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Archiv für Juni, 2010

Enorme Preiserhöhungen und Inflationsrate in Griechenland

30. Juni 2010 / Aufrufe: 304 Keine Kommentare

Die in Griechenland ab Juli 2010 in Kraft tretenden erhöhten Sätze der Mehrwertsteuer werden eine Welle neuer Preiserhöhungen bewirken und die wirtschaftliche Rezession vertiefen.

In Marktkreisen wird erwartet, dass die ab Donnerstag, dem 01. Juli 2010 in Kraft tretenden erneut erhöhten Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland nebst den neuen Umsatzsteuer-Bestimmungen mit jährlich rund 3 Milliarden Euro zu Buche schlagen werden. Da allerdings schon die während der vergangenen Monate durchgesetzten Erhöhungen der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern nicht etwa zu dem erhofften Anstieg des Steueraufkommens geführt, sondern einem enormen globalen Umsatzrückgang geführt haben, rechnen Insider mit einer nachhaltigen Vertiefung der wirtschaftlichen Rezession und dem weiteren Anstieg der bereits jetzt bei 5,5 Prozent liegenden Inflationsrate auf 7,5 – 8 Prozent.

Industrie und Handel erklären sich angesichts der angespannten Ertrags- und Marktlage außer Stande, die Steuererhöhungen erneut aufzufangen und werden diese somit definitiv in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben. Dies gilt entsprechend auch für alle Dienstleistungen, die bisher von der Umsatzsteuer ausgenommen waren und fortan mit dem vollen (23%) oder ermäßigten (11%) Satz der Mehrwertsteuer belegt werden.

Als besonders ungerecht wird der Beschluss erachtet, fortan eine Vielzahl ärztlicher und medizinischer Leistungen mit 11% Mehrwertsteuer zu belegen, zumal sich damit letztendlich die marode wirtschaftliche Lage der gesetzlichen Krankenkassen noch weiter zuspitzen wird und sowohl auf dem gesetzlichen als auch privaten Versicherungssektor mit happigen Beitragserhöhungen zu rechnen ist. Ebenfalls nicht unerhebliche und zum Teil sogar rückwirkende Erhöhungen sind bei Dienstleistungen in Bereichen wie Telekommunikation, Stromversorgung, kommunalen Unternehmen sowie Abgaben und Gebühren zu verzeichnen.

Taxi in Griechenland 11% teurer

Auf die bisher von der Umsatzsteuer ausgenommen Beförderungstarife der Taxi wird ab dem 01. Juli 2010 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 11% erhoben. Dazu müssen ab diesem Stichtag in allen Taxi die Taximeter mit amtlich registrierten Quittungsdruckern ausgerüstet sein, während die Betreiber der Wagen fortan zur regulären Buchführung verpflichtet sind.

Tiefer in die Tasche greifen müssen wieder einmal auch die Autofahrer. Bei den Benzinpreisen ist infolge des auf 23% erhöhten regulären Mehrwertsteuersatzes mit einer Preiserhöhung von wenigstens 3 Cent pro Liter zu rechnen. Parallel steigen in fast ganz Griechenland die Mautgebühren, die allerdings abgesehen von den gesetzlichen Steuererhöhungen auch auf die jeweilige Gebührenpolitik der Betriebsgesellschaften zurückzuführen sind.

Rechtsanwälte und Notare in Griechenland 23% teurer

Zu einem enormen Preisschub führt der Beschluss der griechischen Regierung, alle  von Anwälten, Notaren, Grundbuchverwaltern usw. erbrachten und bisher von der Mehrwertsteuer völlig ausgenommenen Dienste und Leistungen fortan mit dem regulären Satz in Höhe von 23% zu besteuern. “Recht” und “Justiz” werden folglich in Griechenland immer mehr zu einer Frage des Geldes und bleiben zunehmend den Vermögenden vorbehalten.

Eine immense Teuerung wird es jedoch auch bei allen wie immer gearteten Vorgängen wie beispielsweise in Zusammenhang mit Beurkundungen, Immobilien, Vertragsabschlüssen usw. geben. Schon seit dem 23. Juni 2010 und vorerst bis zum 07. Juli 2010 befristetet bleiben aus Protest gegen – allerding nicht nur – die Steuermaßnahmen die griechischen Rechtsanwälte geschlossen ihren Aufgaben fern, was insbesondere im Bereich der Justiz zu erheblichen Problemen geführt hat.

Die griechische Regierung scheint jedenfalls die rigorose Besteuerung und auch übrigen Umbrüche um jeden Preis durchsetzen zu wollen, obwohl sich inzwischen abzeichnet, dass etliche Regelungen sowohl vor den griechischen als insbesondere auch europäischen Gerichten scheitern werden.

Generalstreik in Griechenland am 29 Juni 2010

27. Juni 2010 / Aufrufe: 415 Keine Kommentare

Der für Dienstag, den 29. Juni 2010 von den griechischen Gewerkschaften ausgerufene Generalstreik wird in Griechenland wieder einmal den öffentlichen und privaten Sektor lähmen.

