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Archiv für Juni, 2010

Notstand in Krankenhäusern in Griechenland

14. Juni 2010 / Aufrufe: 365 1 Kommentar

Infolge des Mangels an notwendigen Materialen selbst für elementare medizinische Handlungen herrscht in den öffentlichen Krankenhäusern in Griechenland eine tragische Lage.

Inzwischen werden außer den programmierten chirurgischen Eingriffen auch Notoperationen aufgeschoben, bestimmte diagnostische Untersuchungen können nicht mehr durchgeführt werden und die Sammlung freiwilliger Blutspenden droht landesweit völlig zum Erliegen zu kommen. Der Präsident der Krankenhausärzte Dimitris Varnavas erklärte in einem eindringlichen Appell, dass in den Krankenhäusern ein enormer Mangel herrsche und für den Fall, dass nicht noch in dieser Woche (sprich ab Montag, dem 14. Juni 2010) Maßnahmen ergriffen werden, sogar auch mit dem Verlust von Menschenleben gerechnet werden müsse.

Nachdem die einschlägigen Pharmaunternehmen und Lieferanten wegen offener Forderungen in Höhe von gut 5 Milliarden Euro seit Anfang Juni ein “Embargo” gegen die öffentlichen Krankenhäuser in Griechenland verhängt haben, beginnt der Blackout im Belieferungssystem des staatlichen Gesundheitssystems zu einem ungeheuren Mangel bei sanitären und medizinischen Materialien zu führen: es gibt keine Spritzen, Gazen, Fäden, Handschuhe, Reagenzien, Beutel, Dialysefilter, Röntgenfilme und sogar nicht einmal mehr Pflaster. Aufgrund dieser Situation müssen inzwischen nicht nur programmierte, sondern auch dringend erforderliche Operationen abgesagt werden.

Die Patienten des öffentlichen Gesundheitssystems haben unsägliche Strapazen zu erleiden. Im Rahmen der Gesamtlage erschwert sich ihre Betreuung zusätzlich und in vielen Fällen sind wegen fehlender Reagenzien die Labors nicht in der Lage, die Diagnosen mit biochemischen Untersuchungen zu unterstützen, während in den Notaufnahmen bestimmte Untersuchungen überhaupt nicht mehr durchgeführt werden können. Der Mangel an orthopädischem Material führt zur Annullierung chirurgischer Eingriffe in den Athener Krankenhäusern KAT und Asklipio Voulas, während in den Provinzkrankenhäusern inzwischen ein Mangel an notwendigen Materialien sogar auch auf Intensivstationen verzeichnet wird.

Zur selben Zeit dauern in ungefähr 20 Krankenhäusern Griechenlands (darunter Tzanio, Geniko Kratiko Nikäas und Attikon) die Arbeitsverweigerungen wegen unbezahlter Notdienst-Schichten an, wobei die Ärzte allerdings betonen, dass sie selbst nach Zahlung der fälligen Vergütungen und Beendigung der Arbeitsverweigerung ihre Arbeit wegen des herrschenden Materialmangels trotzdem nicht aufnehmen könnten.

Nicht zuletzt macht der Mangel an Beuteln für Blut und Reagenzien auch die Sammlung von Blutspenden unmöglich, und die Panhellenische Liga der Verbände der freiwilligen Blutspender warnt davor, dass ab Montag (14. Juni 2010) alle Blutspendestellen im ganzen Land nicht mehr zur Annahme von Blutspenden in der Lage sein werden.

Welle von Pfändungen und Zwangsversteigerungen in Griechenland

12. Juni 2010 / Aufrufe: 536 1 Kommentar

In Griechenland wird ein rapider Anstieg der von Finanzämtern und Banken gegen säumige Schuldner angestrengten Pfändungen und Zwangsversteigerungen verzeichnet.

In dem Bemühen, Geld in die leeren Kassen des griechischen Fiskus zu bringen, schreiten Finanzämter in letzter Zeit schon wegen geringfügiger Schulden in Höhe von nur einigen dutzend oder hundert Euro zur Pfändung und Zwangsversteigerung sogar von Gebrauchsgegenständen und Haushaltseinrichtungen, um auf diese Weise fällige Forderungen einzutreiben. Parallel ist laut Angaben des nationalen Bundes der Organisationen für den Schutz der Verbraucher und Kreditnehmer bei den Gerichten ein Anstieg von bis zu 110% bei den von Banken betriebenen Pfändungen zu verzeichnen.

3.000 Zahlungsbefehle allein Anfang März 2010

Aus den Daten des Verbandes der Kreditnehmer- und Verbraucherschutzorganisationen geht ein enormer Anstieg der Pfändungen seitens der Banken hervor. “Der minimale Anstieg bewegt sich bei 30%, während es jedoch auch Gerichte gibt, wo im Vergleich zum Vorjahr die Pfändungen um bis zu 110% angestiegen sind“, gab gegenüber der griechischen Tageszeitung Zeitung Ta Nea der Verbandsvorsitzende Vangelis Kritikos an. “Bezeichnend für das Klima, aber auch die herrschende wirtschaftliche Lage ist, dass während der ersten 10 Tage des Monats März 2010 ungefähr 3.000 Zahlungsbefehle und Pfändungsbeschlüsse beantragt und ausgestellt wurden.

