Die Beiträge dieses Blogs basieren überwiegend auf Publikationen griechischer Medien, aber auch eigenen Recherchen, wobei naturgemäß subjektive Positionen einfließen können. Alle Angaben und Informationen erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung!
Senkung der Preise für Solarstrom aus Photovoltaik in Griechenland
ECOVIS Hellas Finance
Ihr spezialisierter Partner in deutsch-griechischen Steuerfragen.
In Griechenland steht eine Senkung der Ankaufspreise für Strom aus Photovoltaik-Anlagen an, die sich jedoch nicht auf bestehende Solarstrom-Verträge auswirken soll.
Das zuständige griechische Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) wird in den nächsten Tagen vermutlich eine Senkung der gesetzlich garantierten Ankaufspreise für elektrische Energie aus photovoltaischen Anlagen bekannt geben, deren Inkraftsetzung inzwischen ab Anfang Februar als möglich gilt.
Die Senkung der geltenden Garantiepreise für aus regenerativen Quellen erzeugte elektrische Energie (wozu anzumerken ist, dass die gesetzlichen Garantiepreise in Griechenalnd zu den höchsten in Europa zählen) scheint auch die Zustimmung der Mehrheit der EE-Erzeuger zu finden, wobei letztere jedenfalls betonen, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Finanzierung durch die Banken, zum Abbau der ernsthaften bürokratischen Probleme, welche die Investitionen plagen, aber auch zur Vermeidung eventueller Überraschungen bei der Besteuerung der Investoren getroffen werden müssen.
Griechenland zahlt derzeit die höchsten Vergütungen für Solarstrom
Die Senkung der Garantiepreise für Solarstrom stellt natürlich keinen Blitz aus heiterem Himmel dar, da der bestehende Rahmen eine schrittweise Senkung der Ankaufspreise für grüne Energie um 5% je Halbjahr vorsieht. Der endgültige Satz wird jedoch der Entscheidung des zuständigen Ministers unterliegen, da es auch Vorschläge gibt, welche argumentieren, dass die Investoren der Branche selbst auch dann nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn die Senkung höher ausfallen und 10% erreichen wird und ab dem kommenden Monat (sprich Februar 2012) die Preise zur Anwendung kommen, deren Geltung ursprünglich ab 2013 vorgesehen ist.
Derzeit belaufen sich in Griechenland die Garantiepreise für den Aufkauf elektrischer Energie aus photovoltaischen Hausanlagen auf 55 Cent pro kWh, für die aus landwirtschaftlichen PV-Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 100 kW erzeugte Energie auf 39 Cent pro kWh und für Solarstrom aus den übrigen Photovoltaik-Anlagen auf 32 Cent pro kWh.
Weiter ist anzumerken, dass jede wie auch immer letztendlich beschlossene Senkung der garantierten Preise weder die bestehenden Anlagen noch alle Erzeuger berühren wird, die den Preis per Unterzeichnung des einschlägigen Vertrags vereinbart haben, sondern nur die neuen Anlagen betreffen wird, für welche zukünftige Vertragsunterzeichnungen anstehen. Parallel wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit untersucht wird, Vorteile für die Investoren einzuführen, welche Ausrüstung griechischer Herkunft einsetzen und eventuell von der Preissenkung ausgenommen werden.
Preisverfall bei den PV-Panels
Der drastische Preisverfall bei den für die Erstellung der Photovoltaik-Projekte verwendeten Panels ist der Hauptgrund, aus dem die Senkung der Garantiepreise keine großen Reaktionen hervorruft. In den letzten Monaten des Jahres 2011, aber auch jetzt zeigten die Preise der Panels wegen des Überangebots eine große Deeskalation, die einen signifikanten Rückgang der Gesamtkosten von PV-Anlagen zum Ergebnis hatte.
Obwohl 2011 ein schweres Jahr für die griechische Wirtschaft war, hatte die billigere Ausstattung zum Ergebnis, dass es sich zu einem sehr guten Jahr für den Photovoltaik-Markt entwickelte, da gemäß den Angaben des Verbands der Photovoltaik-Unternehmen (SEF) die neuen Anlagen 2011 in einer Größenordnung von etwa 400 MWp lagen (Zunahme von ungefähr 165% im Verhältnis zu 2010), der Umsatz der Unternehmen der Branche 1 Mrd. Euro tangierte und die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten 7.000 erreichte. Eine sogar besondere Entwicklung während des Jahres 2011 hatten die Haus-Systeme bis 10 kW, die es in einem Zeitraum von nur zwei Jahren schafften, einen Anteil von 15% – 20% inne zu haben.
Von Seite der Photovoltaik-Firmen wird noch eine Reihe anderer Themen betont, die parallel zu dem Thema der Garantiepreise geregelt werden müssen, wie speziell das Thema der großen Verzögerungen seitens der DEI bezüglich der Formulierung der Anschlussbedingungen, wozu angemerkt wird, dass die verfolgte Taktik willkürlich und rechtswidrig ist und unmittelbar aufhören muss.
Privilegierte Regelungen für PV-Anlagen der Landwirte
Ein zusätzliches Verlangen des SEF bezieht sich auf die per Wiederinkraftsetzung der bis zum vergangenen Jahr geltenden Regelung erfolgende gesetzgeberische Lösung des Problems, das mit der Bodennutzung und konkret der Installation photovoltaischer Anlagen auf landwirtschaftlichem Hochertragsland auftrat. Ebenfalls verlangt der Verband die Klärung der Anhängigkeit hinsichtlich der 6.000 eingereichten Anträge auf landwirtschaftliche PV-Ablagen, von denen bisher nur 50 realisiert worden sind. Die übrigen Anträge bleiben jedoch aktiv und blockieren die Realisierung anderer Investitionen, da diese Anträge gemäß der Gesetzgebung Vorrang gegenüber den privaten Investoren haben, ohne dass jedoch Aussicht auf ihre Realisierung besteht.
Speziell zu dem Thema bezüglich der landwirtschaftlichen Photovoltaik-Anlagen ließ der Minister für Umwelt, Energie und Klimawandel, Giorgios Papakonstantinou, in seiner Stellungnahme im Parlament die Möglichkeit offen, dass eine neue Nachfrist für die Realisierung der Projekte gewährt werden wird, wie es im übrigen die Vertreter der Landwirte verlangen. Der Minister eilte sich jedoch zu betonen, dass trotz der staatlich gesetzten Anreize und der klaren Vorrangigkeit die Projekte der landwirtschaftlicher Photovoltaik-Anlagen nicht mit dem angezeigten Rhythmus reifen, und betonte parallel, dass das YPEKA auf keine Weise Maßnahmen einführen kann, die zur ungleichen Behandlung zwischen den Investoren oder zu einer Situation der Bindung elektrischer Kontingente ohne Realisierung führen.
(Quelle: Vradyni)
Weiterführende Informationen:
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Kunden der Energa und Hellas Power in Griechenland kehren zur DEI zurück
Die Kunden der alternativen Stromlieferanten Energa und Hellas Power in Griechenland müssen bis auf weiteres zur öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft zurückkehren.