Der von den gewerkschaftlichen Dachorganisationen GSEE und ADEDY ausgerufene 24-stündige Generalstreik wurde aus Protest gegen die von der griechischen Regierung forcierten Änderungen im Rentensystem und der Arbeitsgesetzgebung beschlossen. Die ADEDY ruft in ihrer Bekanntmachung alle Arbeitnehmer zur Teilnahme an dem Generalstreik am Dienstag auf, “um zu verhindern, dass die Regierung ihre Maßnahmen durchsetzt“. Die GSEE betont, dass “das Ziel eines jeden Generalstreiks die größtmögliche Beteiligung der Arbeitnehmer an dem Streik, aber auch an der Protestkundgebung der Gewerkschaften sei“.

Parallel werden die Gewerkschaften der Beschäftigten bei den Massenbeförderungsmittel aufgefordert, auf eine solche Weise zu streiken, “dass auf keinen Fall die Möglichkeit der massenhaften Teilnahme der Arbeitnehmer an der Protestkundgebung beeinträchtigt wird“. Bisher ist nicht bekannt geworden, in welcher Form die Beschäftigten der öffentlichen Verkehrsmittel sich an dem Streik beteiligen werden.

Streik im Hafen von Piräus entgegen dem Beschluss der P.N.O.

Im Hafen Piräus steht eine neue Runde der Strapazen bevor. Trotz der Entscheidung des Dachverbandes der griechischen Seeleute (PNO), sich am 29. Juni 2010 nicht an den Aktionen zu beteiligen, haben zwei Gewerkschaften (PEMEN und Stephenson, welche die Maschinisten der griechischen Handelsflotte vertreten) beschlossen, am Dienstag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr in den Ausstand zu treten. Ebenso ist mit Aktionen seitens der linksradikalen “Militanten Arbeiterfront” (PAME) zu rechnen, deren Aktivisten sich im Hafen von Piräus wiederholt und nicht selten jenseits der Legalität durch rücksichtslose Übergriffe hervorgetan haben.

In einer Sendung des Radiosenders Vima 99,5 erklärte Nikos Xourafis in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Arbeiterzentrums Piräus und Mitglied des Aktionskomitees der PAME: “Am Dienstag werden keine Schiffe den Hafen Piräus verlassen. Wenn die Regierung sich entscheidet, gegen den Streik vorzugehen, wird sie die Verantwortung dafür tragen“. N. Xourafis unterstrich, dass die Phänomene der Spannung von TV-Sendern verursacht werden, welche die Bekanntmachungen des Verbandes der Reeder reproduzieren.

Regulär würden am Dienstag in Piräus etwa 2 Dutzend Schiffe zur tournusmäßigen Bedienung der Routen zu griechischen Inseln ablegen, außerdem wird die Ankunft von zwei Kreuzfahrern erwartet. Informationen zufolge wollen Küstenschifffahrts-Verbände und Unternehmen das Eingreifen der Staatsanwaltschaft fordern.

Streik auch bei Elektrizitätsgesellschaft, Verkehrsbetrieben und Medien

Der für Mittwoch, den 30. Juni 2010 von dem Panhelleinischen Verband der Eisenbahner (POS)  angekündigte Streik wurde inwzischen abgesagt, da die Beschäftigten der Griechischen Bahn (OSE) und der Vorstadtbahn (ISAP) an dem Generalstreik am Dienstag teilnehmen werden.

An dem Generalstreik beteiligen sich ebenfalls die in der GENOP-DEI organisierten Arbeitnehmer der Elektrizitätsgesellschaft (DEI), die Beschäftigten der griechischen Post (ELTA) und das Bodenpersonal der Flughäfen sowie auch die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte. Parallel ruft der Vorstand der GSEBEE alle Interessenverbände der Kaufleute und Handwerksbetriebe zur Teilnahme an den Massenkundgebungen auf.

Schließlich werden auf Beschluss des Panhellenischen Dachverbandes der Gewerkschaften der Journalisten (POESY) landesweit auch die Reporter für 24 Stunden in den Streik treten, da sich die lokalen Verbände (ESIEA, ESIEM-TH, ESIEMIN, ESIESTHE und ESPIT) diesem Beschluss inzwischen angeschlossen haben. Der Streik der Journalisten beginnt um 06:00 Uhr am Dienstag und endet um 06:00 am Mittwoch.

Die Journalisten und die Beschäftigten der Presse fordern die Zurücknahme des gegen das Versicherungssystem gerichteten Gesetzentwurfs, welchen die EU und der IWF aufzwingen, und erklären, dass die Versicherungsansprüche, die aus den jahrzehntelangen harten Kämpfen hervorgingen, nicht verhandelbar sind“, betont die POESY in ihrer Bekanntmachung.

Kreuzfahrtschiffe meiden Hafen Piräus in Griechenland

26. Juni 2010 / Aufrufe: 118 Keine Kommentare

Wegen der andauernden und oft unangekündigten Streiks der Hafenarbeiter und Aktionen der Aktivisten der PAME im Hafen von Piräus laufen die Kreuzfahrer zunehmend andere Häfen in Griechenland an.