Die Einzelrichterkammer des Landgerichts Athen erließ im Jahr 2009 ungefähr 12.500, im Jahr 2009 ungefähr 24.000 und allein im ersten Quartal des Jahres 2010 bereits 8.500 Zahlungsbefehle und Pfändungsbeschlüsse. Die Zwangsversteigerungen der Banken wurden per Ministererlass bis zum 30. Juni 2010 gestoppt. Gemäß der Einschätzung des Verbandes der Kreditnehmer zeigt jedoch die Zunahme der Pfändungen, dass – sobald diese wieder erlaubt sein werden – eine enorme Welle von Zwangsversteigerungen folgen wird.

Finanzamt in Griechenland pfändet Gardine für 147 Euro!

Als ich das außergerichtliche Schreiben vorfand, mit dem mir das Finanzamt Korydallos den Beschluss zustellte, für eine Schuld in Höhe von ursprünglich 147 Euro meine Gardine mit einem Startgebot in Höhe von 200 Euro zur Zwangsversteigerung zu bringen, dachte ich erst an eine Farce. Danach stellte ich jedoch fest, dass irgendjemand es wirklich ernst damit meinte, bei mir eine Gardine zu pfänden und zur Zwangsversteigerung zu bringen,” gab gegenüber der Zeitung Ta Nea eine Frau Elisabet M. an (deren vollständige persönliche Daten der Redaktion vorliegen sollen, jedoch aus Datenschutzgründen nicht publiziert wurden).

Die Verbindlichkeit entstand dadurch, dass mein Gatte im Jahr 2003 seine Steuererklärung verspätet einreichte und deswegen ein Strafgeld in Höhe von 42 Euro verhängt wurde. Weiter erhielt er im Jahr 2005 ein Strafmandat, kümmerte sich jedoch nicht um die Bezahlung. Wie wir aus dem Gerichtsbeschluss erfuhren, erreichten diese beiden Strafgelder von anfänglich insgesamt 147 Euro mit den verhängten Versäumniszuschlägen den Betrag von 596 Euro. In dem Zeitraum, über den sich die Versäumniszuschläge auf die anfängliche Schuld von 147 Euro ansammelten, behielt das Finanzamt allerdings die fälligen Einkommensteuerrückzahlungen meines Gattens mit der Begründung ein, diese mit dem geschuldeten Betrag zu verrechnen.

Mit der Zustellung des Beschlusses über die Pfändung und Zwangsversteigerung der Gardine verlangte das Finanzamt von Frau Elisabet M., ihre Gardine zur “Kasse” zu bringen. “Ich beschied denen jedoch, dass ich nicht auch noch die Transportkosten für meine Gardine zahlen werde. Außerdem besitze ich zwei Gardinen: eine weiße und eine orangefarbene. Wann immer sie wollen, können sie selbst kommen und sich die aussuchen, welche ihnen am besten gefällt.

Finanzamt in Griechenland pfändet 31 Jahre altes Sofa!

Ein 31 Jahre altes Sofa und zwei “gleichaltrige” Sessel stellten die einzigen Vermögenswerte des 70-jährigen Rentners Giannis K. und seiner Gattin Evmorfia dar. Wie Giannis K. am 06. Mai erfuhr, schrieb das Finanzamt Nikäa zur Zwangsversteigerung aus: “1. ein Wohnzimmer, bestehend aus einem viersitzigen Sofa und zwei Sesseln, gebraucht, aus Holz, Farbe braun, bezogen mit braunem Stoff, Schätzwert 586,94 Euro, 2. ein Esszimmer, bestehend aus einem runden Tisch und 6 Stühlen, alles aus Holz, Stühle mit braunem Stoffbezug, gebraucht, Schätzwert 586,94 Euro. Mangels weiteren Vermögens beläuft sich der Wert der Versteigerungsgegenstände auf 1.173 Euro. Das Startgebot wird auf 939,10 Euro bestimmt“.

Der Rentner, der eine Altersrente in Höhe von monatlich 550 Euro von dem gesetzlichen Versicherungsträger  IKA bezieht, hatte dem Finanzamt erklärt, dass er die aus anhängigen Steuersachen herrührende Schuld nicht zu begleichen vermag. “Das Sofa, die Sessel, der Esstisch und die Stühle waren meine Aussteuer für unsere Ehe. Vor eineinhalb Jahren schenkte uns mein Sohn neue Möbel für Wohnzimmer und Essecke, weil unsere alten kaputt gegangen waren und wir sie auf den Müll gegeben haben. Man hatte Angst, sich auf die Stühle zu setzen, welche das Finanzamt pfänden wollte,” erklärte Frau Evmorfia gegenüber der Zeitung Ta Nea.

Das Finanzamt akzeptierte schließlich eine Abzahlungsvereinbarung mit den beiden Rentnern, da die Gegenstände, welche es zur Zwangsversteigerung bringen wollte, bereits vor etlichen Monaten auf einer Müllkippe gelandet waren … .

Festnahmen wegen Beamtenbestechung und Erpressung in Griechenland

10. Juni 2010 / Aufrufe: 201 Keine Kommentare

Der Dienststellenleiter des Forstamtes Lavrio in Griechenland wurde von Polizeibeamten des Dezernats für interne Angelegenheiten wegen Bestechung und Erpressung verhaftet.

Wie von der Leitung der Polizei bekannt gegeben wurde, zeigte bei der Dienststelle für interne Angelegenheiten der griechischen Polizei ein Rentner an, dass der Leiter des Forstamtes Lavrio 1.000 Euro von ihm verlange um eine Bescheinigung über die Charakterisierung eines dem Rentner gehörenden Landstücks in Keratea auszustellen.