Ab Mitternacht bzw. um 0:00 Uhr des 25. Januar 2012 kehren die ungefähr 210.000 Kunden der alternativen Stromlieferanten ENERGA und HELLAS POWER obligatorisch zur Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) zurück, da der Verwalter des Transportsystems für elektrischen Strom (DESMIE) beschlossen hat, die Verträge mit den beiden Gesellschaften wegen erheblicher Zahlungsrückstände zu kündigen und die Unternehmen aus dem Register der Stromlieferanten zu löschen.
In einer gemeinsamen Bekanntmachung vom 24. Januar 2012 betonen die griechische Energieregulierungsbehörde (RAE) und der DESMIE, dass die beiden in Rede stehenden Gesellschaften fortan keine Kunden mit elektrischem Strom versorgen können, aber auch, dass diese Entwicklung nicht die Stromversorgung der betroffenen Kunden beeinflusst und es auch nicht erforderlich ist, dass letztere ihrerseits unmittelbar zu irgend einer Handlung schreiten.
Rückführung der Kunden von Energa und Hellas Power zur DEI
Der Übergang der Kunden der Energa und der Power Hellas ab Beginn des 25. Januar zur DEI erfolgt automatisch. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben sich im weiteren Verlauf die betroffenen Verbraucher innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten für einen Lieferanten ihrer Wahl (DEI oder Drittanbieter) zu entscheiden und mit diesem einen neuen Vertrag abzuschließen. Während dieses Zeitraums werden ihnen die bekannten allgemein gültigen Tarife in Rechnung gestellt. Die DEI hat für die Kunden der beiden Gesellschaften ebenfalls eine Hotline unter der Rufnummer 214-214-2000 eingerichtet, die Montag – Sonntag während der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr besetzt ist.
Die beiden Gesellschaften ENERGA und HELLAS POWER sind auf einen neuen gemeinsamen Eigentümer, nämlich den Konzern “Worldwide Energy Limited” übertragen worden, dessen Konten jedoch von der Behörde für die Bekämpfung von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten blockiert worden sind. Laut Informationen beruft sich der DESMIE in den Beschlüssen zur Kündigung der Verträge der beiden Gesellschaften:
- Für die Hellas Power (vormals “Nea Efarmogi”) auf fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 44.000.000 Euro, für welche im Dezember mit einem Vergleichsakt der beiden Seiten eine Zahlungsregelung vereinbart wurde, ohne dass jedoch die Hellas Power die vorgesehenen Raten entrichtet. Weiter führt der DESMIE an, dass die Gesellschaft im Januar 2012 große Energieexporte aus Griechenland tätigte und damit die Gefahr eines enormen Anstiegs ihrer Verbindlichkeiten an den DESMIE entstand, da die Einnahmen aus den Exporten außerhalb Griechenlands eingenommen worden wären. Der DESMIE beruft sich ebenfalls auf die Blockierung der Konten der Gesellschaft durch die Behörde für die Bekämpfung von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten.
- Für die Energa auf fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 40.000.000 und ebenfalls die Blockierung ihrer Konten. Der DESMIE lehnte auch den Antrag der als Nachfolger der Energa in Erscheinung getretenen Gesellschaft “Kentor” auf Aufnahme in das Register der Stromlieferanten ab.
Es wird angemerkt, dass außer den fälligen Verbindlichkeiten auch die laufenden Verpflichtungen bestehen, die sich gemäß den Einschätzungen des DESMIE mit einem Rhythmus von 750.000 Euro pro Tag für jede der beiden Gesellschaften erhöhen, während die DEI weitere 67 Mio. Euro von ihnen fordert.
Griechenland publiziert neue Steuerschuldner-Liste
Das Finanzministerium in Griechenland hat eine Liste natürlicher Personen publiziert, die dem Fiskus hohe Beträge aus fälligen Steuern und sonstigen Abgaben schulden sollen.
Mit der Veröffentlichung einer Liste der persönlichen Daten natürlicher Personen, die dem griechischen Fiskus fällige Zahlungen in Höhe von jeweils mehr als 150.000 Euro schulden sollen, hat das Finanzministerium praktisch das grüne Licht für die Überprüfung von Schuldnern des Fiskus durch Anwaltskanzleien und private Inkassounternehmen gegeben. Die neue Liste führt weit über 4.000 Steuerpflichtige auf, deren fällige Verbindlichkeiten an den Fiskus mit insgesamt fast 15 Milliarden Euro beziffert werden (Stichtag: 25. November 2011). Eine entsprechende – sich ausschließlich auf juristische Personen beziehende – Liste der Firmen und geschuldeten Beträgen wurde bereits im September 2011 publiziert und inzwischen auf den Stand von Ende Dezember 2011 gebracht.
Insgesamt summieren sich in beiden Kategorien (der natürlichen und juristischen Personen) die Verbindlichkeiten gegenüber dem Fiskus auf rund 42 Milliarden Euro, wovon das Finanzministerium sowohl mittels der neuen Regelungen über die fälligen Verbindlichkeiten, die unter anderem bis zu 60 Monatsraten ab 100 Euro vorsieht, als auch der Beauftragung von Anwaltsgesellschaften und Inkassounternehmen, welche das Vermögen aller Großschuldner unter das Mikroskop nehmen werden, zumindest einen Teil einzutreiben bestrebt ist.
Fiskus muss den größten Teil seiner Forderungen abschreiben
Das Ziel des griechischen Fiskus besteht darin, das Vermögen der Schuldner durch Pfändungen und Zwangsversteigerung zu beanspruchen und zumindest einen Teil ihrer Schulden eintreiben zu können. Wie aus den am vergangenen Sonntag (23. Januar 2012) veröffentlichten Daten hervorgeht, enthält die Liste der Großschuldner, welche natürliche Personen sind, allerdings auch zahlreiche Fälle von Steuerpflichtigen, bei denen es mehr als zweifelhaft erscheint, ob der Fiskus jemals auch nur einen Teil deren jeweiliger Schulden eintreiben können wird.
An erster Stelle der aktuellen Schuldnerliste erscheint ein Buchhalter aus Thessaloniki, der im Rahmen der Aufdeckung eines Skandals um illegale Mehwertsteuer-Rückzahlungen verurteilt worden ist und dem Fiskus insgesamt 952 Millionen Euro schuldet. Es versteht sich von selbst, dass diese Forderung wie auch in etlichen vergleichbaren Fällen niemals realisierbar sein wird.
Ebenfalls gibt es dutzende Fälle von Steuerzahlern, die bereits durch die zuständigen Finanzämtern kontrolliert worden sind, ohne dass bisher die Eintreibung ihrer Verbindlichkeiten möglich geworden ist. Unter anderen weist die Liste mit den Schuldnern des Fiskus einen ehemaligen Großaktionär der Fußball-AG “PAOK” mit Schulden von 2,5 Millionen Euro, den ehemaligen Direktor des Versicherungskonzerns “Aspis” mit Schulden von 1,15 Millionen Euro sowie auch den Eigentümer der “Express Service” mit Schulden von 14,29 Millionen Euro aus.