Nach den wiederholten Episoden insbesondere in Zusammenhang mit dem unter maltesischer Flagge registrierten Kreuzfahrtschiff Zenith, welches zum Symbol für die Strapazen wurde, bewerben laut einem Artikel der Zeitung TA NEA die Reiseagenturen inzwischen nicht mehr den Zwischenstopp im Hafen von Piräus und einen Besuch der Akropolis, sondern einen Landgang im Hafen von Katakolon und eine Führung im antiken Olympia. Dies hat zum Ergebnis, dass der bereits vor einiger Zeit aufgewertete Hafen des Ortes Katakolon im Nordwesten der Peleponnes einen wachsenden Zustrom erlebt. In Piräus und Athen wird dagegen der anteilmäßig höchste Rückgang bei den Ankünften ausländischer Touristen, aber auch den Einnahmen während der ersten fünf Monate des Jahres 2010 verzeichnet.

Die Daten über den touristischen Verkehr bis Ende Mai 2010 zeigen im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres einen Rückgang des Devisenzuflusses in einer Größenordnung von 7,8%. Die Verluste für Athen sind laut den Hoteliers erheblich höher und übersteigen 10%. Insider erachten die Daten für das weitere noch nicht als  entmutigend und nehmen an, dass die Einnahmen höher ausgefallen wären, “wenn es nicht die Übertreibungen mit dem Kreuzfahrtschiff Zenith gegeben hätte“. Sie führen sogar an, dass wegen des Kursverlustes des Euro in Höhe von 17% seit Beginn des Jahres gegenüber dem US-Dollar das Produkt preiswerter wird und im weiteren Verlauf vielleicht doch noch mehr Devisen in das Land fließen werden.

Der Generalsekretär für Tourismus G. Poussäos, der die unlängst stattgefundenen Episoden im Hafen von Piräus verurteilte, bezeichnet die von der Kabotage auferlegten Beschränkungen als “Wall” in der Entwicklung des Kreuzfahrtsektors und findet, dass die Tourismus-Politik dem marinen Tourismus mittels Nutzung der bestehenden und Schaffung neuer Häfen absoluten Vorrang  geben muss, damit mehr und größere Kreuzfahrtschiffe möglichst viele Ziele in Griechenland anlaufen können.

Der Generalsekretär erachtet ebenfalls, dass gleichzeitig die Infrastrukturen für Wassersport entwickelt werden müssen und notierte, dass es 1997 in Griechenland 30 Kreuzfahrtschiffe unter griechischer Flagge gab, während heute nur noch vier Schiffe griechisch-zypriotischer Interessen verblieben sind.

In seinem Vortrag auf einer Tagung auf der Insel Kos betonte G. Poussäos besonders den “großen Markt der Kreuzfahrten” und merkte an, dass die Schätzungen “die Kreuzfahrt-Passagiere in Europa auf fünf Millionen bis Ende 2012 hochrechnen. Griechenland muss dieser steigenden Tendenz folgen, zumal damit gerechnet wird, dass die Aufhebung der Kabotage dem Land Einkünfte von jährlich mehreren hundert Millionen Euro bescheren wird.” Ebenfalls kündigte er die “Förderung aus dem Programm des NSRP (griechisch: ESPA, siehe Nationaler Strategischer Rahmenplan Griechenland) der Tagesfahrten mittels Schaffung eines geeigneten gesetzlichen Rahmens und erstmalig der Finanzierung der Modernisierungskosten für Schiffe” mit dem Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit an.

Katakolon erwartet 2010 über 360 Schiffe und 900.000 Touristen

Für den Zeitraum 15. März – 15. November 2010 haben ungefähr 360 Kreuzfahrtschiffe einen Zwischenstopp in Katakolon  geplant, was im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme von 20% entspricht. Wie der Vorsitzende der Hafenkasse des Hafens Katakolon D. Apostolopoulos anmerkte, wird in diesem Jahr damit gerechnet, dass die Anzahl der Passagiere der Kreuzfahrtschiffe 900.000 übersteigen wird (2009 waren es 740.000). Es finden auch außerplanmäßige Fahrten statt, deren Anzahl jedoch nicht 3 – 4 im Monat übersteigt.

Das höchste Verkehrsaufkommen ist in den Monaten Mai und Oktober zu verzeichnen, wobei für 15% der Passagiere der Hafen Katakolon der einzige in Griechenland besuchte Zielort ist. Andererseits waren 35% schon einmal in Griechenland, jedoch anderen Kreuzfahrtrouten gefolgt. Der Aufenthalt der Schiffe dauert im Durchschnitt 7 Stunden, und in diesem Zeitraum besuchen die Passagiere (Italiener, Spanier, Deutsche, Franzosen) das antike Olympia oder die nahegelegenen Strände. Ebenfalls bleiben von den für 2009 insgesamt rund 180.000 veranschlagten Besatzungsmitgliedern etwa 36.000 Personen des Personals in Katakolon und kaufen in den lokalen Geschäften ein.

