Rauchern in Griechenland drohen empfindliche Geldstrafen
Das ab September 2010 in Griechenland in Kraft tretende Rauchverbot sieht empfindliche Geldstrafen für Raucher vor, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten.
Ab September 2010 gilt in Griechenland ein absolutes Rauchverbot nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, Gebäuden und Verkehrsmitteln, sondern auch in Arbeitsräumen, Gaststätten und allgemein allen geschlossenen Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr. Als geschlossene Räume gelten dabei alle überdachten Flächen, die an mehr als zwei Seiten auf beliebige Weise geschlossen sind – also beispielsweise auch die üblichen mit Folien und Planen geschützten Bewirtungsflächen in den Außenbereichen zahlreicher Cafés und Tavernen.
Laut Gesundheitsministerin Mariliza Xenogiannakopoulou sollen bis Ende September 2010 im Fall einschlägiger Missachtungen des Rauchverbots Verwarnungen ausgesprochen werden, die jedoch zu Protokoll genommen und im Fall erneuter Missachtungen belastend berücksichtigt werden. Ab Oktober 2010 werden dann die vorgesehenen Strafgelder und Sanktionen sowohl gegen die jeweiligen Verantwortlichen (Betreiber, Geschäftsführer, Inhaber usw.) als auch die Raucher selbst verhängt werden.
Das Rauchverbot missachtende Raucher sollen in Cafés, Gaststätten, Kantinen, Restaurants, Warteräumen, privaten Arbeitsstätten usw. mit 50 Euro, in Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Krankenhäusern, Schulen, geschlossenen Sportanlagen usw. mit 100 Euro, in öffentlichen Verwaltungsgebäuden mit 200 Euro bzw. in Wiederholungsfällen mit bis zu 500 Euro zur Kasse gebeten werden, und in bestimmten Fällen – wie beispielsweise bei Verweigerung der Bekanntgabe der persönlichen Daten – soll sogar die unmittelbare Festnahme und Verurteilungen durch ein Schnellgericht möglich sein. Auf der anderen Seite soll ein 50%iger Nachlass gewährt werden, wenn das Strafgeld innerhalb von 15 Tagen gezahlt wird.
Bezüglich der jeweiligen Unternehmen bzw. Verantwortlichen reichen dagegen die Strafgelder von 500 – 600 Euro im Erstfall bis zu 10.000 Euro in Wiederholungsfällen. Wird ein Unternehmen zum vierten Mal auffällig, wird es zusätzlich für 10 Tage geschlossen, und bei der fünften Missachtung des Rauchverbots ist der endgültige Entzug der Betriebserlaubnis vorgesehen. In diesem Sinn als “Verantwortliche” gelten übrigens auch Taxifahrer und Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel: werden sie mit rauchenden Fahrgästen erwischt, wird eine Geldstrafe von 500 Euro zu Lasten des Fahrers fällig, während der rauchende Fahrgast mit 50 Euro davonkommt.
Die Einhaltung des Rauchverbotes werden insbesondere die Hafenpolizei und die Ordnungskräfte der Kommunen, aber auch die Gesundheitsbehörden und -inspektoren der Präfekturen, Städte und Gemeinden überwachen. Die verhängten Strafgelder sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit zu 80% an die Träger der Kontrollorgane fließen und letztere somit zusätzlich motivieren – was allerdings für Unbehagen und böse Befürchtungen in der Geschäftswelt sorgt. Das Eingreifen der Polizei soll auf Fälle wie beispielsweise bei auftretenden Spannungen oder Nichtbefolgung der Anweisungen der Kontrolleure sowie besonders eklatante Verstöße gegen das gesetzliche Rauchverbot beschränkt bleiben.
Für Informationen in Zusammenhang mit dem Rauchverbot, aber auch die Erstattung einschlägiger Anzeigen und Beschwerden wurde unter der landesweiten Rufnummer 1142 eigens eine telefonische Hotline eingerichtet.
Abschließend sei angemerkt, dass in Griechenland jegliche Werbung für Zigaretten und Tabakprodukte verboten ist und der Verkauf solcher Produkte an Minderjährige mit Geldstrafen von 500 – 10.000 Euro geahndet wird.










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