Nachdem ein entsprechender Geldbetrag von der Polizei markiert worden war, begab sich gestern (09. Juni 2010) der Rentner in Begleitung eines Polizeibeamten in Zivilkleidung in das Büro des Leiters des Forstamts von Lavrio und händigte ihm dort den verlangten Betrag aus. Kurz darauf wurde der Beamte des Forstamts verhaftet. Bei der Leibesvisitation des Festgenommenen wurden jedoch nur 300 Euro bei ihm gefunden. Im weiteren Verlauf gestand der Verhaftete ein, die übrigen 700 Euro in den Toilettenräumen des Verwaltungsgebäudes versteckt zu haben, wo der Betrag dann auch von den Polizisten gefunden wurde. Der verhaftete Dienststellenleiter des Forstamts wurde dem Staatsanwalt überstellt.

Festnahmen wegen Bestechung und Erpressung auch in Rethymnos

Ebenfalls am Mittwoch, dem 09. Juni 2010, verhafteten im Kampf gegen die Korrruption Polizeibeamte der Abteilung für interne Angelegenheit der Abteilung der Kriminalpolizei Rethymnos den Leiter der Dienststelle des Gesundheitsamtes der Präfektur Rethymnos, welcher der Erpressung, passiven Bestechung und Pflichtverletzung beschuldigt wird, eine der Erpressung und der direkten Beihilfe zur passiven Bestechung beschuldigte 46-jährige Ingenieurin sowie einen der direkten Beihilfe zur passiven Beamtenbestechung beschuldigten Privatmann.

Auch hier wurde ein als Anzahlung vorgesehener Geldbetrag in Höhe von 1.000 Euro gekennzeichnet, den die Eigentümer eines Geschäftes der Ingenieurin in deren Büro aushändigten und von ihr eine Akte in Empfang nahmen, die außer den übrigen Unterlagen auch einen positiven Bericht des Gesundheitsamts Rethymnos über das Geschäftslokal der in Rede stehenden Eigentümer enthielt.

Die Polizeibeamten schritten ein und verhafteten die Ingenieurin, bei welcher der vormarkierte Geldbetrag befunden und beschlagnahmt wurde. Danach nahmen sie in einem Café in Rethymnos auch den Privatmann fest, der das Geld in Empfang genommen und dem Leiter des Gesundheitsamts Rethymnos überbracht hätte.

Anschließend erfolgte im Gesundheitsamt Rethymnos eine Durchsuchung. Dabei wurde festgestellt, dass die Akte des Ladenlokals auf Intervention des Dienststellenleiters von einer Beamtin bearbeitet worden war, die er angewiesen hatte, den einschlägigen positiven Bericht aufzusetzen – allerdings ohne dass letztere eine Inspektion vor Ort durchführt, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Weil die Frist für ein Schnellverfahren inzwischen verstrichen war, wurde die wegen Ausstellung einer unwahren Bescheinigung mitangeklagte konkrete Beamtin nicht verhaftet, sondern ein reguläres Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Aus der Durchsuchung der Archive des Gesundheitsamtes und der durchgeführten Voruntersuchung ging hervor, dass während der Jahre 2008 – 2010 für sechzehn den gesundheitsamtlichen Bestimmungen unterliegenden Geschäfte auf die selbe Weise positive Berichte ausgestellt worden waren. Der verhaftete Leiter des Gesundheitsamtes gestand ein, dass der konkrete Bericht zur Erteilung einer Betriebserlaubnis auf seine Anweisung von der vorstehend angeführten Beamtin angefertigt worden war. Die Verhafteten wurden nebst der zu ihren Lasten angelegten Klageschrift dem Staatsanwalt des Strafgerichts Rethymnos überstellt.

Mieter in Griechenland entschädigen keine natürliche Immobilienabnutzung

9. Juni 2010 / Aufrufe: 183 Keine Kommentare

Laut einem Urteil des Areopag in Griechenland schulden Mieter nicht, die Vermieter für natürliche Abnutzungen einer Immobilie infolge deren regulärer Nutzung zu entschädigen.

Konkret entschied der Oberste Gerichtshof in Griechenland mit seinem Urteil Nr. 633/2010, dass Mieter bei der Übergabe des Mietobjekts (Wohnung, Geschäftsraum usw.) verpflichtet sind, die Eigentümer für die Beseitigung jener Schäden zu entschädigen, welche an der Immobilie verursacht wurden und außerhalb des Rahmens der natürlichen Abnutzungen liegen, die durch die alltägliche Lebensweise entstehen.

Unter Berufung auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs führt der gerichtliche Beschluss an, dass “der Mieter zur Entschädigung des Vermieters für während der Dauer des Mietverhältnisses verursachte Abnutzungen und Veränderungen an der Immobilie verpflichtet ist, mit Ausnahme jener, die durch die vereinbarte Nutzung bedingt sind“.

Das Gericht hatte sich mit dem Fall des Gebäudes zu beschäftigen, welches vor 36 Jahren das Ministerium für Öffentliche Ordnung zur Unterbringung der Polizeibehörde Thessaloniki angemietet hatte, die im Jahr 2004 aus dem Gebäude auszog. Die Eigentümer der Immobilie forderten gerichtlich Entschädigung für die partiellen Abnutzungen, die an dem Gebäude während der 36 Jahre andauernden Unterbringung der polizeilichen Dienststellen darin entstanden waren.

