11. April 2010 / Aufrufe: 92
Die Nationalstraße Athen – Thessaloniki in Griechenland wird im Tal von Tempi (Tempe) ab dem 12. April 2010 erneut für etwa einen Monat für den Verkehr gesperrt bleiben.
Nachdem die seit Mitte Dezember 2009 gesperrte Nationalstraße 1 / Europastraße 75 Athen – Thessaloniki im Tal von Tempi über die Osterfeiertage vorrübergehend für den Verkehr freigegeben worden war, wird der in Rede stehende Straßenabschnit wie geplant ab Montag (12.04.2010) wieder gesperrt werden. Wie die Polizei bekannt gab, soll am Montag ab 10:00 Uhr schrittweise mit der Sperrung begonnen und der Verkehr wieder auf die bekannten Umgehungsstraßen geleitet werden.
Die erneute Sperrung des Straßenabschnittes im Tempi-Tal wird voraussichtlich ungefähr einen Monat bestehen bleiben, damit die noch ausstehenden Arbeiten an nach wie vor steinschlaggefährdeten Stellen abgeschlossen werden können. Sofern es nicht zu weiteren unvorhersehbaren Zwischenfällen kommt, wird die Straße gegen Mitte Mai 2010 endgültig dem Verkehr übergeben werden können.
10. April 2010 / Aufrufe: 100
In Griechenland ist wegen Drogenhandels ein ehemaliger Polizeibeamter festgenommen worden, der unter anderem beim Drogendezernat und in der Spezialabteilung für Erpressungsfälle in Attika bedienstet war. Insgesamt wurden fast 10 Kilo Kokain sichergestellt.
Laut einem Offizier der griechischen Polizei (EL.AS.) waren rund zwei Wochen vor der Festnahme Grenzwächtern der Ausländerabteilung Attika Informationen über einen in Drogengeschäfte verwickelten ehemaligen Polizeibeamter zugespielt worden. Im Rahmen der angestellten Nachforschungen wurde der ehemalige Polizist ausgemacht und unter Beschattung gestellt.
Am Abend des 07. April 2010 begab sich der beobachtete 47-jährige ehemalige Polizist mit einem Motorrad in ein Autohaus im Athener Stadtteil Ano Glyfada, um dort ein Kilo Kokain zu übergeben. Während sich der Mann noch im Gebäude des Autohauses befand, drangen Polizisten in die Räumlichkeiten ein und nahmen ihren ehemaligen Kollegen sowie zwei Angestellte der Firma fest. Der Besitzer des Unternehmens befand sich zu diesem Zeitpunkt außer Hauses, wurde jedoch wenig später ebenfalls festgenommen.
Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des ehemaligen Polizisten wurden weitere 8 Kilo und 764 Gramm Kokain, drei Pistolen und ein Revolver nebst Magazinen und Kugeln sichergestellt. Ebenfalls wurden im Besitz der Festgenommenen 159 Patronen verschiedener Kaliber, eine Präzisionswaage, 1.560 Euro, vier gefälschte Banknoten im Gesamtnennwert von 550 Euro, neun Mobiltelefone und zwei luxuriöse Fahrzeuge gefunden und beschlagnahmt. Bei einem dieser Fahrzeuge handelte es sich sogar um einen Porsche im Wert von 180.000 Euro, der erst fünf Tage vorher gekauft worden war und dem festgenommenen ehemaligen Polizeibeamten gehörte.
Der ehemalige 47-jährige Polizeibeamte war im Jahr 2007 regulär pensioniert und in den Ruhestand entlassen worden. Laut Informationen hat er inzwischen eingestanden, während der letzten sechs Monate Drogenhandel betrieben zu haben, während der verhaftete Besitzer des Autohauses jede Beteiligung bestreitet. Der Marktwert des beschlagnahmten Kokains wird auf über eine Million Euro geschätzt.