D. Apostolopoulos wies allerdings auch auf Mängel bei der Infrastruktur des Hafens und die fehlende Synchronisation bei den Ankunftszeiten der Kreuzfahrtschiffe und dem Fahrplan der Züge, welche die Besucher zu der antiken Stätte von Olympia bringen, aber auch den Öffnungszeiten des Museums hin.

Mitarbeiter brachte Bombe in Ministerium für Zivilschutz in Griechenland

25. Juni 2010 / Aufrufe: 63 Keine Kommentare

Die am 24. Juni 2010 in Griechenland im Ministerium für Zivilschutz in Athen detonierte Paketbombe war von einem Mitarbeiter des Ministers Michalis Chrysochoidis befördert worden.

Wie die Ermittlungen der Polizei inzwischen ergaben, wurde die an den Minister für Zivilschutz Michalis Chrysochoidis adressierte Paketbombe am 18. Juni 2010 bei der Poststelle im Athener Stadtteil Kypseli aufgegeben und am Dienstag, dem 22. Juni 2010 mit der regulären Post an das Büro der Geschäftsstelle des Ministers in der Straße Vasilissis Olgas zugestellt. Die Absenderangabe lautete auf den Namen des ehemaligen Finanzmanager der Siemens Hellas Christos Karavelas. Am Mittwoch wurde über die eingegangene Korrespondenz für den Minister telefonisch dessen Sicherheitsoffizier informiert, woraufhin letzterer anordnete, die Post in sein Büro im Ministerium für Zivilschutz zu bringen.

Tatsächlich wurde am Donnerstagmorgen von einem Mitarbeiter des Ministerbüros die gesamte Korrespondenz in das Ministerium gebracht und dort angesichts der Eigenschaft des Überbringers keinerlei Kontrolle unterzogen. Als am Abend der Sicherheitsoffizier Jorgos Vasilakis die in seinem Büro abgelieferte Post zu kontrollieren begann und dabei das augenscheinliche Geschenkpaket öffnete, detonierte der darin versteckte Sprengsatz und tötete den Offizier auf der Stelle.

Somit ist also geklärt, wie die Paketbombe bis in das Ministerium gelangen konnte. Gleichzeitig wird jedoch auch bewusst, dass wenigstens eine Woche lang ein hochbrisanter Sprengsatz im Zentrum von Athen unterwegs war und es letztendlich nur dem Zufall zu verdanken ist, dass die Detonation nicht an einem stärker frequentierten Ort wie beispielsweise in Einrichtungen der Post, dem öffentlichen Büro des Ministers Michalis Chrysochoidis oder gar während der Beförderung in der U-Bahn ausgelöst wurde.

Bombenanschlag im Ministerium für Zivilschutz in Griechenland

24. Juni 2010 / Aufrufe: 67 Keine Kommentare

In Griechenland detonierte am Abend des 24. Juni 2010 in einem Büro des Ministeriums für Zivilschutz in Athen eine Paketbombe. Durch die Explosion wurde ein 52-jähriger Offizier der griechischen Polizei getötet.

Der als Geschenkpaket getarnte Sprengsatz detonierte gegen 20:30 Uhr Ortszeit in dem im siebten Stock des Ministeriumsgebäudes gelegenen Büro der Ordonanz des Ministers für Bürgerschutz Michalis Chrysochoidis. Es wird angenommen, dass der seit Jahren an der Seite des Politikers stehende Adjutant und persönliche Vertraute Jiorgos Vasilakis des heutigen Ministers das Paket mit der Bombe öffnen wollte und damit die Explosion auslöste, die ihn auf der Stelle tötete. Ebenfalls wird vermutet, dass die Paketbombe für den Minister persönlich bestimmt war.

Zu dem Zeitpunkt der Explosion befand sich der getötete Polizeioffizier alleine in seinem Büro, welches durch die Detonation dem Erdboden gleich gemacht wurde, während der Minister Michalis Chrysochoidis sich in seinem ungefähr ein Dutzend Meter entfernt liegenden Büro in der selben Etage aufhielt.

Die eingeleiteten Ermittlungen konzentrieren sich unter anderem darauf, wie das Paket mit dem Sprengsatz unbemerkt bis in den siebten Stock des Ministeriumsgebäudes gelangen konnte, welches zu den bestbewachten Orten in Athen zählt. Ein anfängliches Gerücht, dass die Sicherheitsdetektoren wegen eines Defekts außer Betrieb gewesen seien, wurde umgehend dementiert.

Der offensichtlich tief betroffene Minister Michalis Chrysochoidis erklärte gegen 22:00 Uhr in einer ersten Stellungsnahme: “Ich habe einen wertvollen und geliebten Mitarbeiter verloren. Die feigen Mörder werden der Justiz zugeführt werden und gemäß den Gesetzen Rechenschaft ablegen. …… Ich möchte kategorisch erklären, dass wir uns nicht fürchten und nicht terrorisieren lassen. Wir werden ohne Unterbrechung den Kampf fortführen, um unsere Nachbarschaften und Städte sicher zu machen.”

