FMAP – Jährliche Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland

11. Februar 2010 / Aufrufe: 5.038 Einen Kommentar schreiben Kommentare

Unternehmensliquidation in Griechenland
Auflösung, stille Liquidation und Insolvenz einer griechischen AG oder GmbH.

Ab Anfang 2010 werden Immobilien in Griechenland anstatt mit der bisherigen Einheitsabgabe ETAK wieder mit der progressiven Grundsteuer FMAP besteuert. Offshore-Gesellschaften müssen fortan sogar eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 10 Prozent entrichten.

Wie bereits im vergangenen Jahr für den Fall des Wahlsieges der PASOK-Partei angekündigt, werden Immobilien in Griechenland seit Anfang 2010 anstatt mit der unter der vorherigen Regierung beschlossenen jährlichen “Einheitlichen Immobilienabgabe” (ETAK) wieder mit einer progressiven Besitz- bzw. Grundsteuer (FMAP) besteuert. Der Grundsteuer-Freibetrag für natürliche Personen beläuft sich derzeit auf 400.000 Euro, darüber hinaus kommt die bis auf weiteres geltende nachstehende progressive Staffelung zur Anwendung:

Immobilienvermögen (€) Jährlicher Steuersatz
Bis 400.000 0%
400.001 – 500.000 0,1%
500.001 – 600.000 0,3%
600.001 – 700.000 0,6%
700.001 – 800.000 0,9%
800.001 – 5.000.000 1,0%
Über 5.000.000 2,0%

Maßgeblich ist wie gesagt nicht der reale, sondern der nach dem System der “sachwertorientierten” (sprich fiktiven) Wertermittlung festgestellte Wert des Immobilienvermögens. Es sei angemerkt, dass der Steuersatz in Höhe von 2% für Immobilien mit einem Wert ab 5 Millionen Euro im Rahmen der Anfang März verkündeten Sparmaßnahmen in Griechenland beschlossen wurde.

Ebenfalls sei angemerkt, dass mit Wirkung ab Januar 2010 der Steuersatz auf alle im Besitz sogenannter “Offshore-Gesellschaften” befindlicher Immobilien von bisher 3% auf 10% erhöht wurde, jedoch parallel die (zeitlich befristete!) Möglichkeit geboten wird, die betroffenen Immobilien zu vergünstigten Konditionen auf natürliche Personen umschreiben zu können.

Weitere Informationen bietet der Artikel FMAP – Grundsteuer in Griechenland.

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