Senkung der Mindestlöhne in Griechenland ab März 2012
In Griechenland treten rückwirkend ab Mitte Februar 2012 die Lohnkürzungen in Kraft, welche mit dem neuen Memorandum erzwungen wurden.
Ab dem 01. März 2012 und mit der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung ab dem 14. Februar 2012 treten in Griechenland auf dem privaten Sektor die von der Troika erzwungen Senkungen der gesetzlichen Mindestlöhne des nationalen Manteltarifvertrags um 22% – 32% in Kraft.
| Gesetzliche Mindestlöhne auf Basis des nationalen Manteltarifvertrags in Griechenland | ||||
| Dienstjahre | Bruttobezüge vor dem neuen Memorandum für | Bruttobezüge nach dem neuen Memorandum für | ||
| Ledige | Verheiratete | Ledige | Verheiratete | |
| 0 – 3 | 751,39 € | 826,53 € | 586,08 € | 644,69 € |
| 3 – 6 | 813,98 € | 889,12 € | 634,40 € | 693,50 € |
| 6 – 9 | 887,98 € | 963,12 € | 692,62 € | 751,23 € |
| 9 und mehr | 961,97 € | 1.037,11 € | 760,34 € | 808,94 € |
Der Vollständigkeit halber sei betont, dass die vorstehend angeführten neuen gesetzlichen Mindestlöhne für Arbeitnehmer ab 25 Jahren gelten, während für junge Arbeitnehmer unter 25 Jahren die Kürzung der Mindestlöhne nicht 22%, sondern 32% beträgt!
Für Arbeitnehmer, die derzeit auf Basis von Branchentarifverträgen entlohnt werden, können die Lohnkürzungen abhängig davon, ob rechtzeitig neue Tarifverträge ausgehandelt und unterzeichnet werden oder nicht, die Lohnkürzungen bis zu fast 50% erreichen.










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