Installation und Betrieb von PV-Anlagen in Griechenland

22. Juni 2010 / Aufrufe: 778 Keine Kommentare

Das neue Gesetz zur Forcierung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll insbesondere auch ausländischen Investoren die Realisierung von PV-Projekten in Griechenland erleichtern.

Das in Griechenland kürzlich publizierte Gesetz 3851/2010 zur “Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels” enthält etliche Änderungen, die sich im Gegensatz zu dem bisher geltenden Gesetz N. 3468/2006 über “Erzeugung elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen … als betont investorenfreundlich darstellen. Die griechische Regierung verdeutlicht mit dem neuen Gesetz die Absicht zur primären Förderung des Wirtschaftssektors der Erneuerbaren Energien.

Für die Produktion elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen ist in Griechenland nach wie vor eine Erzeugerlizenz erforderlich, die jedoch gemäß der neuen Gesetzgebung fortan direkt von der Energie-Regulierungsbehörde RAE erteilt wird. Außerdem wurden die Bearbeitungszeiten für die Genehmigungsverfahren erheblich gestrafft: Die RAE ist nunmehr verpflichtet, die Erfüllung der Kriterien und der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung innerhalb von 2 Monaten ab der Einreichung des Antrags zu überprüfen.

Verfahren zur Installation einer PV-Anlage in Griechenland im Überblick

Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW unterliegen gemäß der neuen Gesetzgebung einem vereinfachten Genehmigungsverfahren und sind damit von dem deutlich aufwändigeren regulären Verfahren der Lizenzerteilung ausgenommen.

Nach Abwicklung des Genehmigungsverfahren ist innerhalb von 30 Monaten die sogenannte Installationsgenehmigung einzuholen, für deren Erteilung der Generalsekretär der jeweiligen Peripherie zuständig ist. Diese Installationsgenehmigung ist nach wie vor für 2 Jahre gültig.

Weiter sind nach Erteilung der Produktionslizenz einzuholen:

  1. Angebot für den Anschluss an das Verbund- oder lokale Stromversorgungsnetz.
  2. Der Bescheid bezüglich der Umweltverträglichkeit (EPO).
  3. Eine Genehmigung des zuständigen Fortsamtes (sofern erforderlich).

Das Anschlussangebot wird innerhalb von 4 Monaten ab Antragstellung von der DESMIE unterbreitet. Ebenso hat innerhalb von 4 Monaten ab Einreichung einer vollumfänglichen Akte der Bescheid über die Umweltverträglichkeit zu ergehen, wobei das Verfahren zur Erteilung des Bescheides über die Umweltverträglichkeit (EPO / griechisch: ΕΠΟ = Έγκριση Περιβαλλοντικών Όρων) nunmehr im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Installationsgenehmigung durchgeführt wird.

Die Betriebsgenehmigung ist innerhalb einer exklusiven Frist von 20 Tagen zu erteilen und hat bei PV-Anlagen eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren. Für Photovoltaik-Anlagen, die von dem regulären Genehmigungsverfahren befreit sind, wird weder eine Installationsgenehmigung noch eine Betriebsgenehmigung benötigt. Der Vertrag mit dem Netzbetreiber über den Verkauf der erzeugten elektrischen Energie gilt in jedem Fall für die Dauer von 20 Jahren.

Weiterführende Quellen:

Erhöhung des Renteneintrittsalters und Kürzung der Renten in Griechenland

20. Juni 2010 / Aufrufe: 295 Keine Kommentare

Die Rentenreform in Griechenland ist auf nachhaltige Erhöhungen der Lebensarbeitszeit und des Renteneintrittsalters sowie parallel auf rigorose Kürzungen der Altersrenten fokussiert.

Nachdem die Pläne zur Sanierung des Rentensystems in Griechenland bereits am Donnerstag, dem 17. Juni 2010 der “Troika” (IWF, EZB, EU) vorgelegt und von dieser abgesegnet worden sind, soll der entsprechende Gesetzesentwurf nun am Mittwoch (23. Juni 2010) dem griechischen Parlament vorgelegt werden. Die insgesamt 20 grundlegenden Änderungen im Rentensystem sehen unter anderem eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um bis zu 15 Jahre, aber auch zum Teil erhebliche Rentenkürzungen vor. Der Gesetzesentwurf umfasst auch die endgültigen Regelungen bezüglich der  Sonderabgabe LAFKA, die nun entgegen anfänglichen Verlautbarungen ab August 2010 auf auf Renten ab 1.400 Euro erhobenen und sich voraussichtlich auf bis zu 10% belaufen wird.

Die ursprünglich bis zum Jahr 2018 geplante Übergangszeit für das schrittweise Inkrafttreten der tief in das bisherige griechische Rentensystem eingreifenden Umbrüche wurde um 3 Jahre gekürzt. Entsprechend werden etliche Neuregelungen bereits ab Anfang 2011 zur Anwendung kommen, um die Reform des Rentensystems in Griechenland bis 2015 zu einem zumindest vorläufigen Abschluss zu bringen. Die ab 2011 einsetzende globale Erhöhung des Renteneintrittsalters wird insbesondere auch auf dem öffentlichen Sektor bedienstete Frauen betreffen, die sich nach dem bisherigen System unter Umständen schon nach nur 15 Arbeitsjahren vorzeitig pensionieren lassen konnten.