Der Areopag wies jene Beträge ab, die sich auf die Beseitigung durch die alltägliche Nutzung herrührende Abnutzungen bezog, wie unter anderem an den Fußböden und Böden der Treppenhäuser (Fliesen, Mosaik, Holzfußböden), den Geländern der Treppenhäuser und den Sanitäreinrichtungen. Charakteristisch wird in dem Urteil angeführt, dass in dem Gebäude rund um die Uhr und über 36 Jahre sehr viele Menschen wie Polizeibeamte, Besucher, Häftlinge, Rechtsanwälte ein und aus gingen, was das Vorhandensein von Abnutzungen zur Folge hatte.

Weiter deckten die Richter nicht die Ausgaben für die Wiederherstellung der sanitären und elektrischen Installationen, da für deren Instandhaltung gemäß dem Mietvertrag die Eigentümer verantwortlich waren. Gemäß dem Urteil sind die Abnutzungen an der Heizung, den Heizkörpern, den Boilern, den elektrischen Schaltkästen und den Steckdosen durch die gewöhnliche Nutzung und die lange Dauer des Mietverhältnisses bedingt.

Parallel akzeptierte der Areopag, dass den Eigentümern eine zusätzliche Mietzahlung für die Zeit zusteht, welche für die Beseitigung der Schäden erforderlich ist, die an den Fußböden aufgrund der Platzierung metallischer Konstruktionen usw. verursacht worden waren.

Regierung in Griechenland schreitet zu Beamtenzählung

8. Juni 2010 / Aufrufe: 317 Keine Kommentare

Gemäß dem in Gesetz 3845/2010 vorgesehenen Ministerbeschluss wird in Griechenland die Zählung der Staatsdiener nebst der Schaffung einer zentralen Zahlstelle in Angriff genommen.

Per gemeinsamem Beschluss des Innenministers Jiannis Ragkousis und des Finanzministers Jorgos Papakonstantinou wurde die Zählung der Beschäftigten im Staatsdienst, der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und der Träger der lokalen Selbstverwaltung erster und zweiter Stufe sowie die Gründung einer zentralen Besoldungsstelle bzw. Zahlstelle (EAP) beschlossen. Damit soll endlich die konkrete Anzahl aller in Griechenland im Staatsdienst und auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor beschäftigten und in Sold stehenden Personen festgestellt werden. Die Schaffung der zentralen Besoldungs- bzw. Zahlstelle wiederum wird die Möglichkeit zur direkten Beobachtung analytischer und synoptischer Besoldungsdaten bieten und nicht zuletzt auch auf die Vereinfachung der Zahlung von Vergütungen auf dem öffentlichen Sektors abzielen.

Mit dem gemeinsamen Ministerbeschluss (KYA) werden Bedingungen, Voraussetzungen und Verfahren der global zur Anwendung kommenden Zählung definiert, die in dem Zeitraum vom 12. Juli 2010 bis zum 23. Juli 2010 durchgeführt werden soll, während die Zählung bei den Abteilungen der Zentrale für öffentliche Verwaltung und elektronische Regierungsführung des Innenministeriums und der zentralen Rechnungsstelle des Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01. Juli 2010 bis zum 09. Juli 2010 angesetzt ist. Koordiniert wird die Zählung von der vorstehend genannten Abteilung des Innenministeriums in Kooperation mit der Zentrale für Datenverarbeitung des Finanzministeriums.

Alle unter die Verpflichtung zur Erfassung fallenden Beschäftigten müssen ein elektronisches Formular auszufüllen, welches Angaben zu der Person, dem Dienststatus und den Schul- und Studienabschlüssen des jeweiligen Angestellten / Beamten umfasst. Die Angaben werden bei der Zentrale für Datenverarbeitung gesammelt und aus Gründen der Zuverlässigkeit der Identifizierung auch mit den Daten der Versicherungsträger verglichen werden. Im Rahmen des Verifizierungsverfahrens wird jedem identifizierten Bediensteten eine einheitliche Besoldungskennummer des öffentlichen Dienstes (E.K.M.DI.) zugewiesen. Eine solche persönliche Kennziffer wird fortan ebenfalls jeder Person zugeteilt werden, die von einem beliebigen öffentlichen Träger in Dienst genommen oder in ein Amt eingesetzt wird.

Weiter wird mit dem gemeinsamen Ministerbeschluss eine zentrale Besoldungs- / Zahlstelle (EAP) bei der Zentrale für volkswirtschaftliche Politik / staatlichen Rechnungsstelle gegründet, deren Aufgabe die per Banküberweisung erfolgende Zahlung jeder Art von Bezügen, Zusatzvergütungen, Zahlungsanweisungen, Vergütungen des Personals des öffentlichen Sektors, juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der Träger der Selbstverwaltung sowie mit Projektverträgen beschäftigter natürlicher Personen ist.

Nach einem Zeitraum von drei Monaten zur qualitativen Optimierung der im Rahmen der Personalzählung erhobenen Daten ist die zentrale Besoldungsstelle / Zahlstelle (EAP) verpflichtet, die Zahlung der Vergütungen und Abführung der Abzüge der in Rede stehenden Bediensteten bis zur Korrektur der Angaben oder der ordnungsgemäßen Registrierung des Leistungsempfängers vorläufig einzustellen. Geschuldete Leistungen werden nach der erfolgreichen Überprüfung der Daten des Leistungsempfängers rückwirkend beglichen.

