstreicht, dass “eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und entwicklungsrelevante Institution ausschließlich als Problem finanzieller Defizite angegangen wird, mit einziger Lösung die rigorosen Beschneidungen der Leistungen“.
Die gewerkschaftliche Dachorganisation PAME merkt in Ihrer Bekanntmachung an: “Wir können der Einebnung unserer Versicherungs- und Rentenrechte einhalt gebieten. Wir können ihre Pläne verhindern, verzögern und annullieren. Wir können sie terrorisieren.“










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