Personen, die bis zum 31.12.2010 das Recht erworben haben, pensioniert werden bzw. in Rente gehen zu können, sollen von den Neuregelungen in einem gewissen Umfang ausgenommen bleiben und auch bei einem freiwilligen späteren Ausscheiden aus dem Berufsleben die nach dem derzeitigen System erworbenen Anrechte und Ansprüche nicht verlieren. Mit dieser Regelung soll der bereits seit Monaten ständig zunehmenden “Massenflucht in den Ruhestand” speziell auf dem öffentlichen Sektor und dem Horror-Szenarium entgegen gewirkt werden, dass bis zu rund 100.000 Angestellte und Beamte noch im Jahr 2010 in den Ruhestand treten könnten und damit die maroden Pensions- und Rentenkassen endgültig zum wirtschaftlichen Zusammenbruch bringen würden.

Bis 2015 wird schrittweise das Renteneintrittsalter allgemein auf 65 Jahre angehoben, und wo es bisher möglich war, nach 35 Versicherungsjahren altersabhängig bzw. nach 37 Versicherungsjahren altersunabhängig in den Ruhestand treten zu können, werden bis 2015 ebenfalls schrittweise die Versicherungsdauer auf 40 Jahre und das Renteneintrittsalter auf wenigstens 60 Jahre angehoben. Wer von einer der verbleibenden Möglichkeiten Gebrauch machen will, ab dem 60. und vor dem 65. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu treten, muss eine Pönale von 6% pro Jahr bzw. eine Rentenkürzung von bis zu 30% in Kauf nehmen.

Für den Bezug einer ungekürzten Altersrente werden wenigstens 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, wobei allerdings noch nicht endgültig feststeht, ob und in welchem Umfang bestimmte “Ausfallzeiten” (Ausbildung, Studium, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit usw.) durch nachträgliche Beitragszahlungen zur Anrechnung gebracht werden können. Anfänglich standen bis zu 5 Jahre zur Rede, wahrscheinlich wird sich die Möglichkeit, Versicherungsjahre “nachzukaufen”, jedoch schließlich auf etwa 3 Jahre beschränken.

Ebenfalls ungewiss bleibt weiterhin, wie hoch bzw. niedrig angesichts des auf durchschnittlich 1,2% pro Jahr reduzierten Berechnungsfaktors eine reguläre Altersrente schließlich ausfallen wird, zumal auch in Zusammenhang mit der neu eingeführten Basisrente, die unabhängig von dem jeweiligen Versicherungsverlauf 360 Euro / Monat betragen soll, noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.

Trotz der Bemühungen der Politiker, die Rentenreform in allen Tonlagen schönzureden, steht jedenfalls inzwischen außer Zweifel, dass es in Griechenland auf breiter Basis zu weiteren enormen Kürzungen der Renten kommen und das Heer der Rentner, die sich schon jetzt von ihren Rentenbezügen nicht einmal mehr ernähren können, überproportional anwachsen wird.

Rechtsanwälte in Griechenland beschließen zweiwöchigen Streik

18. Juni 2010 / Aufrufe: 275 6 Kommentare

Das Plenum der Präsidenten der Anwaltskammern in Griechenland beschloss einstimmig einen zweiwöchigen Ausstand der Rechtsanwälte in ganz Griechenland.

Angesichts der im Rahmen der geplanten Liberalisierung diverser “geschlossener Berufe” anstehenden Freigabe ihrer Honorare beziehungsweise insbesondere der Abschaffung der bisher obligatorischen Mindestvorauszahlungen für die Auftritte vor den griechischen Gerichten verhärten die Rechtsanwälte in Griechenland ihre Haltung und werden vom 23. Juni 2010 bis zum 07. Juli 2010 ihren Aufgaben fern bleiben.

Außerdem beschloss das in Thessaloniki zusammengetretene Plenum der Präsidenten der griechischen Rechtsanwaltskammern, dass der Vorsitzende Dimitris Paxinos ein Treffen mit dem Premierminister Jorgos Papandreou verlangen soll um dem Regierungschef die Positionen der Anwälte in Bezug auf das konkrete Thema darzulegen. Es wurde betont, dass im Fall der Verweigerung des verlangten Treffens mit dem Premierminister die Rechtsanwälte eine Protestkundgebung in Athen planen werden.

Militärkrankenhäuser in Griechenland stehen Zivilisten offen

17. Juni 2010 / Aufrufe: 101 Keine Kommentare

Die Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki in Griechenland stehen fortan auch Zivilisten offen. Verteidigungsminister Evangelos Venizelos gab 13 Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitswesen und Militär bekannt.