Nach den Terminen für den Beginn der Zahlung von Bezügen und sonstigen Vergütungen durch die zentrale Besoldungs- / Zahlstelle ist jede auf eine abweichende Weise erfolgende Zahlung von Bezügen und sonstigen Vergütungen des Personals untersagt und absolut nichtig. Alle Träger, deren Lohnzahlungen den staatlichen Haushalt belasten, sind verpflichtet, diese Zahlungen bis zum 31. August 2010 (Träger der lokalen Selbstverwaltung und juristische Personen öffentlichen Rechts bis zum 31. Dezember 2010) der zentralen Zahlstelle (EAP) anzutragen.

Mit dieser Maßnahme wird der griechische Staat erstmalig ein Gesamtbild der Vergütungen im gesamten Bereich des öffentlichen Sektors erlangen. Gleichzeitig wird die vollumfängliche Erfassung der Beschäftigten realisiert, was deren effizienten Einsatz und parallel die Möglichkeit zu einer besseren Kontrolle der öffentlichen Ausgaben sowie in einer zweiten Phase endlich auch die Schaffung einer einheitlichen Besoldungsordnung erlauben wird.

Abenteuer einer verkannten Pizza in Griechenland

6. Juni 2010 / Aufrufe: 251 Keine Kommentare

Zwei Strafverfahren wegen Förderung des Drogenkonsums, eine Expertise des staatlichen Justizausschusses, kontinuierliche Interventionen des “Anwalts des Bürgers” und ein offizielles Schreiben des EU-Ausschusses – wobei es jedoch nicht etwa um einen spektakulären Fall von Drogenhandel, sondern um eine simple Pizza geht!

Der Grund besteht darin, dass in dem Logo der “Mystic Pizza” der Punkt auf dem “i” kein Punkt ist, sondern durch das gefiederte Blatt der Cannabis sativa dargestellt und die in Rede stehende Pizza mit dem (legalen und natürlich nicht halluzinogenen) Mehl zubereitet wird, welches aus den Samen von biologischem Kultur-Hanf bzw. der Cannabis sativa stammt.

Abgesehen von dem gemeinsamen Gattungsnamen hat “Cannabis sativa” kaum etwas mit der – auch in Griechenland zu den verbotenen Drogenpflanzen zählenden – Art “Cannabis indica” zu tun bzw. ist aufgrund des geringen THC-Gehalts zumindest als Drogenpflanze uninteressant. Dieser Umstand hält allerdings Beamten des griechischen Staates, die vermutlich im Biologie-Unterricht immer nur geschlafen haben oder gar bei der Vergabe einer zumindest elementaren Intelligenz einfach übergangen worden waren, nicht davon ab, den Inhaber der in Rede stehenden Pizzeria über einen Zeitraum von sieben Jahre zu strapazieren, was unter anderem dazu führte, dass dem schicksalsgeprüften Mann zweimal ein Prozess wegen Bewerbung und Vertrieb von Drogen angehängt wurde!

Vor zehn Jahren kam der Unternehmer Babis Ananiadis erstmalig auf die Idee, biologisches Hanf- bzw. Cannabis-Mehl aus Deutschland zu importieren und dieses für die Zubereitung einer biologischen und gesünderen Pizza angesichts der Tatsache zu benutzen, dass der biologische Hanf in der gesamten Europäischen Gemeinschaft legal angebaut wird und dank seiner besonderen vorteilhaften Auswirkungen auf die Umwelt und den menschlichen Organismus sogar speziell subventioniert wird. “Offensichtlich steht der biologische Hanf Cannabis sativa in keinerlei Zusammenhang mit der halluzinogenen Cannabis indica, was jedoch die Beamten der damaligen Ministerien für Landwirtschaft und Handel nicht daran hinderte, mich unentwegt zu verhöhnen und zu beschuldigen, dass ich Haschischmehl nach Griechenland zu importieren beabsichtige“, erklärte der Unternehmer gegenüber der Zeitung To Vima.

Sehr schnell nahmen die gerichtlichen Abenteuer ihren Lauf. “Innerhalb von fünf Jahren wurde gegen mich wegen der Darstellung des Hanfblatts in dem Logo meines Unternehmens zweimal ein Strafverfahren angestrengt“, berichtet Babis Ananiadis. Obwohl er in beiden Verhandlungen nach Gutachten sogar der EU-Kommission mit Pauken und Trompeten freigesprochen wurde, konnte der Unternehmer jedoch nicht den TV-Richtern entrinnen, welche in den gleichermaßen populären wie peinlichen Morgensendungen diverser griechischer Fernsehsender weiterhin seine Verurteilung forderten – was ihn allerdings nur dazu brachte, noch beharrlicher an seinem Vorhaben festzuhalten und die Absurdität der griechischen Behörden bloß zu stellen: Wenn Ihr es schafft Coca Cola dazu zu bringen, den Begriff “Coca” aus ihrem Logo zu entfernen, werde auch ich das Hanfblatt aus dem meinigen entfernen“.

Cannabis-Hysterie in Griechenland hat auch “Cannabis Shop” ruiniert

Der Hysterie der griechischen Staatsbeamten gegenüber allem, was den Begriff “Cannabis” enthält, waren auch die Besitzer des “Cannabis Shop” zum Opfer gefallen, gegen welche sage und schreibe 80 gerichtliche Freisprüche bezüglich der Schwerverbrechen des Besitzes, des Handels und der Verbreitung von Drogen ergangen sind! “Wir bemühen uns darum, ein in ganz Europa legales ökologisches und biologisches Produkt zu verkaufen und finden uns als Angeklagte wieder, mit all den Gerichtskosten und dem daraus resultierenden wirtschaftlichen Ruin“, merkte gegenüber der Zeitung To Vima die Inhaberin des “Cannabis Shop” in Athen Krista Pappa an, die erst im Dezember 2009 auch von der letzten der gegen sie erhobenen Anklagen freigesprochen wurde.