Schließlich wird betont, dass die Liste des Finanzministeriums keine Schuldner enthält, die einer Regelung zur Abzahlung ihrer Verbindlichkeit unterstellt worden sind, sowie auch keine Schuldner, die inzwischen Konkurs angemeldet haben.
(Quelle: in.gr)
Vorstandsvergütungen der Staatsunternehmen in Griechenland
Das Finanzministerium in Griechenland gab auf ein parlamentarische Anfrage die jährlichen Aufwendungen der Staatsunternehmen für Vorstandsvergütungen bekannt.
In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die von der Abgeordneten der PASOK-Partei Frau Eva Kaili eingereicht wurde, übermittelte das griechische Finanzministerium dem Parlament Angaben zu den Aufwendungen der staatlichen bzw. staatlich kontrollierten gemeinnützigen Unternehmen (DEKO), der Postbank (TT) und der Griechischen Agrarbank (ATE) für die Vergütung ihrer amtierenden Vorstände.
Wie in dem von Finanzminister und Regierungsvertreter Evangelos Venizelos unterzeichnetem Schreiben erläutert wird, basieren die Angaben auf den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen, die 2011 zur Genehmigung der jeweiligen Jahresabschlüsse einberufen wurden, und beziehen sich auf die gesamten Vergütungen der Vorstandsmitglieder für das selbe Jahr.
Aufwendungen griechischer Staatsunternehmen für Vorstandsvergütungen
Aus den bereitgestellten Daten geht im Einzelnen hervor:
- Bei der Griechische Erdölgesellschaft (ELPE) belief sich der Betrag auf (Anmerkung: brutto) 414.235,52 Euro (es wird klargestellt, dass die in dem Betrag enthaltenen Vergütungen des Vorsitzenden und des geschäftsführenden Vorstands gegenüber dem Jahr 2009 bereits um 15% reduziert sind).
- Bei der Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) belief sich der Brutto-Betrag auf 419.814,53 Euro.
- Bei der Hafenbetriebsgesellschaft Piräus (OLP) belief er sich auf 272.865,05 Euro (es wird klargestellt, dass die entsprechende Summe sich 2009 auf 651.191,53 Euro belief).
- Bei der Hafenbetriebsgesellschaft Thessaloniki (OLTH) belief sich der Brutto-Betrag auf 184.156,39 Euro. – Bei dem OPAP auf 659.844,60 Euro.
- Bei der Wasser- und Abwassergesellschaft der Hauptstadt (EYDAP) auf 160.506,04 Euro.
- Bei der Postbank (TT) belief sich der Brutto-Betrag auf 1.323.841,93 Euro (es wird klargestellt, dass der Betrag die Vergütungen der beiden Vertreter des griechischen Fiskus im Vorstand der Gesellschaft gemäß N. 3723/2008 umfasst).
- Bei der Griechischen Agrarbank (ATE) belief sich der Brutto-Betrag auf 792.320,13 Euro.
- Bei der Wasser- und Abwassergesellschaft Athen (EYATH) waren es 220.658,29 Euro.
- Bei der Öffentlichen Gasgesellschaft (DEPA) waren es 261.622,10 Euro.
- Bei der Telekommunikationsgesellschaft (OTE) waren es 430.551,23 Euro (es wird klargestellt, dass der betrag im Verhältnis zu 2009 um 10% reduziert ist).
- Bei der Griechischen Post (ELTA) schließlich belief sich der Brutto-Gesamtbetrag der Vorstandsvergütungen auf 107.299,83 Euro.
Deckelung der Bezüge der Vorstände und Direktoren der DEKO
Der Finanzminister ruft in Erinnerung, dass gemäß Gesetz N. 3833/2010 die Höchstgrenze der Bezüge der geschäftsführenden Vorstände und Präsidenten der DEKO bei dem Betrag von monatlich 5.856,08 Euro bzw. jährlich 70.272,96 Euro liegt. Für die Vorstandsmitglieder beläuft sich dagegen die Obergrenze ihrer monatlichen Vergütung für die Beteiligung am Vorstand auf den Betrag von 300 Euro, der allerdings nur gezahlt wird, sofern sie an monatlich 4 Sitzungen teilnehmen, anderenfalls wird die Vergütung entsprechend gekürzt.
Weiter betont Finanzminister Evangelos Venizelos, dass die Jahresabschlüsse jedes Jahr von der ordentlichen Hauptversammlung kontrolliert werden, an der ein Vertreter des griechischen Fiskus teilnimmt. Wird eine Verletzung der obigen Bestimmungen festgestellt, werden die Bilanzen nicht genehmigt und die Betroffenen zur Rückzahlung des Mehrbetrags aufgefordert.
Evangelos Venizelos unterstreicht gleichzeitig, dass gemäß Gesetz N. 3429/2006 im Fall der Feststellung einer Verletzung seiner Bestimmungen per Beschluss des ministeriumsbergreifenden Gremiums der DEKO Einnahmen der öffentlichen Unternehmen aus dem regulären Haushalt von bis zu 50% des jährlich vorgesehenen Betrags blockiert, staatliche Bürgschaften für Kredite verweigert und die Vorstände ihres Amts enthoben werden können. Parallel kann jede andere von straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlichen Bestimmungen vorgesehene Strafe verhängt werden.
Die Angaben über die Gesamthöhe der Jahresbezüge der Vorstandsmitglieder der DEKO hatte mit einer parlamentarischen Anfrage die Abgeordnete der PASOK-Partei Frau Eva Kaili verlangt und angemerkt, dass die Politik der Kosteneinsparung nicht nur auf Lohnempfänger und Rentner zur Anwendung kommen kann und auferlegt, dass die in den oberen Etagen der DEKO herrschende Lage veröffentlicht wird.
Klarstellung der griechischen Postbank zu den Vorstandsvergütungen
Die Postbank (TT) stellt in Zusammenhang mit einer Publikation unter tovima.gr über die Vergütungen der Vorstände bei DEKO, TT und ATE zur Vermeidung falscher Eindrücke klar, dass in dem sich auf die Postbank (TT) beziehenden Betrag enthalten sind:
- Die Vergütungen für insgesamt sechzehn Personen, unabhängig von der Amtszeit und dem Verbleib eines jeweiligen Vorstandsmitglied.
- Die Summe ihrer jährlichen Bruttobezüge aus Gehältern und Entschädigungen.
- Die darauf entfallenden Arbeitgeberabgaben.
(Quelle: To Vima)
Reduzierung der Flüge nach Athen in Griechenland
Etliche in Griechenland aktive in- und ausländische Fluggesellschaften reduzieren in Reaktion auf die schwierige Marktlage 2012 ihre Linienflüge nach Athen.
Die Fluggesellschaften bereiten sich auf die schlimmsten Monate der vergangenen Jahre vor, da der Rückgang des verfügbaren Einkommens der griechischen Verbraucher, die politische Ungewissheit, der schlechte Name des Landes, aber auch die unelastischen Kosten des internationalen Flughafens Athen “Eleftherios Venizelos” ein negatives Klima und geringe Erwartungen bezüglich der Markttätigkeit schaffen.