Der Verteidigungsminister betonte, dass “das bekannte hohe Niveau der medizinischen Leistungen der Militärkrankenhäuser der Streitkräfte unbeeinträchtigt bleibt” und äußerte ebenfalls die Überzeugung, dass die Militärärzte “im Bewusstsein der Verantwortung” den Beschlüssen der politischen und militärischen Führung entsprechen werden. Ergänzend stellte Evangelos Venizelos klar, dass die Militärkrankenhäuser wegen ihrer Natur nicht in das bekannte Bereitschaftssystem eingegliedert werden.

Die bekannt gegeben Maßnahmen sind konkret:

1. Allen Bürgern eröffnet sich der Zugang zu den Militärkrankenhäusern in Athen und Thessaloniki (401, GNA, NNA, NIMTS, 424). Die Anzahl der Zivilisten, welche in jedes militärische Krankenhaus eingewiesen werden können, wird von der Belegung des jeweiligen Krankenhauses und der Schwere des Falles abhängen, da der Vorzug Fällen von speziellem wissenschaftlichen Interesse gegeben werden wird, welche spezialisiertes Personal erfordern. Ebenfalls werden eventuell einhergehende besondere gesellschaftliche Gründe berücksichtigt werden.

2. In die Gruppe der Berechtigten, die ein Anrecht auf eine Behandlung in den militärischen Krankenhäusern haben, werden mit den selben für das militärische Personal geltenden Bedingungen auch die Mitglieder des zivilen Personals des Verteidigungsministeriums sowie das gesamte Personal der Einheiten der Sicherheitskräfte nebst deren Veteranen aufgenommen.

3. Nach dem Vorbild der Betten in den Intensivstationen der Militärkrankenhäuser, deren Zuteilung durch das Nationale Zentrum für Gesundheitsbetrieb (EKEPY) erfolgt, werden die alltäglich verfügbaren Betten der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki jeden Morgen dem EKEPY gemeldet, um damit Patienten dienen zu können, die mittels der nationalen Notfallzentrale (EKAB) eingewiesen werden.

4. Die Laboratorien und Spezialpraxen der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki bieten die Möglichkeit zur Durchführung spezieller Untersuchungen für jeden Bürger. Im Internet wird ein Liste mit Beispielen für spezifische Untersuchungen publiziert, die in den Krankenhäusern des Militärs entweder mittels Überweisung aus einem Krankenhaus des nationalen Gesundheitssystems (ESY), in dem der Patient behandelt wird, oder auch durch direkte Vereinbarung eines Termins durchgeführt werden.

5. Die Spezialärzte, welche in Lazaretteinheiten in den Provinzen Dienst tun, werden den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitssystems (ESY) für die Deckung eventueller Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Nach der selben Logik werden die Einrichtungen der Krankenhäuser des ESY im Bedarfsfall auch zur Bedienung des militärischen Personals und primär für die Ausführung von Untersuchungen zur Verfügung stehen, für deren Durchführung sich das militärische Personal derzeit in andere Gebiete begeben muss. Die Einzelheiten werden mit einem gemeinsamen Beschluss des Verteidigungsministers und des Gesundheitsministers bestimmt werden, jedoch kommt die Maßnahme nach vorheriger Abstimmung der Leitung eines jeden interessierten Krankenhauses des ESY und des Militärs sofort zur Anwendung.

6. Der Beschluss des Gesundheitsministeriums bezüglich des Ganztagbetriebs des Krankenhäuser des ESY wird auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Eine beachtliche Anzahl an Labors und Spezialabteilungen der Militärkrankenhäuser sind bereits auch nachmittags in Betrieb, dies wird nun verallgemeinert werden.

7. Die Militärkrankenhäuser befinden sich kontinuierlich und rund um die Uhr in Bereitschaft.

8. Die Militärärzte, aber auch die im Waffendienst stehen Ärzte, die in den militärischen Einheiten zur Erstversorgung des militärischen Personals positioniert sind, werden mit den Gesundheitszentrum in ihren Bezirken kooperieren, damit einerseits die Ärzte ihre Dienste den Gesundheitszentren zugunsten der allgemeinen Bevölkerung und andererseits im Bedarfsfall die Einrichtungen der Gesundheitszentren auch für das militärische Personal zur Verfügung stehen. Es ist offensichtlich, dass es in den in abgelegenen Gebieten stationierten Einheiten immer ein Arzt der Einheit geben wird.

9. Die Militärkrankenhäuser in Attika (401, NNA, GNA) übernehmen, die medizinische Versorgung der Bewohner des Inseln an der “unwirtschaftlichen Route” der Ägäis (Samothraki, Skyros, Ag. Evstratios, Farmakonisi, Agathonisi, Psarra, Kleine Kykladen usw.) zu unterstützen.

10. Außer den allesamt von den Streitkräften durchgeführten Lufttransporten der nationalen Notfallzentrale (EKAB) werden im Rahmen der Planung der EKAB die Krankenwagen der militärischen Einheiten und Verbände für den Transport von Patienten von den Gesundheitszentren der Provinz zu den Krankenhäusern zur Verfügung stehen, ohne jedoch die Bedürfnisse der Einheiten zu behindern.