8. April 2010 / Aufrufe: 775
In Griechenland wurde der Entwurf eines neuen Gesetzes zur Regulierung der illegalen Nutzungsänderung ursprünglich teilumbauter Gebäudeflächen publiziert.
Das neue Gesetz soll Besitzern von Immobilien in Griechenland ermöglichen, ursprünglich nur teilumbaute und erst nachträglich ungenehmigt in geschlossene Räume umgewandelte Gebäudeflächen oder auch nachträgliche ungenehmigte Nutzungsänderungen gegen Zahlung einer Geldstrafe “regulieren” zu können. Im Klartext bedeutet dies, dass solche Übertretungen nach Abschluss des Verfahrens für 40 Jahre geduldet und nicht weiter verfolgt, jedoch andererseits auf keinen Fall endgültig legalisiert werden.
Das als “Grüne Abgabe” deklarierte Strafgeld richtet sich nach der Fläche der (bisher) nicht rechtmäßig deklarierten umgewandelten Fläche sowie der Art der Nutzung der jeweiligen Immobilie / Fläche und wird auf Basis des nach dem System der “sachwertorientierten Wertbestimmung” ermittelten Quadratmeterpreis erhoben, den die jeweilige Fläche hätte, wenn sie für die reale Nutzung regulär genehmigt worden wäre.
Konkret sieht der derzeitige Gesetzesentwurf die Berechnung des Strafgeldes bzw. der “Grünen Abgabe” auf Basis des wie vorstehend beschrieben ermittelten Wertes nach folgender Staffelung vor:
| Nicht rechtmäßig deklarierte Gebäudefläche (qm) |
Als Hauptwohnung genutzte Immobilien |
Andere für Wohnzwecke genutzte Immobilien |
Nicht für Wohnzwecke genutzte Immobilien |
| Immobilien innerhalb eines Bebauungsplans oder der Grenzen einer Ansiedlung |
| Bis 25 qm |
5% |
6% |
7,5% |
| Ab 25 qm bis 75 qm |
7% |
8,5% |
10,5% |
| Ab / über 75 qm |
9% |
11% |
13,5% |
| Immobilien außerhalb eines Bebauungsplans oder der Grenzen einer Ansiedlung |
| Bis 25 qm |
6% |
7,2% |
9% |
| Ab 25 qm bis 75 qm |
8% |
9,6% |
12% |
| Ab / über 75 qm |
10% |
12% |
15% |
Obwohl durch die “Regulierung” wie gesagt keine wirkliche Legalisierung der regulierungsfähigen Verstöße gegen die allgemeinen Baubestimmungen einhergeht, sollen nach Abschluss des Regulierungsverfahrens die jeweiligen Räumlichkeiten aus steuertechnischer und vertragsrechtlicher Sicht wie regulär genehmigte Flächen / Räumso behandelt werden. Demnach wird beispielsweise ein nachträglich und ohne Baugenehmigung in einen geschlossenen Raum umgewandelter (ursprünglich offener) Balkon nach der erfolgreich abgeschlossenen “Regulierung” als regulärer Wohnraum besteuert und auch als solcher vertraglich übereignet werden können.
Nach den derzeitigen Informationen soll für die Regulierung eine Frist von 8 Monaten ab dem Inkrafttreten des Gesetzes gewährt werden. Werden nach Ablauf dieser Frist im Rahmen von Kontrollen oder aufgrund von Anzeigen usw. illegal umgewandelte Flächen festgestellt, soll dies mit einer Geldstrafe in Höhe von 30% des nach dem System der sachwertorientiert Wertbestimmung bestimmten Wertes geahndet werden. Insgesamt verspricht sich der Fiskus von der geplanten Regelung Einnahmen von bis zu mehreren Milliarden Euro, die ausschließlich städtebaulichen und in diesem Zusammenhang auch umweltrelevanten Maßnahmen und Vorhaben zugeführt werden sollen.