Sowohl ausländische als auch griechische Fluggesellschaften ändern bereits ihre Züge auf dem Schachbrett der Flugnutzung und neigen zu einem mehr mit dem Tourismus verknüpften und saisonbedingter orientierten Betrieb und setzen ihre Schwerpunkte auf den Sommer. Parallel sind jedoch auch Reduzierungen der Sommerflüge ausländischer Gesellschaften nach Athen zu verzeichnen, was in der Sache – zumindest bis auf weiteres – die griechische Hauptstadt zum Verlierer macht.
Aegean gibt Berlin auf und gewinnt Düsseldorf für sich
Nach zweieinhalb Jahren stellt die Aegean Airlines ab dem 08. Januar 2012 die Verbindung Athens mit dem Berliner Flughafen Tegel ein, der von der Gesellschaft bis vor kurzem mit wöchentlich vier Flügen mit Athen verbunden wurde. Wird die Lücke nicht von einer anderen Fluggesellschaft gefüllt, verbleibt dann somit auf der Strecke Athen – Berlin nur die Easyjet, die vom Flughafen Schönefeld aus agiert.
Dafür bleibt jedoch die Aegean auf der Strecke Athen – Düsseldorf allein, die ab dem 21. Januar 2012 von der Lufthansa aufgegeben wird, die bisher fünf Flüge in der Woche durchführt. Die Lücke wird die Aegean füllen, die in den Ticket-Suchmaschinen sieben Flüge pro Woche sowohl für die Winter- als auch Sommersaison eingestellt hat.
Ebenfalls nimmt die Aegean in ihr “Streckensortiment” mehr saisonale, jedoch mit dem Tourismus verbundene – und also “sicherere” – Flüge wie beispielsweise die Verbindung Korfu – Brüssel auf, die ab dem 01. Juni bis zum 30. September mit jeweils einem Flug pro Tag bedient werden soll. Entsprechend wird auch die Verbindung Heraklion – Brüssel verstärkt und gemäß dem Flugplan ab dem 28. März bis gegen Ende Oktober ebenfalls mit einem Flug pro Tag bedient werden wird.
KLM reduziert – Olympic legt zu
Bei den westeuropäischen Zielen hat die Olympic Air nur die Linie Athen – Amsterdam beibehalten, auf der sie im Wettbewerb zu der KLM und der Transavia steht. Die Olympic wird für die Sommersaison die Frequenz der Flüge zwischen den beiden Hauptstädten verdoppeln und anstatt bisher eines fortan zwei Flüge pro Tag durchführen, weil die bisher zweimal täglich in beiden Richtungen zwischen Amsterdam und Athen verkehrende KLM nur noch jeweils einen Flug pro Tag durchführen wird.. Parallel wird in der Sommersaison auch der “Billigflieger” Transavia die Strecke Athen – Amsterdam alltäglich bedienen, anstatt der drei Flüge pro Woche in der Wintersaison.
Die Olympic wird für die Sommersaison ebenfalls die Frequenz nach und von Bukarest auf neun Flüge pro Woche erhöhen, auf welcher Linie sie – mit dem Vorteil des besseren “Brands” – mit der Tarom konkurriert. Weiter wird die Olympic im Sommer 2012 die Flüge nach Kairo von sechs auf sieben Flüge pro Woche auf einer Linie erhöhen, auf der sie stabil mit der Egypt Air konkurriert. Die Egypt Air wird ihre Flüge nach Athen für die Sommersaison allerdings sogar von sieben auf zehn Flüge pro Woche erhöhen.
Griechisch-russischer “Kampf”
In den Wettbewerb zwischen der Aegean und der Aeroflot auf der Verbindung Athen – Moskau wird im Sommer auch die Siberia Airlines – besser bekannt als S7 Airlines – einen “Keil” treiben und einen Flug pro Woche durchführen. Die Aegean wird gemäß ihrem Sommerprogramm – wie im übrigen auch im Winter – die vier Linienflüge pro Woche beibehalten. Sie wird jedoch auch der Konkurrenz der Aeroflot begegnen, die ihre Sommerflüge nach Athen von sieben auf elf erhöhen wird. Die Aegean verstärkt dagegen die Strecke Thessaloniki – Moskau, da die Gesellschaft auf den russischen “Abstieg” nach Chalkidiki setzt.
Linienflüge nach Athen wird im Sommer ebenfalls die Austrian Airlines reduzieren, da sie von 11 Flügen pro Woche im Sommer 2011 im Jahr 2012 nur noch sieben durchführen wird. Die Aegean, die auf der konkreten Strecke mit der Austrian konkurriert, wird im Sommer ihre Flüge nach Wien auf sieben anstatt fünf (und sechs) in der Wintersaison erhöhen.
Weniger Linienflüge ausländischer Gesellschaften nach Athen
Die finnische Blue1 wird auf der Strecke Athen – Helsinki in dem Zeitraum ab dem 5. Mai bis zum 29. September einen Direktflug pro Woche und zwischen 5. Juli und 4. August drei Flüge durchführen. Jedoch werden selbst in der Hochsaison die Flüge um einen pro Woche reduziert sein, da es im Sommer 2011 vier waren.
Ebenfalls zu einer Reduzierung von drei auf zwei Flügen pro Woche wird die Croatia Airlines auf der Strecke Athen – Dubrovnik schreiten. Die selbe Gesellschaft wird jedoch ab April und bis zum Ende des Sommers zweimal wöchentlich die Verbindung Athen – Zagreb aufnehmen.
Zu einer Reduzierung ihrer Flüge wird im Sommer auch die Aerosvit schreiten, da sie gerade einmal nur einen Flug pro Woche (gegenüber im vergangenen Jahr zwei) auf der Strecke Odessa – Athen beibehalten wird, während die Air Baltic anstatt im Sommer 2011 fünf Flüge pro Woche 2012 nur noch vier Flüge pro Woche beibehalten wird.
Auf der Strecke Montreal – Athen wird die Air Canada die Sommerflüge auf zwei pro Woche anstatt drei im Jahr 2011 reduzieren und auch nicht wie anfänglich geplant die Flüge von Toronto erhöhen, sondern sie bei vier pro Woche halten. Ebenfalls strich die amerikanische United die früher im Jahr 2011 geplanten Sommer-Direktflüge nach Athen. Die Flüge zur griechischen Hauptstadt werden per Anschluss mittels europäischer Städte von anderen Fluggesellschaften erfolgen.
Es sind jedoch auch einige neue Linienflüge geplant. Die italienische Air One wird ab Mai drei Flüge pro Woche von Venedig nach Athen aufnehmen, während die MA (Middle East Airlines) im Sommer ihre Flüge von Beirut nach Athen sogar auf acht pro Woche anstatt sechs im Jahr 2011 erhöhen wird.
(Quelle: To Vima)
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Senkung der Honorare der Notare in Griechenland
In Griechenland wurden ab 2012 die gesetzlichen Honorare und Provisionen der Notare für die Beurkundung in Geld bewerteter Verträge um bis zu 30 Prozent gesenkt.