11. In allen Krankenhäusern der Streitkräfte wird in ausreichendem Umfang Offizierspersonal für Wirtschaft und Datenverarbeitung eingesetzt werden, damit die schnellstmögliche Nutzung des EDV-Systems “Filippos” und die Einführung der doppelten Buchführung erzielt wird. Es ist beabsichtigt, möglichst viele Stellen (Einheiten, Gesundheitszentren usw.) an das Telemetrie-Programm des Systems “Filippos” anzuschließen.

12. Alle Beschlüsse der Ministerien für Gesundheit und soziale Solidarität, Arbeit und Sozialversicherung und Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt, die sich auf die Beschaffung und Verteilung von Medikamenten und Material beziehen, werden auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Bis zur vollständigen Anwendung dieser Maßnahmen werden die einschlägigen Vorgänge bereichsübergreifend und auf einheitliche Weise für alle Krankenhäuser der Streitkräfte und alle Zweige durchgeführt werden, um somit die höchstmöglichen Rabattstufen zu erzielen. Das selbe gilt auch hinsichtlich der Durchführung elektronischer Ausschreibungen, mit denen sich die ersten Erfahrungen als besonders positiv erwiesen haben.

13. Die existierende Produktionsstätte des Militärs für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Behandlungsmaterial wird vollständig für die Deckung der Bedürfnisse aller Zweige der Streitkräfte genutzt werden.

Mehrwertsteuer für Rechtsanwälte und Notare in Griechenland ungeregelt

16. Juni 2010 / Aufrufe: 158 Keine Kommentare

Ab Juli 2010 sollen in Griechenland Leistungen von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern und Grundbuchverwaltern mit 23% Mehrwertsteuer belastet werden, jedoch stehen die Anweisungen des Finanzministeriums weiterhin aus.

Obwohl die zuständigen Dienststellen des griechischen Finanzministeriums schon lange die Rundschreiben zur Anwendung von Artikel 62 des Gestzes N. 3842/2010 verschickt haben müssten, wonach die Befreiungen nach Artikel 22 der MwSt-Verordnung in Griechenland aufgehoben werden, wurden bisher wegen des “erhöhten Arbeitsaufkommens” die entsprechenden Anweisungen noch nicht einmal definiert.

Angesichts dieser Situation ist nicht auszuschließen, dass die Umsetzung der Maßnahme (sprich die Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Dienstleistungen der in Rede stehenden Berufsgruppen) aufgeschoben wird. Damit bleibt jedoch auch weiter ungewiss, auf welche Änderungen sich die betroffenen Freiberufler sowie letztendlich auch deren Klientel einstellen und zu welchen Anpassungen sie schreiten müssen. Am wahrscheinlichsten erscheint derzeit ein Aufschub des Inkrafttretens der neuen Regelungen bis Anfang September 2010, damit in der Zwischenzeit kritische Themen geklärt werden können.

Ein solcher Aufschub würde sich allerdings unmittelbar auf die seitens des Finanzministeriums eingeplanten Einnahmen in Höhe von rund 80 Millionen Euro aus der Mehrwertsteuer auf den Umsatz der Rechtsanwälte, Notare und unbesoldeten Grundbuchverwalter und speziell auch aus den Immobilientransaktionen auswirken. So hätte beispielsweise zusätzlich zu den bisherigen Kosten der Käufer einer Wohnung im Wert von 200.000 Euro ab dem 01. Juli 2010 für den Rechtsanwalt 260 Euro, den Notar 400 Euro und die Grundbuchstelle 200 Euro, sprich insgesamt 860 Euro Mehrwertsteuer zu entrichten.

Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen verteuert “Recht” in Griechenland

Jedenfalls wird ein Aufschub der Erhebung der Mehrwertsteuer die griechischen Rechtsanwälte befriedigen, die seit April 2010 wiederholt zu Protestaktionen bzw. Arbeitsniederlegungen geschritten waren. Das Plenum der Anwaltskammern in Griechenland vertritt die Ansicht, dass aus dem EU-Recht keinerlei Verpflichtung zur Erhebung der Mehrwersteuer auf Anwaltsleistungen besteht. Dagegen gehe aus Artikel 375 der Direktive 2006/112/EU hervor, dass Griechenland zeitlich unbeschränkt berechtigt sei, die Dienstleistungen der Anwälte von der Mehrwertsteuer auszunehmen.

Die Rechtsanwälte argumentieren für die Ausnahme ihrer Leistungen von der Mehrwertsteuer nach wie vor damit, dass der Charakter des – in Griechenland gesetzlich verankert den Status den unbesoldeten Staatsbeamten inne habenden – Rechtsanwalts und der Schutz des Rechtes des Bürgers auf den unbehinderten Zugang zu den Gerichten und den rechtlichen Schutz durch diese bestehen bleiben müsse.

Laut den griechischen Anwaltskammern ist die Ausnahme der Anwaltsleistungen von der Mehrwertsteuer jener Gruppe von Befreiungen zuzuordnen, die als Aktivitäten allgemeinen Interesses charakterisiert sind und deren Bereitstellung an den Bürger der Staat zu den geringstmöglichen Kosten sicherzustellen schuldet.