Im übrigen ist es kein Zufall, dass von den 17 “Cannabis Shops”, die es im Jahr 2000 in Griechenland gab, heute nur noch ein einziger (nämlich der in Athen) existiert. Die Inhaber der übrigen Geschäfte wurden durch die missbräuchlichen Verfolgungen der Behörden in den Bankrott getrieben und fordern heute von dem griechischen Staat hohe Entschädigungen ein.

Areopag verurteilt Bank in Griechenland zu Schmerzensgeld

6. Juni 2010 / Aufrufe: 95 Keine Kommentare

Mit dem Urteil 347/2010 des Areopag in Griechenland wurde eine Bank verpflichtet, einen Kunden mit 10.000 Euro für diverse Unterlassungen ihrer Angestellten zu entschädigen.

Gemäß dem Urteil hatte ein Offizier der griechischen Luftwaffe ein Sparkonto und ging davon aus, dass die Bank dem Konto wie geschuldet zu einem konkreten Termin die gesetzlichen Zinsen gutschreiben würde. Der Offizier rechnete die fälligen Zinsen dem bereits auf dem Konto befindlichen Guthaben hinzu und stellte einen Scheck an einen Dritten aus. Als jedoch der Empfänger des Schecks diesen bei der Bank einlösen wollte, befand sich auf dem Konto des Offiziers nicht der gesamte Betrag, auf welchen der Scheck ausgestellt war, weil eine Angestellte der Bank aus Fährlässigkeit nicht die Zinsen auf seinem Konto verbuchte.

Der Scheck wurde umgehend als ungedeckt abgestempelt und die Bank informierte die TIRESIAS – Bank Information Systems SA (vergleichbar mit der deutschen SCHUFA) über den nur teilgedeckten Scheck, woraufhin der Offizier in die einschlägigen Listen zahlungsunfähiger Schuldner aufgenommen wurde. Parallel leitete die Bank die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter und gab dabei die Wohnadresse des Offiziers falsch an. Somit wurde die gerichtliche Vorladung an eine falsche Adresse zugestellt, der Offizier in Abwesenheit als “unbekannt verzogen” für den ungedeckten Scheck verurteilt und das Urteil erst nach einem gerichtlichen Kampf wieder aufgehoben. Weiiter erreichte der Offizier ebenfalls, aus dem Archiv der TIRESIAS gelöscht zu werden, musste jedoch die Angestellten der Bank wiederholt anbetteln, für die Löschung seines Namens aus den “schwarzen Listen” Sorge zu tragen.

Laut dem Gericht hatte das vertragswidrige Verhalten der Bank zur Folge, dass der Offizier einen materiellen Schaden erlitt, da er einen Anwalt engagierte um seine Angelegenheit und speziell die Sache mit dem ungedeckten Scheck zu handhaben. Ebenfalls wurde er insbesondere durch seine Verurteilung für den ungedeckten Scheck in seiner Persönlichkeit, Ehre und Hochachtung versehrt. Außerdem akzeptierte das Gericht, dass dem Offizier erhebliche Unannehmlichkeiten und daraus herrührend ein immaterieller Schaden zugefügt wurde, zu dessen Wiedergutmachung er das Recht auf eine finanzielle Befriedigung habe.

Nachdem der Areopag dem klagenden Offizier Recht gab, wurde seine Sache wieder an das Oberlandgericht Athen zurückverwiesen, da sich inzwischen das Thema der Verjährung eines Teils der Forderung gegen die Bank ergeben hat.

Konsumrückgang in Griechenland macht Haushaltsplan zunichte

4. Juni 2010 / Aufrufe: 273 Keine Kommentare

Der Rückgang der Nachfrage in Griechenland und die rückläufigen Einnahmen aus Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern drohen den Haushaltsplan 2010 zu kippen.

Angesichts der Tatsache, dass trotz der intensiven Bemühungen der Abteilung für die Verfolgung von Wirtschaftsverbrechen (SDOE) bezüglich der Eindämmung der Steuerhinterziehung die staatlichen Einnahmen bisher deutlich sowohl unter den im Haushaltsplan 2010 vorgegebenen als  auch in der mit EU und IWF ausgehandelten Stabilitäts- und Wachstumsvereinbarung gesetzten Zielen liegen, rückt zunehmend die Ergreifung neuer Steuermaßnahmen zu Lasten der Haushalte und Berufstätigen näher.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima stiegen im Mai 2010 die Einnahmen des Staates um nur etwa 5%, während im Jahreshaushalt 2010 ein doppelt so hohes Ziel (10,2%) gesetzt ist, und die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Bezug auf Großunternehmen haben sich sogar rückläufig entwickelt. Letzteres wird auf den signifikanten Rückgang der Nachfrage zurückgeführt, der sich auf dem inländischen Markt abzeichnet, wobei sich die erst ab Anfang Juli 2010 in Kraft tretende zweite bedeutsame Erhöhung des regulären Satzes der Mehrwertsteuer von 21% auf 23% noch gar nicht ausgewirkt hat.