Nach einem gemeinschaftlich gefassten Ministerialbeschluss des Finanzministers und des Justizministers über die “Provisionen der Notare” werden die gesetzlichen Mindesthonorare der Notare in Griechenland 2012 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 30% geringer ausfallen.
Die im EU-Vergleich teilweise erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt liegenden Honorare und Provisionen der griechischen Notare gestalten den Abschluss selbst relativ unbedeutender notarieller Verträge häufig unangemessen kostspielig. Gemäß dem in Rede stehenden Ministerialbeschluss dürfen die Notare für die Errichtung von Urkunden, deren Gegenstand in Geld bewertet wird, fortan folgende Gebühren, Provisionen und Vergütungen erheben:
Neue gesetzliche Honorare und Provisionen der Notare in Griechenland
- Eine Grundvergütung von 20 Euro und eine proportionale Vergütung, die auf Basis des Gesamtwerts berechnet wird, der in dem Vertrag deklariert wird, oder ggf. des höheren Wertes, der von der zuständigen Behörde (in der Regel dem Finanzamt) vorläufig oder endgültig festgesetzt wird. Der Prozentsatz dieser Vergütung wird analog zu der Höhe des Wertes des Gegenstands des Rechtsgeschäfts folgendermaßen bestimmt:
- Für den Betrag bis 120.000,00 Euro auf 1%
- Für den Betrag von 120.000,01 bis 380.000,00 Euro auf 0,70%
- Für den Betrag von 380.000,01 bis 2.000.000,00 Euro auf 0,65%
- Für den Betrag von 2.000.000,01 bis 5.000.000,00 Euro auf 0,55%
- Für den Betrag von 5.000.000,01 bis 8.000.000,00 Euro auf 0,50%
- Für den Betrag von 8.000.000,01 bis 10.000.000,00 Euro auf 0,40%
- Für den Betrag von 10.000.000,01 bis 12.000.000,00 Euro auf 0,30%
- Für den Betrag von 12.000.000,01 bis 20.000.000,00 Euro auf 0,25%
- Für den Betrag ab 20.000.000,01 Euro und mehr auf 0,10%
- Für den über 20.000.000,01 Euro hinausgehenden Vertragswert darf mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Notar und dem Auftraggeber der Vertragserrichtung ein Honorar unter dem Satz von 0,10% vereinbart werden.
- Fünf (5,00) Euro für jedes zusätzliche Blatt der notariellen Urkunden, für welche das proportionale Honorar gemäß der obigen Staffelung bestimmt wird.
- Vier (4,00) Euro für jedes Blatt der Abschriften der selben wie vorstehenden notariellen Urkunden, sofern diese Abschriften unmittelbar mit der Errichtung der Urkunde ausgestellt werden. Die Gebühren und Provisionen für die Ausstellung dieser Abschriften müssen auf dem urschriftlichen Vertrag zusammen mit den übrigen wie weiter oben bestimmten Provisionen angeführt werden.
Sonderregelungen für Versteigerungen und Vorverträge
Unter Ausnahme von den vorstehenden Bestimmungen wird die proportionale Vergütung des Notars für die nachstehend angeführten Urkunden folgendermaßen bestimmt:
- Für jede Versteigerungshandlung kann das von dem Meistbietenden zu entrichtende Honorar nicht weniger als zwölf (12,00) Euro und auch nicht mehr als einhundert zwanzig (120,00) Euro betragen.
Im Fall des Zuschlags verschiedener Immobilien mit dem selben Versteigerungsbericht an mehr als einen Meistbieter wird von jedem ein getrenntes Honorar entrichtet, das auf Basis des jeweiligen Zuschlagspreises berechnet wird. - Für jede Urkunde zur Errichtung der Satzung einer Aktiengesellschaft kann die proportionale Vergütung nicht mehr als vierhundertachtzig (480,00) Euro betragen, deren Hälfte der Vergütung als Beitrag an die Einheitskasse der Freiberufler (E.T.A.A.) zugunsten des Zweigs der Juristenkasse (TA.N.) entrichtet wird.
- Für Vorverträge mit Anzahlung oder mit Kaufpreiszahlung bis zur Unterzeichnung des endgültigen Vertrags berechnet sich die proportionale Vergütung auf Basis des bei Unterzeichnung des Vorvertrags entrichteten Betrags und des Betrags, der bis zur Unterzeichnung des endgültigen Vertrags entrichtet werden wird.
Diese proportionale Vergütung wird bei der Errichtung des endgültigen Vertrags verrechnet, sofern dieser fristgerecht in Ausführung des Vorvertrags aufgesetzt wird. - Für die Errichtung von Urkunden, die sich auf die Begleichung einer Forderung oder eine Korrektur beziehen, ist eine proportionale Vergütung zu entrichten, wenn für die beglichene Forderung oder den Vertrag, der korrigiert, modifiziert oder wiederholt wird, keine proportionalen Notar-Provisionen erhoben worden sind, anderenfalls sind die Grundgebühren zu entrichten.
(Quelle: in.gr)
Kriminelle Organisationen in Thessaloniki in Griechenland ausgehoben
In Griechenland wurden vier mafiöse Organisationen ausgehoben, die in der Region von Thessaloniki jahrelang einschlägige kriminelle Aktivitäten entwickelt hatten.
In Thessaloniki wurden in einer gigantischen Aktion der Kriminalpolizei zur Aushebung vier krimineller Organisationen, die in der Region jahrelang im großen Stil Verbrechen wie Betrug, Erpressungen, Zinswucher und Legalisierung von Einkünften aus kriminellen Aktivitäten ausübten, dreiundfünfzig – zum Teil über jeden Verdacht erhaben erscheinende – Personen festgenommen, zu denen unter anderen ein höherer Amtsträger der SDOE Thessaloniki, ein bekannter Journalist der staatlichen Sendeanstalt ET3, leitende Bankangestellte, Polizeibeamte, Finanzbeamte, Rechtsanwälte und Angestellte des Fußballvereins PAOK zählen.
Die polizeiliche Unternehmung begann bereits gegen Ende Mai 2011 unter Mitwirkung auch des griechischen Geheimdienstes (EYP), der mit dem bekannten “Abhör-Köfferchen” zu den Observationen beitrug, und am vergangenen Dienstag (17. Januar 2012) zu den in Rede stehenden Massenverhaftungen führte. Von den 53 verhafteten Personen sollen fünf die “Gehirne” der kriminellen Organisationen sein. Bezeichnenderweise galten deren Aktivitäten seit Jahren als “offenes Geheimnis”, jedoch soll es bisher (möglicherweise nicht nur … ?!) an Beweisen gemangelt haben, um gegen die skrupellosen Gangster vorgehen zu können.
Massenfestnahmen nach monatelangen Ermittlungen
Die gegen die Festgenommenen erhobenen Beschuldigungen beziehen sich fallweise unter anderem auf die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, berufsmäßig und gewohnheitsmäßig ausgeübten Zinswucher und Erpressung, Betrug und Legalisierung von Einkünften aus berufsmäßig ausgeübter illegaler Aktivität. Weiter werden in der bisher rund 15.000 (!) Seiten zählende Anklageschrift auch zwei Polizeibeamte der passiven Bestechung und der Pflichtverletzung beschuldigt.