4. April 2010 / Aufrufe: 146
Wie jedes Jahr ereigneten sich in Griechenland auch zu Ostern 2010 wieder schwere Unglücke bei der Herstellung von Feuerwerkskörpern und im Umgang mit improvisierten Knallkörpern.
Die Tradition in Griechenland, den Wechsel von Karsamstag auf Ostersonntag mit Feuerwerk und Knallkörpern zu begehen, fordert jedes Jahr einen blutigen Tribut. Insbesondere bei der Herstellung improvisierter Feuerwerkskörper und im Umgang damit ereignen sich immer wieder Unfälle. Während des diesjährigen Osterfestes wurden bei Explosionen drei Menschen getötet und etliche weitere Personen mehr oder weniger schwer verletzt.
Am Abend des Samstag (03. April 2010) verlor bei Moschochori in Messinien ein 25-jähriger Mann durch eine Explosion in seinem Fahrzeug das Leben. Der Mann hatte in seinem Wagen Feuerwerks- und Knallkörper sowie auch gasgefüllte Ballons befördert, die er um Mitternacht zur Explosion bringen wollte.
Ebenfalls am selben Abend ereigneten sich auf der Insel Santorin gegen 22:00 Uhr zwei heftige Explosionen in Lagerräumen, in denen junge Leute Feuerwerkskörper herzustellen versuchten. In dem ersten Fall kam dabei in dem Ort Karterado ein 21-jähriger ums Leben, ein weiterer Gleichaltriger erlitt eine schwere Augenverletzung. Im zweiten Fall wurde ein 28-jähriger Mann schwer an der rechten Hand verletzt. Die drei Verletzten wurden anfänglich in das Gesundheitszentrum von Thira (Fira) gebracht, wo der Tod des einen festgestellt wurde, während die beiden anderen anschließend mit einem Hubschrauber zu einem Krankenhaus in Athen geflogen wurden.
Am Nachmittag des Ostersonntags wurde in dem Gebiet Vori des Gemeindeverbandes Tympakiou auf der Insel Kreta ein 18-jähriger junger Mann durch die Explosion eines selbstgebastelten Knallkörpers getötet, an dem er sich im Hof seines Hauses zu schaffen gemacht hatte. Der Verletzte wurde in das Krankenhaus von Heraklion eingeliefert, wo er an seinen Verletzungen verstarb.
In Argos wurde am Samstagabend ein 16-jähriger Jugendlicher verletzt, als in seiner Hand ein selbstgebastelter Knallkörper explodierte, und in Korinth verlor am Sonntagmorgen bei der Explosion eines selbstgebastelten Feuerwerkskörpers ein 35-jähriger Mann drei Finger seiner rechten Hand.
1. April 2010 / Aufrufe: 432
Mit gut einem Monat Verspätung ist in Griechenland seit dem 01. April 2010 endlich die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung natürlicher Personen auch per Internet möglich.
Die ursprünglich ab dem 01. März 2010 gestaffelt auslaufenden Fristen für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 bzw. Fiskaljahr 2010 haben sich aufgrund organisatorischer und technischer Probleme um insgesamt rund einen Monat verschoben. Seit dem 01. April 2010 ist über das Internetportal der Zentrale für Datenverarbeitung des griechischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen nun endlich auch wieder die Einreichung der Steuererklärungen per Internet möglich.
Alle User, die sich bereits in der Vergangenheit verifizieren lassen haben, können die technisch aufgewertete Sektion mit den bisherigen Zugangsdaten nutzen. Interessenten, die noch nicht über einen persönlichen Account verfügen, können das Verfahren der Registrierung per E-Mail abwickeln und werden im Regelfall innerhalb von drei bis fünf Tagen freigeschaltet.
Die aktuellen Fristen für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung in Griechenland steuerpflichtiger natürlicher Personen sind unter Steuererklärung in Griechenland aufgelistet. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass ab 2011 in Griechenland die Abgabe der jährlichen Steuererklärung nur noch per Internet möglich sein soll.
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