Einen weiteren wichtigen Faktor für das Zurückbleiben der Einnahmen unter dem vorgegebenen Niveau stellte zweifellos auch der Umstand dar, dass während der vergangenen Monate der Betrieb der Finanzämter im gesamten Staatsgebiet unzureichend war, da sich deren Vorsteher darüber bewusst sind, dass ihre Versetzung eine Frage der Zeit ist. Das Wirtschaftsministerium hat bereits seit der vergangenen Woche die Einsetzung neuer Dienststellenleiter in 20 Finanzämtern angekündigt, die es während der vorherigen Monate nicht geschafft hatten, die gesetzten Einnahmeziele zu erreichen.

Von Seite der SDOE können trotz der auf alltäglicher Basis durchgeführten umfangreichen Kontrollen die Finanzämter nicht zur Verhängung der Geldstrafen gezwungen und natürlich auch nicht unter Druck gesetzt werden, diese einzutreiben. Im Wirtschaftsministerium ist allgemein bekannt, das ab dem Zeitpunkt, zu dem jemand bei der Steuerhinterziehung erwischt wird, bis zur Zahlung der verhängten Geldstrafen etliche Jahre nötig sind.

Neue Steuermaßnahmen in Griechenland erwartet

Aus Marktkreisen wird betont, dass der Rückgang des Konsums auch auf die verfügten Erhöhungen der Sätze der Verbrauchssteuern auf Treibstoff (Mineralösteuer), Getränke (Getränkesteuer) und Zigaretten (Tabaksteuer)  zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Steuersätze in Kombination mit der wirtschaftlichen Krise hat also die Verbraucher dazu geführt, ihren Konsum nachhaltig einzuschränken. Diese Entwicklung macht jedoch definitiv die Planung des Wirtschaftsministeriums zunichte, welches im Bestreben um die Erhöhung der Einnahmen des Staates in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich auch neue schmerzhafte Maßnahmen zu Lasten der Lohnempfänger und Rentner ankündigen wird.

Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit der Fiskus noch an der Steuerschraube drehen kann, ohne den völligen Zusammenbruch der Wirtschaft und letztendlich des gesamten Staatsgefüges zu verursachen. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Haushalte in Verarmung und Verelendung abgleiten und kontinuierlich das Heer der Bürger anwächst, die nicht einmal mehr elementare menschliche Bedürfnisse wie Unterkunft oder gar Ernährung befriedigen können, wird inzwischen ernsthaft vor der Gefahr einer gesellschaftlichen Explosion ungeahnten Ausmaßes gewarnt.

Finanzämter in Griechenland verweigern fällige Steuerrückzahlungen

Im Rahmen der Politik des griechischen Wirtschaftsministeriums verweigern die Finanzämter de facto nicht nur die Auszahlung berechtigter Steuerrückzahlung jeder Art, sondern grundsätzlich auch die Verrechnung fälliger Steuererstattungen mit eventuellen Steuerschulden betroffener Personen und Unternehmen. Lohnsteuerrückzahlungen werden schon seit geraumer Zeit unter dem Vorwand notwendiger Überprüfungen verschleppt, und speziell in Bezug auf die Erstattung der Mehrwertsteuer wurde faktisch ein globaler Zahlungsstopp bis Ende September 2010 verfügt.

Das Wirtschaftsministerium beeilte sich vorgestern (02. Juni 2010) zwar klarzustellen, dass die Überprüfung der Unternehmen in Zusammenhang mit der Erstattung der Mehrwertsteuer keine “Einfrierung” der Zahlungen bedeute, auf welche die Firmen und Selbständigen ein Anrecht haben. Speziell wird in der Bekanntmachung angeführt, dass “mit dem Ministererlass 1072 vom 26. Mai 2010 die mit dem Ministererlass vom 01. Mai 2010 bestimmte Frist für die Erstattung der Mehrwertsteuer bis zum 30. September 2010 verlängert wird. Mit dem konkreten Ministererlass wird mit der Erstattung der Mehrwertsteuer an die Berechtigten nach einer vorläufigen Überprüfung oder in speziellen Fällen nach einer regulären Buchprüfung fortgefahren und die Erstattung nicht etwa “eingefroren”. Ziel ist, der Untergrabung der Steuerrückzahlungen ohne Überprüfung hinsichtlich gefälschter und fiktiver Rechnungen an angebliche Berechtigte gegenüber zu treten.

Seitens für Unternhemen tätiger Buchhalter und Steuerberater wurde allerdings gemeldet, dass selbst dann, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird und das Unternehmen die “Prüfungen” erfolgreich besteht, die Verzögerung bei der Auszahlung der Beträge der Mehrwertsteuer erheblich ist.

Sonderabgabe auf Jahreseinkommen ab 100000 Euro in Griechenland

3. Juni 2010 / Aufrufe: 238 Keine Kommentare

In Griechenland wird auf 2009 erzielte Jahreseinkommen in einer Gesamthöhe ab 100.000 Euro rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% des Gesamteinkommens erhoben.

Unter die Sonderabgabe von 1% fallen alle natürlichen Personen, die in ihrer diesjährigen Einkommensteuererklärung ein Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro oder mehr deklarieren. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens, auf welches die Sonderabgabe erhoben wird,  werden auch Zinsen aus Bankguthaben, Gewinne aus Aktienverkäufen und Investment-Fonts sowie ebenfalls pauschal oder nach speziellen Bestimmungen besteuerte Einkommen berücksichtigt.

Nach den vorliegenden Daten deklarieren in Griechenland etwa 17.500 Personen ein persönliches steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder höher. Die Sonderabgabe in Höhe von 1% wird allerdings auch mehr als 50.000 Personen belasten, die zwar niedrigere steuerpflichtige Einkommen deklarieren, andererseits jedoch steuerfreie Einkünfte haben und nun aufgrund der Berücksichtigung aller Einkünfte (gleich ob steuerpflichtig oder nicht) trotzdem unter die Sonderabgabe fallen.