In einer Bekanntmachung der Polizei wird angemerkt, dass im Rahmen der monatelangen Ermittlungen der Direktion der Kriminalpolizei Thessaloniki unter anderem:
- die Verbindung der Mitglieder festgestellt wurde, welche die kriminellen Organisationen darstellten,
- deren Rollen und hierarchische Beziehung geklärt wurden,
- die Weise – Methode ihrer Aktivität festgestellt wurde (modus oerandi),
- die Anzahl der Personen festgestellt wurde, die sich verschiedene Geldbeträge zu Wucherzinsen geliehen hatten,
- die erpressten Privatleute und Geschäfte – Unternehmen ausfindig gemacht wurden, deren Eigentümer erpresst wurden,
- der Modus der Legalisierung der illegalen Einkünfte (“Geldwäsche”) festgestellt wurde.
Wie aus der Untersuchung speziell hervorgeht, erpressten Mitglieder einer der kriminellen Organisation von zahlreichen Geschäftseigentümern in Thessaloniki und Chalkidiki “Schutzgelder” und gewannen illegal große Geldbeträge. Zusätzlich waren alle vier Organisationen in Fällen des Zinswuchers aktiv, da sie erpresserisch die Zahlung rechtswidriger Zinsen von Privatleuten verlangten, denen sie verschiedene Geldbeträge als Kredite zu übermäßigen monatlichen Zinsen von bis zu 80% gaben, während sie auch in eine große Anzahl von Betrugsfällen involviert sind. Die aus ihren kriminellen Aktivitäten erzielten Geldbeträge legalisierten die Organisationen rechtswidrig mittels Gewinnlosen des OPAP, die sie sich gegen finanzielle Vergütung verschafften.
Die Polizeiaktion der Direktion der Kriminalpolizei Thessaloniki läuft mit Durchsuchungen in Häusern, Wohnungen und anderen Räumlichkeiten in Gebieten in Thessaloniki, Chalkidiki und Serres weiter. Ebenfalls gehen die Vorführungen von Personen weiter, um deren Beteiligung an den Aktivitäten der kriminellen Organisationen zu erforschen. Es wird geschätzt, dass aus der illegalen Aktivität dieser vier kriminellen Organisationen der griechische Fiskus um signifikante Einnahmen gebracht wurde, die auf dutzende Millionen Euro angesetzt werden.
Geldwäsche mittels angeblicher Lotteriegewinne
In einer Bekanntmachung betont die SDOE unter anderem: “Am 26.Mai 2011 erging eine einschlägige Bestellung der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Thessaloniki an die Bezirksdirektion der SDOE Zentralmakedonien zur Mitwirkung in der 3. Abteilung des Dezernats zur Verfolgung von Erpressern bei der Direktion der Kriminalpolizei Thessaloniki bezüglich der Aufhebung des Steuergeheimnisses über wirtschaftliche Daten konkreter Personen.
Am 29 Juli 2011 übergab die Bezirksdirektion der SDOE Zentralmakedonien der griechischen Polizei auf deren Antrag am selben Tag Daten, die sich auf Gewinnbestätigungen der staatlichen Lotteriegesellschaft OPAP AG für die involvierten Personen bezogen. Parallel lieferte sie ab dem 08. August bis zum 30. November weitere vier Male ergänzende Daten an Polizeibeamte über den Verlauf der Ermittlungen und informierte parallel die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Thessaloniki.”
Wie in der Bekanntmachung angeführt wird, ordnete der Sondersekretär der SDOE Ioannis Diotis bereits eine dringliche Ermittlung zur Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Erteilung von Gewinnbestätigungen der OPAP an. Der Minister für Zivilschutz, Christos Papoutsis, gratulierte dem Leiter der griechischen Polizei, Generalleutnant Nikolaos Papagiannopoulos, zu dem Erfolg der Dienststellen der Kriminalpolizei Thessaloniki.
Ergänzend sei angemerkt, dass inzwischen (bis Samstag, 21. Januar 2012) vor dem 3. regulären Untersuchungsrichter Thessalonikis 16 der verhafteten Personen ausgesagt haben, von denen 8 in Untersuchungshaft genommen und 8 gegen Meldeauflagen und Kautionen bis auf weiteres auf freien Fuß gesetzt worden sind. Inhaftiert wurde unter anderem der Leiter der “Operativen Direktion für Sonderfälle” der SDOE in Thessaloniki, wogegen speziell der illustre Journalist der ET3 gegen eine Kaution von 200.000 Euro von der U-Haft verschont blieb.
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Neue Steuerfallen in Griechenland
Die für Einkommen des Jahres 2011 rückwirkend in Kraft gesetzten Steuerbestimmungen in Griechenland besteuern sogar Personen ohne jegliches Einkommen.
Das griechische Finanzministerium hat mit (rückwirkend ab Anfang 2011 geltenden) strengen Einkommensindizien für Wohnungen, Autos, Freizeitboote, Flugzeuge, Schwimmbecken, Schulgelder, Haushaltshilfen usw. viele Fallen gestellt, in welche auch die Nichtvermögenden hineingeraten können. Die diesjährige Einkommensteuererklärung (also die Steuererklärung 2012 über Einkommen des Jahres 2011) wimmelt von Fallen, welche die Steuerzahler einige hundert oder – noch schlimmer – auch tausend Euro an zusätzlichen Steuern kosten können. Dies gilt gegebenenfalls auch für aus dem einen oder anderen Grund in Griechenland steuerpflichtige Steuerausländer (siehe weiter unten).
Speziell die im Verhältnis zu den bisher geltenden um bis zu 200% erhöhten Einkommensindizien in Kombination mit der Senkung des jährlichen persönlichen Einkommensteuerfreibetrags von vormals 12.000 Euro auf nunmehr nur noch 5.000 Euro werden für tausende Steuerzahler mit besonders niedrigen (oder sogar gar keinen) Einkommen angesichts der Tatsache zu Steuerzahlungen führen, dass sie nicht für ihre tatsächlichen Einkommen, sondern auf Basis von “vermuteten” (sprich fiktiven) Einkommen besteuert werden.
Fiktive Veranlagung führt zu pauschalen Kopfsteuern
Gemäß den jüngsten Änderungen der griechischen Steuergesetzgebung wird das Einkommen “sächlich” auf Basis angenommener jährlicher Gesamtaufwendungen des Steuerpflichtigen, seines Ehepartners und der mit ihm zusammen wohnenden und ihn belastenden Personen festgestellt.
Sogar auch wenn jemand eine Steuererklärung mit Null-Einkommen einreicht, jedoch beispielsweise eine Hauptwohnung von 50 qm und ein Auto mit einem Hubraum von 1.200 cm³ hat, wird auf ihn eine Einkommensteuer in Höhe von 400 Euro entfallen, weil auf Basis der neuen erhöhten “Einkommensindizien” der Steuerzahler mit minimalen Lebenshaltungskosten von 3.000 Euro, einem fiktiven Einkommen von 2.000 Euro für die Wohnung und weiteren 4.000 Euro für das Auto veranlagt werden wird. Insgesamt wird sich sein indizienbasiertes Einkommen auf 9.000 Euro belaufen und er für die über den Steuerfreibetrag hinausgehenden 4.000 Euro mit einem Satz von 10% besteuert werden, also Einkommensteuern in Höhe von 400 Euro an das Finanzamt zu entrichten haben.