Von der Sonderabgabe nicht betroffen sind juristische Personen (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften), da die Sonderabgabe auf jene Einkünfte erhoben wird, welche die natürlichen Personen aus der Beteiligung an diesen Gesellschaften erzielen. Weiter sind von der Sonderabgabe nur Entlassungsentschädigungen, einmalige Zahlungen von Vorsorge- und Versicherungskassen und die einmaligen Zahlungen an Beamte bei ihrer Pensionierung usw. ausgenommen.

Nicht von der Sonderabgabe ausgenommen sind dagegen beispielsweise Gewinne aus Verkäufen aus Aktien, gleich ob diese an der inländischen oder einer ausländischen Börse notiert sind oder nicht, Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an Investment-Fonds und aus Rückkaufvereinbarungen (Repos), Altersrenten ausländischer Herkunft, die nur im Ausland besteuert werden, sowie auch Lohneinkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Ebenfalls unter die Sonderabgabe fallen unter anderem alle Zinsen aus Bankguthaben und Spareinlagen, Zinserträge aus staatlichen Anleihen und Bonds, Zinsen aus Anleihen, die von Gesellschaften oder Unternehmen mit Sitz in Griechenland ausgegeben werden, die Vergütungen und Gehälter der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, der Gewinn aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen, eigenständig bzw. pauschal besteuerte Lohneinkünfte und sogar auch spezielle Gefahrenzulagen.

Die Sonderabgabe wird auf das gesamte – gleich ob reale, fiktive, steuerpflichtige oder nicht – im Fiskaljahres 2010 deklarierte bzw. im Jahr 2009 erzielte persönliche Nettoeinkommen (also nicht Familieneinkommen) einer natürlichen Person erhoben, wenn dieses 100.000 Euro oder mehr beträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einkommen nur aus einer oder mehreren Quellen stammt, für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden grundsätzlich alle Einkommen aus jeder beliebigen Quelle berücksichtigt (Immobilien, Arbeitsverhältnisse, Handelsbetriebe, bewegliche Werte,  Selbständigkeit, freie Berufe, landwirtschaftliche Unternehmen usw.). Beläuft sich die Summe aller Einkünfte auf 100.000 Euro oder mehr, wird die Sonderabgabe in Höhe von 1% auf das gesamte (!) Einkommen fällig.

Weitere Informationen in Zusammenhang mit der Einkommensbesteuerung in Griechenland bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland – Steuersätze, Sonderabgaben, Fristen.

Verbleib von Giftmüll in Griechenland ungeklärt

3. Juni 2010 / Aufrufe: 86 Keine Kommentare

Laut dem Oberinspektor des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel liegen ernsthafte Hinweise vor, dass in Griechenland Giftmüll “gewaschen” und illegal entsorgt wird.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima enthüllte in seinem Vortrag bei einer Tagung der Technischen Kammer Griechenlands (TEE) der Oberinspektor für Umwelt Panagiotis Merkos ernste Indizien, wonach in Griechenland Gift- und Sondermüll in Industriebrennstoff “umgetauft” wird. Um zu abgestimmten Ergebnissen insbesondere bezüglich der Verbringung gefährlicher Abfälle aus benachbarten Ländern nach Griechenland zu gelangen, werden die Umweltinspektoren die Zusammenarbeit mit dem Amt für Sonderkontrollen (vormals SDOE = Einheit für die Verfolgung von Wirtschaftsverbrechen) und dem Ministerium für Bürgerschutz bzw. ehemaligen Innenministerium aufnehmen.

Niemand weiß, wohin rund 600.000 Tonnen “verwaister” Abfälle entsorgt worden sind, und höchstwahrscheinlich werden wir sie in unserem Glas, auf unserem Teller, in der Nahrungskette, in der Luft wiederfinden“, betonte Christina Theochari seitens des ständigen Ausschusses für Umwelt und nachhaltige Entwicklung der TEE und unterstrich, dass mit Ausnahme von 0,7% – 0,8%, die zur Aufbereitung nach Deutschland, Belgien, Frankreich und England verbracht werden, die Handhabung der Mehrheit des Sondermülls weiterhin unkontrolliert bleibt.

Nach Schätzungen beläuft sich das jährliche Aufkommen gefährlicher Abfälle auf 350.000 bis 650.000 Tonnen. Die kürzlich erfolgte Verurteilung Griechenlands (September 2009) durch die EU wegen der Verwaltung dieser Abfälle zeigt das Ausmaß des Problems auf. “Alltäglich werden auf den unkontrollierten Mülldeponien rund um Attika gefährliche Abfälle gefunden, die dort häufig in Kenntnis der Kommunen deponiert werden, aber auch in Gräben, auf Hängen und sogar auch in biologischen Kulturen“, führte Panajiotis Merkos an.

Gemäß älteren unvollständigen Daten des damaligen Ministeriums für Umwelt, Flächennutzung und öffentliche Projekte (YPECHODE) aus dem Jahr 2004 sind 85% bis 90% des jährlichen Aufkommens an Sonder- und Giftmüll auf etwa 20 Einheiten der primären Metallindustrie, der Raffination von Rohöl, zur Produktion von Mineralölrückständen, Dünger, Pflanzenschutzmitteln und anderen chemischen Produkte zurückzuführen.