Speziell bezüglich der Berechnung der sächlichen Lebenshaltungsaufwendungen für Wohnungen wird das entsprechende “Einkommensindiz” auf Basis der Wohnungsfläche und unabhängig davon, ob die Wohnung sich im Eigentum des Bewohners befindet oder gemietet ist, gemäß folgender Staffelung ermittelt:
- bis zu 80 m² mit 40 Euro pro Quadratmeter,
- ab 81 bis zu 120 m² mit 65 Euro pro Quadratmeter,
- ab 121 bis zu 200 m² mit 110 Euro pro Quadratmeter,
- ab 201 bis zu 300 m² mit 200 Euro pro Quadratmeter,
- ab 301 m² mit 400 Euro pro Quadratmeter,
- für Hilfsräume unabhängig von der jeweiligen Fläche mit 40 Euro pro Quadratmeter.
Als Hilfsräume gelten im Fall eines Mehrfamilienhauses der eigenständige Abstellraum oder die Garage innerhalb des selben Gebäudes, im Fall eines Einfamilienhauses dagegen der Abstellraum, der Parkplatz, der Heizungsraum, der Brennstoffraum und das Treppenhaus, sofern sich diese Flächen mit dem Haus in einer funktionellen Einheit befinden und nicht gemeinschaftlich genutzt werden.
Der Vollständigkeit halber ist in Erinnerung zu rufen, dass gemäß den aktuellen Bestimmungen der persönliche Einkommensteuerfreibetrag nur dann gewährt wird, wenn Zahlungsbelege über Konsumausgaben (!) in Höhe von 25% des Gesamteinkommens beigebracht werden. Zahlungen für Miete, Strom, Wasser, Telefon usw. können in diesem Rahmen nicht geltend gemacht werden!
Berechnungsbeispiele auf Basis der erhöhten Einkommensindizien
1. Ein lediger Steuerpflichtiger mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 8.000 Euro hat eine Hauptwohnung von 70 qm in einem Gebiet mit einem Zonenpreis von 1.500 €/m² und ein Auto mit einem Hubraum von 1.200 cm³. Sein Einkommen für 2011, welches das Finanzamt feststellen (und 2012 deklariert) werden wird, wird sich unabhängig von dem von ihm selbst deklarierten Einkommen auf 2.800 Euro für die Wohnung und 4.000 Euro für das Auto belaufen. Zusätzlich werden ihm weitere 3.000 Euro als minimaler Lebensaufwand zugerechnet werden. Das indizienbasierte Gesamteinkommen wird sich folglich auf 9.800 Euro belaufen. Mit dem Steuerfreibetrag bei 5.000 Euro wird für den darüber hinausgehenden Anteil von 1.800 Euro eine Steuer mit einem Satz von 10%, also 180 Euro berechnet werden. Bisher entrichtete der Steuerpflichtige für die Einkommen von 8.000 Euro keine Einkommensteuern an das Finanzamt.
2. Ein 63 Jahre alter Rentner mit einem Jahreseinkommen von 10.800 Euro mietet eine Wohnung von 80 qm, hat eine Auto mit 1.400 cm³ und ein Haus mit 60 qm auf dem Dorf. Der “sächliche” Lebensführungsaufwand (einschließlich der minimalen Lebenshaltungskosten) beläuft sich für 2011 auf 15.240 Euro, während er sich 2010 auf 11.580 Euro belief. Angesichts der Tatsache, dass der Steuerfreibetrag 12.000 Euro betrug, zahlte der Rentner für die Einkommen des Jahres 2010 keine Steuern an den griechischen Fiskus. Für 2011 wird er auf Basis der Lebensführungsindizien besteuert und 1.283,20 Euro zu entrichten haben.
3. Ein verheirateter Steuerpflichtiger mit einer Hauptwohnung von 100 qm in einem Gebiet mit einem Zonenpreis von 3.000 Euro / qm und einem Auto mit 1.600 cm³ hat ein indizienbasiertes Einkommen von 17.700 Euro. Sein tatsächliches Einkommen beläuft sich auf 20.000 Euro. In diesem Fall wird er auf Basis des 2011 erzielten und nicht des auf Basis der “sächlichen” Lebenshaltungsaufwendungen ermittelten Einkommens besteuert werden.
4. Ein verheirateter Steuerpflichtiger mit einer Hauptwohnung von 120 qm in einem Gebiet mit einem Zonenpreis von 1.800 €/m², einer Zweitwohnung von 70 qm und einem Auto mit 1.600 cm³ wird dem Finanzamt ein Jahreseinkommen von wenigstens 18.600 Euro melden müssen. Das “Indiz” für die Hauptwohnung beläuft sich auf 5.800 Euro, für die Zweitwohnung auf 1.400 Euro und für das Auto auf 6.400 Euro. Ebenfalls rechnet das Finanzministerium für das Ehepaar minimale Lebenshaltungskosten von 5.000 Euro an. Liegt das reale Einkommen des Steuerpflichtigen niedriger als das auf Basis der Einkommensindizien festgestellte fiktive Einkommen, wird er für die Differenz mit zusätzlichen Einkommensteuern zur Kasse gebeten werden.
Steuerfreibetrag und fiktive Einkommensveranlagung für Steuerausländer
Steuerausländern bzw. Personen, die zwar ihren Steuerwohnsitz im Ausland haben, jedoch parallel auch in Griechenland (bedingt) steuerpflichtig sind, wird in Griechenland grundsätzlich kein Einkommensteuerfreibetrag eingeräumt – was im Klartext bedeutet, dass ab dem ersten Cent eine Einkommensteuer fällig wird. Bezüglich der Bestimmung des Steuer(haupt-)wohnsitzes kommt die in den Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene 183-Tage-Regelung zur Anwendung.
Andererseits fallen Steuerausländer nach dem derzeitigen Stand der Dinge unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausnahmslos obligatorisch unter die auf Steuerinländer zur Anwendung kommende fiktive Veranlagung. Die bereits im April 2010, allerdings mit Wirkung erst ab 2011 verabschiedete Ausnahmeregelung betrifft beispielsweise Ausländer, die in Griechenland ein Haus, eine Wohnung, ein Auto usw. besitzen (was im Regelfall unweigerlich zur Feststellung eines fiktiven Einkommens führen würde) und im übrigen in Griechenland keinerlei sonstige (reale) steuerpflichtige Einkommen erzielen.
Abschließend sei angemerkt, dass sowohl Steuerinländer als auch Steuerausländer den dokumentierten Rückgriff auf vorhandenes Vermögen (Sparguthaben, Veräußerung von Vermögensgegenständen, Einführung von Devisen / Geldern aus dem Ausland usw.) geltend machen können, um die Besteuerung eventueller Differenzen zwischen dem realen und dem fiktiv festgestellten Einkommen abzuwenden.
Legalisierung von Wasserbrunnen und Wasserbohrungen in Griechenland
In Griechenland wurde die Frist für die Legalisierung von bestehenden Wasserbrunnen, Wasserbohrungen und Wassernutzungsrechten bis Mitte Juni 2012 verlängert.
Die ursprünglich bereits Mitte Dezember 2011 auslaufende Frist zur Legalisierung existierender Brunnen und Wasserbohrungen wurde bis zum 16. Juni 2012 verlängert. Die Gewährung der Nachfrist erfolgte nicht zuletzt wegen des bisher relativ geringen Interesses an der “Regulierung”, die mit relativ hohen Kosten im Bereich von durchschnittlich über 1.000 Euro und bei größeren Projekten sogar mit über 2.000 Euro zu Buche schlagen kann. Das Ziel der Maßnahme besteht in der Erfassung aller bestehenden Brunnen und Wasserbohrungen in Griechenland, die in der Mehrzahl illegal betrieben werden, da entweder überhaupt keine Genehmigungen vorliegen oder diese abgelaufen sind.
Bei fristgerechter Beantragung des Genehmigungsverfahrens sind abgesehen von den regulären Kosten keine weiteren Geldstrafen und Sanktionen vorgesehen. Nach Ablauf der in Rede stehenden “Regulierungsfrist” kann die Genehmigung vorhandener Brunnen oder Bohrungen und das damit einhergehende Wassernutzungsrecht noch für weitere zwei Jahre beantragt werden, wobei dann jedoch eine Geldstrafe von nicht unter 1.000 Euro zu entrichten ist. Verlaufen auch diese zwei Jahre untätig, gilt das Wassernutzungsrecht als unbewiesen bzw. endgültig verfallen.
In der Praxis wird es den Behörden auch weiterhin kaum möglich sein, jeden Brunnen und jede Wasserbohrung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Jedenfalls müssen die zuständigen Ämter, wenn sie auf welche Weise auch immer über ungenehmigte Bohrungen und Brunnen in Kenntnis gesetzt werden, von Amts wegen tätig werden und die vorgesehenen Sanktionen und empfindlichen Geldstrafen verhängen sowie speziell im Fall von Wasserbohrungen auch zu deren Versiegelung und Zerstörung schreiten.
Weitere Informationen und Einzelheiten zu den Voraussetzungen und der Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bietet der Artikel Legalisierung von Wasserbrunnen, Wasserbohrungen und Wassernutzungsrechten in Griechenland.
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Verrücktheit des Fernsehens in Griechenland
Ist Griechenland eine Gesellschaft armer, bettelnder, verelendeter Bürger oder aber von Sybariten, die sich Tag und Nacht mit ihren Fresslüsten beschäftigen?
Wenn das Fernsehen einen Spiegel der griechischen Gesellschaft darstellt, dann leidet letztere unter fortgeschrittener Schizophrenie … . Schaltet man den Fernseher ein, wird die Hälfte der als “informativ” (mit etlichen Vorbehalten bezüglich der Korrektheit der von ihnen gebotenen Information) titulierten Sendungen von Reportagen überschwemmt, welche eine Gesellschaft aufzeigen, in der die Bürger dermaßen arm sind, dass sie nicht einmal etwas Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt kaufen können. Daraus resultierend wundern wir uns verständlicherweise, wie heutzutage der Hellenismus überhaupt noch überlebt und die Griechen nicht auf den Straßen vor Hunger zusammenbrechen.
Während der übrigen Stunden, in denen keine – in viele Anführungsstriche gesetzte oder nicht – morgendlichen Informationsmagazine oder Nachrichtensendungen ausgestrahlt werden, wird im Fernsehen … gekocht. Es wird gekocht, getanzt, getratscht, kontinuierlich und systematisch. Es gibt keinen Kanal, der nicht wenigstens zwei, drei derartige Sendungen hat. Und es wird nicht nur einfach gekocht … . Es kochen sogar auch unsere Kinder, als ob dies der Traum ihrer Kindheit ist.
Marinierter Seebarsch mit Johannisbeermarmelade …
Wehe uns! Sie greifen sogar auf meisterhafte und komplexe Fressrezepte zurück, vom Typ “marinierter Seebarsch in Grobsalzkruste, garniert mit Johannisbeermarmelade, kombiniert mit Koriander und Fenchelwurzel (diese beiden Zutaten, speziell der Koriander, sind ein absolutes Muss für jeden Master- oder Top-Chef unserer Epoche) und bestreut mit weißen Alpentrüffeln“.
Was ist Griechenland wohl heute? Eine Gesellschaft armer, bettelnder, verelendeter Bürger, die verzweifelt nach einem Bissen Essen suchen, um ihren fürchterlichen Hunger bei Laune zu halten? Oder möglicherweise eine Gesellschaft von Sybariten, die sich Tag und Nacht den gefräßigen Gelüsten nach expensiven und komplizierten Speisen widmen? Oder rekrutiert sich möglicherweise die griechische Jugend aus Menschen, deren einzige Ambition in ihrem Leben ist, Köche, Sänger, Modelle, Tänzer zu werden?
Offensichtlich ist Griechenland nichts von all dem. Das Fernsehen jedoch, das auf seine extreme Weise den Zusammenbruch der Werbemethoden erlebt, richtet sich ein weiteres Mal an die niederen Instinkte des show-begeisterten Publikums. Mit den Reportagen über angeblich absolute Armut und Hunger kultiviert es den Populismus und den Zorn, aber auch die Besorgnis der Bürger – die (zumindest in der Mehrheit) natürlich nicht buchstäblich hungern – über die Verschlimmerung ihrer wirtschaftlichen Lage.
Katalytische Rolle des Fernsehens im Verfall der Gesellschaft
Mit den vielen Reality-Kochshows wendet sich der Mittelpunkt des Populismus nicht dem Kochen und den Rezepten zu, sondern der Intrige, der Unterminierung, dem unlauteren Wettbewerb, der Bösartigkeit zwischen den Spielern, wozu unmittelbar die illustren Juroren ermutigen, die von Spitzenköchen bewusst zu Rollenträgern mutieren und die kannibalischen Instinkte der Mitspieler und im weiteren Sinn der Zuschauer aufzeigen. Und dies ist ein weiteres tiefes Symptom des gesellschaftlichen Verfalls, der in unserem Vaterland eingetreten ist. Und worin sich die Rolle des Fernsehens leider als katalytisch erweist.
Wir befürchten sehr, dass das Problem, mit dem unser Land derzeit konfrontiert ist, nicht nur wirtschaftlich ist … . Wenn es einzig und allein wirtschaftlich wäre, dann gäbe es eventuell eine Hoffnung, dass wir es bekämpfen und wieder an die Oberfläche gelangen. Leider ist das Problem größer, da wir in dem seichten Sumpf des gesellschaftlichen Verfalls, des Verfalls der Werte, Sitten und Ideale versunken sind. Und das Unglück ist natürlich, dass wir dieser Situation nur sehr schwer entkommen können.
(Quelle: Vradyni, Leitartikel von “BtK”, Übersetzung: www.griechenland-blog.gr)










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